Betreff
2. Controllingbericht 2006 zum 31.07.2006
Vorlage
0125/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse des 2. Controllingberichts zum 31.07.2006 zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 2 und 3 der Kreisordnung in Verbindung mit dem Kreistagsbeschluss vom 21.05.2002 (Vorlagen-Nr. 2002/0215) über die Geschäftsanweisung zur budgetorientierten Haushaltswirtschaft


Sachdarstellung:

Entsprechend der Verfahrensregeln zur budgetorientierten Haushaltswirtschaft wird zum 31.07. eines Jahres der 2. Controllingbericht erstellt. Dabei werden entsprechend den Darstellungen des produktorientierten Haushalts Aussagen zu den Kennzahlen und Finanzdaten gemacht.

Soweit sich in einzelnen Produktgruppen voraussichtlich wesentliche Änderungen zum Haushaltsplan 2006 ergeben werden, sind sie im Folgenden dargestellt.

1.    Veränderung bei den Kennzahlen

Kennzahl Bezeichnung

Plan

vorauss.

Ergebnis

Erläuterung

02.03.02 – Familienunterstützende Hilfen

durchschnittliche Zahl der Fälle in flexiblen Erziehungshilfen nach § 30 SGB VIII durch freie Träger und andere Anbieter

50

-9

Insgesamt steigt die Nachfrage nach den flexiblen Hilfeleistungen steigt weiter an. Dabei setzt sich der Trend fort, dass die Sozialpädagogische Familienhilfe verstärkt in Anspruch genommen wird. Diese Hilfeform ist zwar kostenintensiver, erreicht aber als familienbezogene Hilfe deutlich mehr Personen.

durchschnittliche Zahl der Familien in Sozial­pädagogischen Familienhilfen (§ 31 SGB VIII) freier Träger und anderer Anbieter

185

+13

durchschnittliche Zahl der Kinder und Jugendlichen in Tagesgruppen (§ 32 SGB VIII)

10

+3

Zu Beginn des Jahres waren zunächst 10, später 12 Kinder und Jugendliche in Tagesgruppen untergebracht. Zur Zeit sind es 14, so dass mit einem Jahresdurchschnitt von 13 Personen gerechnet wird.

Anzahl der durchschnittlich in Tagespflege finanziell geförderten Kinder

60

+20

Durch das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungs­ausbaugesetz (TAG) wurde die Gleichrangigkeit von Kindertageseinrichtungen und Kin­der­tages­pflege festgelegt. Wichtige Schritte auf dem Weg zur Umsetzung im Kreis Borken waren der Beschluss des JHA über die Richtlinien zur Tagespflege und die 1. Bedarfsumfrage zur Betreuung unter 3-jähriger Kinder. Bereits jetzt ist ein Anstieg der Fallzahlen feststellbar.


Kennzahl Bezeichnung

Plan

vorauss.

Ergebnis

Erläuterung

02.03.03 – Hilfen außerhalb der Familie

Anzahl der durchschnittlich in Vollzeitpflege untergebrachten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei eigener Kostenträgerschaft

70

+13

Die Zahl der durchschnittlich in Vollzeitpflege untergebrachten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen steigt, während die Zahl der Heimunterbringungen spürbar abnimmt. Es lässt sich die Tendenz ablesen, dass die Bemühungen, die Unterbringung in Pflegefamilien zu ermöglichen, wenn es aus fachlicher Sicht sinnvoll ist, Erfolg zeigen. Auf Grund der gestiegenen An­forderungen an die Erziehungs­leistung der Pflegeeltern werden immer häufiger Jugendliche in Westfälische Pflegestellen (professionalisierte Pflegestellen, Profipflege) vermittelt. Dadurch entstehen höhere Ausgaben je Hilfefall, die aber deutlich unter den Kosten einer Heimunterbringung liegen.

Die Fallzahlenentwicklung hat Einfluss auf die finanzielle Entwicklung.

Anzahl der durchschnittlich in Heimerziehung/ betreuten Wohnformen untergebrachten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei eigener Kostenträgerschaft

92

-10

02.03.04 – Mitwirkung und Vertretung

Jugendgerichtshilfe: Anzahl der Verfahren pro 1.000 Einwohner/innen im Alter von 14 bis 21 Jahren

55

+12

Die Zahl der Verfahren im Rahmen der Jugendgerichtshilfe steigt spürbar an.

UVG: Zahl der Bewilligungsfälle

650

670

Bereits bei der Planung 2005 wurde auf Grund der Arbeitsmarktreform (SGB II) von einem Fallzahlenanstieg (750 Fälle) ausgegangen. Zum Jahresende 2005 lag die Zahl noch bei 640 Fällen. Inzwischen macht sich ein leichter Anstieg bemerkbar.


Kennzahl Bezeichnung

Plan

vorauss.

Ergebnis

Erläuterung

02.03.05 – Eingliederungshilfe

durchschnittliche Zahl der Fälle - ambulant

20

-4

s. Erläuterung zu den finanziellen Veränderungen bei den Ausgaben für die Eingliederungshilfe

durchschnittliche Zahl der Fälle - stationär

7

+1

durchschnittliche Zahl der Fälle - insgesamt

27

-3

2.    Finanzielle Veränderungen

Bezeichnung

Plan

vorauss. Ergebnis

Erläuterung

 

beim Aufwand

beim Ertrag

 

EUR

EUR

02.01.02 – Jugendsozialarbeit

Kostenerstattung durch SGB II-Leistungsempfänger

60.000

-15.000

Statt der angenommenen 9 Fälle sind es voraussichtlich nur 6 Fälle, für die eine Kostenerstattung zu erwarten ist.

02.02.01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Landesanteil an den Betriebskosten für Tageseinrichtungen

9.025.000

-200.000

Mit der Neufassung des Gesetztes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wurde die Höhe des Zuschusses des Landes zu den Betriebskosten der Tages­einrichtungen für Kinder auf 30,5 v.H. der gesamten Betriebs­kosten festgeschrieben. Bislang belief sich der Zuschuss des Landes auf ca. 33,78 %. Der JHA hat am 01.06.206 entschieden, die Kürzung der Landesmittel nicht auf die Elternbeiträge umzulegen.


Bezeichnung

Plan

vorauss. Ergebnis

Erläuterung

 

beim Aufwand

beim Ertrag

 

EUR

EUR

02.03.01 – Beratungsangebote für Familien

Förderung der Erziehungsberatung

350.000

-20.000

Es konnten einheitliche Verfahren mit den drei Caritasverbänden im Kreisgebiet für die gesamte Erziehungs­beratung vereinbart werden. Mit den Anbietern sind auf Grund umfassender und abgestimmter Leistungsbeschreibungen Entgeltverhandlungen vorge­nommen worden, die auf der Basis der Nettofach­leistungsstunde eine individuelle einzelfallbezogene Hilfe­gestaltung wie auch Abrechnung ermöglichen. Dieses Verfahren kam erstmals für das Jahr 2005 zum Tragen und wirkt sich, da die Abrechnung rückwirkend erfolgt, im Jahr 2006 ergebnisverbessernd aus.

02.03.02 – Familienunterstützende Hilfen

Flexible Erziehungshilfen für Minderjährige

2.350.000

+100.000

s. Kennzahlen 02.03.02.12 und 02.03.02.13

Der Bedarf an flexiblen Erziehungshilfen für Minderjährige steigt deutlich, wohingegen die Ausgaben für diese Leistungen in der Altersgruppe der jungen Volljährigen sinken.

Flexible Erziehungshilfen für junge Volljährige

150.000

-50.000

Kinder in Tagespflege (§ 23)

120.000

+50.000

s. Erläuterung zur Kennzahl „Anzahl der durchschnittlich in Tages­pflege finanziell geför­derten Kinder„

Erziehung in Tagesgruppen (§ 32)

280.000

+40.000

Fallzahlenanstieg, s. Erläuterung zur Kennzahl „durchschnittliche Zahl der Kinder und Jugendlichen in Tagesgruppen (§ 32 SGB VIII)“


Bezeichnung

Plan

vorauss. Ergebnis

Erläuterung

 

beim Aufwand

beim Ertrag

 

EUR

EUR

02.03.03 – Hilfen außerhalb der Familie

Kostenbeiträge

610.000

???

Durch die Einführung des Kinder- und Jugendhilfe­weiterentwicklungsgesetzes (KICK) zum 01.10.2005 wurde die Heranziehung zu den Kosten neu geregelt. Der Einkom­mensbegriff wurde neu definiert, zu Grunde gelegt wurden vom Unterhaltsrecht losgelöste Kostenbeitragstabellen.

Die gute Absicht, das Verfahren einfacher, unbürokratischer und gerechter zu gestalten, führt zunächst einmal zu großem Verwaltungsaufwand. Zur Zeit kann nicht abgeschätzt werden, in welche Richtung sich die Einnahmen entwickeln werden. Zumal inzwischen erste Gerichtsurteile vorliegen, die aus Sicht der Jugendhilfe sehr kritisch gesehen werden, nach denen aber unter Umständen die Aussetzung der Zahlung zulässig ist.

Kostenerstattung durch andere Jugendhilfeträger für Hilfen außerhalb der Familie für junge Volljährige

70.000

+100.000

Die Zahl der Fälle mit Anspruch auf Kostenerstattung ist gestiegen. Die Kosten werden zu 100 % von anderen Jugendhilfeträgern erstattet. Auf Grund des zeitlichen Versatzes bleiben die Einnahmen hinter den Ausgaben zurück.

Hilfen außerhalb der Familie für junge Volljährige (fremde Fälle)

70.000

+110.000

Hilfe zur Erziehung für andere Kostenträger

1.200.000

+50.000


Bezeichnung

Plan

vorauss. Ergebnis

Erläuterung

 

beim Aufwand

beim Ertrag

 

EUR

EUR

Vollzeitpflege für Minderjährige

650.000

+200.000

s. Erläuterung zu den Kenn­zahlen des Produktes 02.03.03 – Hilfen außerhalb der Familie

Vollzeitpflege für junge Volljährige

50.000

-30.000

Heimerziehung Minderjähriger

3.820.000

-450.000

Gemeins. Unterbr. (§ 19)

250.000

+50.000

Bereits im Jahr 2005 wurden für diese Hilfeart rd. 300 T-EUR benötigt. Bei gleichbleibenden Fallzahlen ergibt die Hochrechnung für 2006 ebenfalls diese Größenordnung.

02.03.04 – Mitwirkung und Vertretung

Leistungen nach dem UVG - Nettokreisanteil

438.000

+55.000

Die Veränderungen beruhen im Wesentlichen auf einem Anstieg der Bewilligungsfälle, s. Kennzahl 02.03.04.41. Durch die Verrechnung mit dem Land verbleibt ein geringes Defizit.

02.03.05 – Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe

400.000

+100.000

Hier wirkt sicht die geändertere Rechtsprechnung zur Ab­grenzung der Sozial- und Jugend­hilfe aus, die zur Folge hat, dass künftig diese Hilfeleistung für seelisch Behinderte häufiger und für längere Zeiträume eintritt.

insgesamt

 

+205.000

-115.000

 


3.    Jugendamtsumlage

Bei einem Hebesatz für die Jugendamtsumlage von 17,6 % war mit einem Aufkommen von 22.970.845 EUR geplant worden. Nach der Berechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik haben sich die Umlagegrundlagen verringert. Das Aufkommen aus der Jugendamtsumlage beträgt bei o.g. Hebesatz nur 22.623.209 EUR. Damit entsteht eine Mindereinnahme von 347.636 EUR.

4.    Budgetausgleich

Es entsteht ein Defizit von insgesamt 320.000 EUR. Dieses kann nur zum Teil aus der Rücklage des Fachbereiches Jugend und Familie ausgeglichen werden.

Zum Jahresende 2005 wies die Rücklage einen Stand von rd. 800 T-EUR aus. Im Plan 2006 ist bereits eine Entnahme von rd. 300 T-EUR berücksichtigt worden. Hinzu kommt die Mindereinnahme bei der Jugendamtsumlage auf Grund der verringerten Umlagegrundlagen. Nach Abzug dieser Positionen hat die Rücklage noch einen Bestand von rd. 150 T-EUR.

Nach Einsatz der Rücklagenmittel verbleibt ein Finanzierungsdefizit von 170 T-EUR.

5.    Budgetrücklage

Der aktuelle Bestand der Budgetrücklage beträgt 78.216,28 EUR. Die Mittel sind für folgende Zwecke fest verplant:

·         Vorlesewettbewerb

2.000 EUR

·         Personelle Verstärkung im Bereich "Elternbeiträge" zur Ergebnisoptimierung

20.000 EUR

·         Personelle Verstärkung im UVG-Bereich zur Ergebnisoptimierung

30.000 EUR

·         Personelle Verstärkung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

20.000 EUR

·         Projekt ABS des DRK (insg. bis 2007)

530 EUR