Die Darstellung der finanziellen
Auswirkungen der Energiepreiserhöhungen für den ÖPNV und in der Folge für den
Kreis Borken werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Angriff Russlands auf die Ukraine
und die damit verbundenen Sanktionen haben starke Auswirkungen auf den
Energiesektor. Die ohnehin schon in den vorangehenden Monaten angestiegenen
Energiepreise kletterten innerhalb weniger Tage auf Rekordniveau. Die seitdem
zu verzeichnenden Preisreduzierungen stellen keine wirkliche Erholung der
Märkte dar. Neben den Dieselpreisen, sind auch die Kostenerhöhungen beim Strom,
den Ölen und AddBlue für den ÖPNV von Relevanz. Insgesamt liegen die Energiepreise
zur Zeit der Vorlagenerstellung deutlich über den Werten, welche die
Verkehrsunternehmen für ihre Kalkulationen angesetzt haben. Dies hat erhebliche
finanzielle Auswirkungen für die Unternehmen.
Dem könnten entgegenwirken, dass
aufgrund der hohen Energiepreise mehr Kundinnen und Kunden den ÖPNV nutzen. Es
ist derzeit allerdings noch nicht verlässlich einzuschätzen, in wie weit die
dadurch erzielten Mehreinnahmen die Mehrausgaben kompensieren. Zumal bei
Nutzung des ÖPNV-Corona-Rettungsschirms Mehreinnahmen die Höhe der Fördermittel
analog reduzieren.
Für den Kreis Borken ergeben sich somit
in Folge der Energiepreiserhöhung Mehrausgaben beim ÖPNV. Diese lassen sich
untergliedern in:
a)
Erhöhten Verlustausgleich für RVM-Verkehre
Dieser setzt sich zusammen durch
Kostenerhöhungen für Fahrleistungen mit dem RVM-eigenen Fuhrpark sowie mit
angemietetem Fuhrpark von Subunternehmen. In der Anlage 1 findet sich eine
Kalkulation der RVM, die von einem erhöhten Verlustausgleich von ca. 166.000 €
pro Jahr je 0,10 € höherem durchschnittlichem Dieselpreis ausgeht. Bei einem
durchschnittlichen Anstieg des Dieselpreises von den geplanten 1,10 € auf bspw.
1,50 € netto je Liter würde sich der Verlustausgleich des Kreises Borken für
die RVM um 664.000 € erhöhen.
b)
Kostenbeiträge im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge mit
anderen Verkehrsunternehmen
Der Kreis Borken hat mit insgesamt 3
Verkehrsunternehmen öffentliche Dienstleistungsaufträge zur Erbringung von
Verkehrsleistungen. Gewöhnlich sind diese Verkehrsverträge als Bruttoverträge
gestaltet, d.h. die Verkehrsunternehmen erhalten vom Kreis Borken vereinbarte
Zahlungen unabhängig davon, wie viele Fahrgäste mitfahren. Die Höhe der
Zahlungen werden über Preisgleitklauseln jährlich angepasst. Daraus folgt, dass
die erhöhten Dieselpreise grundsätzlich erst im nächsten Jahr zu deutlich
höheren Kostenbeiträgen für die öffentlichen Dienstleistungsaufträge führen.
c)
Kostenbeiträge im Rahmen öffentlichen Dienstleistungsaufträgen als
Notmaßnahme
Im Kreis Borken werden einzelne Linien
eigenwirtschaftlich betrieben. Der Zweckverband Ruhr-Lippe (ZRL) hat das
Beratungsunternehmen Ernst & Young beauftragt, zu prüfen, wie mit den
finanziellen Problemen durch die hohen Energiepreisen bei eigenwirtschaftlichen
Verkehren umgegangen werden kann, da sich die Thematik bundesweit stellt.
Als zu priorisierende Option werden
vorgezogene Auszahlungen von z. B. Mitteln aus den ÖPNV-Pauschalen oder den
Mitteln aus dem Corona Rettungsschirm vorgeschlagen, um die Liquidität der
Unternehmen zu sichern. Als Bedingung zur Auszahlung wäre eine Zusicherung
der Verkehrsunternehmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes bis zu einem
festzulegenden Zeitpunkt erforderlich.
Als Instrument für den langfristigen Ausgleich der gestiegenen
Kosten verbleibt vermutlich nur die Option des als Notmaßnahme abgeschlossenen
öffentlichen Dienstleistungsauftrages (Not-ÖDA). Hiermit könnte der Betrieb für
einen vorübergehenden Zeitraum gesichert werden. Das Verkehrsunternehmen
Westfalen Bus GmbH (WB) prüft derzeit, ob aufgrund der hohen Energiepreise der
Verkehr der Bündel BOR 5 und BOR 10 ganz oder teilweise eingestellt werden
müsste, sofern nicht der Kreis Borken über einen Not-ÖDA Leistungen zum
Ausgleich des durch die hohen Energiepreise verursachten Defizits an ihn
weiterleitet. Da der Linienbetrieb im Rahmen der Daseinsvorsorge erhalten
bleiben muss, sollte der Kreis Borken in einem solchen Fall zur Zahlung von
Ausgleichsleistungen auf dieser vertraglichen Basis bereit sein.
Über diese Not-ÖDAs sollen bereits wie in den beiden
vorangegangenen Jahren die Billigkeitsleistungen aus dem Corona-Rettungsschirm
an WB weitergeleitet werden. Der Kreistag hat hierfür bereits am 03.03.2022
einen entsprechenden Beschluss gefasst (Nr. 0052/2022/Kreis). Zudem könnten
diese Dienstleistungsaufträge so ausgestaltet werden, dass auf dieser Basis
auch der Ausgleich für die zusätzlichen durch das 9 €–Ticket verursachten
Einnahmedefizite aus dem Rettungsschirm erfolgt. Für die entsprechend
angepassten Not-ÖDAs würde die Verwaltung dann die Fassung von
(Dringlichkeits-) Beschlüssen vorbereiten.
Da sich weder die kurz- bis
mittelfristige Energiepreisentwicklung noch die daraus resultierenden
Handlungsmöglichkeiten/-notwendigkeiten aufgrund der unklaren bzw. im Fluss
befindlichen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen abschließend
beurteilen lassen, wird über weitere (neue) Entwicklungen im Ausschuss mündlich
berichtet.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE