Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit
und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation
1.1.
Zuweisung /
Statistik
Zum
30.06.2022 haben sich im Kreis Borken 20.763 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten.
Hiervon entfallen 4.579 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der
Ausländerbehörde Bocholt.
Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:
*nur Ausländerbehörde
Kreis Borken
|
30.06.2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.896 |
2.873 |
2.829 |
2.819 |
2.774 |
2.905 |
2.963 |
2.995 |
Westbalkan |
2.865 |
2.804 |
2.663 |
2.630 |
2.481 |
2.558 |
2.831 |
2.458 |
Ukraine |
3.016 |
142 |
124 |
116 |
111 |
125 |
127 |
118 |
Afrika* |
1.250 |
1.224 |
1.211 |
1.178 |
1.154 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien* |
6.877 |
6.610 |
6.195 |
5.956 |
5.739 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
davon Syrien |
4.034 |
4.003 |
3.744 |
3.500 |
3.307 |
2.949 |
2.809 |
507 |
davon Irak |
1.036 |
1.047 |
1.008 |
995 |
951 |
924 |
922 |
262 |
davon Afghanistan |
1.081 |
862 |
730 |
719 |
698 |
697 |
689 |
575 |
Zum Stichtag 30.06.2022 waren im Kreis Borken 1.078 Personen
ausreisepflichtig, hiervon 179 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der
Ausländerbehörde der Stadt Bocholt. Von den 1.078 ausreisepflichtigen Personen
sind 813 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist (hiervon 89 wohnhaft in
Bocholt). Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden
sich 1.091 Personen, hiervon 127 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens
folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für
diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden
zuständig.
Die
Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge,
subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 68 % (Stand 03.07.2022) erfüllt.
Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen rund 2.000 Personen.
Personen, die als Asylbewerber zugewiesen wurden und eine Schutzberechtigung
erhalten, werden auf die Quote angerechnet.
Die
Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit
bei 85 % (Stand 01.07.2022). Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100
% fehlen rund 650 Personen. Zum Stichtag 08.04.2022 belieft sich die Quote
kreisweit noch auf 73 %. Die Steigerung resultiert aus der Zuführung ukrainischer
Flüchtlinge.
Die Anzahl der ukrainischen Flüchtlinge steigt leicht. Mit
weiteren Zuweisungen ist zu rechnen. Zum Stichtag 30.06.2022 wurden rund 2.935
Personen kommunal (inklusive Stadt Bocholt) zugewiesen.
Aufgrund
unterschiedlichen kommunalen Geschwindigkeiten beim Rechtskreiswechsel der
ukrainischen Flüchtlinge kommt es bei den Zuweisungsquoten seit Ende Juli zu
Verschiebungen. Es besteht die Sorge, dass die Verschiebungen teils
ungerechtfertigt hohe Aufnahmeverpflichtungen einzelner Kommunen nach sich
ziehen. Die Veränderungen in der Zuweisungsstatistik wurde dem Land bereits
mitgeteilt. Eine hierdurch hervorgerufene Veränderung der Zuweisungspraxis wird
von der kommunalen Familie nicht mitgetragen. Eine Anpassung steht noch aus.
Nach
Mitteilung des Bundes werden durch Kooperationen mit
Anrainerstaaten Afghanistans in den Monaten Juli bis Anfang September
afghanische Ortskräfte und besonders schutzbedürftige Personen nach Deutschland
transportiert. Daraus resultieren Zuführungen für den Kreis Borken.
1.2.
Abschiebungen und
freiwillige Ausreisen
Im Kreis Borken
sind seit 2018 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
30.06.2022 |
|||||
|
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Abschiebungen |
226 |
44 |
121 |
17 |
61 |
1 |
80 |
2 |
26 |
4 |
erfasste
freiwillige Ausreisen |
86 |
15 |
37 |
5 |
53 |
0 |
108 |
4 |
73 |
2 |
Rückführungen
in Summe |
312 |
59 |
158 |
22 |
114 |
1 |
188 |
6 |
99 |
6 |
Quelle: Ausländerbehörde Kreis Borken, Stadt
Bocholt FB Öffentliche Ordnung
1.3.
Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
Zum
Stichtag 10.08.2022 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 34 unbegleitete
minderjährige AusländerInnen (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das
Kreisjugendamt Borken liegt bei 53.
In
der Gesamtzahl sind auch 18 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der
Aufnahme volljährig gewordenen sind und die
weiterhin durch das Jugendamt betreut werden.
Unter
Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 11.04.2022 insgesamt
betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
34 |
53 |
Stadtjugendamt Ahaus |
5 |
12 |
Stadtjugendamt Bocholt |
10 |
22 |
Stadtjugendamt Borken |
4 |
13 |
Stadtjugendamt Gronau |
15 |
15 |
Gesamt |
68 |
115 |
Kostenerstattung
Der
Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die
Betreuung der UMA.
2. Aktueller
Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken
2.1.
Kommunales
Integrationszentrum (KI)
Beim
Kreis sind insgesamt 5,8 Stellen eingerichtet worden, die größtenteils vom Land
(re-)finanziert werden (3,5 Lehrerressource zusätzlich).
Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit
des Kommunalen Integrationszentrums orientieren sich an dem durch den Kreistag
Borken verabschiedeten Integrationskonzept.
Vorrangige Handlungsfelder sind dabei:
•
Zugang zu formeller und informeller Bildung
•
Erfüllung der Schulpflicht
•
Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen
•
Sprache und Integration
•
Interkulturelle Kompetenz
•
Gesellschaftliche Teilhabe
2.2.
Fördermittel
KOMM-AN NRW - Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten
2.2.1.
KOMM-AN I
Es werden
Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und
Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programms KOMM-AN KI NRW durch die KI
gefördert. Das Programm wird in 2022 fortgesetzt werden. Unter anderem wurde
die Personal Card des Interkulturellen Netzwerks Westmünsterland gefördert, die
in den verschiedenen Beratungsstellen im Kreis an Zugewanderte verteilt wird.
Ziel dieser Card ist es, den Zugang zu den Beratungsangeboten zu vereinfachen.
Über einen QR-Code wird der/die Nutzer*in beim Scan auf eine interaktive Karte
führt, in der alle Beratungsangebote für Zugewanderte zu finden sind.
2.2.2.
KOMM-AN II
Die jährliche Fördersumme im Rahmen des Förderprogramms KOMM-AN NRW zur
„Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“ des
MKFFI NRW liegt für den Kreis Borken bei 161.100 €. Derzeit werden 20 Initiativen
in den kreisangehörigen Kommunen gefördert, um die Integrationsarbeit vor Ort
weiterzuentwickeln und die ehrenamtlich Tätigen in ihrer täglichen Arbeit zu
unterstützen.
Folgende Bausteine können gefördert werden:
• Renovierung, Ausstattung
und der Betrieb von sog. „Ankommenstreffpunkten“
• Maßnahmen des
Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
• Maßnahmen zur
Informations- und Wissensvermittlung
• Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und
zur Begleitung ihrer Arbeit
Insbesondere vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise hat das KI beim MKFFI
einen Mehrbedarf für 2022 gemeldet und konnte für das laufende Haushaltsjahr
einen Antrag zur Erhöhung der Fördermittel auf insgesamt 191.100 € stellen. Der
Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor.
2.3.
Sprachmittlerpool
Der ehrenamtliche
Sprachmittlerpool ist inzwischen auf rd. 202 Sprachmittler*innen angewachsen,
dabei können Übersetzungsleistungen in 56 Sprachen und Dialekte über das KI
vermittelt werden.
Bis zum 27.07.2022 wurden 1063 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt. Im Vergleich dazu wurden 875 Anforderungen im gesamten Kalenderjahr 2021 gestellt. Auch der Bedarf an schriftlichen Übersetzungen ist weiterhin hoch.
Im Sprachmittlerpool sind derzeit 76 Sprachmittler*innen für Ukrainisch / Russisch aktiv. Bisher wurden 421 Anforderungen für ukrainisch/russische Sprachmittlung an das KI gestellt. Die Sprachmittler*innen kommen in verschiedenen Situationen zum Einsatz z.B. bei der Erstaufnahme in Unterkünften oder bei der schulischen Seiteneinstiegsberatung. Hoher Bedarf ergab sich auch durch den Leistungsübergang der Geflüchteten aus der Ukraine in das SGB II. Von den örtlichen Jobcentern wurden in diesem Kontext bis Ende Juli 159 Anforderungen für Sprachmittlung gestellt.
2.4. Förderprogramm für Geduldete und Gestattete
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
Im Rahmen dieses Förderprogramms können spezielle Förderangebote für
Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete
im Alter von 18 bis 27 Jahren, bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit umgesetzt
werden. Der Kreis Borken hat die Förderhöchstsumme von 971.722 € in Abstimmung
mit den kreisangehörigen Kommunen erhalten. Der Durchführungszeitraum ist bis
zum 30.06.2023 verlängert worden, zur Verwendung der Restmittel. Das Coaching
endet zum 31.12.2022. Die verbliebenen Mittel werden verwendet um die
Sprachförderung und Kurse weiterzuführen.
Im Kreis Borken wurde die Umsetzung von 4 Förderbausteinen durch das Land genehmigt. Die Koordination der Angebote und der Austausch mit Kommunen und Trägern liegt beim Kommunalen Integrationszentrum.
1. Förderbaustein 1 – Coaching:
Seit dem 01.03.2021 wird kreisweit das Coaching mit dem Ziel die
Teilnehmenden die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen angeboten.
Seit Beginn des Coachings wurden 139 Personen in das Coaching
aufgenommen. Zum 31.07.2022 werden in den vier gebildeten Clustern (Ahaus,
Bocholt, Borken, Gronau) 83 Personen durch das Coaching begleitet.
Insgesamt sind seit Beginn des Coachings 56 Personen wieder
ausgeschieden. Dies geschieht in der Regel, weil ein Arbeits-, Schul-oder
Ausbildungsplatz gefunden wurde. Erste Teilnehmende haben außerdem ihre
Ausbildung bereits mit Unterstützung des Programms erfolgreich abgeschlossen
und sind daher teilweise ausgeschieden.
2. Förderbaustein 2 - Berufsbegleitende Qualifizierung:
46 TN erhalten aktuell eine individuelle Einzel- oder Gruppenförderung
mit 2-6 Stunden intensiver Deutschförderung.
im Baustein 2. Für 20 Personen konnte die Förderung beendet werden, weil
die vereinbarten Ziele, wie z.B. der Abschluss der Ausbildung, erreicht wurden.
3. Förderbaustein 3 – Nachholen des Hauptschulabschlusses
Es zeigt sich in der praktischen Umsetzung, dass dieser Baustein nicht nachgefragt und vor dem Hintergrund aktuell nicht angeboten wird.
4.
Förderbaustein 4 - Schul-,
ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse:
Ein erster Kurs wurde mit einem Durchführungszeitraum vom 17.01.2022 bis zum 08.04.2022 in Ahaus umgesetzt.
Aufgrund der Bedarfslage sind zwei weitere Kurse in Ahaus und Vreden in Planung.
2.5.
Landesprogramm
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken
Stand der Umsetzung im Kreis
Borken
Grundsätzlich ist ein stufenweiser Aufbau
des KIM vorgesehen, so dass zu Beginn nicht alle maximal möglichen Stellen
eingerichtet wurden. Grundidee des KIM im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle
im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend
aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und
Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu
entwickeln. Der Kreis übernimmt den Wissenstransfer zwischen den Kommunen im
Kreis über die Erkenntnisse aus dem Case-Management in den (zunächst)
beteiligten Städten.
Baustein
I
Die koordinierende Stelle des KIM ist im
Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Borken und eine Stelle ist bei der
Stadt Bocholt verortet. Beide Stellen arbeiten von Beginn an eng zusammen.
Bestandteil des Förderprogramms ist die
verpflichtende Einrichtung einer Lenkungsgruppe, um die strategische Steuerung
des Kommunalen Integrationsmanagements zu gewährleisten. Im Kreis Borken fand
im März die konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe KIM statt.
Zusammengesetzt ist dieses Gremium aus verwaltungsinternen
Fachbereichsleitungen, vier Vertretern aus den Kommunen und den
Geschäftsführenden der freien Wohlfahrt. Hier ist das Verfahren zur Aufnahme
von zugewanderten Personen in den KIM-Prozess abgestimmt worden. Demnach werden
den Case
Managerinnen die Fälle über die koordinierenden Stellen zugewiesen. Dies
geschieht immer in enger Absprache mit der Ausländerbehörde (Baustein III).
Baustein
II
Für das Jahr 2022 hat der Kreis Borken
fachbezogene Pauschalen für vierzehn Personalstellen zur Umsetzung des
Bausteins II erhalten. Insgesamt wurde von den Kommunen der Bedarf für vier
Case Management Stellen gesehen. Konsequenterweise ist demnach die konkrete
Case Managementaufgabe kommunal verortet und wird von 4 Trägern der Freien
Wohlfahrt in vier regionalen Clustern umgesetzt, so dass der gesamte Kreis
Borken abgedeckt ist.
Insgesamt wurden 96 Fälle ins KIM
Case Management aufgenommen.
Aktuell aktiv: 80
Fälle (davon 40 Einzelfälle und 40 Familiensysteme)
Verteilung auf die Cluster |
Bocholt |
Ahaus |
Gronau |
Borken |
21 |
22 |
18 |
18 |
Insgesamt eingemündet
ins aktive CM: 145
Personen
Männer: 36 Personen
Frauen: 56
Personen
Kinder: 53 Personen
Ausgeschieden 12
Fälle (z.B. Umzug, kein Bedarf/Interesse,
fehlende Mitwirkung) oder Verweisberatung an andere Beratungsstellen
oder Projekte
Erfolgreich
abgeschlossen: 4
Fälle
Erfolge:
Aufenthaltstitel erhalten, Arbeit gefunden,
Sprachzertifikat erhalten etc.
Warteliste Insgesamt
24 Fälle
40% der Teilnehmenden sind weiblich und 60%
männlich und im Alter zwischen 15 und 62 Jahre alt. Derzeit nehmen Personen aus
den Herkunftsländern Syrien, Libanon, Türkei, Afghanistan, Kosovo, Pakistan,
Irak, Iran, Mongolei, Sri Lanka, Mazedonien Bulgarien und der Ukraine an KIM
teil, die bei unterschiedlichen und komplexen Problemlagen adäquate
Unterstützung benötigen insbesondere in den Bereichen:
-
Erlernen und Vertiefung von Sprache
-
Erarbeitung einer gesicherten
Bleibeperspektive/Aufenthaltstitel
-
Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit / Berufliche
Integration
-
Identitätsklärung
-
Wohnen
-
Beantragung Leistungen
-
Gesundheitliche Situation, Pflege
Baustein
III
Im Baustein drei werden für die
Ausländerbehörde (ABH) und Einbürgerungsbehörde (EBH – beides Fachabteilung
32.2 - Ausländerwesen) zur Förderung der rechtlichen Verstetigung der Integration
ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen Stellenanteile
durch das Land finanziert (2020: 1,0 Stellen, 2021: 1,5 Stellen und 2022ff: 2,0
Stellen). Hiermit soll die Arbeit der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden
unterstützt und die Zusammenarbeit der Migrations- mit der
Integrationsverwaltung ebenso gefördert werden wie die Weiterentwicklung der
Ausländerbehörden hin zu einem Akteur des Integrationsmanagements.
Im Stellenplan 2022 wurde für den Bereich der Ausländerbehörde eine halbe landesfinanzierte Stelle im Bereich der Einbürgerungen aufgrund stark steigender Fallzahlen neu eingerichtet. Bereits zum Stellenplan 2021 wurden eine halbe landesfinanzierte Stelle im Bereich der Einbürgerungen und eine ganze landesfinanzierte Stelle zur Umsetzung der Grundidee der positiven Fallarbeit, die Stelle der Integrationslotsin, eingerichtet.
Die Einrichtung der
Integrationslotsin innerhalb der ordnungsrechtlich geprägten Ausländerbehörde
trägt inzwischen Früchte. So wird von vielen Kund*innen,
Flüchtlingsberatungsstellen, ehrenamtlichen Begleitern und weiteren in der
Flüchtlingsarbeit engagierten Personen und Gruppen die Funktion und Person der
Integrationslotsin positiv wahrgenommen und als vertrauensvolle
Ansprechpartnerin genutzt. Einige komplexe und rechtskreisübergreifende
Fallgestaltungen konnten nicht zuletzt durch die enge Vernetzung innerhalb der
Strukturen des kommunalen Integrationsmanagements auch aufenthaltsrechtlich
gelöst werden. Das Ziel, gut integrierten und integrationswilligen
Ausländer*innen auch aufenthaltsrechtlich Perspektiven aufzuzeigen, wird
erreicht. In der konkreten Fallarbeit werden mittels Ziel- und
Zug-um-Zug-Vereinbarungen gemeinsam mit integrationswilligen Ausländer*innen
Wege zur (aufenthaltsrechtlichen) Integration vertrauensvoll erarbeitet und
verbindlich festgehalten. Dies erfolgt stets in Zusammenarbeit mit den in der
Vorlage benannten Strukturen des KI und je nach Fallgestaltung mit weiteren
Beteiligten, um den Personen eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und
aufenthaltsrechtliche Integration zu ermöglichen.
2.6 Integration
von Zugewanderten Menschen aus Südosteuropa, Mittel- und Osteuropa
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales (MAGS) hat zur Einreichung von Interessensbekundungen für
„Projektförderung zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von
zugewanderten Menschen insbesondere aus Südosteuropa, Mittel- und Osteuropa“
aufgerufen. Auf Grundlage der Arbeitsmarktstatistik unter Berücksichtigung der
arbeitslos gemeldeten Personen aus 19 Staaten wird im Kreis Borken eine
Projektstelle gefördert. Der Durchführungszeitraum ist vom 01.04.2022 bis zum
31.03.2023.
Die Zielgruppe der Zugewanderten aus
Südost-, Mittel- und Osteuropa – insbesondere aus Rumänen und Bulgarien – soll
durch aufsuchende Arbeit sowie Netzwerkarbeit erreicht werden.
Als flankierendes Angebot zu bereits
bestehenden Strukturen sollen die Teilnehmenden individuell beraten und begleitet
werden. Nach der Ermittlung des Beratungsbedarfs unterstützen die Fachkräfte
die Teilnehmenden individuell, informieren sie über bestehender
Beratungsangebote, aktivieren die Inanspruchnahme der Angebote und Begleiten
die Teilnehmenden zu Beratungsstellen, z.B. „Beratungsstellen Arbeit“.
Ziel des Projekts ist es, eine Steigerung
der Anzahl von Beratungen für die Zielgruppe zu erreichen – als erster Schritt
zur (Re-)Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit.
Zum 01.05.2022 konnte eine 0,5 Stelle bei
der Ewibo in Bocholt besetzt werden und 12 Teilnehmende konnten ins Projekt
aufgenommen werden.
3. Integration in Bildung und Arbeit
3.1. Kindertagesbetreuung
Die
Brückenprojekte waren nach dem Rückgang der Zuwanderungszahlen und aufgrund der
Einschränkungen über die Dauer der Corona-Pandemie fast vollständig ausgesetzt.
Für das Jahr 2022 wurde zunächst nur noch ein Förderantrag für 10 Plätze in
Stadtlohn gestellt und bewilligt. Mit dem Kriegsgeschehen in der Ukraine und
der hohen Flüchtlingszahlen gerade von Familien mit kleinen Kindern hat auch
wieder die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot
zugenommen. Das Land NRW hat nach dem bereits abgeschlossenen
Bewilligungsverfahren für das Kalenderjahr 2022 die Antragstellung und
Bewilligung von weiteren Brückenprojekten wieder geöffnet. Der
Landesfamilienminister hat sich in Anbetracht der Belastungen durch die
Corona-Pandemie in zwei Ministerschreiben direkt an die Kitas, Träger und
Eltern zur Kindertagesbetreuung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine
gewandt.
Brückenprojekte sind besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Sie sind niedrigschwellig angelegt und sollen an das deutsche Bildungssystem heranführen wie auch den Spracherwerb unterstützen. Brückenprojekte werden als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder in mobilen Formen angeboten. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.
Das Kreisjugendamt hat die Träger von Kindertagesbetreuungsangeboten zur Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten angefragt. Träger melden erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung zurück. Daneben entwickelt sich der Bedarf gegenüber 2015ff von den Eltern-Kind-Gruppen hin zu Spielgruppen, für die höheren Qualifikationsanforderungen beim Personal gelten. Insbesondere für die Spielgruppen ist die Landesförderung für die Brückenprojekte nicht auskömmlich. Für bis zu 5 Kinder wird pro Stunde ein Förderbetrag von 30 Euro gewährt (sog. Betreuungspakete). Dies deckt häufig nicht die Personalkosten. Hinzu kommen Raum- und Sachkosten, für die aktuell weitere Aufwandssteigerungen zu erwarten sind. Der Förderbetrag ist seit der Einführung der Brückenprojekte im Jahr 2015 nicht angepasst worden. Die Verwaltung setzt sich für eine Anpassung der Landesförderung ein, um die finanzielle Lücke für die Träger von Brückenprojekten zu schließen.
Aus diesen Gründen konnten die Brückenprojekten noch nicht ausgeweitet werden. Drei Maßnahmen sind noch im Antragsverfahren. Teilweise haben Träger Förderanträge wieder zurückgezogen. Die fehlenden Brückenprojekte für die zusätzlichen Kinder aus der Ukraine erhöhen die Nachfrage zur Regelbetreuung in Kitas und Kindertagespflege. Die Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zu keiner Entlastung geführt. Bislang liegen für rund 150 Kinder aus der Ukraine Interessensmeldungen für Brückenprojekte bzw. weitergehende Betreuungsbedarfe vor. Trotz der angespannten Versorgungslage konnte in enger Kooperation mit den Trägern mehr als 50 Kinder, insbesondere im Vorschulalter und von erwerbstätigen Eltern(-teilen), ein Regelbetreuungsplatz vermittelt werden. Im Weiteren wird gemeinsam mit den Kita-Trägern und der Kindertagespflege am Ausbau der Regelbetreuungsangebote wie auch der Brückenprojekte gearbeitet.
3.2. Landesprogramm
„Integrationschancen für Kinder und Familien“
Zur Umsetzung des Landesprogramms
„Integrationschancen für Kinder und Familien“ wurden dem KI 33.300 €
bewilligt. Zur Unterstützung weiterer Familien – insbesondere der
ukrainischen Geflüchteten – hat der Kreis Borken für das Jahr 2022
zusätzlich zum ursprünglichen Fördervolumen einen Mehrbedarf von 26.000 Euro
beantragt.
Dank der Bewilligung des
Mehrbedarfs können für die zweite Jahreshälfte weitere Gruppenangebote
gefördert werden.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Sprach- und Elternbildungsangeboten nutzt das KI die landesweit umgesetzten Programme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Das KI hat Elternbegleiter*innen sowie Erzieher*innen von Kindertagesstätten für die Begleitung beider Programme ausgebildet.
Im Rahmen des Programms kamen seit dem 01.01.2022 elf Gruppen zustande:
- „Griffbereit“: 8 Gruppen
- „Rucksack KiTa“: 2 Gruppen
- „Rucksack Schule“: 1 Gruppe
Die Gruppen sind im gesamten Kreisgebiet verteilt:
- „Griffbereit“: Bocholt, Borken, Gescher, Gronau (2x), Raesfeld, Südlohn, Vreden
- „Rucksack KiTa“: Südlohn, Vreden
- „Rucksack Schule“: Gronau
- 3.3. Schulen
Die Daten der
Schüler*innen beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung, die in der Regel
zwei Jahre dauert. Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit
abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Nachdem
die Meldung durch die Wohnortkommune erfolgt ist, erhält jede Familie einen
Termin in den Beratungsstellen für den schulischen Seiteneinstieg und den
Kindern wird ein Schulplatz zugewiesen.
Bis zu den Sommerferien wurden 583 ukrainische Schüler*innen in den verschiedenen Schulen aufgenommen. Davon 234 in Grundschulen, 251 in Schulen der Sekundarstufe I, 78 in Berufskollegs und 20 in Weiterbildungskollegs.
Für neu
zugewanderte Schüler*innen ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur
eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg,
zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für
eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine
kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche
Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das
„FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot
erhalten neu zugewanderte Schüler*innen die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre
Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die
Sprachlernbegleitungen für FIT werden vom KI für ihre Tätigkeit qualifiziert.
In den Sommerferien wurden je 2 Gruppenangebote in Heek und Rhede durchgeführt.
3.4. Arbeitsmarkt
Personen,
die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit
ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB
II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden
betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im
Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.
Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen
des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus
der Ukraine ab dem 01.06. 2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt
sind. Zum Stand 31.07.2022 erhalten nunmehr 2.147 Geflüchtete aus der Ukraine
in 1.025 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
Die Entwicklung
der SGB II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im
Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend
dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des
Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.
Von den 2.147 Leistungsberechtigten aus der Ukraine
gelten 65% als erwerbsfähig; die Übrigen sind überwiegend Kinder unter 15
Jahren.
Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 73% weiblich.
Insgesamt sind folgende Altersgruppen vertreten:
Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die geflüchteten Menschen aus
der Ukraine bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die
individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen
Belastungen und Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt.
Da die Beratungsgespräche aktuell fast ausschließlich nur mit
Unterstützung eines Sprachmittlers stattfinden können, gestaltet sich der
Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess noch schwierig:
§ 42 Personen sind inzwischen in einen BAMF-Integrationskurs eingestiegen.
§ 45 Personen nehmen an Beratungs- oder Aktivierungsangeboten teil.
§ 5 Personen wurden in ein betriebliches Praktikum vermittelt.
§ 73 Personen haben inzwischen eine sv-pflichtige Beschäftigung
aufgenommen, wovon drei Arbeitsverhältnisse mit einem Eingliederungszuschuss
unterstützt werden. Zudem sind 19 Personen geringfügig beschäftigt und 3 Person
haben eine selbständige Tätigkeit aufgenommen.
Im Hinblick auf alle im Rechtskreis SGB II betreuten Menschen mit
Fluchthintergrund können bis dato folgende Aktivitäten im Jahr 2022
zusammengefasst werden:
Die Integrationen in sv-pflichtige Beschäftigung können wie folgt
differenziert werden:
4.
Sachstand zur Situation der ukrainischen Flüchtlinge
Seit dem
Kriegsbeginn stellt sich die Situation der ukrainischen Flüchtlinge äußerst
dynamisch dar. Zum Stichtag 02.08.2022 sind im Kreis Borken 3.226 registriert,
davon sind aus den Landeseinrichtungen 965 den Kommunen zugewiesen worden.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Frauen mit ihren minderjährigen Kindern.
Um die zahlreichen
Aspekte und Fragen rund um die Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge
konstruktiv zu bearbeiten ist ein regelmäßiger Jour Fixe-Termin mit den
kreisangehörigen Kommunen veranlasst worden.
Hier die
historische Entwicklung der Registrierungszahlen:
Die Unterbringung der Geflüchteten kann derzeit von
den Kommunen noch geleistet werden. In vielen Kommunen stehen weiterhin private
Unterkünfte zur Verfügung, auch wenn die Anzahl zuletzt rückläufig war. Hinzu
kommen die kommunalen Kapazitäten.
Als zentrale
Unterbringungsmöglichkeit hat der Kreis Borken den Cäcilienhof Rhedebrügge vom
DRK angemietet und zudem Materialien für eine kurzfristige Herrichtung einer
Turnhalle angeschafft. Hierauf musste bisher nicht zugegriffen werden.
Aufenthaltsrechtliche
Situation
Ukrainer*innen dürfen sich grundsätzlich, wenn sie
im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, über ausreichende Mittel zur
Sicherung ihres Lebensunterhalts sowie eine Auslandskrankenversicherung
verfügen, 90 Tage ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten. Die Visumsfreiheit ist
aufgrund des Ukraine-Krieges durch die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
vom 07.03.2022 generell bis zum 31.08.2022 und ohne persönliche Voraussetzungen
ausgesprochen worden. Die visumsfreie Einreise erlaubt allerdings nicht die
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und ermöglicht auch nicht den Bezug von
Sozialleistungen.
Sobald sich Ukrainer*innen oder nicht-ukrainische
Staatsbürger/innen mit von ukrainischer Seite ausgestellter unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
und in bestimmten Fallkonstellationen auch mit befristeter
Aufenthaltserlaubnis, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor dem 24.02.2022 in
der Ukraine hatten, für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland
entscheiden oder soziale Unterstützung erhalten oder arbeiten möchten, stellen
sie ein Hilfegesuch an die Sozial- oder Ausländerbehörden und unterfallen dann
dem § 24 Aufenthaltsgesetz, der Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden
Schutz. Für die dann notwendige aufenthaltsrechtliche Registrierung werden
kurzfristig Termine bei den Ausländerbehörden gemacht. Mit Vorsprache und
Registrierung erhalten die ukrainischen Staatsbürger/innen eine
ausländerbehördliche Bescheinigung in der der Aufenthalt bis zur Titelerteilung
als erlaubt gilt (Fiktionswirkung § 81 Abs. 3 AufenthG i. V. m. § 24 Abs. 1
AufenthG). Damit verbunden ist eine Arbeitserlaubnis. Nach der Registrierung
werden die elektronischen Aufenthaltstitel (gültig bis zum 04.03.2024) und ggf.
Reiseausweise bei der Bundesdruckerei bestellt. Der elektronische
Aufenthaltstitel beinhaltet eine wohnortbezogene Wohnsitzauflage. Bislang
wurden bereits ca. 2.300 Ukrainer*innen ein elektronischer Aufenthaltstitel
ausgehändigt.
Hilfstransporte an
LK Breslau
Die
Kreisverwaltung hat insgesamt drei Hilfstransporte nach Breslau organisiert.
Vorwiegend wurden Bettwäsche, Handtücher und FFP 2-Masken, Matratzen,
Papierhandtücher und Schlafsäcke gespendet. Auch Haltbare Lebensmittel und
medizinische Artikel, wie Verbandsmaterial, Spritzen, Kanülen etc. waren
wesentlicher Bestandteil der Transporte. Die Güter verbleiben entweder in
Breslau oder wurden in die Ukraine weitergeleitet. Diese Transporte sind durch
die Bereitstellung von Fahrzeugen und Fahrern von der Firma 2 G aus Heek
unterstützt worden. Ein vierter Hilfstransport ist für September dieses Jahres
geplant.
Entscheidungsalternative(n):
./.
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE