- Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderposition „Kinder- und Jugenderholung“
des Kinder- und Förderplanes auch in 2022 um die Förderposition „Ferienlager
vor Ort“ (ohne Übernachtung) zu erweitern und dieses Angebot mit einem
Förderbetrag in Höhe von 4,00 € pro Tag und Teilnehmer/in nach Maßgabe der
Voraussetzungen der Ziffer 1 der Sachdarstellung der Sitzungsvorlage zu
fördern.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das Förderformat „Ferienspiele / verbindliches Ferienangebot“ auch in 2022 erweitert wird auf Angebote, die ein zweistündiges Programm an mindestens drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen beinhalten. Eine Förderung erfolgt entsprechend der Ausführungen der Ziffer 2 der Sitzungsvorlage.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt auch in 2022 die Übernahme von Stornierungskosten für Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in den Ferien im Rahmen der tatsächlich gezahlten Fördermittel.
Rechtsgrundlage:
§§ 11-14 SGB VIII
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises
Borken 2021-2025
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
09.02.2021 wurde über die Übernahme von Stornierungskosten für Vereine und
Verbände der Jugendarbeit analog den Regelungen des Landes entschieden.
Ergänzend wurde in der Sitzung vom 10.09.2021 über die Anpassung der
Fördermodalitäten im Rahmen der Angebotsförderung zur Unterstützung von
Ferienmaßnahmen auf Grund der Corona-Pandemie entschieden.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Jugendarbeit
sind auch im Jahr 2022 präsent und erschweren die Planung und Umsetzung von
Angeboten und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in den Ferien für Vereine
und Verbände. Es besteht weiterhin die Sorge, dass die Durchführung von
Erholungsmaßnahmen und Freizeitaktivitäten in den Ferien 2022 durch die zu dem
Zeitpunkt gültige Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen nur eingeschränkt
möglich oder auch gar nicht umsetzbar ist.
Für zwei Angebotsformate sollen die
Fördervoraussetzungen des Kinder- und Jugendförderplanes weiterhin angepasst
bleiben:
1)
Um den freien Trägern der
Jugendhilfe weiterhin eine Planungssicherheit zu bieten, ist es notwendig die
Förderposition der „Kinder – und Jugenderholung“ weiterhin auch als
„Ferienlager vor Ort“ nutzen zu können.
Dadurch bietet
sich den Vereinen die Möglichkeit beide Formen der Ferienlager mit einer
finanziellen Zusicherung zu planen und dann je nach aktueller Lage des
Pandemiegeschehens Freizeitmöglichkeiten anzubieten.
2)
Auch die beschlossene
Anpassung der Förderposition „Ferienspiele/verbindliche Ferienbetreuung“ ist
für die Ferienplanung 2022 von Bedeutung. Ehrenamtlich Tätige decken mit der
Umsetzung dieses Angebotes neben dem Bereich der Freizeitgestaltung für Kinder
in den Ferien auch Betreuungsbedarfe von Erziehungsberechtigten ab. Für die
Planung und Umsetzung vor Ort ist eine weitere Zusicherung der finanziellen
Unterstützung aus Fördermitteln notwendig.
Übernahme möglicher Stornierungsgebühren bei
Maßnahmenausfall aufgrund der Corona-Pandemie:
3)
Im Zuge der Planungen von
Erholungs- und Freizeitmaßnahmen im Jahr 2022 bleibt aufgrund der anhaltenden
Unbeständigkeit durch die Corona-Pandemie eine Zusage der Übernahme von
Stornierungskosten auch für das Jahr 2022 von großer Bedeutung. Eine eigenständige
Übernahme möglicher entstehender Kosten durch ein Umsetzungsverbot der Maßnahme
aufgrund der gültigen Coronaschutzverordnung wäre für die Vereine und Verbände
sehr schwer bis gar nicht möglich.
Durch die erneute
Zusage der Übernahme von Stornierungskosten für 2022 haben Vereine und Verbände
die Sicherheit der finanziellen Defizitabdeckung bei möglicher Nichtumsetzung
ihrer geplanten Ferienmaßnahmen.
Die Übernahme der
Stornierungskosten wird an folgende Maßstäbe geknüpft werden:
·
Es gilt eine allgemeine
Schadensminderungspflicht, d.h. es sind alle Möglichkeiten einer kostenfreien
oder kostengünstigeren Stornierung in Anspruch zu nehmen.
·
Mögliche Ansprüche
gegenüber (Reiserücktritts-)Versicherungen sind vorrangig geltend zu machen.
·
Bei der
Schadensregulierung sind Eigenmittel des Trägers analog ihres prozentualen
Anteils, der im Kosten- und Finanzierungsplan der Maßnahme ausgewiesen ist,
einzubringen.
Bei den beschriebenen analogen Förderungen handelt es sich weiterhin um
eine Ausnahmeregelung in 2022 aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie. Die
Fördervoraussetzungen und Maßstäbe für die Inanspruchnahme der Fördermittel
sowie die Indikatoren der Ausfall- und Stornierungskosten werden den Vereinen
und Verbänden mitgeteilt.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Auf die Anpassung
der Fördermodalitäten könnte verzichtet werden. In diesem Fall würden
alternative Ferienmaßnahmen nicht durchgeführt werden können. Verwaltungsseitig
wird diese Alternative daher nicht vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
Ja |
|
Nein |
Mit einem
finanziellen Mehraufwand gegenüber der Haushaltsplanung im Rahmen der
Angebotsförderung ist durch die vorgeschlagene Anpassung der Fördermodalitäten
nicht zu rechnen, da viele Maßnahmen auch sonst im Rahmen der Ferienangebote bewilligt worden wären. Zudem sind Angebote
sowohl mit als auch ohne Übernachtung bereits vor einigen Wochen abgesagt
worden.
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE