Die Darstellung wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Im April erhielt der Kreis Borken vom
Landkreistag NRW die Information, dass im Laufe des Jahres 2022 das Verfahren
der sogenannten Standardisierten Bewertung für die Bewertung des
gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses von ÖPNV-Infrastrukturen
fortgeschrieben werden soll. Siehe dazu Anlage 1. Dieses Verfahren ist für die
Förderfähigkeit größerer Verkehrsprojekte von herausgehobener Bedeutung.
Nach Abstimmung mit den direkt betroffenen
Kommunen bat der Kreis Borken mit Schreiben vom 19.05.2022 den Zweckverband
Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) um eine fachliche Einschätzung. Die zentrale
Frage war, ob sich durch die neue Standardisierte Bewertung das Ergebnis der
Machbarkeitsstudie „Wiederinbetriebnahme der Schienenstrecke Bocholt – Borken –
Coesfeld (- Münster)“ so stark verbessert, dass mit einem Anstieg des
gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Verhältnisses eine Förderfähigkeit
erreicht wird. Siehe dazu Anlage 2.
In seiner Antwort vom 24.05.2022 unterstreicht
der NWL, dass nach den bislang zur Verfügung stehenden Unterlagen aller
Voraussicht nach in vielen ÖPNV-Vorhaben bessere Nutzen-Kosten-Relationen durch
die neue Standardisierte Bewertung erreichbar sind. Konkret müsse dies für die
SPNV-Reaktivierung Bocholt – Borken – Coesfeld (-Münster) natürlich in einer
erneuten Untersuchung betrachtet werden.
Der Kreis Borken hat daraufhin am 13.06.2022
zusammen mit den Städten Bocholt, Borken und Rhede den Zweckverband Mobilität
Münsterland (ZVM), als zuständige Zwischeninstanz, um nochmalige Überprüfung
der Machbarkeit einer Reaktivierung der Bahnstrecke Bocholt – Borken – Coesfeld
(- Münster) gebeten. Nachdem die neue Standardisierte Bewertung am 01.07.2022
in Kraft trat, wird der ZVM nun in seiner Sitzung der Verbandsversammlung am 20.09.2022
über die nochmalige Überprüfung der Reaktivierungsmaßnahme entscheiden.
Die Planungsarbeiten und Verfahren zur Erlangung von Planrecht für den
Radschnellweg RS2 sollen in Abstimmung mit den beteiligten Städten möglichst
parallel weitergeführt werden. Der weitere Fortgang des Planungsprozesses für
den RS 2 ist von den Klärungen und Festlegungen des Landes zum
Planfeststellungsverfahren abhängig. Ende 2021 wurde aufgrund der
Rahmenbedingungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgewogen und festgehalten,
Planrecht für den ersten Abschnitt Bocholt-Rhede (rd. 7 km) im Rahmen eines
Planfeststellungsverfahrens anzustreben. Seither warten die beteiligten
Kommunen auf konkrete Auskünfte zum Verfahrensfortgang. Bereits in kommunaler
Beauftragung erstellte Planungsunterlagen konnten trotz diverser Nachfragen
mangels klarer Auskünfte von Landesseiten nicht abschließend fertiggestellt und
beim Landesbetrieb Straßenbau NRW eingereicht werden.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE