Der Jahresbericht 2021 der Revision des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§ 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 102 und 104 GO NRW
Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Borken in der Fassung vom
10.10.2019
Sachdarstellung:
Die Revision des Kreises Borken nimmt die Aufgaben der örtlichen
Rechnungsprüfung wahr. Ihr obliegen die in § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 102
und 104 GO NRW gesetzlich definierten Pflichtaufgaben. Daneben ist die Revision
aufgrund besonderer Regelungen zu verschiedenen Prüfungen im Sozialbereich
verpflichtet. Zudem wurden der Revision gem. § 104 Abs. 2 und 3 GO NRW
i.V.m. der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Borken weitere Aufgaben
übertragen.
Die Revision hat mit der SV 0040/2022/KREIS über die wesentlichen
Prüfungen in 2021 informiert. Zudem gibt der Bericht Auskunft über die
Umsetzung von Empfehlungen und Vereinbarungen, die im Rahmen der Fach- und
Produktprüfungen in 2021 getroffen wurden. Eine Beratung in der letzten Sitzung
am 17.02.2022 konnte nicht erfolgen, da diese coronabedingt ausgefallen war.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE