Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
§ 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
JHA Beschluss vom 28.04.2015
Sachdarstellung:
Das Netzwerk Frühe
Hilfen/Kinderschutz des Kreises Borken besteht seit dem Jahr 2007. Seinerzeit
wurde es unter der Bezeichnung „Projektgruppe Soziales Frühwarnsystem“
implementiert. Nach Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes wurde es
übergeleitet in das Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz. Der Aufbau und die
Organisation verbindlicher Netzwerkstrukturen im Kinderschutz ist eine
gesetzliche Verpflichtung für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe (§ 3
KKG).
Ziel des Netzwerkes ist es die system- und professionsübergreifenden Zusammenarbeit aller (Helfer-)Systeme zu fördern, die Leistungen für Schwangere, Kinder, Jugendliche und Familien erbringen. Dazu zählen insbesondere Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, des Bildungswesens, sowie der psychosozialen Versorgung.
Die Zusammenarbeit im Netzwerk soll die frühzeitige Erreichbarkeit von Kindern/Familien mit Unterstützungsbedarfen fördern und den Kinderschutz verbessern.
Da im Kreis Borken für die Institutionen/Helfersysteme außerhalb der Jugendhilfe (z.B. Gesundheitshilfe) Schnittstellen in der Zusammenarbeit zu allen fünf öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (= Jugendämter) bestehen, wirken im Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz des Kreises auch die vier Stadtjugendämter mit. Auf diese Weise werden kreisweit abgestimmte Handlungsansätze zwischen der Jugendhilfe und den Partnern außerhalb der Jugendhilfe erarbeitet und vereinbart. Dies bietet den Kooperationspartner außerhalb der Jugendhilfe eine größere Transparenz und Handlungssicherheit insbesondere in Kinderschutzfällen (z.B. Kooperationsverträge zum Kinderschutz mit Schulen).
Das Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz des Kreises Borken besteht aus den drei Netzwerkgruppen:
Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz (Modul
I)
Zielgruppe: Schwangere und Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren
Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz (Modul
II)
Zielgruppe: Familien mit Kindern von 6-10 Jahren
Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz (Modul
III)
Zielgruppe: Familien mit Kindern ab 10 Jahren
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) definiert als Zielgruppe der Frühen Hilfen ausschließlich die Gruppe der Schwangeren und der Eltern mit Kindern von 0-3 Jahren. Die Definition „Frühe Hilfen“ bezieht sich dabei auf zwei Aspekte: das Lebensalter des Kindes (Säuglinge, Kleinkinder resp. Ungeborene) als auch auf den Zeitpunkt der Vorhaltung eines Unterstützungsangebotes. Die finanzielle Förderung aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen bezieht sich deshalb auch ausdrücklich nur auf die o.g. Zielgruppe.
Der Ansatz des Kreises Borken geht darüber hinaus und berücksichtigt auch die anderen Altersgruppen. Hier meint „Frühe Hilfen“ das frühzeitige Erkennen von Unterstützungsbedarfen und die frühzeitige Bereitstellung von Angeboten bezogen auf den Zeitpunkt des Handelns. Die Ausweitung des Netzwerkes Frühe Hilfen/Kinderschutz auch auf die Altersgruppen der über 3-jährigen Kinder und der Jugendlichen erfolgte auf Beschlüsse des JHA in den Jahren 2008 (Modul II) und 2015 (Modul III).
Der JHA wurde zuletzt am 14.09.2017 über die Arbeit des Netzwerkes Frühe Hilfen/ Kinderschutz informiert. In der Sitzung am 08.02.2022 erfolgt nun ein aktueller Bericht zu den Strukturen und Inhalten der Netzwerkarbeit.