Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung nimmt den Controlling-Bericht des Fachbereiches 32 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Im Rahmen des
unterjährigen Controllings werden
im ersten Controlling-Bericht 2022 wesentliche Planabweichungen zum
Stichtag 30.06.2022 aufgezeigt.
Hierdurch soll ein Überblick über den Stand der
Haushaltsbewirtschaftung auf Kreisebene sowie ein Einblick in die konkreten
Ursachen etwaiger Planabweichungen der jeweiligen Budgets eröffnet werden.
Die aufgeführten Abweichungen
werden in den
Facheinheiten in Zusammenhang
mit dem Fachdienst Finanzen
analysiert. Die Erkenntnisse
dienen soweit möglich zur Steuerung der Mittelbewirtschaftung im weiteren Jahresverlauf.