Betreff
Stellungnahme der Verwaltung zum SPD-Antrag "Geplante Maßnahmen zur kurzfristigen Energieeinsparung"
Vorlage
0271/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Verkehr und Bauen nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die geplanten Maßnahmen zur kurzfristigen Energieeinsparung an den kreiseigenen und angemieteten Gebäuden zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

 

Sachdarstellung:

Die Möglichkeiten einer kurzfristigen Reduzierung der Energieverbräuche in den von der Kreisverwaltung genutzten Räumen und Gebäuden wurde intensiv mit den betroffenen Nutzern, insbesondere den Schulleitungen, der Leitung des Kult-Westmünsterland sowie der Personal- und Organisationsabteilung überprüft und entwickelt. Ebenso findet eine Abstimmung über geplante Maßnahmen mit den Städten und Gemeinden des Kreises statt. Zuletzt hat hierzu eine Bürgermeisterkonferenz am heutigen Tag (12.09.2022) stattgefunden, deren Ergebnisse in der nachstehenden Auflistung berücksichtigt wurden. Hierbei wird auch eine vom Städte- und Gemeindebund entwickelte Systematik in der Darstellung übernommen, soweit sie auf den Kreis zutrifft.

 

Grundsätzliche Maßnahmen

 

Maßnahmen

Umsetzung

Heizungsoptimierung und regelmäßige ggf. vorgezogene Prüfung der Heizungsanlagen

Der Kreis konnte in den letzten Jahren die meisten Heizungsanlagen erneuern, so dass alle Anlagen jünger als 10 Jahre sind. Die verbliebene Ölheizung an der Brüder-Grimm-Schule in Gescher wird aktuell gegen eine Holzpelletheizung ausgetauscht.

Ggf. technische Maßnahmen zur Heizungsoptimierung vor- nehmen bspw. hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve und des Heizbetriebs, Dämmung von Heizungs- rohren

Maßnahmen sind im Wesentlichen umgesetzt. Der konkreten Heizverläufe werden kontinuierlich von den Hausmeistern und der Fachkraft Heizung Sanitär im Betrieb 81 überwacht. Die letzten ungeregelten Pumpen konnten im Rahmen des Ökoprofitprojekts 2018 gegen hydraulische gesteuerte Pumpen ausgetauscht werden.

Zuletzt wurden 2022 im Kreishaus Borken flächendeckend nutzungssensible Heizungsthermostate angebracht, durch die nur Räume beheizt werden, die tatsächlich genutzt werden.

Abfrage der Energieverbrauchsdaten je Gebäude und

„Stromfresser“ finden

Findet kontinuierlich statt und ist bereits Grundlage des jährlichen Energieberichts sowie der Vergleichsringarbeit im Rahmen der KGSt.

Betriebszeit von Heizungsanlagen prüfen und ggf. anpas- sen (bspw. Nacht- und Wochenendabsenkung)

In Abstimmung mit den Schulleitungen werden die Heizzeiten in Gebäudeteilen noch einmal überprüft und gegebenenfalls angepasst (s.u.)

Prüfung der Energieeffizienz beim (Neu)Erwerb techni- scher Haushalts- und Gebrauchsgegenstände, Standby- Geräte reduzieren / Ausschalten bei Nicht-Gebrauch / Aus- stöpseln von Ladekabeln

Die entsprechenden Vorgaben in §§ 67 ff. der Vergabeverordnung (VgV) sind zu be- achten und werden auch bei Beschaffungen im Unterschwellenbereich zu Grunde gelegt.

Die Anzahl von Standby-Geräten reduzieren und Geräte bei Nicht-Gebrauch vom Stromnetz trennen (bspw. Tele- fonanlagen, PCs)

Alle Nutzer werden durch Ansprachen und Veröffentlichungen im Intranet zu einem entsprechenden Verhalten angehalten.

Teilweise Technisierung bzw. Automatisierung von Licht- anlagen und Elektrogeräten z.B. Zeitschaltuhren, Bewe- gungsmelder usw. / alternativ: Delegation entsprechender Kontrollaufgaben

Zeitgesteuerte Abschaltungen für Außenbeleuchtungen sind installiert. In fast allen Unterrichtsräumen der kreiseigenen Schulen sind Bewegungsmelder installiert. Soweit möglich sollen fehlende Bereiche zeitnah ergänzt werden.

(Mittelfristig) Innenbeleuchtung anpassen z.B. auf LED- Lampen umstellen, bedarfsgerechte Steuerung, automati- sche Nachtabschaltung

Der Austausch der Leuchtmittel erfolgt verschleißabhängig auf LED und wird somit mittelfristig umgesetzt. Im Übrigen s.o.


Textfeld: 2022_09_02_Kommunale_Massnahmen_zur_Energieeinsparung_-_A...Textfeld: file:///C:/Users/Beuker/Downloads/2022_09_02_Kommunale_Mass...Textfeld: 06.09.2022, 15:52Textfeld: 2 von 6Allgemeine Verwaltungsgebäude

 

Maßnahme

Umsetzung

Beleuchtung ausschalten

Dekobeleuchtungen im Außen- und Innenbereich sind abgeschaltet.

Heiztemperaturen reduzieren, nutzungsabhängige Behei- zung

Die Heizungsanlagen sind von einer Zieltemperatur von 21° auf 19° reduziert worden. In Flur- und Nebenbereichen ohne dauernden Aufenthalt werden die Temperaturen gegebenenfalls weiter reduziert.

Heizlast reduzieren

Die Mitarbeitenden werden wiederholt zu einem richtigen Lüftungsverhalten –Stoß- statt Dauerlüftung – angehalten.

Warmwasseraufbereitung anpassen und ggf. ausschalten

In den Verwaltungsgebäuden sind fast ausschließlich Kaltwasseranschlüsse verlegt.

Textfeld: 2022_09_02_Kommunale_Massnahmen_zur_Energieeinsparung_-_A...Textfeld: file:///C:/Users/Beuker/Downloads/2022_09_02_Kommunale_Mass...Textfeld: 06.09.2022, 15:52

Textfeld: 3 von 6Schulen

 

Maßnahme

Umsetzung

Beleuchtung ausschalten

Dekobeleuchtungen im Außen- und Innenbereich sind abgeschaltet

Heiztemperaturen reduzieren

Eine Heiztemperaturreduzierung in den Unterrichtsräumen ist aktuell nicht verpflichtend vorgesehen. In Flur- und Nebenbereichen ohne dauernden Aufenthalt werden die Temperaturen gegebenenfalls reduziert - Der aktuelle Erlass der Bundesregierung nimmt Schulen explizit von der Verpflichtung der Reduzierung der Raumtemperaturen aus. Insbesondere haben aber die Schulleitungen der Berufskollegs von entsprechenden Maßnahmen angeregt.

Heizbereiche reduzieren

Im Rahmen der Möglichkeiten wird Unterricht in Tagesrandzeiten reduziert. Darüber hinaus werden Raumnutzungen insbesondere im Nachmittagsbereich soweit zentriert, dass möglichst früh Gebäudeteile aus der täglichen Beheizung herausgenommen werden können.

Textfeld: 2022_09_02_Kommunale_Massnahmen_zur_Energieeinsparung_-_A...Textfeld: file:///C:/Users/Beuker/Downloads/2022_09_02_Kommunale_Mass...Textfeld: 06.09.2022, 15:52

Textfeld: 4 von 6KULT-Westmünsterland

 

Maßnahme

Umsetzung

Beleuchtung ausschalten

Dekobeleuchtungen im Außen- und Innenbereich sind abgeschaltet. Im Ausstellungsbereich werden nicht notwendige Lichtinstallationen abgeschaltet.

Heiztemperaturen reduzieren

Die Heizungsanlagen sind von einer Zieltemperatur von 21° auf 19° reduziert worden. In Flur- und Nebenbereichen ohne dauernden Aufenthalt werden die Temperaturen gegebenenfalls weiter reduziert.

  Maßnahme

 Umsetzung

Lüftung und Klimatisierung reduzieren

Lüftungen und Klimatisierungen werden auf das konservatorisch notwendige Maß reduziert.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja / Nein

Wenn ja, welche ?

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE