Der Jugendhilfeausschuss stimmt
der Aufstockung der Stellenanteile für die Mobile Offene Kinder- und
Jugendarbeit in Vreden um 1,0 zu.
Rechtsgrundlage:
§§ 11 SGB VIII sowie §12 KJFÖG
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises
Borken 2021-2025
Sachdarstellung:
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine
Pflichtaufgabe der Jugendhilfe und in dem o.g. gesetzlichen Rahmen verankert.
Sie stellt einen unentbehrlichen Bestandteil von sozialer Infrastruktur dar und
richtet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen von 6-21 Jahren.
Durch ihre pädagogisch fachlichen Angebote trägt die Offene Kinder- und
Jugendarbeit dazu bei, positive Lebensbedingungen im Sozialraum von Kindern und
Jugendlichen zu schaffen und Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Offene Kinder- und Jugendarbeit befindet sich
in einem stetigen Entwicklungsprozess und hat dabei immer die Bedürfnisse und
Bedarfe der jungen Menschen in ihrem Sozialraum im Blick.
Das Jugendwerk
Vreden hat im Jahr 2019 die Entscheidung getroffen einen zentralen Ort der
Begegnung für junge Menschen im Zentrum von Vreden zu schaffen. Alle
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit ihrer pädagogischen
Ausrichtung und Angebotsstruktur laufen an einem Ort zentralisiert zusammen.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich von den Bedingungen vor Ort im Rahmen seiner
Sitzung vom 02.09.2021 einen Einblick verschaffen können.
Dieser einmalige
freizeit- und bildungsorientierte Anlaufpunkt schafft mit seiner Vielzahl von
Angeboten ein Zusammenkommen von jungen Menschen unabhängig ihres Alters, ihrer
Interessen, Religion und ihres sozialen Umfelds.
Darüber hinaus ist
der Jugendcampus ein Anlaufpunkt für Vereine und Verbände der Jugendarbeit in
Vreden geworden. Das Jugendwerk Vreden fördert materiell sowie personell das
Ehrenamt und die Arbeit der Vredener Jugendverbandsarbeit.
Diese
einschneidende konzeptionelle Veränderung der Ausrichtung der Offenen Kinder-
und Jugendarbeit in Vreden hat, auch während der zweijährigen Corona-Pandemie
mit ihren Einschränkungen und Verordnungen, einen deutlichen und
kontinuierlichen Anstieg der Besucherzahlen ausgelöst. Es ist zu erwarten, dass
durch die Normalisierung des Alltages bei jungen Menschen auch der Jugendcampus
als Freizeitort und Treffpunkt weiteren Zulauf erhalten wird.
Über den Kinder-
und Jugendförderplan werden auf dem Jugendcampus derzeit 3,0 geförderte
Personalstellen eingesetzt. Diese Personalstellen bedienen die Handlungsfelder
der pädagogischen Arbeit im Offenen Treff, der Aufsuchenden Arbeit und dem
Jugendbüro. Durch die Zentralisierung bietet der Jugendcampus für alle drei
dieser pädagogischen Arbeitsfelder einen konkreten Handlungsort.
Das Jugendwerk
Vreden formuliert an dieser Stelle deutlich einen Mehrbedarf für die
Stellenanteile in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Vreden. Dieser Bedarf
wird mit der Wahrnehmung und Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen, die
außerhalb des Ortsteils Vreden ihren Wohnsitz haben, begründet.
Die
Zentralisierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf dem Jugendcampus in
der Stadt Vreden erreicht eine stetig wachsende Anzahl von jungen Menschen.
Dennoch ist festzustellen, dass durch die sozialräumliche Struktur der Stadt
Vreden ein Aufsuchen des Jugendcampus besonders von Kindern aus den umliegenden
Dörfern nicht erkennbar ist.
Hierzu wurde vom
Jugendwerk Vreden e.V. eine konzeptionelle Erweiterung der pädagogischen Arbeit
im Rahmen der Mobilen Jugendarbeit erarbeitet. Für die Umsetzung des Konzeptes
ist eine Stellenaufstockung von 1,0 Personalstellen vorgesehen.
Die ergänzende
Stelle in der Mobilen Jugendarbeit soll auf den Sozialraum Vreden mit Fokus auf
die umliegenden fünf Kirchdörfer Ammeloe, Ellewick, Lünten, Zwillbrock und
Wennewick-Oldenkott ausgerichtet werden.
Neben den ca. 200
Schülerinnen und Schülern an den drei Grundschulstandorten in Ammeloe, Ellewick
und Lünten ist auch die Jugendvereinsarbeit dort stark verankert.
Die inhaltliche
Ausrichtung der ergänzenden 1,0 Fachkraftstelle ist Themen, Aufgaben, Fragen
und Interessen der jungen Menschen aus den umliegenden Ortsteilen/Kirchdörfern
aufzugreifen und kurzfristig, flexibel und unabhängig von der pädagogischen
Arbeit am Jugendcampus umsetzen zu können. Die Kinder und Jugendlichen sollen
partizipativ eingebunden werden, um lebensweltorientierte, freizeit- und
bildungsorientierte Angebote gestalten zu können. Ein weiterer bedeutender
Bestandteil der Mobilen Arbeit in den ländlichen Sozialräumen ist die
Einbindung, Kooperation und Vernetzung mit den dortigen Vereinen und Verbänden
der Jugendarbeit. Durch diese ergänzende mobile pädagogische Arbeit entsteht
unabhängig von der räumlichen Distanz zum Jugendcampus in der Stadt Vreden eine
Gewährleistung von offenen und bedarfsorientierten Angeboten in der
Jugendarbeit für alle Kinder und Jugendlichen aus der Kommune Vreden.
Betrachtet man die
für eine Stellenbemessung zugrundeliegenden Parameter, weist die Stadt Vreden
mit Blick auf die sozialräumlichen Strukturen und den Schulstandorten ein
Alleinstellungsmerkmal auf.
Mit seinen fünf umliegenden Kirchdörfern und
den drei Grundschulstandorten hebt sich die Kommune deutlich von den weiteren
zwölf Kommunen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ab.
Durch
die eingeschränkte Infrastruktur in den Kirchdörfern ist eine Nutzung der
Angebotsstruktur am Jugendcampus Vreden im Stadtgebiet nur bedingt möglich.
Daher wird eine Aufstockung des Stellenanteils für die Umsetzung der Mobilen
Jugendarbeit in den Kirchdörfern der Stadt Vreden von 3,0 auf 4,0
Fachkraftstellen seitens der Verwaltung für sinnvoll und notwendig erachtet.
Aufgrund der sozialräumlichen Besonderheit in der Kommune Vreden ist die
Erweiterung des pädagogischen Konzeptes des Jugendwerk Vreden e.V. um den
Bereich der Mobilen Jugendarbeit in ländlichen Strukturen die Voraussetzung für
eine adäquate praktische Umsetzung.
Die Anpassung des aufgeführten Stellenanteils
und der damit verbundene finanzielle Mehraufwand werden aus fachlicher Sicht
für notwendig erachtet. Es wird verwaltungsseitig daher vorgeschlagen, die
Stellenanteile für Vreden mit einem zusätzlichen 1,0 Stellenanteil ab dem
01.06.2022 entsprechend zu fördern.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
Nein |
Finanzielle Auswirkungen:
|
Ja |
Nein |
Die Aufstockung des Stellenanteils bedeutet
einen jährlichen Mehraufwand für den Kreis Borken i.H.v. 32.230 Euro aus den
Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans. Für das laufende Haushaltsjahr 2022 entsteht
ein anteiliger Förderaufwand von ca. 16.000 Euro.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE