Die Übersichten über die externen
Beratungsleistungen für den Kreis Borken in den Haushaltsjahren 2020 und 2021
werden zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 KrO NRW
Sachdarstellung:
Die Fraktionen Bündnis 90/Die
Grünen und UWG/Stadtpartei beantragten am 03.02.2022, dass die Kreisverwaltung
im Rahmen eines Tagesordnungspunktes „Externe Beratungsleistungen für den Kreis
Borken“ darstellen soll, wie oft und in welchem finanziellen Umfang in den
Jahren 2017 - 2021 durch den Kreis Borken auf Beratungsleistungen externer
Dienstleister zurückgegriffen wurde. Daraufhin hat die Kreisverwaltung zunächst
die Begrifflichkeit der externen Beratungsleistungen - in Anlehnung an die
BMF-Beraterdefinition auf Bundesebene - zur Beratung vorgelegt. Der Kreistag
hat am 10.03.2022 beschlossen, dass zur Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 15.09.2022 auf Grundlage der festgelegten
Begrifflichkeit eine Übersicht zunächst für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
zur Kenntnis gegeben werden soll. Künftig könnte dann die Übersicht als
tabellarischer Bestandteil im Jahresabschluss aufgenommen werden.
Für die externen Beratungsleistungen wurde folgende Begrifflichkeit festgelegt:
Eine externe Beratung ist
eine entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, im Hinblick auf konkrete
Entscheidungssituationen der Kreisverwaltung Lösungsansätze zu entwickeln und
zu bewerten, den Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung
beratend zu begleiten. Externe Beratungen werden vornehmlich genutzt für
Problemstellungen, die nicht den üblichen Verwaltungstätigkeiten entsprechen
oder nicht sinnvoll mit vorhandenem Personal oder nicht wirtschaftlich mit der
Einstellung von zusätzlichem Personal abgedeckt werden können. Der externen
Beratung gleich steht eine Unterstützungsleistung mit überwiegend beratendem
Charakter.
Externe Beratungen und Unterstützungsleistungen in
diesem Sinne sind beispielsweise
·
Objekt- und Fachplanungen nach HOAI (Leistungsphasen 1-3:
Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung),
·
Rechtliche Gutachten und Beratungen in besonders komplexen oder
speziellen Rechtsgebieten (z.B. ÖPNV-Pauschale, 2b UStG),
·
Vertretung in Gerichtsverfahren einschließlich der vorherigen Klärung
prozessualer Risiken, bei denen eine Vertretung durch die Juristen des Kreises
rechtlich nicht möglich (Anwaltszwang z.B. ab Landgericht) oder aufgrund eines
sehr speziellen Rechtsgebiets, das besondere Kenntnisse und Erfahrungen bedarf,
nicht ausreichend ist,
·
Fachliche Beratung und Begleitung bei komplexen Planungsvorhaben und
Entwicklungsprozessen (z.B. KOMPASS, REGIONALE-Verstetigungsprozess,
SGB-II-Zielsteuerungsprozess)
·
Fachliche Beratung und Begleitung bei komplexen Vergabeverfahren (z.B.
Ablösung der Telefonanlage)
·
Organisations- und Prozessoptimierungen;
·
KGSt-Stellenbemessungen und –bewertungen, KGSt-Vergleichsringarbeit
·
entscheidungserhebliche Fachanalysen, -gutachten, -konzepte oder
–untersuchungen (z.B. Schulentwicklungs-, Rettungsdienstbedarfs-, oder
Pflegebedarfsplanung, Hochwasserschutz-konzept, Mobilitätsstationen)
Nicht als externe Beratung oder Unterstützung in diesem
Sinne gelten insbesondere:
·
Objekt- und Fachplanungen nach HOAI ab Leistungsphase 4
(Genehmigungsplanung) einschließlich technische Nachweise (z.B. Statik, Lärm,
Brandschutz, Entwässerung),
·
Medizinische Einzelgutachten z.B. im Bereich Schwerbehinderung,
Rehabilitation / Kur, Lebensmittelüberwachung,
·
Fortbildung der Beschäftigten (Schulungs- und
Informationsveranstaltungen)
·
Unterstützungsleistungen, die der Aufrechterhaltung des laufenden
Verwaltungsbetriebs dienen und nicht entscheidungsprägend sind, z. B.
handwerkliche Leistungen, Instandhaltungen, Einweisung in Gerätebedienungen,
Einführung neuer Software, IT-Anwenderbetreuung
·
Beratungen anstelle des Kreises Borken gegenüber Dritten finanziert als
Kostenerstattung, Zuwendung oder Personalkostenzuschuss. (z.B. Schuldnerberatung,
Suchtberatung, Wohnberatung, Pflegeberatung, Abfallberatung) oder Bediensteten
(Coaching, Mentoring, Potentialanalysen)
·
Dolmetscher- und Übersetzungsaufträge
Auf Grundlage dieser Festlegung haben die Facheinheiten der Kreisverwaltung ihre externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen überprüft und aufgelistet. Die Gesamtübersicht für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist als Anlage beigefügt. Für künftige Auswertungen können in der Finanzsoftware INFOMA zu erleichterten Auflistung einheitliche Buchungsmerkmale genutzt werden.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich