Der Jugendhilfeausschuss
beschließt im Hinblick auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stadtlohn,
dass die Trägerschaft für zwei weitere Kita-Gruppen dem Trägerverbund der
Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis
Steinfurt-Coesfeld-Borken mit der Maßgabe übertragen wird, auch bereits die
erforderliche Übergangslösung einzurichten.
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Rechtsgrundlage:
SGB VIII, Kinderbildungsgesetz
Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 10.05.2016
Sachdarstellung:
Für den Sozialraum Stadtlohn werden in der mittelfristigen
Betreuungsbedarfsplanung (vgl. JHA-Sitzung vom 09.11.2021) Mehrbedarfe in der
Kindertagesbetreuung im U2-/U3- und im Ü3-Bereich ausgewiesen.
Das aktuelle Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2022/23 bestätigt
einen Bedarfsanstieg im Umfang von ca. zwei Gruppen. Nach gemeinsamer Bewertung
mit der Stadt Stadtlohn besteht die Perspektive eines stabilen Bedarfs für zwei
weitere Gruppen insbesondere durch den weiteren Anstieg der Nachfrage im
U2-/U3-Bereich.
Die Kita ‚Die Kinderburg‘ ist eine dreigruppige Kita mit einer
Gruppenstruktur von 1 x Gruppenform II und 2 x Gruppenform III. Sie ist zurzeit
in einem angemieteten, umgebauten Altgebäude untergebracht. Das Gebäude hat
Sanierungsbedarfe und entspricht nicht mehr den heutigen Raumstandards für die
Kita-Betreuung. Es ist vorgesehen, für die Kita einen Ersatzneubau mit
Erweiterung um zwei Gruppen im Investorenmodell zu errichten. Eine Erweiterung
dieser Kita verbände somit eine notwendige räumliche Verbesserung mit einer
Erweiterung für zusätzliche Bedarfe.
Der Träger der Kita ist bereit, die Kita zu erweitern und die
Trägerschaft für zwei weitere Gruppen zu übernehmen. Bereits zum
Kindergartenjahr 2022/23 hat sich der Träger auch bereit erklärt, eine
Übergangslösung mit zwei Gruppen zu betreiben.
Bei einem Mehrbedarf von zwei Gruppen kommt grundsätzlich die Errichtung
einer neuen Kita mit einem Trägerauswahlverfahren zur Unterstützung der
Konzept- und Trägervielfalt in Betracht und der Jugendhilfeausschuss hat sich
auch bei Erweiterungen bestehender Einrichtungen diese Entscheidung
vorbehalten.
Aufgrund der höheren betriebswirtschaftlichen Herausforderungen
(Personaleinsatz, Vertretungsfähigkeit, Belegungsplanung,
Flexibilisierungsangebote, Kostenstruktur etc.) und des dynamischen
Kita-Ausbaus der letzten Jahre sind für eine zweigruppige Einrichtung kaum noch
Träger zu gewinnen. Mit einer auf fünf Gruppen erweiterten Kita lassen sich
diese Herausforderungen deutlich besser bewältigen.
Aufgrund dieser Ausgangsbedingungen sehen die Verwaltung und auch die
Stadt Stadtlohn so erhebliche Vorteile für eine Vergabe der Trägerschaft von
zwei zusätzlichen Gruppen an den Trägerverbund der
Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis
Steinfurt-Coesfeld-Borken, dass eine entsprechende Beauftragung dieses Trägers vorgeschlagen wird
und auf ein offenes Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche verzichtet
werden soll.