Betreff
Jahresbericht 2021 der Regionalen Schulberatung des Kreises Borken
Vorlage
0254/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt den Jahresbericht der Regionalen Schulberatung zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

Vertrag zwischen dem Land NRW und dem Kreis Borken zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Borken vom 10.09.2012

Erlass Schulministerium Land NRW: „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ vom 08.01.2007

Sachdarstellung:

Im Jahr 2021 kam es nach wie vor in der RSB zu pandemiebedingten Einschränkungen. Durch die Etablierung alternativer Beratungs- und Unterstützungsformate konnten dennoch viele Angebote umgesetzt werden.

Dabei bezogen sich in der Individualberatung die Fragen der Klient*innen auf die Belastungen der aktuellen pandemischen Situation. Zudem gab es eine deutliche Steigerung von Beratungen zu schulabsentem Verhalten. Die Zahl der Individualberatungen sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 11 % gestiegen. Im Bereich der Systemberatung führte die Beratungsstelle insbesondere Supervisionen und Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulleitungen durch.

Derzeit stehen insgesamt 8,5 Planstellen für Schulpsycholog*innen (5,5 Landesstellen, 3,0 Kreisstellen) zur Verfügung.

Im Rahmen der Ausschusssitzung wird der Leiter der Regionalen Schulberatungsstelle (RSB), Dr. Sascha Borchers den Jahresbericht 2021 des schulpsychologischen Dienstes persönlich vorstellen und weitergehende Informationen zur Verfügung stellen.


Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE