Der Ausschuss nimmt den Jahresbericht der Regionalen Schulberatung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Vertrag
zwischen dem Land NRW und dem Kreis Borken zur schulpsychologischen Versorgung
im Kreis Borken vom 10.09.2012
Erlass Schulministerium Land NRW: „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ vom 08.01.2007
Sachdarstellung:
Im Jahr 2021
kam es nach wie vor in der RSB zu pandemiebedingten Einschränkungen. Durch die
Etablierung alternativer Beratungs- und Unterstützungsformate konnten dennoch viele
Angebote umgesetzt werden.
Dabei bezogen sich in der Individualberatung die Fragen der Klient*innen auf die Belastungen der aktuellen pandemischen Situation. Zudem gab es eine deutliche Steigerung von Beratungen zu schulabsentem Verhalten. Die Zahl der Individualberatungen sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 11 % gestiegen. Im Bereich der Systemberatung führte die Beratungsstelle insbesondere Supervisionen und Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulleitungen durch.
Derzeit stehen insgesamt 8,5 Planstellen für Schulpsycholog*innen (5,5 Landesstellen, 3,0 Kreisstellen) zur Verfügung.
Im Rahmen der Ausschusssitzung wird der Leiter der Regionalen Schulberatungsstelle (RSB), Dr. Sascha Borchers den Jahresbericht 2021 des schulpsychologischen Dienstes persönlich vorstellen und weitergehende Informationen zur Verfügung stellen.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE