Betreff
Jahresbericht 2021 der Revision des Kreises Borken
Vorlage
0236/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresbericht 2021 der Revision des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

§ 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 102 und 104 GO NRW

Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Borken in der Fassung vom 10.10.2019

Sachdarstellung:

Die Revision des Kreises Borken nimmt die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung wahr. Ihr obliegen die in § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 102 und 104 GO NRW gesetzlich definierten Pflichtaufgaben. Daneben ist die Revision aufgrund besonderer Regelungen zu verschiedenen Prüfungen im Sozialbereich verpflichtet. Zudem wurden der Revision gem. § 104 Abs. 2 und 3 GO NRW i.V.m. der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Borken weitere Aufgaben übertragen.

Die Revision hat mit der SV 0040/2022/KREIS über die wesentlichen Prüfungen in 2021 informiert. Zudem gibt der Bericht Auskunft über die Umsetzung von Empfehlungen und Vereinbarungen, die im Rahmen der Fach- und Produktprüfungen in 2021 getroffen wurden. Eine Beratung in der letzten Sitzung am 17.02.2022 konnte nicht erfolgen, da diese coronabedingt ausgefallen war.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE