Der Jugendhilfeausschuss
beschließt im Hinblick auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Vreden, dass
die Trägerschaft für zwei weitere Kita-Gruppen dem Trägerverbund der
Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis
Steinfurt-Coesfeld-Borken mit der Maßgabe übertragen wird, auch bereits die
erforderliche Übergangslösung einzurichten.
Rechtsgrundlage:
SGB VIII, Kinderbildungsgesetz
Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 10.05.2016
Sachdarstellung:
Für den Sozialraum Vreden werden in der mittelfristigen
Betreuungsbedarfsplanung (vgl. JHA-Sitzung vom 09.11.2021) Mehrbedarfe in der
Kindertagesbetreuung im U2-/U3- und im Ü3-Bereich ausgewiesen.
Das aktuelle Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2022/23 bestätigt
einen Bedarfsanstieg im Umfang von ca. zwei Gruppen. Nach gemeinsamer Bewertung
mit der Stadt Vreden besteht die Perspektive eines stabilen Bedarfs für zwei
weitere Gruppen insbesondere durch den weiteren Anstieg der Nachfrage im
U2-/U3-Bereich.
Bereits vor einigen Jahren gab es Planungen mit dem Träger der
evangelischen Kita Arche Noah und der Stadt Vreden zu einer Erweiterung der
Kita. Die Kita bietet an ihrem Standort gute Erweiterungsmöglichkeiten und kann
die Versorgungsstruktur im nordwestlichen Stadtgebiet stärken. Gleichzeitig ist
die dreigruppige Kita mit einer Gruppenstruktur von 1 x Gruppenform I, 1 x
Gruppenform II und 1 x Gruppenform III anspruchsvoll in der Planung einer
altersausgewogenen Belegung für die Durchbetreuung der Kinder bis zur
Einschulung. Eine Erweiterung dieser Kita böte somit auch strukturelle
Vorteile. Die seinerzeitige Erweiterungsplanung wurde zurückgestellt, da das Vorhaben
in den kontingentierten Förderprogrammen des Landes für den
Kreisjugendamtsbezirk nicht berücksichtigt werden konnte.
Die Platzausbaugarantie des Landes NRW ermöglicht nun, das Vorhaben mit
einer entsprechenden Investitionskostenförderung wiederaufzunehmen. Der Träger
der Kita ist bereit, die Kita zu erweitern und die Trägerschaft für zwei
weitere Gruppen zu übernehmen. Bereits zum Kindergartenjahr 2022/23 hat sich
der Träger auch bereit erklärt, eine Übergangslösung zu betreiben.
Bei einem Mehrbedarf von zwei Gruppen kommt grundsätzlich die Errichtung
einer neuen Kita mit einem Trägerauswahlverfahren zur Unterstützung der
Konzept- und Trägervielfalt in Betracht und der Jugendhilfeausschuss hat sich
auch bei Erweiterungen bestehender Einrichtungen diese Entscheidung
vorbehalten.
Aufgrund der höheren betriebswirtschaftlichen Herausforderungen
(Personaleinsatz, Vertretungsfähigkeit, Belegungsplanung,
Flexibilisierungsangebote, Kostenstruktur etc.) und des dynamischen
Kita-Ausbaus der letzten Jahre sind für eine zweigruppige Einrichtung kaum noch
Träger zu gewinnen. Mit einer auf fünf Gruppen erweiterten Kita lassen sich
diese Herausforderungen deutlich besser bewältigen.
Aufgrund dieser Ausgangsbedingungen sehen die Verwaltung und auch die
Stadt Vreden so erhebliche Vorteile für eine Vergabe der Trägerschaft von zwei
zusätzlichen Gruppen an den Trägerverbund der Kindertageseinrichtungen
im Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken, dass eine entsprechende Beauftragung
dieses Trägers vorgeschlagen wird und auf ein offenes
Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche verzichtet werden soll.