Betreff
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum ZVM Bus
Vorlage
0126/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.    Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf und dem Zweckverband SPNV Münsterland auf dem Gebiet des ÖPNV vom 01.09.2012 wird – unter teilweiser Aufhebung sowie dem Beitritt des Kreises Steinfurt zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – entsprechend dem beigefügten Entwurf geändert.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen Vertragspartnern, die Genehmigung der Vereinbarungen unter Ziffern 1 und 2 bei der Bezirksregierung Münster einzuholen.

3.    Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Vertragsparteien die vorgenannten Beschlüsse fassen.


Rechtsgrundlage:

§§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG)

Zusammenfassung:

Durch die erfolgte Neuorganisation des ZVM hat sich auch die Notwendigkeit ergeben, über die Strukturen der Facheinheit Bus des ZVM nachzudenken. Deshalb soll der ZVM Bus aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Themas Mobilität neu ausgerichtet werden. Hierzu gehört insbesondere auch die Aufnahme des Kreises Steinfurt, mit der wieder ein ÖPNV aus einem Guss in den Münsterlandkreisen möglich wird. Hierdurch wird die interkommunale Zusammenarbeit beim Thema Mobilität sowohl auf der Ebene des ZVM als auch des ZVM Bus gestärkt. Einzelne Aufgaben wie zum Beispiel die Planung und Konzipierung von Buslinien und deren Ausschreibung können dafür aufgrund der hohen Abstimmungsbedarfe in die Kreishäuser BOR, COE und WAF zurückverlagert werden. Sehr spezifische Aufgaben wie das Erlös- und Fördermittelmanagement sollen zentral beim ZVM Bus verbleiben und zukünftig für die vier Münsterlandkreise BOR, COE, ST und WAF gemeinsam bearbeitet werden. Die wesentlichen Vorteile der Umstrukturierung sind die schnellere und passgenauere Abstimmung der kreisspezifischen Busverkehre, die weitere Nutzung von Synergien bei gemeinsamen Themen zur Sicherstellung einer münsterlandweiten Einheitlichkeit und die Einsparpotenziale bei Sach- und Personalkosten. 

Sachdarstellung:

Die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf haben dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM heute Zweckverband Mobilität Münsterland) im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung seit dem 01.09.2012 mit der Wahrnehmung von Aufgaben des ÖPNVs beauftragt. Ziel dieser Zusammenarbeit ist eine Bündelung von Fachkompetenz und eine effiziente Aufgabenwahrnehmung. Zudem sollen Synergiepotenziale mit dem ZVM genutzt werden.

Der ZVM hat zur Aufgabenerledigung einen Fachbereich ZVM Bus eingerichtet. Dessen Aufgaben beinhalten Teilschritte in den Bereichen ÖPNV-Bus:

·         Recht und Finanzen

·         Angebotsplanung/IT

·         Leistungsvergabe/Berichtswesen

·         Kommunikation/Qualitätssteuerung

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht nur eine Mandatierung zur operativen Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft vor. Die abschließende Bescheidung von Fördermitteln, die Verwaltung der Fördermittel im Kreishaushalt, der förmliche Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung und die Bestellung von Verkehrsleistungen verbleiben bei den Kreisverwaltungen. Den jeweiligen Kreistagen obliegen weiterhin die strategischen Entscheidungen über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV (z. B. Nahverkehrsplanung).

Vier der derzeit acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZVM Bus werden von den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf entsendet, vier sind unmittelbar beim ZVM beschäftigt, zwei davon befristet auf das Projekt BüLaMo. Seit Weggang des ZVM Bus Geschäftsführers Ende April 2021 übernehmen vorübergehend die Verkehrsdezernenten in geteilter Führung die Leitung des Fachbereichs.

Gem. § 3 Abs. 5 der Vereinbarung wird durch eine Trennungsrechnung im Haushalt des ZVM gewährleistet, dass die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs Bus innerhalb des ZVM nur von den mandatierenden Kreisen getragen werden. Die Aufteilung der Kosten des ZVM Fachbereich Bus unter den drei Kreisen erfolgt grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip. Der Kreis Steinfurt nimmt regelmäßig ebenfalls Leistungen vom ZVM Bus ab und vergütet diese auf Grundlage einer Vollkostenrechnung.

Um nach der Aufgabenbündelung des SPNV beim Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der damit verbundenen Neuausrichtung des ZVM klare Zuständigkeiten, Finanzierungen, Schnittstellen und Kommunikationswege zu erhalten, sind in den vergangenen Monaten Schritt für Schritt alle Aufgaben, die der ZVM Bus für das gesamte Verbandsgebiet erledigt hat, auf den ZVM Bereich Mobilität übertragen worden. Dies waren insbesondere.:

·         Umsetzung von verkehrsunternehmensübergreifenden Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen (insbesondere bei größeren Projekten der Umsetzung der Nahverkehrspläne)

·         Kontinuierliche Begleitung von Maßnahmen zur Kundeninformation (Fahrplanauskunft über Internet, Telefon, große Fahrplanhefte etc.)

·         Erarbeitung von Stellungnahmen aus ÖPNV-Sicht zu Planungen anderer Behörden (z. B. Nahverkehrsplanung anderer Aufgabenträger, Verkehrsplanungen des Landes)

·         Fachliche Unterstützung im Bereich Tarif und Vertretung in den entsprechenden Gremien

In den letzten Jahren hat das Thema Mobilität – ÖPNV an Bedeutung gewonnen. Sowohl der Umfang des ÖPNV-Angebotes der Kreise ist deutlich gestiegen, als auch der politische Gestaltungswille diesbezüglich. Entsprechend ist auch kontinuierlich der Umfang des Abstimmungsbedarfes zwischen den Kreisen und dem ZVM Bus gestiegen. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Teilaufgaben nicht mehr beim ZVM Bus, sondern zunehmend von einzelnen Kreisverwaltungen selbst erledigt werden.

Um auch weiterhin die ÖPNV-Aufgaben effizient wahrzunehmen, erscheint es notwendig, abstimmungsintensive Teilaufgaben auch strukturell in die Kreishäuser zurück zu verlagern. Dies betrifft insbesondere die folgenden Aufgaben:

·         Entscheidungsreife Vorbereitung der Fortschreibung der Nahverkehrspläne

·         Konzipierung von Linien und Linienbündeln, Konzipierung von Änderungen von Linien

·         Vorbereitung und Veröffentlichung der Vorabbekanntmachungen, Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen einschließlich Verkehrsdurchführungsverträgen, Vorbereitung der Zuschlagserteilung, Betreuung Rechtsverfahren

·         Vertragscontrolling einschließlich der Auftaktgespräche mit den Verkehrsunternehmen, Leistungskontrolle und Abrechnung der abgeschlossenen Verkehrsverträge

·         Erarbeitung von Stellungnahmen zu Konzessionsanträgen hinsichtlich Linienverkehren nach §§ 42, 43 PBefG

·         Inhaltliche Vorbereitung für die politischen Gremien der Kreise für Belange des ÖPNV

·         Fahrgastinformation / Marketing für einzelne Linien mit Herausgabe von Minifahrplänen, Linienflyern usw.            

Dafür sollen in der Kreisverwaltung Borken zwei Stellen in der Fachabteilung 36.01 Controlling und Verkehr inhaltlich neu eingerichtet werden, die aus dem Einsparpotenzial zu refinanzieren sind. Dabei gilt es die Digitalisierung zu nutzen (regelmäßige Videomeetings, gemeinsame cloudbasierte Lizenzen von Fachsoftware usw.), damit die Abstimmung und ein einheitliches Vorgehen im Münsterland sichergestellt werden.

Es gibt darüber hinaus ÖPNV-Aufgaben, die zur Erledigung von den Mitarbeitenden sehr stark spezialisierte Fachkenntnisse erfordern, die für einen einzelnen Kreis nur unzureichend genutzt werden könnten. Zudem wäre, wenn diese Aufgaben kreisspezifisch erledigt würden, eine Sicherstellung von Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall nicht möglich. Entsprechend wirtschaftlich ist die Belassung dieser Aufgaben beim ZVM Bus. Dies sind insbesondere:

·         Durchführung und Begleitung notwendiger Datenerhebungen für die Nahverkehrspläne

·         Qualitätsmanagement mit Umsetzung der von den Kreistagen formulierten Qualitätsansprüchen bei wettbewerblichen Verfahren, Kontrolle von Umsetzung der Qualitätsvorgaben, Organisation und Einsatz von Profitestern, Auswertung der Qualitätskontrollen

·         Bearbeitung des Fördermanagements mit den Förderverfahren gemäß § 11 Abs. 2, § 11 a ÖPNVG NRW, Förderung für Fahrgastinformation

·         Bearbeitung des Erlösmanagements mit Einnahmenmeldung, Monitoring Einnahmeentwicklung, Verhandlung und Prüfung Einnahmeaufteilung, Prüfung und Bearbeitung Anfragen der Tarifgemeinschaft, Berechnung Billigkeitsleistungen für Förderverfahren wie den ÖPNV-Rettungsschirm, Anspruchserhebung für Fremdnutzer        

Zudem erscheint es sinnvoll und konsequent, wenn auch der Kreis Steinfurt Leistungen des ZVM Bus nicht nur punktuell in Anspruch nimmt, sondern dauerhaft. Deshalb wurden Gespräche mit dem Kreis Steinfurt geführt, seine auftragsbezogene Zusammenarbeit zugunsten einer gemeinsamen Aufgabenmandatierung aufzugeben. Die Kreisverwaltung Steinfurt legt der Politik derzeit ein entsprechendes Vorgehen zur Beschlussfassung vor.

Auch an die Stadt Münster wurde die Frage einer Zusammenarbeit im Bereich ZVM Bus gestellt. Die Stadt Münster sieht jedoch durch die Fokussierung auf den Stadtverkehr und die Übertragung der ÖPNV-Aufgaben auf die Stadtwerke Münster derzeit keine Synergievorteile.

Durch die Rückverlagerung von Aufgaben aus dem ZVM Bus in die Kreishäuser verkleinert sich der ZVM Bus personell trotz der ergänzenden Zusammenarbeit mit dem Kreis Steinfurt. Für den angestrebten neuen ZVM Bus wurden deshalb die Aufgaben teils neu zugeordnet werden und in Abstimmung mit den Mitarbeitenden geklärt, welche Personen für die einzelnen Kreisverwaltungen tätig werden. Alle Mitarbeitenden, die zukünftig nicht mehr für den ZVM Bus tätig sind, werden bei den Kreisverwaltungen im Fachgebiet Verkehr eingesetzt werden. Der ZVM Bus ist zudem Anfang April in die Räumlichkeiten des ZVM gezogen, so dass Synergien im Bereich der Assistenz und der Finanzen genutzt werden können.

In der folgenden Berechnung werden die Kosten für das Gesamtteam des ZVM Bus (einschließlich Leitung und Verwaltung, ohne Förderung Fahrgastinformation) für das Jahr 2020 und die möglichen Einsparpotenziale (Personal, Sachkosten Geschäftsstelle) beim ZVM Bus dargestellt. Die Rücknahme von Aufgaben in die Kreishäuser erfordert dort einen Personalaufbau.

Aufwendung für

Kosten ZVM Bus im Jahr 2020

Einsparpotenzial durch weniger Sach- und Personalkosten

BOR

390.500 €

174.500 €

COE

479.300 €

174.500 €

WAF

311.500 €

174.500 €

Die Teilnahme des Kreises Steinfurt sowie die geänderte Aufgabenverteilung erfordern eine Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Als Anlage 1 ist der Entwurf der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügt. In Anlage 2 findet sich eine Gegenüberstellung der Vereinbarung aus dem Jahr 2012 und der aktualisierten Fassung.

Alle vier Kreise behandeln die Thematik im gleichen Sitzungsturnus, beim ZVM wird der entsprechende Tagesordnungspunkt in der Verbandsversammlung am 09.06.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Nach der Beschlussfassung ist die geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen und tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Dem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Siehe Ausführungen in der Sachdarstellung


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE