Der Kreis Borken
beteiligt sich an einer Kooperation der Städte, Gemeinden und des Kreises zur
Erstellung eines gemeinsamen Wald- und Vegetationsbrandkonzepts mit dem Ziel einer
einheitlichen Ausbildung, Taktik und Ausstattung der Feuerwehren zur Bekämpfung
von Wald- und Vegetationsbränden.
Zur Projektplanung
und -umsetzung werden federführend durch den Kreis Borken Zuwendungen aus der
Förderrichtlinie für neue Interkommunale Kooperationen in Nordrhein-Westfalen
beantragt. Im späteren Projektverlauf ist beabsichtigt, für die Förderung und
die Zusammenarbeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.
Sachdarstellung:
Im Zuge des Klimawandels ergeben sich neue
Herausforderungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Extremwetter
wie Dürren und enorme Hitzeperioden führen dazu, dass die Wald- und
Vegetationsbrandgefahr auch in unserer Region steigt.
Die Städte und Gemeinden sind gemäß § 3 des Gesetzes über
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) für eine
nach den örtlichen Verhältnissen leistungsfähige Feuerwehr zuständig. Bei dem
Thema Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung handelt es sich aus operativer Sicht
um eine komplexe, nicht immer nur von einer Kommune zu leistende Aufgabe.
Gezeigt hat dies der Großbrand im Moorgebiet im Amtsvenn
zwischen Gronau und Ahaus im Jahr 2011, an den Löscharbeiten der 300 bis 400 ha
großen Fläche waren 560 Feuerwehrkräfte beteiligt. Perspektivisch werden durch
längere Dürreperioden die Gefahren für Wald- und Vegetationsbrände stark
zunehmen. Kleinere Wald- und Vegetationsbrände, die man örtlich bislang immer
zügig unter Kontrolle bekommen konnte, sind in heißen Sommern inzwischen die
Regel.
Um diesen steigenden Gefahren zu begegnen, sind bereits
erste Überlegungen im Rahmen eines Arbeitskreises Waldbrand erfolgt, der sich
aus Mitgliedern der örtlichen Feuerwehren zusammensetzt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer
gemeinsamen Taktik, Ausstattung und Ausbildung bedarf, damit die Feuerwehren
mit gebündelten Kräften gegen Wald- und Vegetationsbrände vorgehen können.
Das Land NRW hat am 10.08.2022 das Konzept
„Waldbrandvorbeugung und Waldbrandbekämpfung“ veröffentlicht. Dieses
Landeskonzept legt einen starken Fokus auf die vorbereitenden Maßnahmen bei
einem Waldbrand. Die ergänzenden hieraus resultieren Aufgaben im abwehrenden
operativ-taktischen Bereich der Waldbrandbekämpfung sollen in dem zu
erarbeitenden Konzept der interkommunalen Zusammenarbeit festgelegt werden.
Die kreisangehörigen Kommunen sind für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen
zuständig. Nach dem Landeskonzept sollen im Rahmen der
Brandschutzbedarfsplanung auch Wald- und Vegetationsbrände thematisiert werden.
Hierzu gehört eine Gefahrenanalyse der örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit
dem Forstamt sowie eine Beschreibung der Gefahrenabwehrpotenziale in der
Gemeinde (Verfügbarkeit von wasserführenden Fahrzeugen etc.). Hierzu regt das
Landeskonzept „kreisweite Strukturen oder Konzepte, die die Gefahrenabwehr der
Gemeinden planerisch ergänzen“ (Ziff. 7.1.5) an.
Für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz bietet die
strategische und operative Zusammenarbeit auf dem Themenfeld der Wald- und
Vegetationsbrandbekämpfung enorme Vorteile. Eine enge Zusammenarbeit der
Gemeinden und des Kreises zu diesem Thema schafft zahlreiche Synergien sowohl
operativ durch die vereinfachte Zusammenarbeit als auch finanziell durch
gemeinsame bzw. abgestimmte Anschaffungen. Diese sollen durch das Projekt
ausgearbeitet werden. Die Leitungen der Feuerwehren unterstützen dieses Projekt.
Im Rahmen der Erarbeitung des kreisweiten Konzepts ist eine
Begleitung durch ein Ingenieurbüro angedacht. Dieses berät und begleitet
professionell bei der Erarbeitung einer Gefahrenanalyse und einem
Ist-/Soll-Vergleich und soll somit eine Grundlage für die Erarbeitung von
Strategien für die künftige Taktik und Anschaffungsbedarfe darstellen. So
bedarf es beispielsweise einer Ausstattung, die den besonderen Anforderungen
eines Wald- und Vegetationsbrandes Genüge trägt - dazu zählen beispielsweise spezielle
D-Attack Schläuche und Schutzkleidung sowie die Betrachtung der
Löschwasserversorgung aber auch die Erkundung der jeweiligen Einsatzstelle auch
aus der Luft.
In dem Projekt soll für die Förderung und die laufende
Zusammenarbeit ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Beteiligten
Kommunen und dem Kreis erarbeitet und umgesetzt werden.
Für dies Projekt und die hieraus resultierende
interkommunale Zusammenarbeit möchte die Kreisverwaltung Fördermittel aus der
Richtlinie für neue Interkommunale Kooperationen in Nordrhein-Westfalen
beantragen.
Im Rahmen einer Förderung könnten 90% der Kosten für die
Planung und Umsetzung des Projektes finanziert werden. Die übrigen 10 % würden
ebenso wie die Projektleitung durch den Kreis Borken als untere Katastrophenschutzbehörde
getragen werden. Die Förderhöhe beträgt bei einer Teilnahme aller
kreisangehörigen Kommunen maximal 735.000 €, der Eigenanteil demnach bis zu
73.500 €. Grundsätzlich ist eine kreisweite Beteiligung aller Städte und
Gemeinden angedacht, eine Teilnahme aller Kommunen an dem interkommunalen
Projekt ist aber nicht zwingend erforderlich.
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
·
eine interkommunale
Kooperation in dem Aufgabenbereich darf bei Antragstellung noch nicht bestehen.
·
es liegen Beschlüsse aus
allen Entscheidungsgremien der beteiligten Kommunen zu den Aufgaben und Zielen
des Kooperationsprojekts bei Antragstellung vor.
·
es handelt sich um eine
langfristige Zusammenarbeit (mindestens 5 Jahre)
·
durch die Zusammenarbeit soll
ein Effizienzgewinn von mindestens 15 % pro Jahr durch die Einsparung von
personellen und sächlichen Aufwendungen entstehen.
·
für die langfristige
Zusammenarbeit wird im Rahmen des Projekts eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen.
In einem Gespräch mit der Bezirksregierung Münster wurde
eine Förderfähigkeit dieser Projekte in Aussicht gestellt. Über die Bewilligung
entscheidet abschließend das MHKBG.
Weiteres Vorgehen:
Der Förderantrag würde von der Kreisverwaltung Borken
erarbeitet, und von der Bezirksregierung Münster und dem MHKBG geprüft.
Bei einer positiven Förderzusage legt eine Projektgruppe
mit Teilnehmer:innen aus den örtlichen Feuerwehren in Abstimmung mit den
Ordnungsamtsleitungen der Kommunen die Strategie und Zielsetzungen fest und
beauftragt ein Ingenieurbüro zur Erstellung eines Wald- und
Vegetationsbrandkonzepts.
Das Ingenieurbüro erstellt in Kooperation mit der
Arbeitsgruppe Waldbrand und dem Forstamt eine Gefahrenanalyse. Darauf aufbauend
erfolgt eine Analyse der bestehenden Gefahrenabwehrpotentiale und die
Ausarbeitung von Zielen und Bedarfen sowie einer künftigen Strategie zur
Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden.
Nachdem das Grundkonzept erarbeitet und mit der Projektgruppe abgestimmt
ist, wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur langfristigen Regelung der
interkommunalen Kooperation erarbeitet.
Zur Schulung und Ausbildung der Einsatzkräfte entwickelt
die Projektgruppe federführend durch die Kreisverwaltung ein laufendes Aus- und
Fortbildungskonzept und bietet praxisorientierte Schulungen bei den örtlichen
Feuerwehren an.
Abschließend werden die Prozesse und Strategien des Wald-
und Vegetationsbrandkonzeptes im Rahmen gemeinsamer Übungen die auf die Probe
gestellt und evaluiert.