Betreff
Finanzielle Auswirkungen der Energiepreiserhöhungen für den ÖPNV und in der Folge für den Kreis Borken
Vorlage
0128/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Energiepreiserhöhungen für den ÖPNV und in der Folge für den Kreis Borken werden zur Kenntnis genommen.

 


Sachdarstellung:

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen haben starke Auswirkungen auf den Energiesektor. Die ohnehin schon in den vorangehenden Monaten angestiegenen Energiepreise kletterten innerhalb weniger Tage auf Rekordniveau. Die seitdem zu verzeichnenden Preisreduzierungen stellen keine wirkliche Erholung der Märkte dar. Neben den Dieselpreisen, sind auch die Kostenerhöhungen beim Strom, den Ölen und AddBlue für den ÖPNV von Relevanz. Insgesamt liegen die Energiepreise zur Zeit der Vorlagenerstellung deutlich über den Werten, welche die Verkehrsunternehmen für ihre Kalkulationen angesetzt haben. Dies hat erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Unternehmen. 

 

Dem könnten entgegenwirken, dass aufgrund der hohen Energiepreise mehr Kundinnen und Kunden den ÖPNV nutzen. Es ist derzeit allerdings noch nicht verlässlich einzuschätzen, in wie weit die dadurch erzielten Mehreinnahmen die Mehrausgaben kompensieren. Zumal bei Nutzung des ÖPNV-Corona-Rettungsschirms Mehreinnahmen die Höhe der Fördermittel analog reduzieren. 

 

Für den Kreis Borken ergeben sich somit in Folge der Energiepreiserhöhung Mehrausgaben beim ÖPNV. Diese lassen sich untergliedern in:

 

a)    Erhöhten Verlustausgleich für RVM-Verkehre

 

Dieser setzt sich zusammen durch Kostenerhöhungen für Fahrleistungen mit dem RVM-eigenen Fuhrpark sowie mit angemietetem Fuhrpark von Subunternehmen. In der Anlage 1 findet sich eine Kalkulation der RVM, die von einem erhöhten Verlustausgleich von ca. 166.000 € pro Jahr je 0,10 € höherem durchschnittlichem Dieselpreis ausgeht. Bei einem durchschnittlichen Anstieg des Dieselpreises von den geplanten 1,10 € auf bspw. 1,50 € netto je Liter würde sich der Verlustausgleich des Kreises Borken für die RVM um 664.000 € erhöhen.

 

b)    Kostenbeiträge im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge mit anderen Verkehrsunternehmen

 

Der Kreis Borken hat mit insgesamt 3 Verkehrsunternehmen öffentliche Dienstleistungsaufträge zur Erbringung von Verkehrsleistungen. Gewöhnlich sind diese Verkehrsverträge als Bruttoverträge gestaltet, d.h. die Verkehrsunternehmen erhalten vom Kreis Borken vereinbarte Zahlungen unabhängig davon, wie viele Fahrgäste mitfahren. Die Höhe der Zahlungen werden über Preisgleitklauseln jährlich angepasst. Daraus folgt, dass die erhöhten Dieselpreise grundsätzlich erst im nächsten Jahr zu deutlich höheren Kostenbeiträgen für die öffentlichen Dienstleistungsaufträge führen.

 

 

c)    Kostenbeiträge im Rahmen öffentlichen Dienstleistungsaufträgen als Notmaßnahme

 

Im Kreis Borken werden einzelne Linien eigenwirtschaftlich betrieben. Der Zweckverband Ruhr-Lippe (ZRL) hat das Beratungsunternehmen Ernst & Young beauftragt, zu prüfen, wie mit den finanziellen Problemen durch die hohen Energiepreisen bei eigenwirtschaftlichen Verkehren umgegangen werden kann, da sich die Thematik bundesweit stellt.

 

Als zu priorisierende Option werden vorgezogene Auszahlungen von z. B. Mitteln aus den ÖPNV-Pauschalen oder den Mitteln aus dem Corona Rettungsschirm vorgeschlagen, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Als Bedingung zur Auszahlung wäre eine Zusicherung der Verkehrsunternehmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt erforderlich.

 

Als Instrument für den langfristigen Ausgleich der gestiegenen Kosten verbleibt vermutlich nur die Option des als Notmaßnahme abgeschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrages (Not-ÖDA). Hiermit könnte der Betrieb für einen vorübergehenden Zeitraum gesichert werden. Das Verkehrsunternehmen Westfalen Bus GmbH (WB) prüft derzeit, ob aufgrund der hohen Energiepreise der Verkehr der Bündel BOR 5 und BOR 10 ganz oder teilweise eingestellt werden müsste, sofern nicht der Kreis Borken über einen Not-ÖDA Leistungen zum Ausgleich des durch die hohen Energiepreise verursachten Defizits an ihn weiterleitet. Da der Linienbetrieb im Rahmen der Daseinsvorsorge erhalten bleiben muss, sollte der Kreis Borken in einem solchen Fall zur Zahlung von Ausgleichsleistungen auf dieser vertraglichen Basis bereit sein.

 

Über diese Not-ÖDAs sollen bereits wie in den beiden vorangegangenen Jahren die Billigkeitsleistungen aus dem Corona-Rettungsschirm an WB weitergeleitet werden. Der Kreistag hat hierfür bereits am 03.03.2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst (Nr. 0052/2022/Kreis). Zudem könnten diese Dienstleistungsaufträge so ausgestaltet werden, dass auf dieser Basis auch der Ausgleich für die zusätzlichen durch das 9 €–Ticket verursachten Einnahmedefizite aus dem Rettungsschirm erfolgt. Für die entsprechend angepassten Not-ÖDAs würde die Verwaltung dann die Fassung von (Dringlichkeits-) Beschlüssen vorbereiten.

 

Da sich weder die kurz- bis mittelfristige Energiepreisentwicklung noch die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten/-notwendigkeiten aufgrund der unklaren bzw. im Fluss befindlichen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen abschließend beurteilen lassen, wird über weitere (neue) Entwicklungen im Ausschuss mündlich berichtet.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE