Betreff
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Dreiländersee in Gronau
Vorlage
0027/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Dreiländersee in Gronau wird in der vorgelegten Fassung erlassen.


Rechtsgrundlage:

§§ 20 und 114 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz NRW) und §§ 25 und 29 des Gesetzes über den Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG)

Sachdarstellung:

Die im Jahre 2020 erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Dreiländersee in Gronau ist am 31.12.2021 außer Kraft getreten.

Im Zuge des Benehmensverfahrens mit der Stadt Gronau teilte diese mit, dass die am 31.12.2021 außer Kraft getretene Ordnungsbehördliche Verordnung in unveränderter Form bis zum 31.12.2032 verlängert werden soll.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE