Betreff
Maßnahmenprogramm 2022
Vorlage
0022/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss verabschiedet das Maßnahmenprogramm 2022 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen.


Rechtsgrundlage:

§§ 79, 80 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

 

Sachdarstellung:

Das Maßnahmenprogramm 2022 weist alle Maßnahmen aus, die im laufenden Kalenderjahr für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe von besonderer Bedeutung sind. Es handelt sich um Maßnahmen, die aufgrund neuer gesetzlicher Grundlagen, gesellschaftlichen Wandels und/oder fachlicher Entwicklungen aus Sicht des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zu er­grei­fen sind.

Die Erstellung des Maßnahmenprogrammes stellt im Rahmen der Jugendhilfeplanung ein Steuerungsinstrument zur Sicherstellung eines wirksamen und aufeinander abgestimmten An­ge­botes an Jugendhilfeleistungen dar.

An der Entwicklung des Maßnahmenprogrammes werden die freien Träger der Jugendhilfe über die drei Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung beteiligt. Sie haben damit die Möglichkeit, die aus der Perspektive der Leistungserbringer relevanten Maßnahmen zu benennen.

Die Entscheidung über die Ausgestaltung des Maßnahmenprogrammes trifft der Jugend­hilfe­ausschuss (JHA), der als öffentlicher Träger die Gesamt- und Planungs­ver­ant­wor­tung trägt.  Er beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes mit der Umsetzung des von ihm beschlos­se­nen Maßnahmenprogrammes.

Die Verwaltung des Jugendamtes berichtet dem JHA jeweils zum Ende des Jahres über den Sachstand zur Umsetzung der Maßnahmen.