Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem Kreis zur Erarbeitung und Umsetzung eines kreisweiten Wald- und Vegetationsbrandkonzeptes
Vorlage
0251/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Kreis Borken beteiligt sich an einer Kooperation der Städte, Gemeinden und des Kreises zur Erstellung eines gemeinsamen Wald- und Vegetationsbrandkonzepts mit dem Ziel einer einheitlichen Ausbildung, Taktik und Ausstattung der Feuerwehren zur Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden.

 

Zur Projektplanung und -umsetzung werden federführend durch den Kreis Borken Zuwendungen aus der Förderrichtlinie für neue Interkommunale Kooperationen in Nordrhein-Westfalen beantragt. Im späteren Projektverlauf ist beabsichtigt, für die Förderung und die Zusammenarbeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.

 


Sachdarstellung:

Im Zuge des Klimawandels ergeben sich neue Herausforderungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Extremwetter wie Dürren und enorme Hitzeperioden führen dazu, dass die Wald- und Vegetationsbrandgefahr auch in unserer Region steigt.

 

Die Städte und Gemeinden sind gemäß § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) für eine nach den örtlichen Verhältnissen leistungsfähige Feuerwehr zuständig. Bei dem Thema Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung handelt es sich aus operativer Sicht um eine komplexe, nicht immer nur von einer Kommune zu leistende Aufgabe.

 

Gezeigt hat dies der Großbrand im Moorgebiet im Amtsvenn zwischen Gronau und Ahaus im Jahr 2011, an den Löscharbeiten der 300 bis 400 ha großen Fläche waren 560 Feuerwehrkräfte beteiligt. Perspektivisch werden durch längere Dürreperioden die Gefahren für Wald- und Vegetationsbrände stark zunehmen. Kleinere Wald- und Vegetationsbrände, die man örtlich bislang immer zügig unter Kontrolle bekommen konnte, sind in heißen Sommern inzwischen die Regel.

 

Um diesen steigenden Gefahren zu begegnen, sind bereits erste Überlegungen im Rahmen eines Arbeitskreises Waldbrand erfolgt, der sich aus Mitgliedern der örtlichen Feuerwehren zusammensetzt.  Dabei wurde festgestellt, dass es einer gemeinsamen Taktik, Ausstattung und Ausbildung bedarf, damit die Feuerwehren mit gebündelten Kräften gegen Wald- und Vegetationsbrände vorgehen können.

 

Das Land NRW hat am 10.08.2022 das Konzept „Waldbrandvorbeugung und Waldbrandbekämpfung“ veröffentlicht. Dieses Landeskonzept legt einen starken Fokus auf die vorbereitenden Maßnahmen bei einem Waldbrand. Die ergänzenden hieraus resultieren Aufgaben im abwehrenden operativ-taktischen Bereich der Waldbrandbekämpfung sollen in dem zu erarbeitenden Konzept der interkommunalen Zusammenarbeit festgelegt werden.

 

Die kreisangehörigen Kommunen sind für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen zuständig. Nach dem Landeskonzept sollen im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung auch Wald- und Vegetationsbrände thematisiert werden. Hierzu gehört eine Gefahrenanalyse der örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit dem Forstamt sowie eine Beschreibung der Gefahrenabwehrpotenziale in der Gemeinde (Verfügbarkeit von wasserführenden Fahrzeugen etc.). Hierzu regt das Landeskonzept „kreisweite Strukturen oder Konzepte, die die Gefahrenabwehr der Gemeinden planerisch ergänzen“ (Ziff. 7.1.5) an.

 

Für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz bietet die strategische und operative Zusammenarbeit auf dem Themenfeld der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung enorme Vorteile. Eine enge Zusammenarbeit der Gemeinden und des Kreises zu diesem Thema schafft zahlreiche Synergien sowohl operativ durch die vereinfachte Zusammenarbeit als auch finanziell durch gemeinsame bzw. abgestimmte Anschaffungen. Diese sollen durch das Projekt ausgearbeitet werden. Die Leitungen der Feuerwehren unterstützen dieses Projekt.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des kreisweiten Konzepts ist eine Begleitung durch ein Ingenieurbüro angedacht. Dieses berät und begleitet professionell bei der Erarbeitung einer Gefahrenanalyse und einem Ist-/Soll-Vergleich und soll somit eine Grundlage für die Erarbeitung von Strategien für die künftige Taktik und Anschaffungsbedarfe darstellen. So bedarf es beispielsweise einer Ausstattung, die den besonderen Anforderungen eines Wald- und Vegetationsbrandes Genüge trägt - dazu zählen beispielsweise spezielle D-Attack Schläuche und Schutzkleidung sowie die Betrachtung der Löschwasserversorgung aber auch die Erkundung der jeweiligen Einsatzstelle auch aus der Luft.

 

In dem Projekt soll für die Förderung und die laufende Zusammenarbeit ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Beteiligten Kommunen und dem Kreis erarbeitet und umgesetzt werden.

 

Für dies Projekt und die hieraus resultierende interkommunale Zusammenarbeit möchte die Kreisverwaltung Fördermittel aus der Richtlinie für neue Interkommunale Kooperationen in Nordrhein-Westfalen beantragen.

 

Im Rahmen einer Förderung könnten 90% der Kosten für die Planung und Umsetzung des Projektes finanziert werden. Die übrigen 10 % würden ebenso wie die Projektleitung durch den Kreis Borken als untere Katastrophenschutzbehörde getragen werden. Die Förderhöhe beträgt bei einer Teilnahme aller kreisangehörigen Kommunen maximal 735.000 €, der Eigenanteil demnach bis zu 73.500 €. Grundsätzlich ist eine kreisweite Beteiligung aller Städte und Gemeinden angedacht, eine Teilnahme aller Kommunen an dem interkommunalen Projekt ist aber nicht zwingend erforderlich.

 

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

 

·        eine interkommunale Kooperation in dem Aufgabenbereich darf bei Antragstellung noch nicht bestehen.

·        es liegen Beschlüsse aus allen Entscheidungsgremien der beteiligten Kommunen zu den Aufgaben und Zielen des Kooperationsprojekts bei Antragstellung vor.

·        es handelt sich um eine langfristige Zusammenarbeit (mindestens 5 Jahre)

·        durch die Zusammenarbeit soll ein Effizienzgewinn von mindestens 15 % pro Jahr durch die Einsparung von personellen und sächlichen Aufwendungen entstehen.

·        für die langfristige Zusammenarbeit wird im Rahmen des Projekts eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen.

 

In einem Gespräch mit der Bezirksregierung Münster wurde eine Förderfähigkeit dieser Projekte in Aussicht gestellt. Über die Bewilligung entscheidet abschließend das MHKBG.

 

 

Weiteres Vorgehen:

Der Förderantrag würde von der Kreisverwaltung Borken erarbeitet, und von der Bezirksregierung Münster und dem MHKBG geprüft.

 

Bei einer positiven Förderzusage legt eine Projektgruppe mit Teilnehmer:innen aus den örtlichen Feuerwehren in Abstimmung mit den Ordnungsamtsleitungen der Kommunen die Strategie und Zielsetzungen fest und beauftragt ein Ingenieurbüro zur Erstellung eines Wald- und Vegetationsbrandkonzepts.

 

Das Ingenieurbüro erstellt in Kooperation mit der Arbeitsgruppe Waldbrand und dem Forstamt eine Gefahrenanalyse. Darauf aufbauend erfolgt eine Analyse der bestehenden Gefahrenabwehrpotentiale und die Ausarbeitung von Zielen und Bedarfen sowie einer künftigen Strategie zur Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden.  Nachdem das Grundkonzept erarbeitet und mit der Projektgruppe abgestimmt ist, wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur langfristigen Regelung der interkommunalen Kooperation erarbeitet.

 

Zur Schulung und Ausbildung der Einsatzkräfte entwickelt die Projektgruppe federführend durch die Kreisverwaltung ein laufendes Aus- und Fortbildungskonzept und bietet praxisorientierte Schulungen bei den örtlichen Feuerwehren an.

 

Abschließend werden die Prozesse und Strategien des Wald- und Vegetationsbrandkonzeptes im Rahmen gemeinsamer Übungen die auf die Probe gestellt und evaluiert.