Die voraussichtlichen Mehreinnahmen des
Kreises bei Einführung des SchülerTicket Westfalens durch eine Kommune im
Solidarmodell werden der jeweiligen Kommune gutgeschrieben. Eventuelle
Mehrkosten durch den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge auf Linien in der Kostenverantwortung
des Kreises werden von dieser Summe abgezogen.
Sachdarstellung:
Zurzeit werden im Bereich der Schüler
und Jugendlichen eine Vielzahl von Tickets angeboten. Vor diesem Hintergrund
hat die Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe zusammen mit der
WestfalenTarif GmbH ein pauschales SchülerTicket, das „SchülerTicket Westfalen“
mit einer zeitlich uneingeschränkten Gültigkeit für den gesamten Tarifraum
Westfalen entwickelt.
Dabei werden zwei unterschiedliche
Varianten angeboten:
Fakultativmodell
Bei diesem Modell schließt der Schulträger
mit einem Verkehrsunternehmen einen Vertrag ab. Auf dieser Basis werden den
anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern die Tickets zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung ist die Übernahme eines Eigenanteils für die Freizeitnutzung
durch die Schülerinnen und Schüler. Die Eigenanteile betragen 12 € pro Monat
für das erste, 6 € für das zweite Kind. Der Eigenanteil entfällt für das dritte
Kind und weitere anspruchsberechtigte Kinder einer Familie sowie für
anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, für die laufende Hilfe nach dem
SGB XII geleistet wird. Auch für Grundschüler entfallen die Eigenanteile
vollständig.
Neu ist, dass auch die nichtanspruchsberechtigten
Schüler ein SchülerTicket für die Nutzung zu schulischen und
Freizeitzwecken erwerben können („Rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres“).
Der Preis hierfür ist mit 33 Euro pro Monat kalkuliert.
Möchte der Schüler keine schulische Nutzbarkeit
haben, so stehen ihm weiterhin die FreizeitTickets (FunTicket/FunAbo) zur Verfügung
(schultags allerdings dann erst ab 14.00 Uhr und generell nicht zur schulischen
Nutzung).
Solidarmodell
Beim Solidarmodell erwirbt der Schulträger für alle
seine Schülerinnen und Schüler das „SchülerTicket Westfalen“. Damit gibt es
keine Unterscheidung mehr zwischen anspruchsberechtigten und
nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern. Dieses Ticket ist an
allen Tagen des Jahres „rund um die Uhr“ im Tarifgebiet Westfalen gültig.
Voraussetzung für den Einstieg in das Solidarmodell
ist auch hier ein Vertrag zwischen einem erlösverantwortlichen Partner im
WestfalenTarif und dem jeweiligen Schulträger, in dem die finanziellen
Rahmenbedingungen geregelt sind. Der Preis für das SchülerTicket errechnet sich
nach einem Kalkulationsschema aus den aktuellen Einnahmen aus dem Verkauf der
bisherigen Schulwegmonatskarten, dem Nutzen für die Freizeitnutzung bei den
anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern und dem Anteil für die
zusätzlichen nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern. Der
Schulträger erwirbt das neue SchülerTicket und gibt es dann an die Schülerinnen
und Schüler weiter. Es wird kein Eigenanteil von den Schülerinnen und Schülern
erhoben.
Das neue SchülerTicket soll an alle Schülerinnen
und Schüler ausgegeben werden, unabhängig von ihrer individuellen
Anspruchsberechtigung. (Anspruch auf ein Schülerticket haben aktuell nur die
Schülerinnen und Schüler, die in einer in der Schüler-fahrkostenverordnung
festgelegten Mindestentfernung zum Schulort wohnen.) Schülerinnen und Schüler
bei Grundschulen erhalten ebenfalls das SchülerTicket Westfalen. Die Berechnung
der Eigenanteile entfällt.
Das SchülerTicket Westfalen wurde 2021 von den
ersten Schulträgern als Pilotprojekt angeboten und wird aktuell westfalenweit
ausgerollt. Auch die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs des Kreises
Borken können inzwischen nach dem Fakultativmodell das SchülerTicket Westfalen
erwerben.
Der Vorteil eines solchen Tickets ist grundsätzlich
die Schaffung einer preiswerten und sicheren Mobilität für Schülerinnen und
Schüler an allen Tagen im Jahr sowohl für den Weg zur Schule als auch für die
Freizeit. Durch den Wegfall der Berechtigungsprüfung ergibt sich zudem eine
Verwaltungsvereinfachung und eine deutlich reduzierte Aboverwaltung bei den Verkehrsunternehmen.
Das neue SchülerTicket ist ganzjährig, ganztägig und im gesamten Bereich des
Westfalentarifs gültig.
Leider gilt der Mobilitätsvorteil nicht für alle
Schulträger im Kreisgebiet. Da das SchülerTicket Westfalen nur in einem kleinen
„Kragen“ des VRR-Tarifgebietes anerkannt wird, könnten die Schülerinnen und
Schüler in den Kommunen, die an das VRR-Tarifgebiet angrenzen, mit dem Ticket
nur in einem Halbkreis fahren. Schülerinnen und Schüler aus Kreisen des reinen
VRR-Gebietes, die in den Kreis Borken einpendeln, sind sogar von einer Nutzung
des SchülerTicket Westfalen ausgeschlossen. Das macht das Ticket für diese
Kommunen unattraktiver. Deshalb hat der Kreis zusammen mit den betroffenen
Kommunen schriftlich die dringende Bitte an das Verkehrsministerium NRW
gerichtet, zusammen mit den Tarifräumen eine Problemlösung zu finden. Das
entsprechende Schreiben findet sich in der Anlage.
Sofern von Schulträgern der Schulverkehr ganz oder
teilweise als sogenannten Schülerspezialverkehr organisiert wird, ist die
Einführung des SchülerTicket Westfalen wirtschaftlich kaum darstellbar.
Aktuell gibt es in einzelnen Kommunen im
Kreisgebiet Überlegungen, dass SchülerTicket Westfalen im Solidarmodell
einzuführen. Dadurch kämen auf diese Kommune, verglichen mit ihren aktuellen
Ausgaben für die Schulwegmonatskarten, erhöhte Kosten zu. Da alle Schülerinnen
und Schüler ganztätig und ganzjährig den ÖPNV mit dem SchülerTicket nutzen
können, würden auch auf Regionalverkehrslinien mehr Einnahmen geniert. Diese
Regionalverkehrslinien liegen in der Finanzverantwortung des Kreises Borken. Im
Rahmen der Einnahmeaufteilung partizipiert somit auch der Kreis von den
Mehreinnahmen, die über den Kauf der SchülerTickets von den einzelnen Kommunen
finanziert werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, die voraussichtlichen
Mehreinnahmen, die auf den Regionalverkehrslinien erzielt werden, der
jeweiligen Stadt bzw. Schulträger zu erstatten.
Durch die Ausweitung der Fahrtberechtigungen wird
eine vermehrte Nutzung des ÖPNV erwartet. Insbesondere zu den Zeiten, in denen
der ÖPNV ohnehin nicht voll ausgelastet ist, ist dies positiv zu bewerten. In
der morgendlichen Spitze kann die Ausweitung der Fahrtberechtigungen aber auch
dazu führen, dass mehr Schülerinnen und Schüler den ÖPNV für den Weg zur Schule
nutzen. Unter Umständen müssen deshalb die Kapazitäten erweitert werden. Sollte
es dazu kommen, sind die Mehrkosten für die Ausweitung der Verkehre
ausschließlich von der jeweiligen Kommune zu übernehmen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Bei Einführung
des SchülerTicket Westfalen im Solidarmodell in einer Kommune des Kreises
Borken werden die voraussichtlichen Mehreinnahmen bei der RVM zur Senkung der
Verlustabdeckung der RVM durch den Kreis verwendet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die voraussichtlichen auf den
Regionalverkehrslinien erzielten Mehreinnahmen verringern die vom Kreis zu
tragende Verlustabdeckung der RVM. Wie vorgeschlagen sollen die Mehreinnahmen
an die jeweilige Kommune weitergegeben werden, die das SchülerTicket Westfalen
im Solidarmodell einführt. Die voraussichtliche Verlustabdeckung des Kreises
für die RVM bleibt daher unverändert.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE