Der Ausschuss für Bildung und
Schule nimmt den Bericht der GEBIT zur Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken
zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 80 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
Sachdarstellung:
Mit Sitzungsvorlage Nr. 0166/2021/KREIS wurde dem Ausschuss für Bildung
und Schule in der Sitzung am 08.06.2021 der Bericht der GEBIT Münster zur
Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken
zum Stand Oktober 2020 vorgestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der
Bericht erst zu diesem Zeitpunkt im Ausschuss behandelt.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde zunächst eine Prognose der
künftigen Schüler- und Klassenzahlen erstellt. Der Prognosezeitraum bezog sich
auf die Jahr 2020 bis 2030
Darüber hinaus wurde gemeinsam mit den Schulleitungen ein einheitlicher
Gebäudestandard für die Berufskollegs entwickelt. Es war Ziel, künftige
Raumbedarfe der Berufskollegs mit Hilfe dieser Standardisierung besser planen
zu können. Abschließend erfolgte auf dieser Grundlage eine Raumbilanzierung –
also ein Abgleich des Raumbestandes mit dem sich aus der prognostizierten
Anzahl der Schüler*innen und Klassen ermittelten künftigen Raumbedarf.
Es wurden seinerzeit folgende wesentliche Ergebnisse festgestellt:
Ø Aufgrund sinkender
Schülerzahlen besteht insgesamt betrachtet kein zusätzlicher Bedarf an
Unterrichtsräumen.
Ø Durch veränderte
Anforderungen an Schule durch Inklusion und Integration entsteht ein Raumbedarf
an Verwaltungs-, Differenzierungs- sowie Beratungs- und Besprechungs-räumen.
Inzwischen wurde die GEBIT Münster mit der Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung beauftragt. Im Gegensatz zum bereits vorliegenden
Bericht, bei dem mit der Bevölkerungsprognose von IT.NRW aus dem Jahr 2016
gearbeitet wurde, liegt der Berechnung bis zum Jahr 2032 nun die
Bevölkerungsprognose von 2021 zu Grunde. In dieser sind die höheren
Geburtenzahlen der vergangenen Jahre aber auch eine vermehrte Zuwanderung
berücksichtigt.
Bei der Erstellung des Berichtes 2020 konnte noch nicht eingeschätzt
werden, wie sich das Aufwachsen der gymnasialen Oberstufen an den neu
gegründeten Gesamtschulen im Kreis Borken auswirken wird. Allein zum Schuljahr
2019/20 wurden an fünf der insgesamt acht Gesamtschulen erstmals Oberstufen
eingerichtet. An zwei weiteren Gesamtschule wird das zum Schuljahr 2022/23 bzw.
2023/24 erfolgen. Mit dieser Fortschreibung sollen nach zwei vollen Schuljahren
die daraus resultierenden Effekte für die Berufskollegs überprüft werden.
Nach der Prognoserechnung bis 2032 werden die Schülerzahlen weiterhin
leicht abnehmen. Der Rückgang der Schülerzahlen wird sich im Vergleich mit den
Jahren 2016 bis 2021 deutlich verlangsamen. Aufgrund der aktualisierten
Bevölkerungsprognose ist ab ca. 2030 davon auszugehen, dass die Schülerzahlen
wieder leicht ansteigen. In 2032 werden wieder etwa so viele Schüler wie im
Schuljahr 2021/22 erwartet. Die Klassenzahlen bleiben bis zum Ende des
Prognosezeitraumes nahezu gleich.
Diese Entwicklung gilt für alle Berufskollegs in Trägerschaft des
Kreises. Insgesamt ist eine leichte Verschiebung in Richtung der
vollzeitschulischen Bildungsgänge zu erwarten.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Bei
dem vorliegenden Bericht der GEBIT zur Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken
handelt es sich lediglich um eine Planungsgrundlage. Die konkreten Maßnahmen
müssen im Anschluss gesondert politisch beraten und beschlossen werden.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE