Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken - Bericht der GEBIT Münster
Vorlage
0230/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den Bericht der GEBIT zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 80 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)

Sachdarstellung:

Mit Sitzungsvorlage Nr. 0166/2021/KREIS wurde dem Ausschuss für Bildung und Schule in der Sitzung am 08.06.2021 der Bericht der GEBIT Münster zur Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken zum Stand Oktober 2020 vorgestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Bericht erst zu diesem Zeitpunkt im Ausschuss behandelt.

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde zunächst eine Prognose der künftigen Schüler- und Klassenzahlen erstellt. Der Prognosezeitraum bezog sich auf die Jahr 2020 bis 2030

Darüber hinaus wurde gemeinsam mit den Schulleitungen ein einheitlicher Gebäudestandard für die Berufskollegs entwickelt. Es war Ziel, künftige Raumbedarfe der Berufskollegs mit Hilfe dieser Standardisierung besser planen zu können. Abschließend erfolgte auf dieser Grundlage eine Raumbilanzierung – also ein Abgleich des Raumbestandes mit dem sich aus der prognostizierten Anzahl der Schüler*innen und Klassen ermittelten künftigen Raumbedarf.


Es wurden seinerzeit folgende wesentliche Ergebnisse festgestellt:

Ø  Aufgrund sinkender Schülerzahlen besteht insgesamt betrachtet kein zusätzlicher Bedarf an Unterrichtsräumen.

Ø  Durch veränderte Anforderungen an Schule durch Inklusion und Integration entsteht ein Raumbedarf an Verwaltungs-, Differenzierungs- sowie Beratungs- und Besprechungs-räumen.

Inzwischen wurde die GEBIT Münster mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beauftragt. Im Gegensatz zum bereits vorliegenden Bericht, bei dem mit der Bevölkerungsprognose von IT.NRW aus dem Jahr 2016 gearbeitet wurde, liegt der Berechnung bis zum Jahr 2032 nun die Bevölkerungsprognose von 2021 zu Grunde. In dieser sind die höheren Geburtenzahlen der vergangenen Jahre aber auch eine vermehrte Zuwanderung berücksichtigt.

Bei der Erstellung des Berichtes 2020 konnte noch nicht eingeschätzt werden, wie sich das Aufwachsen der gymnasialen Oberstufen an den neu gegründeten Gesamtschulen im Kreis Borken auswirken wird. Allein zum Schuljahr 2019/20 wurden an fünf der insgesamt acht Gesamtschulen erstmals Oberstufen eingerichtet. An zwei weiteren Gesamtschule wird das zum Schuljahr 2022/23 bzw. 2023/24 erfolgen. Mit dieser Fortschreibung sollen nach zwei vollen Schuljahren die daraus resultierenden Effekte für die Berufskollegs überprüft werden.

Nach der Prognoserechnung bis 2032 werden die Schülerzahlen weiterhin leicht abnehmen. Der Rückgang der Schülerzahlen wird sich im Vergleich mit den Jahren 2016 bis 2021 deutlich verlangsamen. Aufgrund der aktualisierten Bevölkerungsprognose ist ab ca. 2030 davon auszugehen, dass die Schülerzahlen wieder leicht ansteigen. In 2032 werden wieder etwa so viele Schüler wie im Schuljahr 2021/22 erwartet. Die Klassenzahlen bleiben bis zum Ende des Prognosezeitraumes nahezu gleich.

Diese Entwicklung gilt für alle Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises. Insgesamt ist eine leichte Verschiebung in Richtung der vollzeitschulischen Bildungsgänge zu erwarten.

Entscheidungsalternative(n):

Nein

Bei dem vorliegenden Bericht der GEBIT zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken handelt es sich lediglich um eine Planungsgrundlage. Die konkreten Maßnahmen müssen im Anschluss gesondert politisch beraten und beschlossen werden.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst im Rahmen einer konkreten Umsetzung und werden im Rahmen der notwendigen Planungen gesondert politisch beraten und entschieden.


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE