Betreff
Darstellung der gutachterlichen Untersuchung zur Verbesserung der Anbindung des ÖPNV an die Krankenhäuser
Vorlage
0235/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Darstellung wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 hatte der Kreistag die Kreisverwaltung beauftragt, mit Blick auf die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sowie der Entwicklung der Krankenhauslandschaft die Anbindung der hiesigen Krankenhausstandorte an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPVN) kritisch zu überprüfen und mögliche Verbesserungen vorzuschlagen. Das mit dieser Untersuchung betraute Büro „plan:mobil“ hat jetzt seine Ergebnisse vorgelegt und wird diese in der Sitzung präsentieren.

 

Grundlagen der Überprüfung waren die Auswertung der Bus-Fahrpläne sowie Befragungen der Beschäftigten und Krankenhausleitungen an acht Krankenhäusern im Kreisgebiet (Ahaus, Bocholt, Borken, Isselburg-Anholt, Gronau-St. Antonius-Hospital, Rhede und Stadtlohn). Unabhängig davon bewerteten auch die Krankenhausleitungen an vier Standorten in einem Fragenbogen die Qualität der Anbindung für Ihre Beschäftigten, Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher (Bocholt, Borken, Isselburg-Anholt, und Rhede).

 

Das Planungsbüro hat dabei jeden einzelnen Krankenhaus-Standort näher betrachtet und daraus resultierend mögliche Handlungsansätze entwickelt. Das Ergebnis der Prüfungen ist in der beigefügten Präsentation dokumentiert.

 

Übergreifend stellte es fest, dass die hiesigen Krankenhäuser überwiegend zum jeweiligen Frühschichtbeginn des Personals, d. h. vor 6:00 Uhr morgens, per ÖPNV nicht erreichbar sind. Diesbezügliche Anpassungen des Fahrangebotes könnten für neu zu vergebende Linienbündel erstmals im Jahr 2025 erfolgen. Festgestellt wurde aber auch ein Anpassungsbedarf auf den Linien der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) insbesondere auf der Verbindung zwischen Vreden und dem Krankenhaus in Ahaus. Die Verwaltung wird diesbezüglich in einer der nächsten Sitzungen mögliche Umsetzungsmaßnahmen vorlegen.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

 


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE