Betreff
Externe Beratungsleistungen für den Kreis Borken
Vorlage
0256/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Übersichten über die externen Beratungsleistungen für den Kreis Borken in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 werden zur Kenntnis genommen.

 


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 2 KrO NRW

Sachdarstellung:

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und UWG/Stadtpartei beantragten am 03.02.2022, dass die Kreisverwaltung im Rahmen eines Tagesordnungspunktes „Externe Beratungsleistungen für den Kreis Borken“ darstellen soll, wie oft und in welchem finanziellen Umfang in den Jahren 2017 - 2021 durch den Kreis Borken auf Beratungsleistungen externer Dienstleister zurückgegriffen wurde. Daraufhin hat die Kreisverwaltung zunächst die Begrifflichkeit der externen Beratungsleistungen - in Anlehnung an die BMF-Beraterdefinition auf Bundesebene - zur Beratung vorgelegt. Der Kreistag hat am 10.03.2022 beschlossen, dass zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 15.09.2022 auf Grundlage der festgelegten Begrifflichkeit eine Übersicht zunächst für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zur Kenntnis gegeben werden soll. Künftig könnte dann die Übersicht als tabellarischer Bestandteil im Jahresabschluss aufgenommen werden.

Für die externen Beratungsleistungen wurde folgende Begrifflichkeit festgelegt:

Eine externe Beratung ist eine entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, im Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen der Kreisverwaltung Lösungsansätze zu entwickeln und zu bewerten, den Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung beratend zu begleiten. Externe Beratungen werden vornehmlich genutzt für Problemstellungen, die nicht den üblichen Verwaltungstätigkeiten entsprechen oder nicht sinnvoll mit vorhandenem Personal oder nicht wirtschaftlich mit der Einstellung von zusätzlichem Personal abgedeckt werden können. Der externen Beratung gleich steht eine Unterstützungsleistung mit überwiegend beratendem Charakter.

Externe Beratungen und Unterstützungsleistungen in diesem Sinne sind beispielsweise

·    Objekt- und Fachplanungen nach HOAI (Leistungsphasen 1-3: Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung),

·    Rechtliche Gutachten und Beratungen in besonders komplexen oder speziellen Rechtsgebieten (z.B. ÖPNV-Pauschale, 2b UStG),

·    Vertretung in Gerichtsverfahren einschließlich der vorherigen Klärung prozessualer Risiken, bei denen eine Vertretung durch die Juristen des Kreises rechtlich nicht möglich (Anwaltszwang z.B. ab Landgericht) oder aufgrund eines sehr speziellen Rechtsgebiets, das besondere Kenntnisse und Erfahrungen bedarf, nicht ausreichend ist,

·    Fachliche Beratung und Begleitung bei komplexen Planungsvorhaben und Entwicklungsprozessen (z.B. KOMPASS, REGIONALE-Verstetigungsprozess, SGB-II-Zielsteuerungsprozess)

·    Fachliche Beratung und Begleitung bei komplexen Vergabeverfahren (z.B. Ablösung der Telefonanlage)

·    Organisations- und Prozessoptimierungen;

·    KGSt-Stellenbemessungen und –bewertungen, KGSt-Vergleichsringarbeit

·    entscheidungserhebliche Fachanalysen, -gutachten, -konzepte oder –untersuchungen (z.B. Schulentwicklungs-, Rettungsdienstbedarfs-, oder Pflegebedarfsplanung, Hochwasserschutz-konzept, Mobilitätsstationen)

Nicht als externe Beratung oder Unterstützung in diesem Sinne gelten insbesondere:

·    Objekt- und Fachplanungen nach HOAI ab Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) einschließlich technische Nachweise (z.B. Statik, Lärm, Brandschutz, Entwässerung),

·    Medizinische Einzelgutachten z.B. im Bereich Schwerbehinderung, Rehabilitation / Kur, Lebensmittelüberwachung,

·    Fortbildung der Beschäftigten (Schulungs- und Informationsveranstaltungen)

·    Unterstützungsleistungen, die der Aufrechterhaltung des laufenden Verwaltungsbetriebs dienen und nicht entscheidungsprägend sind, z. B. handwerkliche Leistungen, Instandhaltungen, Einweisung in Gerätebedienungen, Einführung neuer Software, IT-Anwenderbetreuung

·    Beratungen anstelle des Kreises Borken gegenüber Dritten finanziert als Kostenerstattung, Zuwendung oder Personalkostenzuschuss. (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Wohnberatung, Pflegeberatung, Abfallberatung) oder Bediensteten (Coaching, Mentoring, Potentialanalysen)

·         Dolmetscher- und Übersetzungsaufträge

Auf Grundlage dieser Festlegung haben die Facheinheiten der Kreisverwaltung ihre externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen überprüft und aufgelistet. Die Gesamtübersicht für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist als Anlage beigefügt. Für künftige Auswertungen können in der Finanzsoftware INFOMA zu erleichterten Auflistung einheitliche Buchungsmerkmale genutzt werden.

Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich