Der Ausschuss für Verkehr und Bauen nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die geplanten Maßnahmen zur kurzfristigen Energieeinsparung an den kreiseigenen und angemieteten Gebäuden zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Die Möglichkeiten einer
kurzfristigen Reduzierung der Energieverbräuche in den von der Kreisverwaltung
genutzten Räumen und Gebäuden wurde intensiv mit den betroffenen Nutzern,
insbesondere den Schulleitungen, der Leitung des Kult-Westmünsterland sowie der
Personal- und Organisationsabteilung überprüft und entwickelt. Ebenso findet
eine Abstimmung über geplante Maßnahmen mit den Städten und Gemeinden des
Kreises statt. Zuletzt hat hierzu eine Bürgermeisterkonferenz am heutigen Tag
(12.09.2022) stattgefunden, deren Ergebnisse in der nachstehenden Auflistung
berücksichtigt wurden. Hierbei wird auch eine vom Städte- und Gemeindebund
entwickelte Systematik in der Darstellung übernommen, soweit sie auf den Kreis
zutrifft.
Grundsätzliche Maßnahmen
Maßnahmen |
Umsetzung |
Heizungsoptimierung und regelmäßige ggf.
vorgezogene Prüfung der Heizungsanlagen |
Der
Kreis konnte in den letzten Jahren die meisten Heizungsanlagen erneuern, so
dass alle Anlagen jünger als 10 Jahre sind. Die verbliebene Ölheizung an der
Brüder-Grimm-Schule in Gescher wird aktuell gegen eine Holzpelletheizung
ausgetauscht. |
Ggf. technische Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
vor- nehmen bspw. hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve und des
Heizbetriebs, Dämmung von Heizungs- rohren |
Maßnahmen
sind im Wesentlichen umgesetzt. Der konkreten Heizverläufe werden
kontinuierlich von den Hausmeistern und der Fachkraft Heizung Sanitär im
Betrieb 81 überwacht. Die letzten ungeregelten Pumpen konnten im Rahmen des
Ökoprofitprojekts 2018 gegen hydraulische gesteuerte Pumpen ausgetauscht
werden. Zuletzt
wurden 2022 im Kreishaus Borken flächendeckend nutzungssensible
Heizungsthermostate angebracht, durch die nur Räume beheizt werden, die
tatsächlich genutzt werden. |
Abfrage
der Energieverbrauchsdaten je Gebäude und „Stromfresser“
finden |
Findet
kontinuierlich statt und ist bereits Grundlage des jährlichen Energieberichts
sowie der Vergleichsringarbeit im Rahmen der KGSt. |
Betriebszeit von Heizungsanlagen prüfen und ggf.
anpas- sen (bspw. Nacht- und Wochenendabsenkung) |
In
Abstimmung mit den Schulleitungen werden die Heizzeiten in Gebäudeteilen noch
einmal überprüft und gegebenenfalls angepasst (s.u.) |
Prüfung der Energieeffizienz beim (Neu)Erwerb
techni- scher Haushalts- und Gebrauchsgegenstände, Standby- Geräte reduzieren
/ Ausschalten bei Nicht-Gebrauch / Aus- stöpseln von Ladekabeln |
Die entsprechenden Vorgaben in §§ 67 ff. der
Vergabeverordnung (VgV) sind zu be- achten und werden auch bei Beschaffungen
im Unterschwellenbereich zu Grunde gelegt. |
Die Anzahl
von Standby-Geräten reduzieren und Geräte bei Nicht-Gebrauch vom Stromnetz trennen (bspw. Tele-
fonanlagen, PCs) |
Alle Nutzer werden durch Ansprachen
und Veröffentlichungen im Intranet zu einem entsprechenden Verhalten
angehalten. |
Teilweise Technisierung bzw. Automatisierung von
Licht- anlagen und Elektrogeräten z.B. Zeitschaltuhren, Bewe- gungsmelder
usw. / alternativ: Delegation entsprechender Kontrollaufgaben |
Zeitgesteuerte Abschaltungen für
Außenbeleuchtungen sind installiert. In fast allen Unterrichtsräumen der
kreiseigenen Schulen sind Bewegungsmelder installiert. Soweit möglich sollen
fehlende Bereiche zeitnah ergänzt werden. |
(Mittelfristig) Innenbeleuchtung anpassen z.B. auf
LED- Lampen umstellen, bedarfsgerechte Steuerung, automati- sche
Nachtabschaltung |
Der Austausch der Leuchtmittel
erfolgt verschleißabhängig auf LED und wird somit mittelfristig umgesetzt. Im
Übrigen s.o. |
Allgemeine Verwaltungsgebäude
Maßnahme |
Umsetzung |
Beleuchtung
ausschalten |
Dekobeleuchtungen im Außen- und Innenbereich sind abgeschaltet. |
Heiztemperaturen reduzieren, nutzungsabhängige
Behei- zung |
Die
Heizungsanlagen sind von einer Zieltemperatur von 21° auf 19° reduziert
worden. In Flur- und Nebenbereichen ohne dauernden Aufenthalt werden die
Temperaturen gegebenenfalls weiter reduziert. |
Heizlast
reduzieren |
Die Mitarbeitenden werden wiederholt zu einem
richtigen Lüftungsverhalten –Stoß- statt Dauerlüftung – angehalten. |
Warmwasseraufbereitung
anpassen und ggf. ausschalten |
In den Verwaltungsgebäuden sind fast
ausschließlich Kaltwasseranschlüsse verlegt. |
Schulen
Maßnahme |
Umsetzung |
Beleuchtung
ausschalten |
Dekobeleuchtungen im Außen- und Innenbereich sind
abgeschaltet |
Heiztemperaturen
reduzieren |
Eine Heiztemperaturreduzierung in den Unterrichtsräumen
ist aktuell nicht verpflichtend vorgesehen. In Flur- und Nebenbereichen ohne
dauernden Aufenthalt werden die Temperaturen gegebenenfalls reduziert - Der
aktuelle Erlass der Bundesregierung nimmt Schulen explizit von der
Verpflichtung der Reduzierung der Raumtemperaturen aus. Insbesondere haben
aber die Schulleitungen der Berufskollegs von entsprechenden Maßnahmen
angeregt. |
Heizbereiche
reduzieren |
Im Rahmen der Möglichkeiten wird Unterricht in
Tagesrandzeiten reduziert. Darüber hinaus werden Raumnutzungen insbesondere
im Nachmittagsbereich soweit zentriert, dass möglichst früh Gebäudeteile aus
der täglichen Beheizung herausgenommen werden können. |
KULT-Westmünsterland
Maßnahme |
Umsetzung |
Beleuchtung
ausschalten |
Dekobeleuchtungen im Außen- und Innenbereich sind
abgeschaltet. Im Ausstellungsbereich werden nicht notwendige
Lichtinstallationen abgeschaltet. |
Heiztemperaturen
reduzieren |
Die Heizungsanlagen sind von einer Zieltemperatur von
21° auf 19° reduziert worden. In Flur- und Nebenbereichen ohne dauernden
Aufenthalt werden die Temperaturen gegebenenfalls weiter reduziert. |
Maßnahme |
Umsetzung |
Lüftung
und Klimatisierung reduzieren |
Lüftungen und Klimatisierungen werden auf das
konservatorisch notwendige Maß reduziert. |
Entscheidungsalternative(n):
Ja / Nein
Wenn ja, welche ?
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE