Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die AWO-Kita Finkenkamp in Velen-Ramsdorf für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum und das entsprechende Förderkontingent im Kindergartenjahr 2022/23 anzumelden.

 


Rechtsgrundlage:

§ 42 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Familienzentren –

§§ 1 Abs. 3, 10 ff Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)

 

Sachdarstellung:

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat mit dem beigefügten Erlass (Anlage 1) den Jugendämtern neue Kontingente zur Förderung als Familienzentrum im Kindergartenjahr 2022/23 zugewiesen. Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ wird nach erfolgreichem Abschluss eines Zertifizierungsverfahrens verliehen. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von vier Jahren und wird nach einer Rezertifizierung verlängert. Die zertifizierten Familienzentren schließen mit dem Kreisjugendamt eine Kooperationsvereinbarung ab.

Auf das Kreisjugendamt Borken entfällt im Kindergartenjahr 2022/23 ein neues Förderkontingent.

Für das kommende Kindergartenjahr besteht damit für eine weitere Kindertageseinrichtung in unserem Bezirk - einzeln oder im Verbund - die Möglichkeit, sich zu einem Familien-zentrum weiterzuentwickeln. Auch die Gewährung eines zweiten Zuschusses für ein bereits zertifiziertes Verbund-Familienzentrum ist nachrangig möglich. Landesseitig wurde im Jahr 2018 für die Ermittlung der Kontingente der bisherige „Sozialindex“ um einen Bevölkerungsindex erweitert (Kinder unter 7 Jahren und SGB II-Regelleistungsberechtigte Kinder unter 7 Jahren). Dabei wurde gleichermaßen auf demografische wie soziale Bedarfslagen abgestellt, sodass die Familienzentren grundsätzlich allen Eltern und Kindern und insbesondere benachteiligten Familien zu Gute kommen sollen. Mit der Veränderung der Verteilungskriterien sollen wieder mehr Familienzentren in der Fläche eingerichtet werden können. Nach den Vorgaben des Landes geht es grundsätzlich weiterhin darum, eine Kindertageseinrichtung zu benennen, die in einem Gebiet mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko liegt und insofern künftig Aufgaben als Familienzentrum erfüllen wird.

Die Vergabe innerhalb des Jugendamtsbezirkes erfolgt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung aus den Bewerbungen von Kindertageseinrichtungen. Das Landesministerium unterstützt die Entscheidungsfindung mit Empfehlungen zu "Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf" (Anlage 2). Nach den gemeindebezogen verfügbaren Daten zu den Auswahlkriterien sowie ergänzenden sozialraumbezogenen Daten und unter Berücksichtigung der Anzahl der heute vorhandenen Familienzentren im Sozialraum, ist der weitere Ausbau in den Kommunen Heiden, Raesfeld, Reken, Stadtlohn, Velen oder Vreden angezeigt (Anlage 3).

Mit Rundschreiben vom 14.03.2022 wurden die Träger der Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk sowie deren (Verbund-)Leitungen, Fachberatungen und Verwaltungs-stellen informiert und gebeten, Bewerbungen für die Nominierung als neues Familienzentrum bis zum 28.04.2022 einzureichen.

Folgende Bewerbungen liegen vor:

Nr.

Ort

Name der Einrichtung/en

Träger

1

Heiden

DRK-Bewegungs-Kita Heiden

DRK soziale Service und Bildung gGmbH

2

Velen

AWO-Kita Finkenkamp, Ramsdorf

Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen

3

Vreden

DRK-Kita Henrys Kleine Welt

DRK soziale Arbeit und Bildung gGmbH

 

Familienzentren sollen ein niedrigschwelliges, umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Eltern und Kinder vorhalten. Sie sollen Familien unterstützende Leistungen nicht nur bündeln, sondern auch qualitativ weiterentwickeln. Weiterhin sind sie auf die Öffnung von Angeboten für Familien im Sozialraum, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung betreut werden, sowie auf eine enge Mitwirkung an Präventionsangeboten auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung ausgerichtet und sollen im Besonderen die Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten.

Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung wird daher einerseits eine Grundversorgung in allen Sozialräumen wie auch ein verstärkter Ausbau in Sozialräumen, die nach kleinräumigen Auswahlkriterien stärker unterstützt werden sollten, verfolgt (siehe beigefügten Erlass und kleinräumige Auswahlkriterien - Anlagen 1 und 2).

In einer Kreiskarte ist der Einzugsbereich der Familienzentren inklusive der Verbund-Kitas mit einem 3km-Radius entsprechend der Soll-Vorschrift für den Umkreis von Kita-Verbünden als Familienzentrum nach § 10 Abs. 3 DVO KiBiz eingezeichnet (Anlage 4) und stellt die Grundversorgung dar. Danach zeigt sich, dass in allen Kommunen die Grundversorgung auch in den Ortsteilen grundsätzlich abgedeckt werden kann.

Nach den kleinräumigen Auswahlkriterien ist das Kontingent unter den Bewerbungen in der Reihenfolge Velen, Vreden, Heiden zuzuteilen (siehe Rangwerte in der Anlage 3). Von dem Träger DRK liegen 2 Bewerbungen für Vreden und Heiden vor. Im Sozialraum Vreden ist bereits die DRK-Kita „Der kleine Prinz“ zum Familienzentrum zertifiziert und gefördert. Die Bewerbung der zweiten DRK-Kita in Vreden um ein weiteres Förderkontingent im gleichen Sozialraum unterstützt nicht mehr die Trägervielfalt unter den Familienzentren.

In Heiden besteht als einziger Kommune bislang nur ein Familienzentrum unter den 6 Kitas des Ortes. Das bestehende Familienzentrum wird im Verbund der beiden katholischen Kitas St. Georg und St. Josef geführt. Ein weiteres Familienzentrum in Heiden würde daher die Grundversorgung unterstützen. In der Intention des Landes und der kleinräumigen Auswahlkriterien sind allerdings die sozialen Faktoren bei der Zuteilung von Familienzentren vorrangig. Darüber hinaus wird die DRK-Kita Heiden bereits als plusKITA für besondere Unterstützungsbedarfe von Familien insbesondere mit Migrationsgeschichte gefördert.

Nach den kleinräumigen Auswahlkriterien ist die Zuteilung des Förderkontingentes in die Kommune Velen vorrangig. Aus Velen hat sich die AWO-Kita Finkenkamp in Velen-Ramsdorf beworben. Die AWO-Kita ist im Kindergartenjahr 2017/18 in Betrieb gegangen und hat heute 4 Gruppen mit starkem U3-Versorgungsanteil. In Velen gibt es bislang die Familienzentren DRK Kinderland im Ortsteil Velen und St. Walburga im Ortsteil Ramsdorf. Die Bewerbung der AWO-Kita unterstützt somit auch die Trägervielfalt unter den Familienzentren der Kommune. Förderungen als plusKITA sind in Velen nicht zugeteilt.

Es wird somit vorgeschlagen, der AWO-Kita Finkenkamp in Velen-Ramsdorf den Zuschlag für das Förderkontingent als Familienzentrum zu gewähren.

In den nächsten Jahren sind weitere Förderkontingente zu erwarten, sodass sich interessierte Kindertageseinrichtungen in späteren Vergabeverfahren neu bewerben können.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Die Auswahl der anderen Bewerber wie auch ein Verzicht auf eine Nominierung eines weiteren Familienzentrums wären möglich. Im Rahmen des qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung ist der Verzicht auf das Förderkontingent nicht sinnvoll. Für die Beantragung ist die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Es gilt die Ausschlussfrist 15.06.2022.

 


Finanzielle Auswirkungen:            

Die Familienzentren erhalten eine Landesförderung von jährlich 20.371,69 €, die an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet werden. Die Erstzertifizierung wird mit einem Coaching-Angebot von rund 2.500 € unterstützt.