Betreff
Erneute Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Schienenverbindung Bocholt –Borken – Coesfeld (- Münster) / Planungsarbeiten RS 2
Vorlage
0217/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Darstellung wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

Im April erhielt der Kreis Borken vom Landkreistag NRW die Information, dass im Laufe des Jahres 2022 das Verfahren der sogenannten Standardisierten Bewertung für die Bewertung des gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses von ÖPNV-Infrastrukturen fortgeschrieben werden soll. Siehe dazu Anlage 1. Dieses Verfahren ist für die Förderfähigkeit größerer Verkehrsprojekte von herausgehobener Bedeutung.

Nach Abstimmung mit den direkt betroffenen Kommunen bat der Kreis Borken mit Schreiben vom 19.05.2022 den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) um eine fachliche Einschätzung. Die zentrale Frage war, ob sich durch die neue Standardisierte Bewertung das Ergebnis der Machbarkeitsstudie „Wiederinbetriebnahme der Schienenstrecke Bocholt – Borken – Coesfeld (- Münster)“ so stark verbessert, dass mit einem Anstieg des gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Verhältnisses eine Förderfähigkeit erreicht wird. Siehe dazu Anlage 2.

In seiner Antwort vom 24.05.2022 unterstreicht der NWL, dass nach den bislang zur Verfügung stehenden Unterlagen aller Voraussicht nach in vielen ÖPNV-Vorhaben bessere Nutzen-Kosten-Relationen durch die neue Standardisierte Bewertung erreichbar sind. Konkret müsse dies für die SPNV-Reaktivierung Bocholt – Borken – Coesfeld (-Münster) natürlich in einer erneuten Untersuchung betrachtet werden.

Der Kreis Borken hat daraufhin am 13.06.2022 zusammen mit den Städten Bocholt, Borken und Rhede den Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM), als zuständige Zwischeninstanz, um nochmalige Überprüfung der Machbarkeit einer Reaktivierung der Bahnstrecke Bocholt – Borken – Coesfeld (- Münster) gebeten. Nachdem die neue Standardisierte Bewertung am 01.07.2022 in Kraft trat, wird der ZVM nun in seiner Sitzung der Verbandsversammlung am 20.09.2022 über die nochmalige Überprüfung der Reaktivierungsmaßnahme entscheiden. 

Die Planungsarbeiten und Verfahren zur Erlangung von Planrecht für den Radschnellweg RS2 sollen in Abstimmung mit den beteiligten Städten möglichst parallel weitergeführt werden. Der weitere Fortgang des Planungsprozesses für den RS 2 ist von den Klärungen und Festlegungen des Landes zum Planfeststellungsverfahren abhängig. Ende 2021 wurde aufgrund der Rahmenbedingungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgewogen und festgehalten, Planrecht für den ersten Abschnitt Bocholt-Rhede (rd. 7 km) im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens anzustreben. Seither warten die beteiligten Kommunen auf konkrete Auskünfte zum Verfahrensfortgang. Bereits in kommunaler Beauftragung erstellte Planungsunterlagen konnten trotz diverser Nachfragen mangels klarer Auskünfte von Landesseiten nicht abschließend fertiggestellt und beim Landesbetrieb Straßenbau NRW eingereicht werden.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE