Betreff
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der Infrastrukturförderung in Vreden nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Borken sowie des Landes NRW
Vorlage
0144/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstockung der Stellenanteile für die Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit in Vreden um 1,0 zu.


Rechtsgrundlage:

§§ 11 SGB VIII sowie §12 KJFÖG

Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Borken 2021-2025

Sachdarstellung:

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe der Jugendhilfe und in dem o.g. gesetzlichen Rahmen verankert. Sie stellt einen unentbehrlichen Bestandteil von sozialer Infrastruktur dar und richtet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen von 6-21 Jahren. Durch ihre pädagogisch fachlichen Angebote trägt die Offene Kinder- und Jugendarbeit dazu bei, positive Lebensbedingungen im Sozialraum von Kindern und Jugendlichen zu schaffen und Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Offene Kinder- und Jugendarbeit befindet sich in einem stetigen Entwicklungsprozess und hat dabei immer die Bedürfnisse und Bedarfe der jungen Menschen in ihrem Sozialraum im Blick.

Das Jugendwerk Vreden hat im Jahr 2019 die Entscheidung getroffen einen zentralen Ort der Begegnung für junge Menschen im Zentrum von Vreden zu schaffen. Alle Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit ihrer pädagogischen Ausrichtung und Angebotsstruktur laufen an einem Ort zentralisiert zusammen. Der Jugendhilfeausschuss hat sich von den Bedingungen vor Ort im Rahmen seiner Sitzung vom 02.09.2021 einen Einblick verschaffen können.

Dieser einmalige freizeit- und bildungsorientierte Anlaufpunkt schafft mit seiner Vielzahl von Angeboten ein Zusammenkommen von jungen Menschen unabhängig ihres Alters, ihrer Interessen, Religion und ihres sozialen Umfelds.

Darüber hinaus ist der Jugendcampus ein Anlaufpunkt für Vereine und Verbände der Jugendarbeit in Vreden geworden. Das Jugendwerk Vreden fördert materiell sowie personell das Ehrenamt und die Arbeit der Vredener Jugendverbandsarbeit.

Diese einschneidende konzeptionelle Veränderung der Ausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Vreden hat, auch während der zweijährigen Corona-Pandemie mit ihren Einschränkungen und Verordnungen, einen deutlichen und kontinuierlichen Anstieg der Besucherzahlen ausgelöst. Es ist zu erwarten, dass durch die Normalisierung des Alltages bei jungen Menschen auch der Jugendcampus als Freizeitort und Treffpunkt weiteren Zulauf erhalten wird.

Über den Kinder- und Jugendförderplan werden auf dem Jugendcampus derzeit 3,0 geförderte Personalstellen eingesetzt. Diese Personalstellen bedienen die Handlungsfelder der pädagogischen Arbeit im Offenen Treff, der Aufsuchenden Arbeit und dem Jugendbüro. Durch die Zentralisierung bietet der Jugendcampus für alle drei dieser pädagogischen Arbeitsfelder einen konkreten Handlungsort.

Das Jugendwerk Vreden formuliert an dieser Stelle deutlich einen Mehrbedarf für die Stellenanteile in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Vreden. Dieser Bedarf wird mit der Wahrnehmung und Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb des Ortsteils Vreden ihren Wohnsitz haben, begründet.

Die Zentralisierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf dem Jugendcampus in der Stadt Vreden erreicht eine stetig wachsende Anzahl von jungen Menschen. Dennoch ist festzustellen, dass durch die sozialräumliche Struktur der Stadt Vreden ein Aufsuchen des Jugendcampus besonders von Kindern aus den umliegenden Dörfern nicht erkennbar ist.

Hierzu wurde vom Jugendwerk Vreden e.V. eine konzeptionelle Erweiterung der pädagogischen Arbeit im Rahmen der Mobilen Jugendarbeit erarbeitet. Für die Umsetzung des Konzeptes ist eine Stellenaufstockung von 1,0 Personalstellen vorgesehen.

Die ergänzende Stelle in der Mobilen Jugendarbeit soll auf den Sozialraum Vreden mit Fokus auf die umliegenden fünf Kirchdörfer Ammeloe, Ellewick, Lünten, Zwillbrock und Wennewick-Oldenkott ausgerichtet werden.

Neben den ca. 200 Schülerinnen und Schülern an den drei Grundschulstandorten in Ammeloe, Ellewick und Lünten ist auch die Jugendvereinsarbeit dort stark verankert.

Die inhaltliche Ausrichtung der ergänzenden 1,0 Fachkraftstelle ist Themen, Aufgaben, Fragen und Interessen der jungen Menschen aus den umliegenden Ortsteilen/Kirchdörfern aufzugreifen und kurzfristig, flexibel und unabhängig von der pädagogischen Arbeit am Jugendcampus umsetzen zu können. Die Kinder und Jugendlichen sollen partizipativ eingebunden werden, um lebensweltorientierte, freizeit- und bildungsorientierte Angebote gestalten zu können. Ein weiterer bedeutender Bestandteil der Mobilen Arbeit in den ländlichen Sozialräumen ist die Einbindung, Kooperation und Vernetzung mit den dortigen Vereinen und Verbänden der Jugendarbeit. Durch diese ergänzende mobile pädagogische Arbeit entsteht unabhängig von der räumlichen Distanz zum Jugendcampus in der Stadt Vreden eine Gewährleistung von offenen und bedarfsorientierten Angeboten in der Jugendarbeit für alle Kinder und Jugendlichen aus der Kommune Vreden.

Betrachtet man die für eine Stellenbemessung zugrundeliegenden Parameter, weist die Stadt Vreden mit Blick auf die sozialräumlichen Strukturen und den Schulstandorten ein Alleinstellungsmerkmal auf.

Mit seinen fünf umliegenden Kirchdörfern und den drei Grundschulstandorten hebt sich die Kommune deutlich von den weiteren zwölf Kommunen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ab.

Durch die eingeschränkte Infrastruktur in den Kirchdörfern ist eine Nutzung der Angebotsstruktur am Jugendcampus Vreden im Stadtgebiet nur bedingt möglich. Daher wird eine Aufstockung des Stellenanteils für die Umsetzung der Mobilen Jugendarbeit in den Kirchdörfern der Stadt Vreden von 3,0 auf 4,0 Fachkraftstellen seitens der Verwaltung für sinnvoll und notwendig erachtet. Aufgrund der sozialräumlichen Besonderheit in der Kommune Vreden ist die Erweiterung des pädagogischen Konzeptes des Jugendwerk Vreden e.V. um den Bereich der Mobilen Jugendarbeit in ländlichen Strukturen die Voraussetzung für eine adäquate praktische Umsetzung.

Die Anpassung des aufgeführten Stellenanteils und der damit verbundene finanzielle Mehraufwand werden aus fachlicher Sicht für notwendig erachtet. Es wird verwaltungsseitig daher vorgeschlagen, die Stellenanteile für Vreden mit einem zusätzlichen 1,0 Stellenanteil ab dem 01.06.2022 entsprechend zu fördern.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:            

Ja

Nein

Die Aufstockung des Stellenanteils bedeutet einen jährlichen Mehraufwand für den Kreis Borken i.H.v. 32.230 Euro aus den Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans. Für das laufende Haushaltsjahr 2022 entsteht ein anteiliger Förderaufwand von ca. 16.000 Euro.


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE