Vanessa Thesing wird zur Schriftführerin für den Ausschuss
für Bildung und Schule bestellt.
Rechtsgrundlage:
§ 52 Abs. 3 Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit § 37 Abs. 1
KrO sowie § 28 Abs 2 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der
Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken und seine Ausschüsse
Sachdarstellung:
Gem. § 52 Abs. 3 in Verbindung
mit § 37 Abs. 1 der Kreisordnung sowie § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Abs.
1 der Geschäftsordnung des Kreistages ist über die in den Ausschüssen des
Kreistages gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift
wird von dem Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Der Fachausschuss bestellt auf
Vorschlag der Kreisverwaltung Ihre Schriftführer*in. Die bisherige
Schriftführerin Sonja Bietenbeck hat innerhalb der Kreisverwaltung eine neue
Aufgabe übernommen und es wird daher vorgeschlagen, dass die Nachfolgerin
Vanessa Thesing die Funktion der Schriftführerin übernimmt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche
?
Die vorgeschlagene
Mitarbeiterin wird nicht bestellt.
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE