Betreff
Bestellung einer Schriftführerin
Vorlage
0267/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Vanessa Thesing wird zur Schriftführerin für den Ausschuss für Bildung und Schule bestellt.


Rechtsgrundlage:

§ 52 Abs. 3 Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 KrO sowie § 28 Abs 2 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken und seine Ausschüsse

Sachdarstellung:

Gem. § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 der Kreisordnung sowie § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages ist über die in den Ausschüssen des Kreistages gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird von dem Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.

Der Fachausschuss bestellt auf Vorschlag der Kreisverwaltung Ihre Schriftführer*in. Die bisherige Schriftführerin Sonja Bietenbeck hat innerhalb der Kreisverwaltung eine neue Aufgabe übernommen und es wird daher vorgeschlagen, dass die Nachfolgerin Vanessa Thesing die Funktion der Schriftführerin übernimmt.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ? 

Die vorgeschlagene Mitarbeiterin wird nicht bestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE