Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
Auf die Berichterstattung zu den
Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Jugendhilfe in den letzten Sitzungen
des Jugendhilfeausschusses am 26.05.2020, 10.09.2020, 01.12.2020 09.02.2021,
20.05.21,02.09.2021 und 09.11.2021 wird Bezug genommen.
Die Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie hat auf die Aufgabenbereiche des Kreisjugendamtes unterschiedliche Auswirkungen. Diese lassen sich wie folgt beschreiben:
Situation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Der aktuell gravierende Anstieg der Infektionszahlen mit dem Coronavirus im Kreis Borken führt bei Eltern schulpflichtiger Kinder zu Verunsicherung. Trotz der Mitteilungen des NRW-Schulministeriums, dass die Schulen geöffnet bleiben sollen, befürchten viele Familien, dass der Präsenzunterricht in Schulen bei weiter steigenden Infektionszahlen wieder aufgehoben wird.
Die Impfangebote im Kreis Borken für die Altersgruppe der 5-12-jährigen Kinder werden rege angenommen und lassen Eltern hoffen, dass die Einschränkungen für ihre Kinder insbesondere auch im Freizeit- und Sportbereich aufgehoben werden können. Im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung melden sich getrenntlebende Eltern, bei denen es Uneinigkeit bezüglich der Impfung ihrer Kinder gegen das Coronavirus gibt. In Einzelfällen bedarf es einer familiengerichtlichen Klärung.
Mit Beginn der Pandemie Anfang 2020 können sich Kinder und Jugendliche nicht mehr in größeren Gruppen treffen, sodass es für diese Altersgruppe seit nunmehr fast 2 Jahren, nur begrenzt möglich ist, Sozialkontakte zu knüpfen und neue Freundschaften aufzubauen. Die anhaltende Reduzierung der Sozialkontakte und der seit Frühjahr 2020 anhaltende Rückzug ins Private führt bei einigen Kindern und Jugendlichen zu psychischen bzw. psychosomatischen Auffälligkeiten, die mit einer resignierenden Grundstimmung und zum Teil auch mit Schulangst einhergehen. Die Wartezeiten für eine therapeutische Behandlung bei niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und sozialpädiatrischen Zentren sind lang, sodass eine bedarfsgerechte zeitnahe therapeutische Unterstützung dieser Kinder und Jugendlichen nicht ermöglicht werden kann. Andererseits beeindruckt es, wie einfallsreich Kinder und Jugendliche in der Lage sind, ihre Kontakte z. B. über die neuen Medien aufrechtzuerhalten und zu pflegen.
Die Meldungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII befinden sich weiterhin auf hohem Niveau. Im Vergleich zum Jahr 2020 konnte im Kalenderjahr 2021 ein geringfügiger Rückgang der Meldungen gem. § 8a SGB VIII verzeichnet werden. Während im Kalenderjahr 2021 insgesamt 181 drohende Kindeswohlgefährdungen gemeldet wurden sind für das Kalenderjahr 2021 insgesamt 162 Meldungen gemäß § 8a SGB VIII statistisch erfasst worden.
Situation in der
Kinder- und Jugendförderung
Die sich aktuell darstellende Situation in
der Kinder- und Jugendförderung ist ein Ergebnis der unbeständigen
Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Herausforderungen durch die anhaltende
Pandemie.
Ehrenamtlich Tätige und Fachkräfte in der
Jugendarbeit spüren dauerhaft Unsicherheit und Unbeständigkeit in ihrem
Handlungsfeld. Die stetig wechselnden Regelungen und Bestimmungen für die
Angebotsgestaltung und deren Umsetzung erfordern hohe Flexibilität und
Ausdauer. Gleichzeitig erfahren sie einen gesellschaftlichen Druck konstant
Angebote aufrecht zu erhalten. Sie sollen eine Vielzahl an Freizeitangeboten
schaffen, um ein Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche zu
ermöglichen.
Kindern und Jugendlichen fehlt es seit
langem an Stabilität und Kontinuität in ihrem Alltag. Sie spüren immer wieder
Einschränkungen im familiären Umfeld, im Schulalltag und besonders in ihrer
Freizeit. Um sich selbst vor den immer wieder neuen Anforderungen und
Umstellungen zu schützen, ziehen sie sich häufig zurück und sind nur noch
schwer zu erreichen. Besonders bei den Jugendlichen zeigen die Themen Impfen
und Maskenpflicht negative Auswirkungen, da sie direkt in ihrem Alltag damit
konfrontiert werden.
Dies spiegeln auch die Fachkräfte aus ihrem
Arbeitsalltag in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder. Es ist eine klare
Veränderung in der Besucherstruktur zu erkennen. Offene Treffs und Jugendhäuser
waren immer Begegnungsräume für Jugendliche in ihren Peergroups. Gemeinsame
Zeit verbringen, Jugendthemen platzieren und den freien Raum genießen. Mit dem
Verlauf der Pandemie hat sich dies verändert. Die Besucherzahl der Jugendlichen
hat sich sehr reduziert und ihre Stimmung und Themen sind deutlich verändert.
Sie wirken gestresst, frustriert und antriebslos. Die pädagogischen Fachkräfte
versuchen durch gemeinsame Gespräche und durch interessensorientierte Angebote
Perspektiven für die Jugendlichen zu schaffen.
Dahingehend ist die Besucherlage mit Blick
auf die jungen Besucher in den Einrichtungen gewachsen und bleibt relativ stabil.
Die Kinder nutzen die möglichen Angebote und auch die Stimmung unter den
Kindern ist gut.
Die Abteilung der Kinder- und
Jugendförderung hat im Dezember mit Blick auf die wieder steigenden Zahlen und
Entwicklungen der Pandemie kurzfristig ein Projekt in der Jugendarbeit
initiiert. Mit bunten Banderolen mit dem Hashtag #zusammensindwirviele – Kinder und Jugendliche im Kreis Borken soll
ein sichtbares Zeichen für die Kinder und Jugendlichen gesetzt werden. Kinder
und Jugendliche können diese in ihr Fenster kleben und signalisieren dadurch,
dass sie präsent sind und nicht alleine in ihrem alltäglichen Umfeld.
Vereine und Verbände der Jugendarbeit
verteilen aktuell die Banderolen in ihren Sozialräumen und nutzen die
Gelegenheit neue Kontakte zu ihrer Zielgruppe aufzubauen.
Die Fördergelder aus dem Programm „Aufholen
nach Corona“ wurden in 2021 intensiv von Vereinen und Verbänden für Angebote in
der Jugendarbeit abgerufen. Auch für das Jahr 2022 bietet dieses Förderprogramm
finanzielle Möglichkeiten zur Förderung von Angeboten und Aktionen in der
Jugendarbeit. Die Abteilung Kinder- und Jugendförderung hat im Austausch mit
den freien Trägern die bestehenden Fördermöglichkeiten bewertet und
überarbeitet. Anhand dieser Ergebnisse wurden die gültigen Förderoptionen
überarbeitet und auch neue Förderpositionen eingeführt. Ziel ist es mit diesen
Fördermöglichkeiten das soziale Miteinander von jungen Menschen durch eine
Vielzahl von Angeboten weiter zu fördern.
Darüber hinaus plant die Abteilung Kinder-
und Jugendförderung vor dem Hintergrund, dass Jugendliche eine
Politikverdrossenheit signalisieren und sich auf politischer Ebene nicht
wahrgenommen fühlen ein Projekt mit Blick auf die Landtagswahl im Mai 2022.
Ziel ist es das politische Interesse von Jugendlichen zu fördern und politische
Mitbestimmung für sie sichtbar zu machen.
Situation in der Kindertagesbetreuung
Mit der Coronabetreuungsverordnung ab dem 23.08.2021 gilt grundsätzlich für das Betreten von Kitas die 3G-Regel und eine Maskenpflicht in Innenräumen. Zu diesen Grundsätzen sind umfangreiche Ausnahmekataloge festgelegt. Seit dem 11.09.2021 ist die Quarantäne auf infizierte Personen für 14 Tage beschränkt. Die Frist ist seit Anfang Januar auf 10 Tage herabgesetzt, es sei denn es liegen noch Symptome vor. Gleichzeitig ist für die Kita für 14 Tage eine erweiterte Testpflicht mit 3 Selbsttests/7 Tage und einer schriftlichen Bestätigung der Eltern zum Testergebnis festgelegt. Ansonsten sollen Kinder vom Kita-Besuch für diesen Zeitraum ausgeschlossen werden. Nur noch in begründeten Einzelfällen wie z.B. bei Infektionshäufungen in einer Kita sollen Kontaktpersonen ermittelt und für sie die Quarantäne angeordnet werden. Für diese Kontaktpersonen ist eine Freitestung ab dem 7. Tag (PCR) oder nur Kinder ab dem 5. Tag (PoC) möglich. Hierfür hat das Land die Test-Liefermengen erhöht. Nach der Einschränkung der kostenlosen Bürgertests ab dem 11.09.2021 wurden diese ab dem 13.11.2021 in dem vorherigen Umfang wiedereingeführt und stärken wieder das Testangebot.
Im November hat das Landesjugendamt den hälftigen Betrag für den Elternbeitragsausfall bewilligt und die Eltern haben daraufhin eine abschließende, schriftliche Information zu dem bis dahin vorläufigen Elternbeitragsverzicht erhalten.
Das Land NRW hat die Selbsttestlieferung an die Kitas, Kindertagespflege und Brückenprojekte bis zum 31.07.2022 verlängert. Zu Anfang Dezember 2021 gab es erneut einen Lieferantenwechsel und ab Mitte Januar einen Produktwechsel, mit dem eine höhere Sensitivität auf die Omikron-Variante in Aussicht gestellt worden ist. Das Landesfamilienministerium (MKFFI) hat in der aktuellen Phase des steigenden Infektionsgeschehens nochmals festgehalten, dass es in der Kindertagesbetreuung grundsätzlich keine Pflichttests gebe. Erst im Infektionsfall in der Kita ist die Dokumentation der negativen Selbsttestung für den weiteren Besuch der Angebote erforderlich. Das Kreisjugendamt hat in einigen Fällen eines höheren Testbedarfs und bei Lieferverzögerungen des vom Land beauftragten Dienstleisters Kitas mit Testpaketen aus eigenen Beständen unterstützt.
Mitte Dezember hat das MKFFI die Wiederaufnahme des Alltagshelferprogramms aus dem Kindergartenjahr 2020/21 angekündigt. Die neuen Förderbedingungen sehen nicht mehr die finanzielle Unterstützung für Stundenaufstockungen bei bereits beschäftigtem, nicht-pädagogischen Personal und für Arbeitsschutz- und Hygiene- sowie Schulungs- und Qualifizierungsausgaben vor. Es werden von Januar bis Juli 2022 nur noch zusätzlich eingestellte Kräfte nach dem vorausgegangenen sowie neuen Alltagshelferprogramm mit bis zu 13.200 Euro pro Kita gefördert. Die Alltagshelfer*innen unterstützen das reguläre Personal in Kitas bei den gestiegenen pandemie-bezogenen Anforderungen. Die Beschränkung der Förderung auf zusätzliches Personal soll gleichzeitig dem Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung entgegenwirken und zu einer dauerhaften Übernahme der Alltagshelfer*innen ggf. mit einer Qualifizierungsmaßnahme anhalten. Für rund 70 Kitas liegen bislang Anträge vor.
Ab Mitte Dezember hat das Kreisjugendamt nach einzelnen Anfragen aus der Elternschaft und von Kitas und Trägern nochmals geprüft, ob die Einführung von Lolli-PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung umsetzbar ist. Das MKFFI hat diese Möglichkeit der Kommunen zur Verfahrensumstellung im Rundschreiben vor den Weihnachtstagen nochmals aufgezeigt. Der Kreis Borken hat sich letztlich gemeinsam mit den Kommunen dagegen entschieden, da die langfristige Verfügbarkeit der Laborkapazitäten nicht ausreichend gesichert erschien und der Aufwand für die logistische Abwicklung kaum leistbar gewesen wäre. Die zwischenzeitliche Entwicklung des Infektionsgeschehens hat diese Prognose bestätigt.
Seit Jahresbeginn hat sich das Infektionsgeschehen in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege drastisch verschärft. Dies spiegelt den Gesamtverlauf in der Corona-Pandemie wider. Im Kreis Borken besteht aufgrund von Infektionsfällen aktuell (27.01.2022) für 67 von rund 230 Kitas die o.g. 14-tägige Testverpflichtung. Bislang sind nur einige wenige Kitas so stark von Personalausfällen betroffen, dass eine Einschränkung des Angebotes notwendig ist. Viele Eltern bringen von sich aus bereits – soweit möglich – ihre Kinder bei einer Häufung von Infektionsfällen in einer Kita nicht mehr in die Betreuung. Damit nimmt allerdings die grundsätzliche Problematik bei fehlender Betreuung wieder zu.
Die Ausrichtung auf Bundes- und Landesebene auf das eigenverantwortliche Handeln der Bürgerinnen und Bürger hat in der Phase des starken Infektionsgeschehens in den letzten Wochen Unsicherheit in der Elternschaft und auch Unverständnis über unterschiedliche Bewertungen in den Regelungen zu den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen geschürt. Das Kreisjugendamt verfolgt nach wie vor eine zügige Information der Kitas und Träger sowie ggf. der Eltern zu neuen Informationen zur Corona-Pandemie und steht in engem Kontakt zum Gesundheitsamt. Im Einzelfall werden auch Hinweise zu Regelungsbedarfen weitergegeben.
Die Impfmöglichkeit von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren wird im Kreis Borken nach der Zulassung des Impfstoffes von Biontech/Pfizer seit dem 17.12.2021 angeboten. Damit besteht nun auch für eine Teilgruppe von Kindern in der Tagesbetreuung die Impfmöglichkeit. Unter die Nachweispflicht zur Impfung gegen Covid-19 fallen im Bereich der Kindertagesbetreuung nur die sog. kombinierten Einrichtungen mit heilpädagogischen Gruppen und Regelbetreuungsgruppen nach dem KiBiz. Im Kreis Borken sind davon fünf Einrichtungen betroffen.