Betreff
Vergabe der Trägerschaft für zwei weitere Kita-Gruppen in Stadtlohn; Erweiterung der evangelischen Kita ‚Die Kinderburg‘
Vorlage
0061/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Hinblick auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stadtlohn, dass die Trägerschaft für zwei weitere Kita-Gruppen dem Trägerverbund der Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken mit der Maßgabe übertragen wird, auch bereits die erforderliche Übergangslösung einzurichten.

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Rechtsgrundlage:

SGB VIII, Kinderbildungsgesetz    
Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 10.05.2016

Sachdarstellung:

Für den Sozialraum Stadtlohn werden in der mittelfristigen Betreuungsbedarfsplanung (vgl. JHA-Sitzung vom 09.11.2021) Mehrbedarfe in der Kindertagesbetreuung im U2-/U3- und im Ü3-Bereich ausgewiesen.

Das aktuelle Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2022/23 bestätigt einen Bedarfsanstieg im Umfang von ca. zwei Gruppen. Nach gemeinsamer Bewertung mit der Stadt Stadtlohn besteht die Perspektive eines stabilen Bedarfs für zwei weitere Gruppen insbesondere durch den weiteren Anstieg der Nachfrage im U2-/U3-Bereich.

Die Kita ‚Die Kinderburg‘ ist eine dreigruppige Kita mit einer Gruppenstruktur von 1 x Gruppenform II und 2 x Gruppenform III. Sie ist zurzeit in einem angemieteten, umgebauten Altgebäude untergebracht. Das Gebäude hat Sanierungsbedarfe und entspricht nicht mehr den heutigen Raumstandards für die Kita-Betreuung. Es ist vorgesehen, für die Kita einen Ersatzneubau mit Erweiterung um zwei Gruppen im Investorenmodell zu errichten. Eine Erweiterung dieser Kita verbände somit eine notwendige räumliche Verbesserung mit einer Erweiterung für zusätzliche Bedarfe.

Der Träger der Kita ist bereit, die Kita zu erweitern und die Trägerschaft für zwei weitere Gruppen zu übernehmen. Bereits zum Kindergartenjahr 2022/23 hat sich der Träger auch bereit erklärt, eine Übergangslösung mit zwei Gruppen zu betreiben.

Bei einem Mehrbedarf von zwei Gruppen kommt grundsätzlich die Errichtung einer neuen Kita mit einem Trägerauswahlverfahren zur Unterstützung der Konzept- und Trägervielfalt in Betracht und der Jugendhilfeausschuss hat sich auch bei Erweiterungen bestehender Einrichtungen diese Entscheidung vorbehalten.

Aufgrund der höheren betriebswirtschaftlichen Herausforderungen (Personaleinsatz, Vertretungsfähigkeit, Belegungsplanung, Flexibilisierungsangebote, Kostenstruktur etc.) und des dynamischen Kita-Ausbaus der letzten Jahre sind für eine zweigruppige Einrichtung kaum noch Träger zu gewinnen. Mit einer auf fünf Gruppen erweiterten Kita lassen sich diese Herausforderungen deutlich besser bewältigen.

Aufgrund dieser Ausgangsbedingungen sehen die Verwaltung und auch die Stadt Stadtlohn so erhebliche Vorteile für eine Vergabe der Trägerschaft von zwei zusätzlichen Gruppen an den Trägerverbund der Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken, dass eine entsprechende Beauftragung dieses Trägers vorgeschlagen wird und auf ein offenes Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche verzichtet werden soll.