Betreff
Weiterleitung voraussichtlicher Mehreinnahme an Kommunen, die das SchülerTicket Westfalen im Solidarmodell einführen
Vorlage
0127/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die voraussichtlichen Mehreinnahmen des Kreises bei Einführung des SchülerTicket Westfalens durch eine Kommune im Solidarmodell werden der jeweiligen Kommune gutgeschrieben. Eventuelle Mehrkosten durch den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge auf Linien in der Kostenverantwortung des Kreises werden von dieser Summe abgezogen.


Sachdarstellung:

Zurzeit werden im Bereich der Schüler und Jugendlichen eine Vielzahl von Tickets angeboten. Vor diesem Hintergrund hat die Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe zusammen mit der WestfalenTarif GmbH ein pauschales SchülerTicket, das „SchülerTicket Westfalen“ mit einer zeitlich uneingeschränkten Gültigkeit für den gesamten Tarifraum Westfalen entwickelt.

Dabei werden zwei unterschiedliche Varianten angeboten:

Fakultativmodell

Bei diesem Modell schließt der Schulträger mit einem Verkehrsunternehmen einen Vertrag ab. Auf dieser Basis werden den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern die Tickets zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist die Übernahme eines Eigenanteils für die Freizeitnutzung durch die Schülerinnen und Schüler. Die Eigenanteile betragen 12 € pro Monat für das erste, 6 € für das zweite Kind. Der Eigenanteil entfällt für das dritte Kind und weitere anspruchsberechtigte Kinder einer Familie sowie für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, für die laufende Hilfe nach dem SGB XII geleistet wird. Auch für Grundschüler entfallen die Eigenanteile vollständig.

Neu ist, dass auch die nichtanspruchsberechtigten Schüler ein SchülerTicket für die Nutzung zu schulischen und Freizeitzwecken erwerben können („Rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres“). Der Preis hierfür ist mit 33 Euro pro Monat kalkuliert.

Möchte der Schüler keine schulische Nutzbarkeit haben, so stehen ihm weiterhin die FreizeitTickets (FunTicket/FunAbo) zur Verfügung (schultags allerdings dann erst ab 14.00 Uhr und generell nicht zur schulischen Nutzung).

 

Solidarmodell

Beim Solidarmodell erwirbt der Schulträger für alle seine Schülerinnen und Schüler das „SchülerTicket Westfalen“. Damit gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen anspruchsberechtigten und nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern. Dieses Ticket ist an allen Tagen des Jahres „rund um die Uhr“ im Tarifgebiet Westfalen gültig.

Voraussetzung für den Einstieg in das Solidarmodell ist auch hier ein Vertrag zwischen einem erlösverantwortlichen Partner im WestfalenTarif und dem jeweiligen Schulträger, in dem die finanziellen Rahmenbedingungen geregelt sind. Der Preis für das SchülerTicket errechnet sich nach einem Kalkulationsschema aus den aktuellen Einnahmen aus dem Verkauf der bisherigen Schulwegmonatskarten, dem Nutzen für die Freizeitnutzung bei den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern und dem Anteil für die zusätzlichen nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern. Der Schulträger erwirbt das neue SchülerTicket und gibt es dann an die Schülerinnen und Schüler weiter. Es wird kein Eigenanteil von den Schülerinnen und Schülern erhoben.

Das neue SchülerTicket soll an alle Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, unabhängig von ihrer individuellen Anspruchsberechtigung. (Anspruch auf ein Schülerticket haben aktuell nur die Schülerinnen und Schüler, die in einer in der Schüler-fahrkostenverordnung festgelegten Mindestentfernung zum Schulort wohnen.) Schülerinnen und Schüler bei Grundschulen erhalten ebenfalls das SchülerTicket Westfalen. Die Berechnung der Eigenanteile entfällt.

Das SchülerTicket Westfalen wurde 2021 von den ersten Schulträgern als Pilotprojekt angeboten und wird aktuell westfalenweit ausgerollt. Auch die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs des Kreises Borken können inzwischen nach dem Fakultativmodell das SchülerTicket Westfalen erwerben.

Der Vorteil eines solchen Tickets ist grundsätzlich die Schaffung einer preiswerten und sicheren Mobilität für Schülerinnen und Schüler an allen Tagen im Jahr sowohl für den Weg zur Schule als auch für die Freizeit. Durch den Wegfall der Berechtigungsprüfung ergibt sich zudem eine Verwaltungsvereinfachung und eine deutlich reduzierte Aboverwaltung bei den Verkehrsunternehmen. Das neue SchülerTicket ist ganzjährig, ganztägig und im gesamten Bereich des Westfalentarifs gültig.

Leider gilt der Mobilitätsvorteil nicht für alle Schulträger im Kreisgebiet. Da das SchülerTicket Westfalen nur in einem kleinen „Kragen“ des VRR-Tarifgebietes anerkannt wird, könnten die Schülerinnen und Schüler in den Kommunen, die an das VRR-Tarifgebiet angrenzen, mit dem Ticket nur in einem Halbkreis fahren. Schülerinnen und Schüler aus Kreisen des reinen VRR-Gebietes, die in den Kreis Borken einpendeln, sind sogar von einer Nutzung des SchülerTicket Westfalen ausgeschlossen. Das macht das Ticket für diese Kommunen unattraktiver. Deshalb hat der Kreis zusammen mit den betroffenen Kommunen schriftlich die dringende Bitte an das Verkehrsministerium NRW gerichtet, zusammen mit den Tarifräumen eine Problemlösung zu finden. Das entsprechende Schreiben findet sich in der Anlage.

Sofern von Schulträgern der Schulverkehr ganz oder teilweise als sogenannten Schülerspezialverkehr organisiert wird, ist die Einführung des SchülerTicket Westfalen wirtschaftlich kaum darstellbar.

Aktuell gibt es in einzelnen Kommunen im Kreisgebiet Überlegungen, dass SchülerTicket Westfalen im Solidarmodell einzuführen. Dadurch kämen auf diese Kommune, verglichen mit ihren aktuellen Ausgaben für die Schulwegmonatskarten, erhöhte Kosten zu. Da alle Schülerinnen und Schüler ganztätig und ganzjährig den ÖPNV mit dem SchülerTicket nutzen können, würden auch auf Regionalverkehrslinien mehr Einnahmen geniert. Diese Regionalverkehrslinien liegen in der Finanzverantwortung des Kreises Borken. Im Rahmen der Einnahmeaufteilung partizipiert somit auch der Kreis von den Mehreinnahmen, die über den Kauf der SchülerTickets von den einzelnen Kommunen finanziert werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, die voraussichtlichen Mehreinnahmen, die auf den Regionalverkehrslinien erzielt werden, der jeweiligen Stadt bzw. Schulträger zu erstatten.

Durch die Ausweitung der Fahrtberechtigungen wird eine vermehrte Nutzung des ÖPNV erwartet. Insbesondere zu den Zeiten, in denen der ÖPNV ohnehin nicht voll ausgelastet ist, ist dies positiv zu bewerten. In der morgendlichen Spitze kann die Ausweitung der Fahrtberechtigungen aber auch dazu führen, dass mehr Schülerinnen und Schüler den ÖPNV für den Weg zur Schule nutzen. Unter Umständen müssen deshalb die Kapazitäten erweitert werden. Sollte es dazu kommen, sind die Mehrkosten für die Ausweitung der Verkehre ausschließlich von der jeweiligen Kommune zu übernehmen.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Bei Einführung des SchülerTicket Westfalen im Solidarmodell in einer Kommune des Kreises Borken werden die voraussichtlichen Mehreinnahmen bei der RVM zur Senkung der Verlustabdeckung der RVM durch den Kreis verwendet.


Finanzielle Auswirkungen:            

Die voraussichtlichen auf den Regionalverkehrslinien erzielten Mehreinnahmen verringern die vom Kreis zu tragende Verlustabdeckung der RVM. Wie vorgeschlagen sollen die Mehreinnahmen an die jeweilige Kommune weitergegeben werden, die das SchülerTicket Westfalen im Solidarmodell einführt. Die voraussichtliche Verlustabdeckung des Kreises für die RVM bleibt daher unverändert.


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE