Betreff
Vorstellung der neuen Schulleitung des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Ahaus
Vorlage
0260/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Vorstellung der neuen Schulleitung des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Ahaus zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 61 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG)

Sachdarstellung:

Aufgrund des Ruhestandes des bisherigen Schulleiters, Herrn Reinhard Wehmschulte, war die Schulleitungsstelle am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus neu zu besetzen.

Mit Sitzungsvorlage-Nr. 0165/2022/KREIS hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 14.06.2022 der Bezirksregierung Münster den bisherigen stellvertretenden Schulleiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung, Herrn Hendrik Brügging, für die Besetzung der Schulleitungsstelle vorgeschlagen.

Das Stellenbesetzungsverfahren der Bezirksregierung Münster ist inzwischen abgeschlossen. Herr Brügging hat die Stelle zum 01.08.2022 angetreten.

Der neue Schulleiter wird sich den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Schule in der Sitzung persönlich vorstellen.


Entscheidungsalternative(n):

Nein

Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE