Betreff
Sachstand Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken
Vorlage
0136/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen. 


Sachdarstellung:

Auf die Berichterstattung im Rahmen der bisherigen Sitzungsvorlagen sowie die täglichen aktuellen Informationen über die Medien und die Internetseiten des Kreises wird Bezug genommen. Angesichts der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und milderen Krankheitsverläufen mit der Omikron-Variante sind bundesweit zahlreiche Coronaschutzmaßnahmen in den vergangenen Wochen aufgehoben oder stark reduziert worden. Auch ist die Aufgabenbewältigung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vielerorts inzwischen von den Krisenstabsstrukturen in die regulären Aufgabenstrukturen überführt worden. Vor diesem Hintergrund wird auch die bisherige regelmäßige Berichterstattung im Rahmen einer umfangreichen und detaillierten Sitzungsvorlage für alle betroffenen Fachausschüsse des Kreistages der Lage angepasst (bis auf weiteres) deutlich reduziert und auf eine schriftliche Berichterstattung im vorrangigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration konzentriert.     

1.      Zusammenfassende Bewertung der aktuellen Situation in Deutschland durch das RKI


Das Robert-Koch-Institut (RKI) fasst in wöchentlichen Lageberichten die aktuelle Entwicklung der Corona-Situation zusammen und kommt derzeit zu folgender zusammenfassenden Bewertung der Lage in Deutschland:

·         Der Gipfel der 5. Infektionswelle ist – trotz vermutlich einer höheren Untererfassung sowie auch Osterferien-bedingt geringerer Testaktivitäten und Meldeverzögerungen – bundesweit klar überschritten und auch viele Hospitalisierungsindikatoren nehmen weiter ab.

·         Der Infektionsdruck bleibt trotzdem weiter hoch.

·         Der geringere Anteil schwerer Erkrankungen bei gleichzeitig hohen Infektionszahlen ist zurückzuführen auf den zunehmenden Aufbau der Immunität in der Bevölkerung, insbesondere aufgrund der insgesamt sehr gut wirksamen Impfung, in Kombination mit einem grundsätzlich geringeren Anteil schwerer Erkrankungen bei Infektionen mit der Omikron-Variante.

·         Die vor allem durch die eingeschränkte Verfügbarkeit medizinischen Personals geprägte Belastung des Gesundheitssystems geht zurück, ist aber weiterhin hoch.

·         Es ist nur noch ein sehr langsamer Anstieg beim Impffortschritt zu verzeichnen

Auch bei der Omikron-Variante kann für vollständig geimpfte Personen aller Altersgruppen - insbesondere für Personen mit Auffrischimpfung – weiterhin von einem sehr guten Impfschutz gegen eine schwere Covid-Erkrankung ausgegangen werden. Weiterhin zeigt sich für ungeimpfte Personen aller Altersgruppen ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwere Verlaufsform der Covid-Erkrankung.  Der weitere Verlauf der Pandemie hängt wesentlich davon ab, ob sich größere Teile der Bevölkerung auch bei der Zurücknahme staatlich angeordneter Maßnahmen weiterhin umsichtig und rücksichtsvoll verhalten bzw. in welchem Umfang mögliche infektionsrelevante Kontakte zunehmen. Dazu sollten Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung unabhängig vom Impfstatus zu Hause bleiben, ggf. die Hausarztpraxis kontaktieren und sich je nach ärztlicher Einschätzung testen lassen.  (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht)

2.      Besondere Entwicklungen im Kreis Borken

Die Erkenntnisse aus den Infektionen im Kreis Borken entsprechen den durch das RKI im o.g. Lagebericht beschriebenen Befunden. Auch bei insgesamt weiterhin hohen täglichen Fallzahlen wird weiterhin alles darangesetzt, möglichst keinen Bearbeitungsrückstand und damit Meldeverzug bei den Neuinfektionen entstehen zu lassen.  Auch vor dem Hintergrund einer im Kreis Borken weiterhin vorhandenen sehr gut erreichbaren flächendeckenden Infrastruktur an Bürgerteststellen und PCR-Testmöglichkeiten und einer weiterhin weit überdurchschnittlich hohen Inanspruchnahme der Testmöglichkeiten (täglich rd. 20.000 Testungen an den Bürgerteststellen) im Kreis sowie einer Meldeverwaltung ohne relevanten Rückstau/Verzug lassen sich die regional zum Teil sehr erheblich abweichenden   Inzidenzwerten im Landesvergleich kaum einheitlich bewerten. 

Der im Kreis Borken zuletzt zu verzeichnende hohe Infektionsdruck war flächendeckend und hat insbesondere in den Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kitas) im März zu hohen Infektionszahlen geführt.

3.       Impfen im Kreis Borken

Der Impffortschritt ist auch im Kreis Borken – wie bundesweit – seit einiger Zeit kaum noch nennenswert angestiegen. Die Entwicklung der Impfquoten im Kreis Borken (sowohl bezogen auf die Gesamtbevölkerung (aktuell mehr als 84%) als auch die differenzierten Impfquoten für einzelne Altersgruppen (5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-59 Jahre sowie 60+ Jahre) sind im Kreis Borken weit überdurchschnittlich gegenüber der bundes- und der landesweiten Entwicklung. Die tagesaktuellen Zahlen sind auf den Internetseiten des Kreises (sog. Impfdashboard) veröffentlicht.

Die weitere Impftätigkeit ist vorrangig auf die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte übergegangen, die damit erste Anlaufstelle für Erst-, notwendige Zweit- und weitere Auffrischimpfungen sind. Ergänzend dazu hat der Kreis Borken entsprechend den Landesvorgaben eine sog. „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet, die sich in enger Abstimmung mit den Kommunen voraussichtlich das ganze Jahr 2022 über noch um niedrigschwellige Vor-Ort-Impfangebote kümmern, das lokale Impfgeschehen beobachten und erforderlichenfalls auf Impfangebote für vulnerable Personen hinwirken wird.

Die mobilen Impfangebote vor Ort werden in enger Abstimmung mit den Kommunen koordiniert. Derzeit konzentrieren sich die wöchentlichen Angebote auf feste Impfstellen in den 4 Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Sowohl die angebotenen Zeitfenster (2 Tage á 4h) als auch die Anzahl der Impfstraßen (aktuell 1-2) wurden dem aktuellen Bedarf angepasst.  Die von der KoCI beauftragten Kommunen, die als sog. „Impfpartner“ weitere Impfangebote geschaffen haben, sind inzwischen im Standby-Modus. Lediglich die beauftragten Hilfsorganisationen (DRK und Malteser/Soziales Ehrenamt e.V.) bieten weiterhin vereinzelte Angebote an.

Es sind Vorhaltestrukturen und Absprachen geschaffen, um jederzeit die Angebote bedarfsgerecht und zeitnah wieder aufstocken zu können. Die Finanzierung der KoCi durch das Land ist zunächst bis zum 31.08.2022 gesichert.

Die Impfangebote und –termine sind im Internet in der Liste unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen zu finden.

4.      Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab dem 16.03.2022 gilt insbesondere in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Personal, das regelmäßig mit besonders vulnerablen Gruppen in Kontakt ist. Der Fachbereich Gesundheit hat hierzu ein Meldeformular entwickelt und auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Bis auf wenige Ausnahmen wurde diese Möglichkeit der Meldung von den Einrichtungen sehr gut angenommen. Der Vorteil für das Gesundheitsamt ist, dass die gemeldeten Daten problemlos weiterverarbeitet werden können.

Bisheriges Meldungsaufkommen:

Insgesamt sind 331 Meldungen eingegangen. Es haben insgesamt 114 Einrichtungen oder Unternehmen gemeldet.

Die Meldungen verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Einrichtungsarten:

Einrichtungsarten:

 

Sonstiges

98

 

voll- teilstationäres Pflegeheim

85

 

Krankenhaus

80

 

ambulanter Pflegedienst

24

 

Arztpraxis, Zahnarztpraxis

19

 

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung

14

 

Praxis sonstiger humanmedizinischer Heilberufe

7

 

Rettungsdienst

2

 

Behandlungs- oder Versorgungseinrichtung

1

 

medizinisches Behandlungszentrum

1

 

Gesamt

331

Die Einrichtungs-/ Unternehmensleitungen gaben bei der Meldung folgende Gründe an:

Grund der Meldung

 

ungeimpft

197

 

keine Vorlage des Nachweises erfolgt

61

 

genesen, Status abgelaufen

35

 

unvollständig geimpft

31

 

Zweifel an der Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit des vorgelegten Nachweises

7

 

 Gesamt

331

Insgesamt ist von einer sehr hohen Impfquote bei den betroffenen Berufsgruppen auszugehen. Dies belegen die bekannten Quoten aus den Krankenhäusern und den WTG Einrichtungen.

An die verbleibenden gemeldeten Personen sind Erstaufforderungen zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises verschickt worden.

Die gemeldeten Personen haben bis zum 15.05.2022 Zeit einen Immunitätsnachweis oder ein (anerkanntes) ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können, zu erbringen. Einige Vorgänge sind bereits erledigt, da die Nachweise zwischenzeitlich beim Arbeitgeber oder beim Fachbereich Gesundheit vorgelegt worden sind.

Ab dem 16.05.2022 werden die Verfahren zur Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot eingeleitet. Dazu werden sowohl die gemeldeten Personen, als auch die Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitungen angehört.

In einer Prüfung jedes Einzelfalls wird nach pflichtgemäßen Ermessen darüber entschieden, ob ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird.

Das MAGS hat für die Bearbeitung der Fälle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht finanzielle Unterstützungen zugesagt. Per Erlass vom 27.04.2022 wurde die Finanzierung von 5 Vollzeitstellen für einen Zeitraum von 9 Monaten bis zum 31.12.2022 festgelegt. Damit kann der Kreis Borken auskömmlich zusätzliches Personal aus dem Einstiegsbereich des gehobenen Dienstes für diese Aufgabe einsetzen.

Über den weiteren Fortgang der Umsetzung wird im nächsten Ausschuss berichtet.

Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:            

Nein


 


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten sind nicht ersichtlich.