Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement
des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Auf die Berichterstattung im Rahmen der
bisherigen Sitzungsvorlagen sowie die täglichen aktuellen Informationen über
die Medien und die Internetseiten des Kreises wird Bezug genommen. Angesichts
der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und milderen Krankheitsverläufen
mit der Omikron-Variante sind bundesweit zahlreiche Coronaschutzmaßnahmen in
den vergangenen Wochen aufgehoben oder stark reduziert worden. Auch ist die
Aufgabenbewältigung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vielerorts
inzwischen von den Krisenstabsstrukturen in die regulären Aufgabenstrukturen
überführt worden. Vor diesem Hintergrund wird auch die bisherige regelmäßige
Berichterstattung im Rahmen einer umfangreichen und detaillierten
Sitzungsvorlage für alle betroffenen Fachausschüsse des Kreistages der Lage
angepasst (bis auf weiteres) deutlich reduziert und auf eine schriftliche
Berichterstattung im vorrangigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und
Integration konzentriert.
1. Zusammenfassende Bewertung der aktuellen Situation in
Deutschland durch das RKI
Das
Robert-Koch-Institut (RKI) fasst in wöchentlichen Lageberichten die aktuelle
Entwicklung der Corona-Situation zusammen und kommt derzeit zu folgender
zusammenfassenden Bewertung der Lage in Deutschland:
·
Der
Gipfel der 5. Infektionswelle ist – trotz vermutlich einer höheren
Untererfassung sowie auch Osterferien-bedingt geringerer Testaktivitäten und
Meldeverzögerungen – bundesweit klar überschritten und auch viele
Hospitalisierungsindikatoren nehmen weiter ab.
·
Der
Infektionsdruck bleibt trotzdem weiter hoch.
·
Der
geringere Anteil schwerer Erkrankungen bei gleichzeitig hohen Infektionszahlen
ist zurückzuführen auf den zunehmenden Aufbau der Immunität in der Bevölkerung,
insbesondere aufgrund der insgesamt sehr gut wirksamen Impfung, in Kombination
mit einem grundsätzlich geringeren Anteil schwerer Erkrankungen bei Infektionen
mit der Omikron-Variante.
·
Die
vor allem durch die eingeschränkte Verfügbarkeit medizinischen Personals
geprägte Belastung des Gesundheitssystems geht zurück, ist aber weiterhin hoch.
·
Es
ist nur noch ein sehr langsamer Anstieg beim Impffortschritt zu verzeichnen
Auch bei der
Omikron-Variante kann für vollständig geimpfte Personen aller Altersgruppen -
insbesondere für Personen mit Auffrischimpfung – weiterhin von einem sehr guten
Impfschutz gegen eine schwere Covid-Erkrankung ausgegangen werden. Weiterhin
zeigt sich für ungeimpfte Personen aller Altersgruppen ein deutlich erhöhtes
Risiko für eine schwere Verlaufsform der Covid-Erkrankung. Der weitere Verlauf der Pandemie hängt
wesentlich davon ab, ob sich größere Teile der Bevölkerung auch bei der
Zurücknahme staatlich angeordneter Maßnahmen weiterhin umsichtig und
rücksichtsvoll verhalten bzw. in welchem Umfang mögliche infektionsrelevante
Kontakte zunehmen. Dazu sollten Personen mit Symptomen einer akuten
Atemwegserkrankung unabhängig vom Impfstatus zu Hause bleiben, ggf. die
Hausarztpraxis kontaktieren und sich je nach ärztlicher Einschätzung testen
lassen. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht)
2. Besondere Entwicklungen im Kreis Borken
Die Erkenntnisse aus den Infektionen im Kreis
Borken entsprechen den durch das RKI im o.g. Lagebericht beschriebenen
Befunden. Auch bei insgesamt weiterhin hohen täglichen Fallzahlen wird
weiterhin alles darangesetzt, möglichst keinen Bearbeitungsrückstand und damit
Meldeverzug bei den Neuinfektionen entstehen zu lassen. Auch vor dem Hintergrund einer im Kreis
Borken weiterhin vorhandenen sehr gut erreichbaren flächendeckenden
Infrastruktur an Bürgerteststellen und PCR-Testmöglichkeiten und einer
weiterhin weit überdurchschnittlich hohen Inanspruchnahme der Testmöglichkeiten
(täglich rd. 20.000 Testungen an den Bürgerteststellen) im Kreis sowie einer
Meldeverwaltung ohne relevanten Rückstau/Verzug lassen sich die regional zum
Teil sehr erheblich abweichenden
Inzidenzwerten im Landesvergleich kaum einheitlich bewerten.
Der im Kreis Borken
zuletzt zu verzeichnende hohe Infektionsdruck war flächendeckend und hat
insbesondere in den Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflege- und
Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kitas) im März zu hohen Infektionszahlen
geführt.
3.
Impfen im Kreis
Borken
Der Impffortschritt ist auch im Kreis
Borken – wie bundesweit – seit einiger Zeit kaum noch nennenswert angestiegen.
Die Entwicklung der Impfquoten im Kreis Borken (sowohl bezogen auf die
Gesamtbevölkerung (aktuell mehr als 84%) als auch die differenzierten
Impfquoten für einzelne Altersgruppen (5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-59 Jahre
sowie 60+ Jahre) sind im Kreis Borken weit überdurchschnittlich gegenüber der
bundes- und der landesweiten Entwicklung. Die tagesaktuellen Zahlen sind auf
den Internetseiten des Kreises (sog. Impfdashboard) veröffentlicht.
Die weitere Impftätigkeit ist vorrangig auf die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte übergegangen, die damit erste Anlaufstelle für Erst-, notwendige Zweit- und weitere Auffrischimpfungen sind. Ergänzend dazu hat der Kreis Borken entsprechend den Landesvorgaben eine sog. „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet, die sich in enger Abstimmung mit den Kommunen voraussichtlich das ganze Jahr 2022 über noch um niedrigschwellige Vor-Ort-Impfangebote kümmern, das lokale Impfgeschehen beobachten und erforderlichenfalls auf Impfangebote für vulnerable Personen hinwirken wird.
Die mobilen Impfangebote vor Ort werden in enger Abstimmung mit den Kommunen koordiniert. Derzeit konzentrieren sich die wöchentlichen Angebote auf feste Impfstellen in den 4 Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Sowohl die angebotenen Zeitfenster (2 Tage á 4h) als auch die Anzahl der Impfstraßen (aktuell 1-2) wurden dem aktuellen Bedarf angepasst. Die von der KoCI beauftragten Kommunen, die als sog. „Impfpartner“ weitere Impfangebote geschaffen haben, sind inzwischen im Standby-Modus. Lediglich die beauftragten Hilfsorganisationen (DRK und Malteser/Soziales Ehrenamt e.V.) bieten weiterhin vereinzelte Angebote an.
Es sind Vorhaltestrukturen und Absprachen geschaffen, um jederzeit die Angebote bedarfsgerecht und zeitnah wieder aufstocken zu können. Die Finanzierung der KoCi durch das Land ist zunächst bis zum 31.08.2022 gesichert.
Die Impfangebote und –termine sind im Internet in der Liste unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen zu finden.
4. Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab
dem 16.03.2022 gilt insbesondere in medizinischen und pflegerischen
Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Personal, das
regelmäßig mit besonders vulnerablen Gruppen in Kontakt ist. Der Fachbereich
Gesundheit hat hierzu ein Meldeformular entwickelt und auf der Homepage zur
Verfügung gestellt. Bis auf wenige Ausnahmen wurde diese Möglichkeit der
Meldung von den Einrichtungen sehr gut angenommen. Der Vorteil für das
Gesundheitsamt ist, dass die gemeldeten Daten problemlos weiterverarbeitet
werden können.
Bisheriges
Meldungsaufkommen:
Insgesamt sind 331 Meldungen eingegangen. Es haben insgesamt 114 Einrichtungen oder Unternehmen gemeldet.
Die Meldungen verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Einrichtungsarten:
Einrichtungsarten: |
||
|
Sonstiges |
98 |
|
voll- teilstationäres Pflegeheim |
85 |
|
Krankenhaus |
80 |
|
ambulanter Pflegedienst |
24 |
|
Arztpraxis, Zahnarztpraxis |
19 |
|
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung |
14 |
|
Praxis sonstiger humanmedizinischer Heilberufe |
7 |
|
Rettungsdienst |
2 |
|
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtung |
1 |
|
medizinisches Behandlungszentrum |
1 |
|
Gesamt |
331 |
Die Einrichtungs-/ Unternehmensleitungen gaben bei der Meldung folgende Gründe an:
Grund der Meldung |
||
|
ungeimpft |
197 |
|
keine Vorlage des Nachweises erfolgt |
61 |
|
genesen, Status abgelaufen |
35 |
|
unvollständig geimpft |
31 |
|
Zweifel an der Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit des
vorgelegten Nachweises |
7 |
|
Gesamt |
331 |
Insgesamt ist von einer sehr hohen Impfquote bei den betroffenen Berufsgruppen auszugehen. Dies belegen die bekannten Quoten aus den Krankenhäusern und den WTG Einrichtungen.
An die verbleibenden gemeldeten Personen sind Erstaufforderungen zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises verschickt worden.
Die gemeldeten Personen haben bis zum 15.05.2022 Zeit einen Immunitätsnachweis oder ein (anerkanntes) ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können, zu erbringen. Einige Vorgänge sind bereits erledigt, da die Nachweise zwischenzeitlich beim Arbeitgeber oder beim Fachbereich Gesundheit vorgelegt worden sind.
Ab dem
16.05.2022 werden die Verfahren zur Entscheidung über ein Betretungs- oder
Tätigkeitsverbot eingeleitet. Dazu werden sowohl die gemeldeten Personen, als
auch die Einrichtungs- bzw.
Unternehmensleitungen angehört.
In einer Prüfung jedes Einzelfalls wird nach pflichtgemäßen Ermessen darüber entschieden, ob ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird.
Das MAGS hat für die Bearbeitung der Fälle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht finanzielle Unterstützungen zugesagt. Per Erlass vom 27.04.2022 wurde die Finanzierung von 5 Vollzeitstellen für einen Zeitraum von 9 Monaten bis zum 31.12.2022 festgelegt. Damit kann der Kreis Borken auskömmlich zusätzliches Personal aus dem Einstiegsbereich des gehobenen Dienstes für diese Aufgabe einsetzen.
Über
den weiteren Fortgang der Umsetzung wird im nächsten Ausschuss berichtet.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht
zu erwarten sind nicht ersichtlich.