Betreff
Verwendung der ÖPNV-Pauschale (§ 11 Abs. 2 ÖPNVG) für die Fahrzeugförderung
Vorlage
0049/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 300.000 € der ÖPNV-Pauschale 2021 auf der Grundlage öffentlicher Verträge investiv für Ersatzbeschaffungen auszuzahlen.


Sachdarstellung:

Das Land NRW gewährt dem Kreis Borken als Aufgabenträger des ÖPNV jährlich eine ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG.

80 % dieser Pauschale sind für Zwecke des ÖPNV einzusetzen. Diese Mittel werden nach dem im Kreis Borken seit 2017 geltenden Förderverfahren an die Verkehrsunternehmen auf der Grundlage der öffentlichen Dienstleistungsaufträge weitergeleitet.

Mit der ÖPNV-Pauschale werden daher in erster Linie die Ausgleichsleistungen für die erbrachten Verkehrsleistungen finanziert.

Der Kreis Borken kann aber ebenfalls auf der Grundlage dieser Dienstleistungsaufträge investive Zahlungen für die Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen leisten. Dies ist auch in zurückliegenden Haushaltsjahren regelmäßig erfolgt.

Die teilweise investive Auszahlung der ÖPNV-Pauschale 2021 erfolgt, weil der Kreis Borken im Haushaltsjahr 2021 für seine ÖPNV-Leistungen umfangreiche Erstattungen aus zurückliegenden Haushaltjahren wie z.B. für die Einnahmeaufteilung aus den Jahren 2019-2020 erhalten hat. Über die investive Förderung der Ersatzbeschaffung kann der Kreis Borken daher sicherstellen, dass sowohl die ÖPNV-Pauschale auch die weiteren Fördergelder mit ÖPNV-Bezug im gesamten Umfang für die Zwecke des ÖPNV verwendet werden können.

Der Kreis Borken beabsichtigt zu diesem Zweck, bis zu 300.000 € aus der ÖPNV-Pauschale des Jahres 2021 für die investive Förderung von Ersatzbeschaffungen auf der Grundlage von öffentlichen Dienstleistungsaufträge auszuzahlen.

Bei der Verteilung der ÖPNV-Pauschale für die investive Fahrzeugförderung wird eine beihilfenrechtlich unzulässige Überzahlung ausgeschlossen.

Die investive Zahlung entspricht dem Investitionsanteil der jeweiligen Fahrzeugbeschaffung an den geförderten Gesamtinvestitionen. 

Die geförderten Ersatzfahrzeuge sind im Rahmen des mit dem Kreis Borken bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags einzusetzen.

Die Zweckbindung bei den geförderten Bussen liegt bei 10 Jahren oder einer Laufleistung von 600.000 km und damit der üblichen Nutzungsdauer für diese Fahrzeuge.

Die RVM hat bereits die für 2022 vorgesehenen Ersatzbeschaffungen gemeldet.

Entscheidungsalternative(n):

Eine investive Förderung erfolgt nicht. Die Fördergelder müssten dann ggf. teilweise an das Land NRW zurückgezahlt werden.


Finanzielle Auswirkungen:            

Dem Kreis Borken wird jährlich eine ÖPNV-Pauschale von ca. 962.000 € gewährt. Die ÖPNV-Pauschale ist bis zum 30.06. des Folgejahres auszuzahlen. Der Betrag für die investive Förderung wird 2022 ausgezahlt. Insofern vermindert sich der Ertrag 2021 um diese 300.000 Euro.