1. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Zusammenarbeit zwischen den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf und dem
Zweckverband SPNV Münsterland auf dem Gebiet des ÖPNV vom 01.09.2012 wird –
unter teilweiser Aufhebung sowie dem Beitritt des Kreises Steinfurt zur
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – entsprechend dem beigefügten Entwurf
geändert.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen
Vertragspartnern, die Genehmigung der Vereinbarungen unter Ziffern 1 und 2 bei
der Bezirksregierung Münster einzuholen.
3. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
erfolgt unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Vertragsparteien die
vorgenannten Beschlüsse fassen.
Rechtsgrundlage:
§§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG)
Zusammenfassung:
Durch die erfolgte Neuorganisation des ZVM hat sich auch die
Notwendigkeit ergeben, über die Strukturen der Facheinheit Bus des ZVM
nachzudenken. Deshalb soll der ZVM Bus aufgrund der zunehmenden Bedeutung des
Themas Mobilität neu ausgerichtet werden. Hierzu gehört insbesondere auch die
Aufnahme des Kreises Steinfurt, mit der wieder ein ÖPNV aus einem Guss in den Münsterlandkreisen
möglich wird. Hierdurch wird die interkommunale Zusammenarbeit beim Thema
Mobilität sowohl auf der Ebene des ZVM als auch des ZVM Bus gestärkt. Einzelne
Aufgaben wie zum Beispiel die Planung und Konzipierung von Buslinien und deren
Ausschreibung können dafür aufgrund der hohen Abstimmungsbedarfe in die
Kreishäuser BOR, COE und WAF zurückverlagert werden. Sehr spezifische Aufgaben
wie das Erlös- und Fördermittelmanagement sollen zentral beim ZVM Bus
verbleiben und zukünftig für die vier Münsterlandkreise BOR, COE, ST und WAF
gemeinsam bearbeitet werden. Die wesentlichen Vorteile der Umstrukturierung
sind die schnellere und passgenauere Abstimmung der kreisspezifischen
Busverkehre, die weitere Nutzung von Synergien bei gemeinsamen Themen zur
Sicherstellung einer münsterlandweiten Einheitlichkeit und die
Einsparpotenziale bei Sach- und Personalkosten.
Sachdarstellung:
Die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf haben dem Zweckverband
Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM heute Zweckverband Mobilität
Münsterland) im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung seit dem
01.09.2012 mit der Wahrnehmung von Aufgaben des ÖPNVs beauftragt. Ziel dieser
Zusammenarbeit ist eine Bündelung von Fachkompetenz und eine effiziente
Aufgabenwahrnehmung. Zudem sollen Synergiepotenziale mit dem ZVM genutzt
werden.
Der ZVM hat zur Aufgabenerledigung einen Fachbereich ZVM Bus
eingerichtet. Dessen Aufgaben beinhalten Teilschritte in den Bereichen
ÖPNV-Bus:
·
Recht
und Finanzen
·
Angebotsplanung/IT
·
Leistungsvergabe/Berichtswesen
·
Kommunikation/Qualitätssteuerung
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht nur eine Mandatierung zur
operativen Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft vor. Die abschließende
Bescheidung von Fördermitteln, die Verwaltung der Fördermittel im
Kreishaushalt, der förmliche Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung und
die Bestellung von Verkehrsleistungen verbleiben bei den Kreisverwaltungen. Den
jeweiligen Kreistagen obliegen weiterhin die strategischen Entscheidungen über
die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV (z. B.
Nahverkehrsplanung).
Vier der derzeit acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZVM Bus
werden von den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf entsendet, vier sind
unmittelbar beim ZVM beschäftigt, zwei davon befristet auf das Projekt BüLaMo.
Seit Weggang des ZVM Bus Geschäftsführers Ende April 2021 übernehmen
vorübergehend die Verkehrsdezernenten in geteilter Führung die Leitung des
Fachbereichs.
Gem. § 3 Abs. 5 der Vereinbarung wird durch eine Trennungsrechnung im
Haushalt des ZVM gewährleistet, dass die Personal- und Sachkosten des
Fachbereichs Bus innerhalb des ZVM nur von den mandatierenden Kreisen getragen
werden. Die Aufteilung der Kosten des ZVM Fachbereich Bus unter den drei
Kreisen erfolgt grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip. Der Kreis Steinfurt
nimmt regelmäßig ebenfalls Leistungen vom ZVM Bus ab und vergütet diese auf
Grundlage einer Vollkostenrechnung.
Um nach der Aufgabenbündelung des SPNV beim Zweckverband Nahverkehr
Westfalen-Lippe (NWL) und der damit verbundenen Neuausrichtung des ZVM klare
Zuständigkeiten, Finanzierungen, Schnittstellen und Kommunikationswege zu
erhalten, sind in den vergangenen Monaten Schritt für Schritt alle Aufgaben,
die der ZVM Bus für das gesamte Verbandsgebiet erledigt hat, auf den ZVM
Bereich Mobilität übertragen worden. Dies waren insbesondere.:
·
Umsetzung von
verkehrsunternehmensübergreifenden Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
(insbesondere bei größeren Projekten der Umsetzung der Nahverkehrspläne)
·
Kontinuierliche Begleitung von
Maßnahmen zur Kundeninformation (Fahrplanauskunft über Internet, Telefon, große
Fahrplanhefte etc.)
·
Erarbeitung von Stellungnahmen aus
ÖPNV-Sicht zu Planungen anderer Behörden (z. B. Nahverkehrsplanung anderer Aufgabenträger,
Verkehrsplanungen des Landes)
·
Fachliche Unterstützung im Bereich
Tarif und Vertretung in den entsprechenden Gremien
In den letzten Jahren hat das Thema Mobilität – ÖPNV an Bedeutung
gewonnen. Sowohl der Umfang des ÖPNV-Angebotes der Kreise ist deutlich
gestiegen, als auch der politische Gestaltungswille diesbezüglich. Entsprechend
ist auch kontinuierlich der Umfang des Abstimmungsbedarfes zwischen den Kreisen
und dem ZVM Bus gestiegen. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Teilaufgaben nicht
mehr beim ZVM Bus, sondern zunehmend von einzelnen Kreisverwaltungen selbst
erledigt werden.
Um auch weiterhin die ÖPNV-Aufgaben effizient wahrzunehmen, erscheint es
notwendig, abstimmungsintensive Teilaufgaben auch strukturell in die
Kreishäuser zurück zu verlagern. Dies betrifft insbesondere die folgenden
Aufgaben:
·
Entscheidungsreife Vorbereitung der
Fortschreibung der Nahverkehrspläne
·
Konzipierung von Linien und
Linienbündeln, Konzipierung von Änderungen von Linien
·
Vorbereitung und Veröffentlichung der
Vorabbekanntmachungen, Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen
einschließlich Verkehrsdurchführungsverträgen, Vorbereitung der
Zuschlagserteilung, Betreuung Rechtsverfahren
·
Vertragscontrolling einschließlich der
Auftaktgespräche mit den Verkehrsunternehmen, Leistungskontrolle und Abrechnung
der abgeschlossenen Verkehrsverträge
·
Erarbeitung von Stellungnahmen zu
Konzessionsanträgen hinsichtlich Linienverkehren nach §§ 42, 43 PBefG
·
Inhaltliche Vorbereitung für die
politischen Gremien der Kreise für Belange des ÖPNV
·
Fahrgastinformation / Marketing für
einzelne Linien mit Herausgabe von Minifahrplänen, Linienflyern usw.
Dafür sollen in der Kreisverwaltung Borken zwei Stellen in der
Fachabteilung 36.01 Controlling und Verkehr inhaltlich neu eingerichtet werden,
die aus dem Einsparpotenzial zu refinanzieren sind. Dabei gilt es die
Digitalisierung zu nutzen (regelmäßige Videomeetings, gemeinsame cloudbasierte
Lizenzen von Fachsoftware usw.), damit die Abstimmung und ein einheitliches
Vorgehen im Münsterland sichergestellt werden.
Es gibt darüber hinaus ÖPNV-Aufgaben, die zur Erledigung von den
Mitarbeitenden sehr stark spezialisierte Fachkenntnisse erfordern, die für
einen einzelnen Kreis nur unzureichend genutzt werden könnten. Zudem wäre, wenn
diese Aufgaben kreisspezifisch erledigt würden, eine Sicherstellung von
Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall nicht möglich. Entsprechend
wirtschaftlich ist die Belassung dieser Aufgaben beim ZVM Bus. Dies sind
insbesondere:
·
Durchführung und Begleitung
notwendiger Datenerhebungen für die Nahverkehrspläne
·
Qualitätsmanagement mit Umsetzung der
von den Kreistagen formulierten Qualitätsansprüchen bei wettbewerblichen
Verfahren, Kontrolle von Umsetzung der Qualitätsvorgaben, Organisation und
Einsatz von Profitestern, Auswertung der Qualitätskontrollen
·
Bearbeitung des Fördermanagements mit
den Förderverfahren gemäß § 11 Abs. 2, § 11 a ÖPNVG NRW, Förderung für
Fahrgastinformation
·
Bearbeitung des Erlösmanagements mit
Einnahmenmeldung, Monitoring Einnahmeentwicklung, Verhandlung und Prüfung
Einnahmeaufteilung, Prüfung und Bearbeitung Anfragen der Tarifgemeinschaft,
Berechnung Billigkeitsleistungen für Förderverfahren wie den
ÖPNV-Rettungsschirm, Anspruchserhebung für Fremdnutzer
Zudem erscheint es sinnvoll und konsequent, wenn auch der Kreis
Steinfurt Leistungen des ZVM Bus nicht nur punktuell in Anspruch nimmt, sondern
dauerhaft. Deshalb wurden Gespräche mit dem Kreis Steinfurt geführt, seine
auftragsbezogene Zusammenarbeit zugunsten einer gemeinsamen
Aufgabenmandatierung aufzugeben. Die Kreisverwaltung Steinfurt legt der Politik
derzeit ein entsprechendes Vorgehen zur Beschlussfassung vor.
Auch an die Stadt Münster wurde die Frage einer Zusammenarbeit im
Bereich ZVM Bus gestellt. Die Stadt Münster sieht jedoch durch die Fokussierung
auf den Stadtverkehr und die Übertragung der ÖPNV-Aufgaben auf die Stadtwerke
Münster derzeit keine Synergievorteile.
Durch die Rückverlagerung von Aufgaben aus dem ZVM Bus in die
Kreishäuser verkleinert sich der ZVM Bus personell trotz der ergänzenden
Zusammenarbeit mit dem Kreis Steinfurt. Für den angestrebten neuen ZVM Bus
wurden deshalb die Aufgaben teils neu zugeordnet werden und in Abstimmung mit
den Mitarbeitenden geklärt, welche Personen für die einzelnen Kreisverwaltungen
tätig werden. Alle Mitarbeitenden, die zukünftig nicht mehr für den ZVM Bus
tätig sind, werden bei den Kreisverwaltungen im Fachgebiet Verkehr eingesetzt
werden. Der ZVM Bus ist zudem Anfang April in die Räumlichkeiten des ZVM
gezogen, so dass Synergien im Bereich der Assistenz und der Finanzen genutzt
werden können.
In der folgenden Berechnung werden die Kosten für das Gesamtteam des ZVM
Bus (einschließlich Leitung und Verwaltung, ohne Förderung Fahrgastinformation)
für das Jahr 2020 und die möglichen Einsparpotenziale (Personal, Sachkosten
Geschäftsstelle) beim ZVM Bus dargestellt. Die Rücknahme von Aufgaben in die
Kreishäuser erfordert dort einen Personalaufbau.
Aufwendung für |
Kosten ZVM Bus im Jahr 2020 |
Einsparpotenzial durch weniger Sach- und Personalkosten |
BOR |
390.500 € |
174.500 € |
COE |
479.300 € |
174.500 € |
WAF |
311.500 € |
174.500 € |
Die Teilnahme des Kreises Steinfurt sowie die geänderte
Aufgabenverteilung erfordern eine Anpassung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung. Als Anlage 1 ist der Entwurf der neuen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung beigefügt. In Anlage 2 findet sich eine Gegenüberstellung der
Vereinbarung aus dem Jahr 2012 und der aktualisierten Fassung.
Alle vier Kreise behandeln die Thematik im gleichen Sitzungsturnus, beim
ZVM wird der entsprechende Tagesordnungspunkt in der Verbandsversammlung am
09.06.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach der Beschlussfassung ist die geänderte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen und tritt
mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Dem
Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Siehe Ausführungen in der Sachdarstellung
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE