1.    Das Mobilitätskonzept des Kreises Borken wird beschlossen. Der Landrat wird beauftragt, über die Mobilitätsentwicklungen, insb. die Erreichung der Zielindikatoren fortlaufend zu berichten und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und Maßnahmen weiterzuentwickeln.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, 2023 eine Modal-Split-Untersuchung durchzuführen und hierfür die für die AGFS-Mitglieder vorgesehenen Fördermittel zu beantragen. Die Untersuchung soll in Einvernehmen mit den AGFS-Kommunen auf diese ausgeweitet werden.

 

3.    Der Bericht über die weiteren anstehenden Untersuchungen und Entwicklungsprogramme zu den Mobilitätsentwicklungen wird zur Kenntnis genommen.  

 


Sachdarstellung:

Die Mobilitätsentwicklung, insbesondere die Stärkung der alternativen Mobilitätsangebote im Kreis Borken ist stets aktiv durch den Kreis Borken vorangetrieben worden. Die zahlreichen Untersuchungen, Entwicklungsprogramme und Maßnahmen für die Mobilitätsentwicklung waren auch das Ergebnis eines guten Diskurses zwischen der Kreisverwaltung und der politischen Vertreter im Fachausschuss sowie in interfraktionellen Arbeitsgruppen und Planungsgruppen, die die politischen Beschlussfassungen vorbreitet haben.

 

 

1.    Vorstellung des Mobilitätskonzeptes des Kreises Borken

Das vorliegende Mobilitätskonzept des Kreises Borken ist ebenfalls über diesen konstruktiven politischen Austausch entstanden. Mit dem Mobilitätskonzept werden die strategischen Ziele und Aufgaben, auf welche die Mobilitätsentwicklung des Kreises Borken ausgerichtet ist, definiert. Diese Ziele wurden 2018 zusammen mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe ÖPNV entwickelt und im Oktober 2019 im Kreistag vorgestellt.

 

Konkret handelt es sich dabei um folgende Ziele:

 

1.    Die Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger des Kreises soll – unabhängig von Einkommen, Alter und körperlicher Beeinträchtigung - verbessert und erleichtert sowie ein Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr ermöglicht werden.

2.    Die Unfallzahlen sollen gesenkt werden.

3.    Durch die Verringerung verkehrsbedingter Emissionen soll ein wirkungsvoller Beitrag zum Klimaschutz und einer nachhaltigen Entwicklung geleistet werden.

 

Zur Erreichung dieser Ziele hat der Kreis Borken vier Handlungsfelder definiert, in denen dieser Maßnahmen und Aktionen plant.

 

  1. Gutes Verbindungsnetz für Fußgänger, Radfahrer, MIV und ÖPNV

(Radwege, Straßen, Schienenverbindungen, Haltestellen, Busspuren)

  1. Starker ÖPNV

(Taktungen, Beschleunigung von Verbindungen, Anschlusssicherung, elektrischen Ticketing, Echtzeitdaten)

  1. Gute Verknüpfung der Verkehrsangebote

(Mobilstationen, Fahrradabstellanlagen, Mobilitäts-App)

  1. Sonstiges

(autonomes Fahren, Schulungen zur Unfallverhütung)

 

 

Das Mobilitätskonzept hat der Kreis Borken dabei als aktives Werk konzipiert, um auf aktuelle Entwicklungen und Untersuchungen im Mobilitätsbereich reagieren und diese in das Mobilitätskonzept integrieren zu können. In einem ersten Schritt wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, der in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben wurde.

 

Im Zusammenhang mit der Bewerbung für das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ hat der Kreis Borken die Struktur des Mobilitätskonzeptes mit seinen Zielen, Handlungsschwerpunkten und Maßnahmen verschriftlicht.

 

Am 31.05.2021 hat der Fachplanungsausschuss eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet, welche in vier Sitzungen messbare Zielindikatoren für die jeweiligen Handlungsfelder festgelegt und in einem weiteren Schritt die wesentlichen Mobilitätsmaßnahmen und ihre jeweiligen Umsetzungsschritte in Steckbriefen beschrieben hat.

 

Über die Entwicklung der Zielindikatoren und die Mobilitätsmaßnahmen soll in regelmäßigen Abständen im Fachausschuss berichtet werden. Weitere Mobilitätsmaßnahmen sollen ebenfalls in Form von Steckbriefen in das Mobilitätskonzept aufgenommen werden. Auf diese Weise soll die dynamische Entwicklung im Mobilitätsbereich transparent und umfassend kommuniziert werden.

 

Gerade mit den unter Punkt 2 dargestellten Untersuchungen und Programmen ist die Konzipierung von weiteren Mobilitätsmaßnahmen verbunden.

 

 

  1. Anstehende Programme und Untersuchungen für den Mobilitätsbereich 

 

Folgende Grundlagen des bestehenden Mobilitätskonzeptes werden aktuell bzw. fortwährend fortgeschrieben:

 

-       Straßen- und Wegeprogramm

-       Klimaschutzkonzept des Kreises Borken

-       Kompass 2025- Entwicklungsstrategie für den Kreis Borken

 

Während das Straßen- und Wegeprogramm des Kreises Borken konkrete Maßnahmen für den Straßen- und Wegebau beschreibt, geben das Klimaschutzkonzept und gerade die Entwicklungsstrategie dem Kreis Borken Rahmenvorgaben für die weitere Mobilitätsentwicklung.

 

Konkret im Bereich der Mobilitätsentwicklung laufen derzeit folgende Untersuchungen und Planungen:

 

-       Erstellung eines Veloroutenkonzeptes für eine beschleunigte Fahrradmobilität

-       Erstellung eines Mobilstationen-Feinkonzeptes im Kreis Borken

-       Prüfung der Anbindung der Krankenhäuser an den ÖPNV

-       Prüfung der Einführung von alternativen Antrieben für die zu Anfang 2025 anstehende Neuvergabe der Linienbündel BOR 5,7,9, 10 und der Linie RVN 61

-       Gutachterliche Untersuchung des ZVM Mobilität zur Umsetzung des Konzeptes „Starke Achsen des Projektes Mobiles Münsterland“ auf die zentralen Busverbindungen

 

 

Für 2024 ist die Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes des Kreises Borken vorgesehen.

 

Zur Vorbereitung für die Nahverkehrsplanung wird der Kreis Borken 2023 erneut eine umfassende Erhebung über das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet durchführen.

Konkret soll dabei vor allem die Verkehrsmittelwahl (Modal-Split) untersucht werden.

 

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) kann der Kreis Borken, wie alle anderen AGFS-Kommunen, eine 70%ige Förderung für die Haushaltsbefragung zur Modal-Split-Erhebung beim Ministerium für Verkehr des Landes NRW beantragen. Dieser Förderantrag ist bis zum 01.06.2022 zu stellen.

 

Bei der letzten Modal-Split-Untersuchung des Kreises Borken wurden für die AGFS –Kommunen gesonderte Haushaltsbefragungen über eine Aufstockung der Stichprobe durchgeführt. Der Kreis Borken hat diese Befragungen als Gesamtmaßnahme durch ein Planungsunternehmen durchführen und auch fördern lassen. Auch dieses Mal soll die Befragung auf die AGFS-Kommunen ausgeweitet werden. Diese tragen dann den auf sie für die gesonderte Untersuchung entfallenden Eigenanteil.

 

Im Rahmen der Nahverkehrsplanung soll auch geprüft werden, inwieweit die in den Mobilitätskonzepten der kreisangehörigen Kommunen für die Weiterentwicklung des ÖPNV vorgeschlagenen Maßnahmen Berücksichtigung finden können.

 

Der Kreis Borken unterstützt aktuell die Vorbereitungen zur Entwicklung eines münsterlandweiten Masterplans für Mobilität, welcher die strategische Entwicklung sämtlicher Mobilitätsbereiche im Münsterland bewerten soll. Diese Planung, welche durch den ZVM Mobilität betreut wird, gibt weitere wichtige Rahmenvorgaben für die Mobilitätsentwicklung im Kreis Borken.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Dem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE