Die Verwaltung wird ermächtigt,
bis zu 300.000 € der ÖPNV-Pauschale 2021 auf der Grundlage öffentlicher
Verträge investiv für Ersatzbeschaffungen auszuzahlen.
Sachdarstellung:
Das Land NRW
gewährt dem Kreis Borken als Aufgabenträger des ÖPNV jährlich eine
ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG.
80 % dieser Pauschale sind für Zwecke des ÖPNV einzusetzen. Diese Mittel
werden nach dem im Kreis Borken seit 2017 geltenden Förderverfahren an die
Verkehrsunternehmen auf der Grundlage der öffentlichen Dienstleistungsaufträge
weitergeleitet.
Mit der ÖPNV-Pauschale werden daher in erster Linie die
Ausgleichsleistungen für die erbrachten Verkehrsleistungen finanziert.
Der Kreis Borken kann aber ebenfalls auf der Grundlage dieser
Dienstleistungsaufträge investive Zahlungen für die Ersatzbeschaffungen von
Fahrzeugen leisten. Dies ist auch in zurückliegenden Haushaltsjahren regelmäßig
erfolgt.
Die teilweise investive Auszahlung der ÖPNV-Pauschale 2021 erfolgt, weil
der Kreis Borken im Haushaltsjahr 2021 für seine ÖPNV-Leistungen umfangreiche
Erstattungen aus zurückliegenden Haushaltjahren wie z.B. für die
Einnahmeaufteilung aus den Jahren 2019-2020 erhalten hat. Über die investive
Förderung der Ersatzbeschaffung kann der Kreis Borken daher sicherstellen, dass
sowohl die ÖPNV-Pauschale auch die weiteren Fördergelder mit ÖPNV-Bezug im
gesamten Umfang für die Zwecke des ÖPNV verwendet werden können.
Der
Kreis Borken beabsichtigt zu diesem Zweck, bis zu 300.000 € aus der
ÖPNV-Pauschale des Jahres 2021 für die investive Förderung von
Ersatzbeschaffungen auf der Grundlage von öffentlichen Dienstleistungsaufträge
auszuzahlen.
Bei
der Verteilung der ÖPNV-Pauschale für die investive Fahrzeugförderung wird eine
beihilfenrechtlich unzulässige Überzahlung ausgeschlossen.
Die
investive Zahlung entspricht dem Investitionsanteil der jeweiligen
Fahrzeugbeschaffung an den geförderten Gesamtinvestitionen.
Die
geförderten Ersatzfahrzeuge sind im Rahmen des mit dem Kreis Borken bestehenden
öffentlichen Dienstleistungsauftrags einzusetzen.
Die
Zweckbindung bei den geförderten Bussen liegt bei 10 Jahren oder einer
Laufleistung von 600.000 km und damit der üblichen Nutzungsdauer für diese
Fahrzeuge.
Die
RVM hat bereits die für 2022 vorgesehenen Ersatzbeschaffungen gemeldet.
Entscheidungsalternative(n):
Eine
investive Förderung erfolgt nicht. Die Fördergelder müssten dann ggf. teilweise
an das Land NRW zurückgezahlt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Dem
Kreis Borken wird jährlich eine ÖPNV-Pauschale von ca. 962.000 € gewährt. Die
ÖPNV-Pauschale ist bis zum 30.06. des Folgejahres auszuzahlen. Der Betrag für
die investive Förderung wird 2022 ausgezahlt. Insofern vermindert sich der
Ertrag 2021 um diese 300.000 Euro.