Der Jugendhilfeausschuss verabschiedet das Maßnahmenprogramm 2022 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen.
Rechtsgrundlage:
§§ 79, 80 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Sachdarstellung:
Das Maßnahmenprogramm 2022 weist
alle Maßnahmen aus, die im laufenden Kalenderjahr für die Weiterentwicklung der
Jugendhilfe von besonderer Bedeutung sind. Es handelt sich um Maßnahmen, die
aufgrund neuer gesetzlicher Grundlagen, gesellschaftlichen Wandels und/oder
fachlicher Entwicklungen aus Sicht des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zu
ergreifen sind.
Die Erstellung des Maßnahmenprogrammes stellt im Rahmen der Jugendhilfeplanung ein Steuerungsinstrument zur Sicherstellung eines wirksamen und aufeinander abgestimmten Angebotes an Jugendhilfeleistungen dar.
An der Entwicklung des Maßnahmenprogrammes werden die freien Träger der Jugendhilfe über die drei Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung beteiligt. Sie haben damit die Möglichkeit, die aus der Perspektive der Leistungserbringer relevanten Maßnahmen zu benennen.
Die Entscheidung über die Ausgestaltung des Maßnahmenprogrammes trifft der Jugendhilfeausschuss (JHA), der als öffentlicher Träger die Gesamt- und Planungsverantwortung trägt. Er beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes mit der Umsetzung des von ihm beschlossenen Maßnahmenprogrammes.
Die Verwaltung des Jugendamtes berichtet dem JHA jeweils zum Ende des Jahres über den Sachstand zur Umsetzung der Maßnahmen.