1.
Der
Bericht der Kreisverwaltung über den Einsatz von Bussen mit alternativen
Antrieben im Kreis Borken wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des mit der RVM geschlossenen
öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsauftrags für den Betriebshof in Stadtlohn
der RVM den Einsatz von Fahrzeugen mit batterieelektrischen Antriebsarten zu
planen und hierfür zunächst den Einsatz von drei Fahrzeugen auf der Linie R 76/
R 77 vorzubereiten.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt zusammen mit der RVM die Fördermöglichkeiten zu
klären, entsprechende Förderanträge vorzubereiten und zu stellen oder die RVM
mit deren Antragstellung zu beauftragen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung zu berichten.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Das Thema alternative Antriebe wurde bereits ausführlich in der
Sitzungsvorlage 0305/2021/Kreis im Ausschuss für Wirtschaft Verkehr und Bauen
betrachtet. Wie seinerseits beschrieben, sollen Busse mit emissionsfreien
Antrieben schon vor Abschluss der anstehenden wettbewerblichen Verfahren bei
den von der RVM betriebenen Verkehrsleistungen zum Einsatz kommen.
Ausgehend von der Wasserstoff-Machbarkeitsstudie für den Kreis Borken
war zunächst die Erprobung von drei Bussen mit Brennstoffzellenantrieben auf
der Linie R 76/R77 (Borken-Ahaus-Gronau) angedacht. Hintergrund hierfür waren
auch die schon fortgeschrittenen Planungen der Stadt Borken zur Errichtung
einer Wasserstofftankstelle. Zudem erlaubt der zentrale Verlauf der Linien im
Kreisgebiet eine schnelle Reaktion bei möglichen Busausfällen.
Für Linien mit längeren Umläufen wurde überdies zunächst der Einsatz von
Brennstoffzellenbussen empfohlen. Die weitere Entwicklung auf dem Gebiet der
alternativen Antriebe hat aber gezeigt, dass sich die Reichweiten eines
batterieelektrisch betriebenen Busses erheblich verlängern lassen, wenn dieser
während des Buseinsatzes zwischengeladen werden kann und damit als
„Gelegenheitslader“ zum Einsatz kommt.
A.
Vergleich Einsatz von Brennstoffzellen- und
batterieelektrisch betriebenen Bussen
Diese erste Vorentscheidung wurde daraufhin von der RVM auf der
Grundlage einer umfassenden Kostenbetrachtung auf den Prüfstand gestellt und
von der Agentur „energielenker“ noch einmal verifiziert. In dieser Untersuchung
wurden die entstehenden Kosten für die Integration von Brennstoffzellenbussen
den entsprechenden Kosten von batterieelektrisch betriebenen Busse am
Betriebshof der RVM in Stadtlohn gegenübergestellt.
Das Ergebnis der Berechnung (Anlage) zeigt, dass der Elektroantrieb
gerade wegen der laufabhängigen Kosten im Vergleich zum Brennstoffzellenbus die
deutlich günstigere Antriebsart ist. Der Preis 8,4 €/kg Wasserstoff entspricht
dem Preis an einer öffentlichen Tankstelle. Aber auch bei günstigeren Preisen,
welche womöglich für eine Depottankstelle in Stadtlohn angesetzt werden können,
liegen die Kosten nach der Vergleichsübersicht für die Brennstoffzellenvariante
weiterhin deutlich über den Kosten für die batterieelektrisch betriebenen
Busse.
In der Vergleichsberechnung sind auch die Kosten für die jeweils
notwendige Infrastruktur im Gesamtausbau und die jährlichen Wartungskosten
enthalten. Bei den Vergleichsberechnungen wurde entsprechend den derzeit
üblichen und angekündigten Förderverfahren davon ausgegangen, dass 80 % der
Mehrkosten der Busse mit alternativen Antrieben und 90% der
Infrastruktureinrichtungen gefördert werden.
Für die batterieelektrisch betriebene Busse der RVM ist das folgende
Infrastruktur:
-
eine Depotladestation in Stadtlohn
-
für die Buslinie R 76/ R 77 eine
Gelegenheitsladestation in Gronau
-
für einen ggf. weiteren Einsatz von
batterieelektrisch betriebenen Bussen auf der S 70 eine Gelegenheitsladestation in
Vreden.
Für die Brennstoffzellenbusse ist folgende Infrastruktur berücksichtig:
-
Betankung der Brennstoffzellenbusse auf der R 76/R
77 an einer Tankstelle in Borken oder in Gronau (keine Infrastrukturkosten)
-
eine Wasserstofftankstelle am Betriebshof in
Stadtlohn, insb. dann, wenn mehr als drei Busse ggf. auch auf der S 70 zum
Einsatz kommen.
Ein weiterer Vorteil des batterieelektrischen Busbetriebs ist, dass
dieser mit dem bisherigen Personalbestand erfolgen kann. Beim
Brennstoffzellenbus müssen für die Zwischenbetankung bis zu 2 Personalstellen
eingeplant werden. Das ist aber gerade angesichts des bestehenden
Personalmangels im Fahrerbereich ein Nachteil.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Infrastruktur für diese
Antriebsarten noch nicht geschaffen ist. Die Brennstoffzellenbusse der R 76/R77
müssten dann auch in Borken bzw. Gronau nachbetankt werden können. Unklar ist
hier, bis wann eine dieser Tankstellen fertiggestellt werden kann. Der Kreis
Borken kann hingegen über die RVM auf die Planung und Errichtung der
entsprechenden Ladeinfrastruktur für die batterieelektrischen Busse mehr
Einfluss nehmen. Schließlich können batterieelektrische Busse auch in einem
kürzeren Zeitraum beschafft werden.
B. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung entwickelt zusammen mit der Geschäftsführung der RVM ggf.
unter Hinzuziehung eines Gutachters die nächsten Planungsschritte. Das
beinhaltet die Errichtung der Ladeinfrastruktur am Betriebsort in Stadtlohn und
in Gronau. Zeitgleich soll auch die Beschaffung von zunächst drei Fahrzeugen
mit batterieelektrischen Antrieben auf der Linie R 76/R 77 vorbereitet
werden.
Die Verwaltung soll zudem zusammen mit der RVM die Maßnahmen unter
optimaler Ausschöpfung der bestehenden Fördermöglichkeiten prüfen und
entsprechende Förderanträge stellen.
Die Verwaltung wird die Politik über die anstehenden Umsetzungsschritte
fortlaufend informieren.
C.
Alternative Antriebsarten bei den anderen
Linienbündeln
Bei den weiteren Linienbündeln BOR 5, BOR 7, BOR 9 und BOR 10, deren
Betrieb zu Anfang 2025 neu konzessioniert wird, ist ebenfalls individuell
anhand der Gesamtsituation zu bewerten, welche alternative Antriebsart zumindest
teilweise für diese Verkehrsleistungen vorgegeben werden soll. Dabei kann
flexibel auf neuere Entwicklungen, wie z.B. dem Stand der
Wasserstoffinfrastruktur und –produktion im Kreisgebiet reagiert werden.
Die Kreisverwaltung wird die Politik jeweils entsprechend informieren
und politische Beschlussfassungen bspw. über die Einleitung von
wettbewerblichen Verfahren vorbereiten.
Entscheidungsalternative(n):
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungen betreffen die folgenden
Haushaltsjahre. Für die Beschaffung von drei batterieelektrisch betriebenen
Bussen einschließlich der Infrastruktur betragen die Mehrkosten zu Dieselbussen
unter Berücksichtigung der Förderverfahren derzeit um die 60.000 €/Jahr.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE