Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, die AWO-Kita Finkenkamp in Velen-Ramsdorf für die Weiterentwicklung
zum Familienzentrum und das entsprechende Förderkontingent im Kindergartenjahr
2022/23 anzumelden.
Rechtsgrundlage:
§ 42 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Familienzentren –
§§ 1 Abs. 3, 10 ff Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)
Sachdarstellung:
Das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat
mit dem beigefügten Erlass (Anlage 1)
den Jugendämtern neue Kontingente zur Förderung als Familienzentrum im
Kindergartenjahr 2022/23 zugewiesen. Das Gütesiegel „Familienzentrum
NRW“ wird nach erfolgreichem Abschluss eines Zertifizierungsverfahrens
verliehen. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von vier Jahren und wird nach
einer Rezertifizierung verlängert. Die zertifizierten Familienzentren schließen
mit dem Kreisjugendamt eine Kooperationsvereinbarung ab.
Auf
das Kreisjugendamt Borken entfällt im Kindergartenjahr 2022/23 ein neues
Förderkontingent.
Für das kommende Kindergartenjahr besteht
damit für eine weitere Kindertageseinrichtung in unserem Bezirk - einzeln oder
im Verbund - die Möglichkeit, sich zu einem Familien-zentrum
weiterzuentwickeln. Auch die Gewährung eines zweiten Zuschusses für ein bereits
zertifiziertes Verbund-Familienzentrum ist nachrangig möglich. Landesseitig
wurde im Jahr 2018 für die Ermittlung der Kontingente der bisherige
„Sozialindex“ um einen Bevölkerungsindex erweitert (Kinder unter 7 Jahren und
SGB II-Regelleistungsberechtigte Kinder unter 7 Jahren). Dabei wurde
gleichermaßen auf demografische wie soziale Bedarfslagen abgestellt, sodass
die Familienzentren grundsätzlich allen Eltern und Kindern und insbesondere
benachteiligten Familien zu Gute kommen sollen. Mit der Veränderung der
Verteilungskriterien sollen wieder mehr Familienzentren in der Fläche
eingerichtet werden können. Nach den
Vorgaben des Landes geht es grundsätzlich weiterhin darum, eine
Kindertageseinrichtung zu benennen, die in einem Gebiet mit besonderem
Bildungs- und Armutsrisiko liegt und insofern künftig Aufgaben als
Familienzentrum erfüllen wird.
Die Vergabe
innerhalb des Jugendamtsbezirkes erfolgt im Rahmen der örtlichen
Jugendhilfeplanung aus den Bewerbungen von Kindertageseinrichtungen. Das Landesministerium
unterstützt die Entscheidungsfindung mit Empfehlungen zu "Kleinräumigen
Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
mit besonderem Unterstützungsbedarf" (Anlage
2).
Nach den gemeindebezogen verfügbaren Daten zu den Auswahlkriterien sowie
ergänzenden sozialraumbezogenen Daten und unter Berücksichtigung der Anzahl der heute
vorhandenen Familienzentren im Sozialraum, ist der weitere Ausbau in den
Kommunen Heiden, Raesfeld, Reken, Stadtlohn, Velen oder Vreden angezeigt (Anlage
3).
Mit Rundschreiben vom 14.03.2022 wurden die Träger
der Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk sowie deren
(Verbund-)Leitungen, Fachberatungen und Verwaltungs-stellen informiert und
gebeten, Bewerbungen für die Nominierung als neues Familienzentrum bis zum
28.04.2022 einzureichen.
Folgende
Bewerbungen liegen vor:
Nr. |
Ort |
Name der Einrichtung/en |
Träger |
1 |
Heiden |
DRK-Bewegungs-Kita
Heiden |
DRK soziale
Service und Bildung gGmbH |
2 |
Velen |
AWO-Kita
Finkenkamp, Ramsdorf |
Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen |
3 |
Vreden |
DRK-Kita Henrys
Kleine Welt |
DRK soziale
Arbeit und Bildung gGmbH |
Familienzentren
sollen ein niedrigschwelliges, umfassendes Beratungs- und
Betreuungsangebot für Eltern und Kinder vorhalten. Sie sollen Familien
unterstützende Leistungen nicht nur bündeln, sondern auch qualitativ
weiterentwickeln. Weiterhin sind sie auf die Öffnung von Angeboten für Familien
im Sozialraum, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung betreut werden, sowie
auf eine enge Mitwirkung an Präventionsangeboten auf der Grundlage der
örtlichen Jugendhilfeplanung ausgerichtet und sollen im Besonderen die
Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten.
Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung wird daher einerseits eine Grundversorgung in allen Sozialräumen wie auch ein verstärkter Ausbau in Sozialräumen, die nach kleinräumigen Auswahlkriterien stärker unterstützt werden sollten, verfolgt (siehe beigefügten Erlass und kleinräumige Auswahlkriterien - Anlagen 1 und 2).
In einer Kreiskarte ist der Einzugsbereich der Familienzentren inklusive der Verbund-Kitas mit einem 3km-Radius entsprechend der Soll-Vorschrift für den Umkreis von Kita-Verbünden als Familienzentrum nach § 10 Abs. 3 DVO KiBiz eingezeichnet (Anlage 4) und stellt die Grundversorgung dar. Danach zeigt sich, dass in allen Kommunen die Grundversorgung auch in den Ortsteilen grundsätzlich abgedeckt werden kann.
Nach den kleinräumigen Auswahlkriterien ist das Kontingent unter den Bewerbungen in der Reihenfolge Velen, Vreden, Heiden zuzuteilen (siehe Rangwerte in der Anlage 3). Von dem Träger DRK liegen 2 Bewerbungen für Vreden und Heiden vor. Im Sozialraum Vreden ist bereits die DRK-Kita „Der kleine Prinz“ zum Familienzentrum zertifiziert und gefördert. Die Bewerbung der zweiten DRK-Kita in Vreden um ein weiteres Förderkontingent im gleichen Sozialraum unterstützt nicht mehr die Trägervielfalt unter den Familienzentren.
In Heiden besteht als einziger Kommune bislang nur ein Familienzentrum unter den 6 Kitas des Ortes. Das bestehende Familienzentrum wird im Verbund der beiden katholischen Kitas St. Georg und St. Josef geführt. Ein weiteres Familienzentrum in Heiden würde daher die Grundversorgung unterstützen. In der Intention des Landes und der kleinräumigen Auswahlkriterien sind allerdings die sozialen Faktoren bei der Zuteilung von Familienzentren vorrangig. Darüber hinaus wird die DRK-Kita Heiden bereits als plusKITA für besondere Unterstützungsbedarfe von Familien insbesondere mit Migrationsgeschichte gefördert.
Nach den kleinräumigen Auswahlkriterien ist die Zuteilung des Förderkontingentes in die Kommune Velen vorrangig. Aus Velen hat sich die AWO-Kita Finkenkamp in Velen-Ramsdorf beworben. Die AWO-Kita ist im Kindergartenjahr 2017/18 in Betrieb gegangen und hat heute 4 Gruppen mit starkem U3-Versorgungsanteil. In Velen gibt es bislang die Familienzentren DRK Kinderland im Ortsteil Velen und St. Walburga im Ortsteil Ramsdorf. Die Bewerbung der AWO-Kita unterstützt somit auch die Trägervielfalt unter den Familienzentren der Kommune. Förderungen als plusKITA sind in Velen nicht zugeteilt.
Es wird somit vorgeschlagen, der AWO-Kita Finkenkamp in Velen-Ramsdorf den Zuschlag für das Förderkontingent als Familienzentrum zu gewähren.
In den nächsten Jahren sind weitere Förderkontingente zu erwarten, sodass sich interessierte Kindertageseinrichtungen in späteren Vergabeverfahren neu bewerben können.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Die Auswahl der anderen Bewerber wie auch ein Verzicht auf
eine Nominierung eines weiteren Familienzentrums wären möglich. Im Rahmen des
qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung ist der Verzicht auf das
Förderkontingent nicht sinnvoll. Für die Beantragung ist die Beschlussfassung
des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Es gilt die Ausschlussfrist
15.06.2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Familienzentren erhalten eine Landesförderung von
jährlich 20.371,69 €, die an die Träger der Kindertageseinrichtungen
weitergeleitet werden. Die Erstzertifizierung wird mit einem Coaching-Angebot
von rund 2.500 € unterstützt.