Betreff
Aktueller Stand der Integrationsarbeit und der Entwicklung der Flüchtlingszahlen unter Berücksichtigung der ukrainischen Flüchtlinge
Vorlage
0211/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen. 


Sachdarstellung:

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

1.1.            Zuweisung / Statistik

Zum 30.06.2022 haben sich im Kreis Borken 20.763 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 4.579 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.


Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

*nur Ausländerbehörde Kreis Borken

                       

30.06.2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

2.896

2.873

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

2.865

2.804

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Ukraine

3.016

142

124

116

111

125

127

118

Afrika*

1.250

1.224

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

6.877

6.610

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

davon Syrien

4.034

4.003

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

davon Irak

1.036

1.047

1.008

995

951

924

922

262

davon Afghanistan

1.081

862

730

719

698

697

689

575

Zum Stichtag 30.06.2022 waren im Kreis Borken 1.078 Personen ausreisepflichtig, hiervon 179 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Bocholt. Von den 1.078 ausreisepflichtigen Personen sind 813 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist (hiervon 89 wohnhaft in Bocholt). Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich 1.091 Personen, hiervon 127 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig.

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 68 % (Stand 03.07.2022) erfüllt. Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen rund 2.000 Personen. Personen, die als Asylbewerber zugewiesen wurden und eine Schutzberechtigung erhalten, werden auf die Quote angerechnet.

Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 85 % (Stand 01.07.2022). Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen rund 650 Personen. Zum Stichtag 08.04.2022 belieft sich die Quote kreisweit noch auf 73 %. Die Steigerung resultiert aus der Zuführung ukrainischer Flüchtlinge.

Die Anzahl der ukrainischen Flüchtlinge steigt leicht. Mit weiteren Zuweisungen ist zu rechnen. Zum Stichtag 30.06.2022 wurden rund 2.935 Personen kommunal (inklusive Stadt Bocholt) zugewiesen.

Aufgrund unterschiedlichen kommunalen Geschwindigkeiten beim Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge kommt es bei den Zuweisungsquoten seit Ende Juli zu Verschiebungen. Es besteht die Sorge, dass die Verschiebungen teils ungerechtfertigt hohe Aufnahmeverpflichtungen einzelner Kommunen nach sich ziehen. Die Veränderungen in der Zuweisungsstatistik wurde dem Land bereits mitgeteilt. Eine hierdurch hervorgerufene Veränderung der Zuweisungspraxis wird von der kommunalen Familie nicht mitgetragen. Eine Anpassung steht noch aus.

Nach Mitteilung des Bundes werden durch Kooperationen mit Anrainerstaaten Afghanistans in den Monaten Juli bis Anfang September afghanische Ortskräfte und besonders schutzbedürftige Personen nach Deutschland transportiert. Daraus resultieren Zuführungen für den Kreis Borken.


1.2.            Abschiebungen und freiwillige Ausreisen

Im Kreis Borken sind seit 2018 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:

 

2018

2019

2020

2021

30.06.2022

 

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Abschiebungen

226

44

121

17

61

1

 80

2

26

4

erfasste freiwillige Ausreisen

 86

15

 37

5

53

0

108

4

73

2

Rückführungen in Summe

312

59

158

22

114

1

188

6

99

6

Quelle: Ausländerbehörde Kreis Borken, Stadt Bocholt FB Öffentliche Ordnung

1.3.            Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zum Stichtag 10.08.2022 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 34 unbegleitete minderjährige AusländerInnen (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 53.

In der Gesamtzahl sind auch 18 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der Aufnahme volljährig gewordenen sind und die  weiterhin durch das Jugendamt betreut werden.

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 11.04.2022 insgesamt betreut:

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

34

53

Stadtjugendamt Ahaus

5

12

Stadtjugendamt Bocholt

10

22

Stadtjugendamt Borken

4

13

Stadtjugendamt Gronau

15

15

Gesamt

68

115

Kostenerstattung

Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

2.1.            Kommunales Integrationszentrum (KI)

Beim Kreis sind insgesamt 5,8 Stellen eingerichtet worden, die größtenteils vom Land
(re-)finanziert werden (3,5 Lehrerressource zusätzlich).

Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums orientieren sich an dem durch den Kreistag Borken verabschiedeten Integrationskonzept.

Vorrangige Handlungsfelder sind dabei:

      Zugang zu formeller und informeller Bildung

      Erfüllung der Schulpflicht

      Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen

      Sprache und Integration

      Interkulturelle Kompetenz

      Gesellschaftliche Teilhabe

2.2.            Fördermittel KOMM-AN NRW - Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten

2.2.1.                  KOMM-AN I

Es werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programms KOMM-AN KI NRW durch die KI gefördert. Das Programm wird in 2022 fortgesetzt werden. Unter anderem wurde die Personal Card des Interkulturellen Netzwerks Westmünsterland gefördert, die in den verschiedenen Beratungsstellen im Kreis an Zugewanderte verteilt wird. Ziel dieser Card ist es, den Zugang zu den Beratungsangeboten zu vereinfachen. Über einen QR-Code wird der/die Nutzer*in beim Scan auf eine interaktive Karte führt, in der alle Beratungsangebote für Zugewanderte zu finden sind. 

2.2.2.      KOMM-AN II

Die jährliche Fördersumme im Rahmen des Förderprogramms KOMM-AN NRW zur „Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“ des MKFFI NRW liegt für den Kreis Borken bei 161.100 €. Derzeit werden 20 Initiativen in den kreisangehörigen Kommunen gefördert, um die Integrationsarbeit vor Ort weiterzuentwickeln und die ehrenamtlich Tätigen in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.

Folgende Bausteine können gefördert werden:

          Renovierung, Ausstattung und der Betrieb von sog. „Ankommenstreffpunkten“

          Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung

          Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

          Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und zur Begleitung ihrer Arbeit

Insbesondere vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise hat das KI beim MKFFI einen Mehrbedarf für 2022 gemeldet und konnte für das laufende Haushaltsjahr einen Antrag zur Erhöhung der Fördermittel auf insgesamt 191.100 € stellen. Der Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. 

2.3.            Sprachmittlerpool

Der ehrenamtliche Sprachmittlerpool ist inzwischen auf rd. 202 Sprachmittler*innen angewachsen, dabei können Übersetzungsleistungen in 56 Sprachen und Dialekte über das KI vermittelt werden.

Bis zum 27.07.2022 wurden 1063 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt. Im Vergleich dazu wurden 875 Anforderungen im gesamten Kalenderjahr 2021 gestellt. Auch der Bedarf an schriftlichen Übersetzungen ist weiterhin hoch.

Im Sprachmittlerpool sind derzeit 76 Sprachmittler*innen für Ukrainisch / Russisch aktiv. Bisher wurden 421 Anforderungen für ukrainisch/russische Sprachmittlung an das KI gestellt. Die Sprachmittler*innen kommen in verschiedenen Situationen zum Einsatz z.B. bei der Erstaufnahme in Unterkünften oder bei der schulischen Seiteneinstiegsberatung. Hoher Bedarf ergab sich auch durch den Leistungsübergang der Geflüchteten aus der Ukraine in das SGB II. Von den örtlichen Jobcentern wurden in diesem Kontext bis Ende Juli 159 Anforderungen für Sprachmittlung gestellt.

2.4.  Förderprogramm für Geduldete und Gestattete „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

Im Rahmen dieses Förderprogramms können spezielle Förderangebote für Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren, bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit umgesetzt werden. Der Kreis Borken hat die Förderhöchstsumme von 971.722 € in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen erhalten. Der Durchführungszeitraum ist bis zum 30.06.2023 verlängert worden, zur Verwendung der Restmittel. Das Coaching endet zum 31.12.2022. Die verbliebenen Mittel werden verwendet um die Sprachförderung und Kurse weiterzuführen.

Im Kreis Borken wurde die Umsetzung von 4 Förderbausteinen durch das Land genehmigt. Die Koordination der Angebote und der Austausch mit Kommunen und Trägern liegt beim Kommunalen Integrationszentrum.

1.      Förderbaustein 1 – Coaching:

Seit dem 01.03.2021 wird kreisweit das Coaching mit dem Ziel die Teilnehmenden die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen angeboten.

Seit Beginn des Coachings wurden 139 Personen in das Coaching aufgenommen. Zum 31.07.2022 werden in den vier gebildeten Clustern (Ahaus, Bocholt, Borken, Gronau) 83 Personen durch das Coaching begleitet.

Insgesamt sind seit Beginn des Coachings 56 Personen wieder ausgeschieden. Dies geschieht in der Regel, weil ein Arbeits-, Schul-oder Ausbildungsplatz gefunden wurde. Erste Teilnehmende haben außerdem ihre Ausbildung bereits mit Unterstützung des Programms erfolgreich abgeschlossen und sind daher teilweise ausgeschieden.

2.      Förderbaustein 2 - Berufsbegleitende Qualifizierung:

46 TN erhalten aktuell eine individuelle Einzel- oder Gruppenförderung mit 2-6 Stunden intensiver Deutschförderung.  im Baustein 2. Für 20 Personen konnte die Förderung beendet werden, weil die vereinbarten Ziele, wie z.B. der Abschluss der Ausbildung, erreicht wurden.

3.       Förderbaustein 3 – Nachholen des Hauptschulabschlusses

Es zeigt sich in der praktischen Umsetzung, dass dieser Baustein nicht nachgefragt und vor dem Hintergrund aktuell nicht angeboten wird.

4.      Förderbaustein 4 - Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugend­integrationskurse:

Ein erster Kurs wurde mit einem Durchführungszeitraum vom 17.01.2022 bis zum 08.04.2022 in Ahaus umgesetzt.

Aufgrund der Bedarfslage sind zwei weitere Kurse in Ahaus und Vreden in Planung.


2.5.            Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken

Stand der Umsetzung im Kreis Borken

Grundsätzlich ist ein stufenweiser Aufbau des KIM vorgesehen, so dass zu Beginn nicht alle maximal möglichen Stellen eingerichtet wurden. Grundidee des KIM im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreis­übergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln. Der Kreis übernimmt den Wissenstransfer zwischen den Kommunen im Kreis über die Erkenntnisse aus dem Case-Management in den (zunächst) beteiligten Städten.

Baustein I

Die koordinierende Stelle des KIM ist im Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Borken und eine Stelle ist bei der Stadt Bocholt verortet. Beide Stellen arbeiten von Beginn an eng zusammen.

Bestandteil des Förderprogramms ist die verpflichtende Einrichtung einer Lenkungsgruppe, um die strategische Steuerung des Kommunalen Integrationsmanagements zu gewährleisten. Im Kreis Borken fand im März die konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe KIM statt. Zusammengesetzt ist dieses Gremium aus verwaltungsinternen Fachbereichsleitungen, vier Vertretern aus den Kommunen und den Geschäftsführenden der freien Wohlfahrt. Hier ist das Verfahren zur Aufnahme von zugewanderten Personen in den KIM-Prozess abgestimmt worden. Demnach werden den Case Managerinnen die Fälle über die koordinierenden Stellen zugewiesen. Dies geschieht immer in enger Absprache mit der Ausländerbehörde (Baustein III).

Baustein II

Für das Jahr 2022 hat der Kreis Borken fachbezogene Pauschalen für vierzehn Personalstellen zur Umsetzung des Bausteins II erhalten. Insgesamt wurde von den Kommunen der Bedarf für vier Case Management Stellen gesehen. Konsequenterweise ist demnach die konkrete Case Managementaufgabe kommunal verortet und wird von 4 Trägern der Freien Wohlfahrt in vier regionalen Clustern umgesetzt, so dass der gesamte Kreis Borken abgedeckt ist.

Insgesamt wurden 96 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen.

Aktuell aktiv:                                                              80 Fälle (davon 40 Einzelfälle und 40                                                                                  Familiensysteme)

Verteilung auf die Cluster

Bocholt

Ahaus

Gronau

Borken

21

22

18

18

Insgesamt eingemündet ins aktive CM:                   145 Personen

            Männer:                                                         36 Personen

            Frauen:                                                          56 Personen

            Kinder:                                                           53 Personen


Ausgeschieden                                                          12 Fälle (z.B. Umzug, kein                                                                                                  Bedarf/Interesse, fehlende Mitwirkung)                                                                               oder Verweisberatung an andere                                                                                        Beratungsstellen oder Projekte

Erfolgreich abgeschlossen:                                       4 Fälle

                                                                                   Erfolge: Aufenthaltstitel erhalten, Arbeit                                                                              gefunden, Sprachzertifikat erhalten etc.

 

Warteliste                                                                  Insgesamt 24 Fälle

                                                                                 

40% der Teilnehmenden sind weiblich und 60% männlich und im Alter zwischen 15 und 62 Jahre alt. Derzeit nehmen Personen aus den Herkunftsländern Syrien, Libanon, Türkei, Afghanistan, Kosovo, Pakistan, Irak, Iran, Mongolei, Sri Lanka, Mazedonien Bulgarien und der Ukraine an KIM teil, die bei unterschiedlichen und komplexen Problemlagen adäquate Unterstützung benötigen insbesondere in den Bereichen:

-          Erlernen und Vertiefung von Sprache

-          Erarbeitung einer gesicherten Bleibeperspektive/Aufenthaltstitel

-          Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit / Berufliche Integration

-          Identitätsklärung

-          Wohnen

-          Beantragung Leistungen

-          Gesundheitliche Situation, Pflege

Baustein III

Im Baustein drei werden für die Ausländerbehörde (ABH) und Einbürgerungsbehörde (EBH – beides Fachabteilung 32.2 - Ausländerwesen) zur Förderung der rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen Stellenanteile durch das Land finanziert (2020: 1,0 Stellen, 2021: 1,5 Stellen und 2022ff: 2,0 Stellen). Hiermit soll die Arbeit der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden unterstützt und die Zusammenarbeit der Migrations- mit der Integrationsverwaltung ebenso gefördert werden wie die Weiterentwicklung der Ausländerbehörden hin zu einem Akteur des Integrationsmanagements.

Im Stellenplan 2022 wurde für den Bereich der Ausländerbehörde eine halbe landesfinanzierte Stelle im Bereich der Einbürgerungen aufgrund stark steigender Fallzahlen neu eingerichtet. Bereits zum Stellenplan 2021 wurden eine halbe landesfinanzierte Stelle im Bereich der Einbürgerungen und eine ganze landesfinanzierte Stelle zur Umsetzung der Grundidee der positiven Fallarbeit, die Stelle der Integrationslotsin, eingerichtet.

Die Einrichtung der Integrationslotsin innerhalb der ordnungsrechtlich geprägten Ausländerbehörde trägt inzwischen Früchte. So wird von vielen Kund*innen, Flüchtlingsberatungsstellen, ehrenamtlichen Begleitern und weiteren in der Flüchtlingsarbeit engagierten Personen und Gruppen die Funktion und Person der Integrationslotsin positiv wahrgenommen und als vertrauensvolle Ansprechpartnerin genutzt. Einige komplexe und rechtskreisübergreifende Fallgestaltungen konnten nicht zuletzt durch die enge Vernetzung innerhalb der Strukturen des kommunalen Integrationsmanagements auch aufenthaltsrechtlich gelöst werden. Das Ziel, gut integrierten und integrationswilligen Ausländer*innen auch aufenthaltsrechtlich Perspektiven aufzuzeigen, wird erreicht. In der konkreten Fallarbeit werden mittels Ziel- und Zug-um-Zug-Vereinbarungen gemeinsam mit integrationswilligen Ausländer*innen Wege zur (aufenthaltsrechtlichen) Integration vertrauensvoll erarbeitet und verbindlich festgehalten. Dies erfolgt stets in Zusammenarbeit mit den in der Vorlage benannten Strukturen des KI und je nach Fallgestaltung mit weiteren Beteiligten, um den Personen eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und aufenthaltsrechtliche Integration zu ermöglichen.

2.6       Integration von Zugewanderten Menschen aus Südosteuropa, Mittel- und     Osteuropa

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat zur Einreichung von Interessensbekundungen für „Projektförderung zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen insbesondere aus Südosteuropa, Mittel- und Osteuropa“ aufgerufen. Auf Grundlage der Arbeitsmarktstatistik unter Berücksichtigung der arbeitslos gemeldeten Personen aus 19 Staaten wird im Kreis Borken eine Projektstelle gefördert. Der Durchführungszeitraum ist vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023.

Die Zielgruppe der Zugewanderten aus Südost-, Mittel- und Osteuropa – insbesondere aus Rumänen und Bulgarien – soll durch aufsuchende Arbeit sowie Netzwerkarbeit erreicht werden.

Als flankierendes Angebot zu bereits bestehenden Strukturen sollen die Teilnehmenden individuell beraten und begleitet werden. Nach der Ermittlung des Beratungsbedarfs unterstützen die Fachkräfte die Teilnehmenden individuell, informieren sie über bestehender Beratungsangebote, aktivieren die Inanspruchnahme der Angebote und Begleiten die Teilnehmenden zu Beratungsstellen, z.B. „Beratungsstellen Arbeit“.

Ziel des Projekts ist es, eine Steigerung der Anzahl von Beratungen für die Zielgruppe zu erreichen – als erster Schritt zur (Re-)Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit.

Zum 01.05.2022 konnte eine 0,5 Stelle bei der Ewibo in Bocholt besetzt werden und 12 Teilnehmende konnten ins Projekt aufgenommen werden.

3.      Integration in Bildung und Arbeit

3.1. Kindertagesbetreuung

 

Die Brückenprojekte waren nach dem Rückgang der Zuwanderungszahlen und aufgrund der Einschränkungen über die Dauer der Corona-Pandemie fast vollständig ausgesetzt. Für das Jahr 2022 wurde zunächst nur noch ein Förderantrag für 10 Plätze in Stadtlohn gestellt und bewilligt. Mit dem Kriegsgeschehen in der Ukraine und der hohen Flüchtlingszahlen gerade von Familien mit kleinen Kindern hat auch wieder die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot zugenommen. Das Land NRW hat nach dem bereits abgeschlossenen Bewilligungsverfahren für das Kalenderjahr 2022 die Antragstellung und Bewilligung von weiteren Brückenprojekten wieder geöffnet. Der Landesfamilienminister hat sich in Anbetracht der Belastungen durch die Corona-Pandemie in zwei Ministerschreiben direkt an die Kitas, Träger und Eltern zur Kindertagesbetreuung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine gewandt.

Brückenprojekte sind besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Sie sind niedrigschwellig angelegt und sollen an das deutsche Bildungssystem heranführen wie auch den Spracherwerb unterstützen. Brückenprojekte werden als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder in mobilen Formen angeboten. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.

Das Kreisjugendamt hat die Träger von Kindertagesbetreuungsangeboten zur Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten angefragt. Träger melden erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung zurück. Daneben entwickelt sich der Bedarf gegenüber 2015ff von den Eltern-Kind-Gruppen hin zu Spielgruppen, für die höheren Qualifikationsanforderungen beim Personal gelten. Insbesondere für die Spielgruppen ist die Landesförderung für die Brückenprojekte nicht auskömmlich. Für bis zu 5 Kinder wird pro Stunde ein Förderbetrag von 30 Euro gewährt (sog. Betreuungspakete). Dies deckt häufig nicht die Personalkosten. Hinzu kommen Raum- und Sachkosten, für die aktuell weitere Aufwandssteigerungen zu erwarten sind. Der Förderbetrag ist seit der Einführung der Brückenprojekte im Jahr 2015 nicht angepasst worden. Die Verwaltung setzt sich für eine Anpassung der Landesförderung ein, um die finanzielle Lücke für die Träger von Brückenprojekten zu schließen.

Aus diesen Gründen konnten die Brückenprojekten noch nicht ausgeweitet werden. Drei Maßnahmen sind noch im Antragsverfahren. Teilweise haben Träger Förderanträge wieder zurückgezogen. Die fehlenden Brückenprojekte für die zusätzlichen Kinder aus der Ukraine erhöhen die Nachfrage zur Regelbetreuung in Kitas und Kindertagespflege. Die Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zu keiner Entlastung geführt. Bislang liegen für rund 150 Kinder aus der Ukraine Interessensmeldungen für Brückenprojekte bzw. weitergehende Betreuungsbedarfe vor. Trotz der angespannten Versorgungslage konnte in enger Kooperation mit den Trägern mehr als 50 Kinder, insbesondere im Vorschulalter und von erwerbstätigen Eltern(-teilen), ein Regelbetreuungsplatz vermittelt werden. Im Weiteren wird gemeinsam mit den Kita-Trägern und der Kindertagespflege am Ausbau der Regelbetreuungsangebote wie auch der Brückenprojekte gearbeitet.

3.2. Landesprogramm „Integrationschancen für Kinder und Familien“

Zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ wurden dem KI 33.300 € bewilligt. Zur Unterstützung weiterer Familien – insbesondere der ukrainischen Geflüchteten – hat der Kreis Borken für das Jahr 2022 zusätzlich zum ursprünglichen Fördervolumen einen Mehrbedarf von 26.000 Euro beantragt.

Dank der Bewilligung des Mehrbedarfs können für die zweite Jahreshälfte weitere Gruppenangebote gefördert werden.

Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Sprach- und Elternbildungsangeboten nutzt das KI die landesweit umgesetzten Programme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Das KI hat Elternbegleiter*innen sowie Erzieher*innen von Kindertagesstätten für die Begleitung beider Programme ausgebildet.

Im Rahmen des Programms kamen seit dem 01.01.2022 elf Gruppen zustande:

  • „Griffbereit“: 8 Gruppen
  • „Rucksack KiTa“: 2 Gruppen
  • „Rucksack Schule“: 1 Gruppe

Die Gruppen sind im gesamten Kreisgebiet verteilt:

  • „Griffbereit“: Bocholt, Borken, Gescher, Gronau (2x), Raesfeld, Südlohn, Vreden
  • „Rucksack KiTa“: Südlohn, Vreden
  • „Rucksack Schule“: Gronau

  • 3.3. Schulen

Die Daten der Schüler*innen beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung, die in der Regel zwei Jahre dauert. Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Nachdem die Meldung durch die Wohnortkommune erfolgt ist, erhält jede Familie einen Termin in den Beratungsstellen für den schulischen Seiteneinstieg und den Kindern wird ein Schulplatz zugewiesen.

Bis zu den Sommerferien wurden 583 ukrainische Schüler*innen in den verschiedenen Schulen aufgenommen. Davon 234 in Grundschulen, 251 in Schulen der Sekundarstufe I, 78 in Berufskollegs und 20 in Weiterbildungskollegs.

Für neu zugewanderte Schüler*innen ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schüler*innen die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die Sprachlernbegleitungen für FIT werden vom KI für ihre Tätigkeit qualifiziert. In den Sommerferien wurden je 2 Gruppenangebote in Heek und Rhede durchgeführt.

3.4. Arbeitsmarkt

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06. 2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Stand 31.07.2022 erhalten nunmehr 2.147 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.025 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.

  Von den 2.147 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 65% als erwerbsfähig; die Übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren.

  Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 73% weiblich.

  Insgesamt sind folgende Altersgruppen vertreten:

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die geflüchteten Menschen aus der Ukraine bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt.

Da die Beratungsgespräche aktuell fast ausschließlich nur mit Unterstützung eines Sprachmittlers stattfinden können, gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess noch schwierig:

§  42 Personen sind inzwischen in einen BAMF-Integrationskurs eingestiegen.

§  45 Personen nehmen an Beratungs- oder Aktivierungsangeboten teil.

§  5 Personen wurden in ein betriebliches Praktikum vermittelt.

§  73 Personen haben inzwischen eine sv-pflichtige Beschäftigung aufgenommen, wovon drei Arbeitsverhältnisse mit einem Eingliederungszuschuss unterstützt werden. Zudem sind 19 Personen geringfügig beschäftigt und 3 Person haben eine selbständige Tätigkeit aufgenommen.

Im Hinblick auf alle im Rechtskreis SGB II betreuten Menschen mit Fluchthintergrund können bis dato folgende Aktivitäten im Jahr 2022 zusammengefasst werden:

Die Integrationen in sv-pflichtige Beschäftigung können wie folgt differenziert werden:

 

4. Sachstand zur Situation der ukrainischen Flüchtlinge

Seit dem Kriegsbeginn stellt sich die Situation der ukrainischen Flüchtlinge äußerst dynamisch dar. Zum Stichtag 02.08.2022 sind im Kreis Borken 3.226 registriert, davon sind aus den Landeseinrichtungen 965 den Kommunen zugewiesen worden. Hierbei handelt es sich überwiegend um Frauen mit ihren minderjährigen Kindern.

Um die zahlreichen Aspekte und Fragen rund um die Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge konstruktiv zu bearbeiten ist ein regelmäßiger Jour Fixe-Termin mit den kreisangehörigen Kommunen veranlasst worden.

Hier die historische Entwicklung der Registrierungszahlen:

Die Unterbringung der Geflüchteten kann derzeit von den Kommunen noch geleistet werden. In vielen Kommunen stehen weiterhin private Unterkünfte zur Verfügung, auch wenn die Anzahl zuletzt rückläufig war. Hinzu kommen die kommunalen Kapazitäten.

Als zentrale Unterbringungsmöglichkeit hat der Kreis Borken den Cäcilienhof Rhedebrügge vom DRK angemietet und zudem Materialien für eine kurzfristige Herrichtung einer Turnhalle angeschafft. Hierauf musste bisher nicht zugegriffen werden.

Aufenthaltsrechtliche Situation

Ukrainer*innen dürfen sich grundsätzlich, wenn sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, über ausreichende Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts sowie eine Auslandskrankenversicherung verfügen, 90 Tage ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten. Die Visumsfreiheit ist aufgrund des Ukraine-Krieges durch die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 07.03.2022 generell bis zum 31.08.2022 und ohne persönliche Voraussetzungen ausgesprochen worden. Die visumsfreie Einreise erlaubt allerdings nicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und ermöglicht auch nicht den Bezug von Sozialleistungen. 

Sobald sich Ukrainer*innen oder nicht-ukrainische Staatsbürger/innen mit von ukrainischer Seite ausgestellter unbefristeter Aufenthaltserlaubnis und in bestimmten Fallkonstellationen auch mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor dem 24.02.2022 in der Ukraine hatten, für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland entscheiden oder soziale Unterstützung erhalten oder arbeiten möchten, stellen sie ein Hilfegesuch an die Sozial- oder Ausländerbehörden und unterfallen dann dem § 24 Aufenthaltsgesetz, der Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. Für die dann notwendige aufenthaltsrechtliche Registrierung werden kurzfristig Termine bei den Ausländerbehörden gemacht. Mit Vorsprache und Registrierung erhalten die ukrainischen Staatsbürger/innen eine ausländerbehördliche Bescheinigung in der der Aufenthalt bis zur Titelerteilung als erlaubt gilt (Fiktionswirkung § 81 Abs. 3 AufenthG i. V. m. § 24 Abs. 1 AufenthG). Damit verbunden ist eine Arbeitserlaubnis. Nach der Registrierung werden die elektronischen Aufenthaltstitel (gültig bis zum 04.03.2024) und ggf. Reiseausweise bei der Bundesdruckerei bestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel beinhaltet eine wohnortbezogene Wohnsitzauflage. Bislang wurden bereits ca. 2.300 Ukrainer*innen ein elektronischer Aufenthaltstitel ausgehändigt.


Hilfstransporte an LK Breslau

Die Kreisverwaltung hat insgesamt drei Hilfstransporte nach Breslau organisiert. Vorwiegend wurden Bettwäsche, Handtücher und FFP 2-Masken, Matratzen, Papierhandtücher und Schlafsäcke gespendet. Auch Haltbare Lebensmittel und medizinische Artikel, wie Verbandsmaterial, Spritzen, Kanülen etc. waren wesentlicher Bestandteil der Transporte. Die Güter verbleiben entweder in Breslau oder wurden in die Ukraine weitergeleitet. Diese Transporte sind durch die Bereitstellung von Fahrzeugen und Fahrern von der Firma 2 G aus Heek unterstützt worden. Ein vierter Hilfstransport ist für September dieses Jahres geplant.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

./.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE