1.
Das
Mobilitätskonzept des Kreises Borken wird beschlossen. Der Landrat wird
beauftragt, über die Mobilitätsentwicklungen, insb. die Erreichung der
Zielindikatoren fortlaufend zu berichten und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele
und Maßnahmen weiterzuentwickeln.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, 2023 eine Modal-Split-Untersuchung durchzuführen
und hierfür die für die AGFS-Mitglieder vorgesehenen Fördermittel zu
beantragen. Die Untersuchung soll in Einvernehmen mit den AGFS-Kommunen auf
diese ausgeweitet werden.
3.
Der
Bericht über die weiteren anstehenden Untersuchungen und Entwicklungsprogramme
zu den Mobilitätsentwicklungen wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Mobilitätsentwicklung, insbesondere die Stärkung
der alternativen Mobilitätsangebote im Kreis Borken ist stets aktiv durch den
Kreis Borken vorangetrieben worden. Die zahlreichen Untersuchungen,
Entwicklungsprogramme und Maßnahmen für die Mobilitätsentwicklung waren auch
das Ergebnis eines guten Diskurses zwischen der Kreisverwaltung und der
politischen Vertreter im Fachausschuss sowie in interfraktionellen
Arbeitsgruppen und Planungsgruppen, die die politischen Beschlussfassungen vorbreitet
haben.
1. Vorstellung des Mobilitätskonzeptes des Kreises Borken
Das
vorliegende Mobilitätskonzept des Kreises Borken ist ebenfalls über diesen
konstruktiven politischen Austausch entstanden. Mit dem Mobilitätskonzept
werden die strategischen Ziele und Aufgaben, auf welche die
Mobilitätsentwicklung des Kreises Borken ausgerichtet ist, definiert. Diese
Ziele wurden 2018 zusammen mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe ÖPNV
entwickelt und im Oktober 2019 im Kreistag vorgestellt.
Konkret handelt es
sich dabei um folgende Ziele:
1.
Die
Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger des Kreises soll – unabhängig von
Einkommen, Alter und körperlicher Beeinträchtigung - verbessert und erleichtert
sowie ein Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr ermöglicht werden.
2.
Die
Unfallzahlen sollen gesenkt werden.
3.
Durch
die Verringerung verkehrsbedingter Emissionen soll ein wirkungsvoller Beitrag
zum Klimaschutz und einer nachhaltigen Entwicklung geleistet werden.
Zur Erreichung
dieser Ziele hat der Kreis Borken vier Handlungsfelder definiert, in denen
dieser Maßnahmen und Aktionen plant.
- Gutes Verbindungsnetz für Fußgänger, Radfahrer, MIV und ÖPNV
(Radwege, Straßen,
Schienenverbindungen, Haltestellen, Busspuren)
- Starker ÖPNV
(Taktungen,
Beschleunigung von Verbindungen, Anschlusssicherung, elektrischen Ticketing,
Echtzeitdaten)
- Gute Verknüpfung der Verkehrsangebote
(Mobilstationen,
Fahrradabstellanlagen, Mobilitäts-App)
- Sonstiges
(autonomes Fahren,
Schulungen zur Unfallverhütung)
Das Mobilitätskonzept hat der Kreis
Borken dabei als aktives Werk konzipiert, um auf aktuelle Entwicklungen und
Untersuchungen im Mobilitätsbereich reagieren und diese in das
Mobilitätskonzept integrieren zu können. In einem ersten Schritt wurde ein
Maßnahmenkatalog entwickelt, der in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben
wurde.
Im Zusammenhang
mit der Bewerbung für das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ hat der Kreis
Borken die Struktur des Mobilitätskonzeptes mit seinen Zielen,
Handlungsschwerpunkten und Maßnahmen verschriftlicht.
Am 31.05.2021 hat
der Fachplanungsausschuss eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet,
welche in vier Sitzungen messbare Zielindikatoren für die jeweiligen
Handlungsfelder festgelegt und in einem weiteren Schritt die wesentlichen
Mobilitätsmaßnahmen und ihre jeweiligen Umsetzungsschritte in Steckbriefen
beschrieben hat.
Über die
Entwicklung der Zielindikatoren und die Mobilitätsmaßnahmen soll in
regelmäßigen Abständen im Fachausschuss berichtet werden. Weitere
Mobilitätsmaßnahmen sollen ebenfalls in Form von Steckbriefen in das
Mobilitätskonzept aufgenommen werden. Auf diese Weise soll die dynamische
Entwicklung im Mobilitätsbereich transparent und umfassend kommuniziert werden.
Gerade mit den
unter Punkt 2 dargestellten Untersuchungen und Programmen ist die Konzipierung
von weiteren Mobilitätsmaßnahmen verbunden.
- Anstehende
Programme und Untersuchungen für den Mobilitätsbereich
Folgende
Grundlagen des bestehenden Mobilitätskonzeptes werden aktuell bzw. fortwährend
fortgeschrieben:
-
Straßen- und Wegeprogramm
-
Klimaschutzkonzept des Kreises Borken
-
Kompass 2025- Entwicklungsstrategie für den Kreis
Borken
Während das
Straßen- und Wegeprogramm des Kreises Borken konkrete Maßnahmen für den
Straßen- und Wegebau beschreibt, geben das Klimaschutzkonzept und gerade die
Entwicklungsstrategie dem Kreis Borken Rahmenvorgaben für die weitere
Mobilitätsentwicklung.
Konkret im Bereich
der Mobilitätsentwicklung laufen derzeit folgende Untersuchungen und Planungen:
-
Erstellung eines Veloroutenkonzeptes für eine
beschleunigte Fahrradmobilität
-
Erstellung eines Mobilstationen-Feinkonzeptes im
Kreis Borken
-
Prüfung der Anbindung der Krankenhäuser an den ÖPNV
-
Prüfung der Einführung von alternativen Antrieben
für die zu Anfang 2025 anstehende Neuvergabe der Linienbündel BOR 5,7,9, 10 und
der Linie RVN 61
-
Gutachterliche Untersuchung des ZVM Mobilität zur
Umsetzung des Konzeptes „Starke Achsen des Projektes Mobiles Münsterland“ auf
die zentralen Busverbindungen
Für 2024 ist die
Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes des Kreises Borken vorgesehen.
Zur Vorbereitung
für die Nahverkehrsplanung wird der Kreis Borken 2023 erneut eine umfassende
Erhebung über das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet
durchführen.
Konkret soll dabei
vor allem die Verkehrsmittelwahl (Modal-Split) untersucht werden.
Als Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden
und Kreise (AGFS) kann der Kreis Borken, wie alle anderen AGFS-Kommunen, eine 70%ige Förderung für die Haushaltsbefragung
zur Modal-Split-Erhebung beim Ministerium für Verkehr des Landes NRW beantragen. Dieser Förderantrag ist bis zum 01.06.2022 zu stellen.
Bei der letzten
Modal-Split-Untersuchung des Kreises Borken wurden für die AGFS –Kommunen
gesonderte Haushaltsbefragungen über eine Aufstockung der Stichprobe
durchgeführt. Der Kreis Borken hat diese Befragungen als Gesamtmaßnahme durch
ein Planungsunternehmen durchführen und auch fördern lassen. Auch dieses Mal
soll die Befragung auf die AGFS-Kommunen ausgeweitet werden. Diese tragen dann
den auf sie für die gesonderte Untersuchung entfallenden Eigenanteil.
Im Rahmen der
Nahverkehrsplanung soll auch geprüft werden, inwieweit die in den
Mobilitätskonzepten der kreisangehörigen Kommunen für die Weiterentwicklung des
ÖPNV vorgeschlagenen Maßnahmen Berücksichtigung finden können.
Der Kreis Borken
unterstützt aktuell die Vorbereitungen zur Entwicklung eines münsterlandweiten
Masterplans für Mobilität, welcher die strategische Entwicklung sämtlicher
Mobilitätsbereiche im Münsterland bewerten soll. Diese Planung, welche durch
den ZVM Mobilität betreut wird, gibt weitere wichtige Rahmenvorgaben für die
Mobilitätsentwicklung im Kreis Borken.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Dem
Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE