Der Sachstand zur digitalen Transformation der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Auch im Jahr 2022 soll die
digitale Transformation des Kreishauses insbesondere vor dem Hintergrund des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) weiter offensiv vorangetrieben werden.
Die grundsätzliche Ausrichtung und die wesentlichen Maßnahmen zur Digitalisierung innerhalb der Kreisverwaltung, den Kommunikationskanälen sowie wesentlicher IT-Struktur sind dem Ausschuss bereits im letzten Jahr vorgestellt worden.
Im angehangenen Konzept zur digitalen Transformation der Kreisverwaltung mit Stand 01/2022 werden nun darüber hinaus die Kommunikationsstruktur und Entscheidungswege, sowie konkret geplante und aktuell abgeschlossene Maßnahmen dargestellt. Der Maßnahmenplan wird ständig agil angepasst und fortgeschrieben, er unterteilt sich in die Bereiche:
A Basismaßnahmen
Dienen der Schaffung und dem Erhalt von Rahmenbedingungen, die die weitere erfolgreiche Digitalisierung und den reibungslosen, sicheren Betrieb ermöglichen.
Bsp.: Datensicherungsumgebung
B Querschnittsmaßnahmen
Facheinheitsübergreifende Lösungen, die hausweit oder in verschiedenen Anwendungsszenarien genutzt werden können.
Bsp.: Einführung E-Payment
C Fachmaßnahmen
Konkrete Digitalisierungsmaßnahmen für einzelne Fachbereiche
Bsp.: Digitales Baugenehmigungsverfahren
Nähere Einzelheiten werden in der Sitzung des Ausschusses
für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung ausgeführt.