Betreff
Fortführung der Anpassung der Fördermodalitäten im Rahmen der Angebotsförderung zur Unterstützung von Ferienmaßnahmen auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie in 2022.
Vorlage
0101/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderposition „Kinder- und Jugend­erholung“ des Kinder- und Förderplanes auch in 2022 um die Förderposition „Ferien­lager vor Ort“ (ohne Übernachtung) zu erweitern und dieses Angebot mit einem Förderbetrag in Höhe von 4,00 € pro Tag und Teilnehmer/in nach Maßgabe der Voraussetzungen der Ziffer 1 der Sachdarstellung der Sitzungsvorlage zu fördern.

2.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das Förderformat „Ferienspiele / verbind­liches Ferienangebot“ auch in 2022 erweitert wird auf Angebote, die ein zwei­stün­di­ges Programm an mindestens drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen beinhalten. Eine Förderung erfolgt entsprechend der Ausführungen der Ziffer 2 der Sitzungs­vor­lage.

3.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt auch in 2022 die Übernahme von Stornierungs­kosten für Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in den Ferien im Rahmen der tatsächlich gezahlten Fördermittel.

 


Rechtsgrundlage:

§§ 11-14 SGB VIII

Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Borken 2021-2025

 

Sachdarstellung:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.02.2021 wurde über die Übernahme von Stornierungskosten für Vereine und Verbände der Jugendarbeit analog den Regelungen des Landes entschieden. Ergänzend wurde in der Sitzung vom 10.09.2021 über die Anpassung der Fördermodalitäten im Rahmen der Angebotsförderung zur Unterstützung von Ferienmaßnahmen auf Grund der Corona-Pandemie entschieden.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Jugendarbeit sind auch im Jahr 2022 präsent und erschweren die Planung und Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in den Ferien für Vereine und Verbände. Es besteht weiterhin die Sorge, dass die Durchführung von Erholungsmaßnahmen und Freizeitaktivitäten in den Ferien 2022 durch die zu dem Zeitpunkt gültige Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen nur eingeschränkt möglich oder auch gar nicht umsetzbar ist.

Für zwei Angebotsformate sollen die Fördervoraussetzungen des Kinder- und Jugendförderplanes weiterhin angepasst bleiben:

1)      Um den freien Trägern der Jugendhilfe weiterhin eine Planungssicherheit zu bieten, ist es notwendig die Förderposition der „Kinder – und Jugenderholung“ weiterhin auch als „Ferienlager vor Ort“ nutzen zu können.

Dadurch bietet sich den Vereinen die Möglichkeit beide Formen der Ferienlager mit einer finanziellen Zusicherung zu planen und dann je nach aktueller Lage des Pandemiegeschehens Freizeitmöglichkeiten anzubieten.

2)      Auch die beschlossene Anpassung der Förderposition „Ferienspiele/verbindliche Ferienbetreuung“ ist für die Ferienplanung 2022 von Bedeutung. Ehrenamtlich Tätige decken mit der Umsetzung dieses Angebotes neben dem Bereich der Freizeitgestaltung für Kinder in den Ferien auch Betreuungsbedarfe von Erziehungsberechtigten ab. Für die Planung und Umsetzung vor Ort ist eine weitere Zusicherung der finanziellen Unterstützung aus Fördermitteln notwendig.

Übernahme möglicher Stornierungsgebühren bei Maßnahmenausfall aufgrund der Corona-Pandemie:

3)      Im Zuge der Planungen von Erholungs- und Freizeitmaßnahmen im Jahr 2022 bleibt aufgrund der anhaltenden Unbeständigkeit durch die Corona-Pandemie eine Zusage der Übernahme von Stornierungskosten auch für das Jahr 2022 von großer Bedeutung. Eine eigenständige Übernahme möglicher entstehender Kosten durch ein Umsetzungsverbot der Maßnahme aufgrund der gültigen Coronaschutzverordnung wäre für die Vereine und Verbände sehr schwer bis gar nicht möglich.

Durch die erneute Zusage der Übernahme von Stornierungskosten für 2022 haben Vereine und Verbände die Sicherheit der finanziellen Defizitabdeckung bei möglicher Nichtumsetzung ihrer geplanten Ferienmaßnahmen.

Die Übernahme der Stornierungskosten wird an folgende Maßstäbe geknüpft werden:

·         Es gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht, d.h. es sind alle Möglichkeiten einer kostenfreien oder kostengünstigeren Stornierung in Anspruch zu nehmen.

·         Mögliche Ansprüche gegenüber (Reiserücktritts-)Versicherungen sind vorrangig geltend zu machen.

·         Bei der Schadensregulierung sind Eigenmittel des Trägers analog ihres prozentualen Anteils, der im Kosten- und Finanzierungsplan der Maßnahme ausgewiesen ist, einzubringen.

 

Bei den beschriebenen analogen Förderungen handelt es sich weiterhin um eine Ausnahmeregelung in 2022 aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie. Die Fördervoraussetzungen und Maßstäbe für die Inanspruchnahme der Fördermittel sowie die Indikatoren der Ausfall- und Stornierungskosten werden den Vereinen und Verbänden mitgeteilt.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Auf die Anpassung der Fördermodalitäten könnte verzichtet werden. In diesem Fall würden alternative Ferienmaßnahmen nicht durchgeführt werden können. Verwaltungsseitig wird diese Alternative daher nicht vorgeschlagen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:            

Ja

 

Nein

Mit einem finanziellen Mehraufwand gegenüber der Haushaltsplanung im Rahmen der Angebotsförderung ist durch die vorgeschlagene Anpassung der Fördermodalitäten nicht zu rechnen, da viele Maßnahmen auch sonst im Rahmen der Ferienangebote bewilligt worden wären. Zudem sind Angebote sowohl mit als auch ohne Übernachtung bereits vor einigen Wochen abgesagt worden.

 

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE