Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
-
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation
1.1.
Zuweisung /
Statistik
Zum
30.09.2022 haben sich im Kreis Borken 21.809 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten.
Hiervon entfallen 4.702 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der
Ausländerbehörde Bocholt.
Haupt-Herkunftsländer
der Nicht-EU-Ausländer sind:
*nur Ausländerbehörde Kreis Borken
|
30.09.2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.921 |
2.873 |
2.829 |
2.819 |
2.774 |
2.905 |
2.963 |
2.995 |
Westbalkan |
2.945 |
2.804 |
2.663 |
2.630 |
2.481 |
2.558 |
2.831 |
2.458 |
Ukraine |
3.948 |
142 |
124 |
116 |
111 |
125 |
127 |
118 |
Afrika* |
1.294 |
1.224 |
1.211 |
1.178 |
1.154 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien* |
7.077 |
6.610 |
6.195 |
5.956 |
5.739 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
davon
Syrien |
4.050 |
4.003 |
3.744 |
3.500 |
3.307 |
2.949 |
2.809 |
507 |
davon
Irak |
1.057 |
1.047 |
1.008 |
995 |
951 |
924 |
922 |
262 |
davon Afghanistan |
1.168 |
862 |
730 |
719 |
698 |
697 |
689 |
575 |
Die
Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge,
subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 70 % (Stand 02.10.2022)
erfüllt. Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen rund 1.900
Personen. Personen, die als Asylbewerber*innen zugewiesen wurden und eine
Schutzberechtigung erhalten, werden auf die Quote angerechnet.
Die
Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit
bei 92 % (Stand 30.09.2022). Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100
% fehlen rund 400 Personen. Zum Stichtag 08.04.2022 belief sich die Quote
kreisweit noch auf 73 %. Die Steigerung resultiert aus der Zuführung
ukrainischer Flüchtlinge.
Seit
dem Kriegsbeginn hat sich die Situation der ukrainischen Flüchtlinge zunächst
äußerst dynamisch dargestellt. Aktuell ist festzustellen, dass die Anzahl der
ukrainischen Flüchtlinge derzeit leicht steigt. Zum Stichtag 30.09.2022 wurden
rund 4.000 Personen kommunal (inklusive Stadt Bocholt) zugewiesen. Mit weiteren
Zuweisungen ist zu rechnen.
Im
Gegensatz zu den ukrainischen Flüchtlingen nimmt derzeit die Anzahl der
zugewiesenen Flüchtlinge aus anderen Drittstaaten zu. Während bis zur
Jahresmitte monatlich durchschnittlich 50 Personen den kreisangehörigen
Kommunen zugewiesen wurden, ist die Anzahl der Zuweisungen im September auf
über 200 Personen gestiegen. Der Großteil mit insgesamt 88 % der Zuweisungen
entfiel auf Flüchtlinge aus dem Afghanistan, Irak, Syrien und der Türkei. In
den vorgenannten Zahlen ist mit 22 Zuweisungen ein Anstieg von
Dublin-Flüchtlingen festzustellen. Hierbei handelt es sich um Flüchtlinge, die
in einem andere EU-Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt haben und über den
noch nicht endgültig entschieden worden ist. In diesen Fällen ist durch die Ausländerbehörde
Borken die Rückführung in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaat vorzubereiten und
durchzuführen. Zum Stichtag 30.09.2022 hat das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge bislang 135.000 Asylerstanträge entgegengenommen. Dies entspricht
einer Zunahme der Antragszahlen im Vergleichszeitraum des Vorjahres um 34,5 %.
Das BAMF geht davon aus, dass bei den Zuweisungen mit einer steigenden Tendenz
zu rechnen ist.
1.2.
Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag 18.10.2022 wurden durch das Kreisjugendamt
Borken 41 unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (UMA) betreut. Die
Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 58.
In der Gesamtzahl sind auch 16 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut werden.
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 18.10.2022 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
41 |
58 |
Stadtjugendamt Ahaus |
7 |
13 |
Stadtjugendamt Bocholt |
22 |
25 |
Stadtjugendamt Borken (Stand 10.08.2022) |
4 |
13 |
Stadtjugendamt Gronau |
18 |
16 |
Gesamt |
92 |
125 |
Aktuell kommt es zu einer erhöhten Zahl von einreisenden
UMA, sodass davon auszugehen ist, dass es auch in nächster Zeit zur einer
vermehrten Aufnahme im Kreisgebiet und einer steigenden Zuweisungsquote kommt.
In verschiedenen Rundschreiben des LVR und des Ministeriums wurde bereits im
Laufe des Jahres auf die steigende Zahl von einreisenden UMA aufmerksam
gemacht. Insbesondere in den Haupt-Einreisejugendämtern ist der deutliche
Anstieg zu bemerken und die jungen Menschen sind teilweise in Notunterkünften
wie Turnhallen untergebracht. Zur Entlastung der Haupt-Einreisejugendämter wird
von Seiten der Landesverteilstelle um eine möglichst zeitnahe Übernahme
gebeten, allerdings stehen kaum Kapazitäten in Wohngruppen zur Verfügung, so
dass die neu zugewiesenen UMA im Kreisjugendamtsbezirk in s.g. Brückenlösungen
untergebracht werden.
Der
Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die
Betreuung der UMA.
2. Aktueller
Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken
Der
nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle Akteure in den
Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen. Neben der
Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark gefordert.
2.1.
Kommunales
Integrationszentrum (KI)
Das MKFFI hat die Fördermittel KOMM-AN NRW - nicht zuletzt vor dem
Hintergrund der Ukraine Flüchtlinge - auf insgesamt 191.100 € erhöht, so können derzeit 21 Kommunen und
Institutionen im Kreis Borken gefördert werden.
Bis zum 15.10.2022 wurden 1550
Anforderungen an den Sprachmittlerpool
gestellt, davon 662 Anfragen für Ukrainisch / Russisch. Im Vergleich dazu
wurden 875 Anforderungen im gesamten Kalenderjahr 2021 gestellt. Derzeit stehen
195 aktive Sprachmittler*innen zur Verfügung, einige haben bereits ihre
Ehrenamtspauschale erreicht, so dass diese nicht mehr eingesetzt werden können.
Darüber hinaus sind Sprachübersetzungsgeräte angeschafft worden, die die
Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen. Damit wird auch der
Sprachmittlerpool entlastet.
Das Förderprogramm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hat das Ziel Geduldete und Gestattete im Alter bis zu 27 Jahren durch ein Coaching, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Seit Beginn im März 2021 wurden 141 Personen in das Coaching aufgenommen, wovon 72 Personen bereits ausgeschieden sind. Dies geschieht in der Regel, weil ein Arbeits-, Schul-oder Ausbildungsplatz gefunden wurde. Erste Teilnehmende haben außerdem ihre Ausbildung bereits mit Unterstützung des Programms erfolgreich abgeschlossen.
Zusätzlich erhalten 46 Personen aktuell eine individuelle Einzel- oder Gruppenförderung mit 2-6 Stunden intensiver Deutschförderung.
Im 1. Quartal 2022 wurde ein schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitender Kurs Ahaus mit 12 Teilnehmenden umgesetzt, Ein weiterer Kurs läuft derzeit mit 18 Teilnehmenden, unter den sich erstmalig auch Geflüchtete aus der Ukraine befinden.
Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken im Kreis
Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch
Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management
mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der
Integration konstruktiv weiter zu entwickeln.
Insgesamt wurden 97 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen. Nach fast einem Jahr
der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements im Kreis Borken kann ein
erstes positives Fazit gezogen werden. Die im Vorfeld abgestimmte
Rollenverteilung von Kreis, Kommune und Wohlfahrtsverbände hat sich bewährt.
Insbesondere die koordinierte Zugangssteuerung der Fälle für das Case
Management unter Beteiligung der Ausländerbehörde hat sehr zu positiven
Entwicklung der Integrationsschritte in den einzelnen Fällen geführt.
3. Integration in Bildung
Die Brückenprojekte waren nach dem Rückgang
der Zuwanderungszahlen und aufgrund der Einschränkungen über die Dauer der
Corona-Pandemie fast vollständig ausgesetzt. Für das Jahr 2022 wurde zunächst
nur noch ein Förderantrag für 10 Plätze in Stadtlohn gestellt und bewilligt.
Mit dem Kriegsgeschehen in der Ukraine und der hohen Flüchtlingszahlen gerade
von Familien mit kleinen Kindern hat auch wieder die Nachfrage nach den
Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot zugenommen. Das Land NRW hat nach
dem bereits abgeschlossenen Bewilligungsverfahren für das Kalenderjahr 2022 die
Antragstellung und Bewilligung von weiteren Brückenprojekten wieder geöffnet.
Der Landesfamilienminister hat sich in Anbetracht der Belastungen durch die
Corona-Pandemie in zwei Ministerschreiben direkt an die Kitas, Träger und
Eltern zur Kindertagesbetreuung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine
gewandt.
Brückenprojekte sind besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Sie sind niedrigschwellig angelegt und sollen an das deutsche Bildungssystem heranführen wie auch den Spracherwerb unterstützen. Brückenprojekte werden als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder in mobilen Formen angeboten. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.
Das Kreisjugendamt hat die Träger von Kindertagesbetreuungsangeboten zur Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten angefragt. Träger melden erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung zurück. Daneben entwickelt sich der Bedarf gegenüber 2015ff von den Eltern-Kind-Gruppen hin zu Spielgruppen, für die höheren Qualifikationsanforderungen beim Personal gelten. Insbesondere für die Spielgruppen ist die Landesförderung für die Brückenprojekte nicht auskömmlich. Für bis zu 5 Kinder wird pro Stunde ein Förderbetrag von 30 Euro gewährt (sog. Betreuungspakete). Dies deckt häufig nicht die Personalkosten. Hinzu kommen Raum- und Sachkosten, für die aktuell weitere Aufwandssteigerungen zu erwarten sind. Der Förderbetrag ist seit der Einführung der Brückenprojekte im Jahr 2015 nicht angepasst worden. Die Verwaltung setzt sich für eine Anpassung der Landesförderung ein, um die finanzielle Lücke für die Träger von Brückenprojekten zu schließen.
Aus diesen Gründen konnten die Brückenprojekte bisher kaum ausgeweitet werden. Teilweise haben Träger Förderanträge wieder zurückgezogen. Die fehlenden Brückenprojekte für die zusätzlichen Kinder aus der Ukraine erhöhen die Nachfrage zur Regelbetreuung in Kitas und Kindertagespflege. Die Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zu keiner Entlastung geführt. Zurzeit liegen für rund 160 Kinder aus der Ukraine Interessensmeldungen für Brückenprojekte bzw. weitergehende Betreuungsbedarfe vor. Trotz der angespannten Versorgungslage konnte in enger Kooperation mit den Trägern rund 60 Kinder, insbesondere im Vorschulalter und von erwerbstätigen Eltern(-teilen), ein Regelbetreuungsplatz vermittelt werden. Im Weiteren wird gemeinsam mit den Kita-Trägern und der Kindertagespflege am Ausbau der Regelbetreuungsangebote wie auch der Brückenprojekte sowie darüber hinaus an neuen Lösungen gearbeitet.
Zur Umsetzung
des Landesprogramms „Integrationschancen
für Kinder und Familien“ wurden dem KI 33.300 € bewilligt. Zur
Unterstützung weiterer Familien – insbesondere der ukrainischen Geflüchteten –
hat der Kreis Borken einen Mehrbedarf von 26.000 Euro bewilligt bekommen, so
dass neue Gruppenangebote gefördert werden konnten.
Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.
Quelle Schulamt für den
Kreis Borken; Erstförderung im Kreis Borken: Anzahl der Schüler*innen
Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Es wurden bislang 810 ukrainische Schüler*innen in den verschiedenen Schulen aufgenommen. Davon 325 in Grundschulen, 335 in die weiterführenden Schulen, 128 in Berufskollegs und 22 in Weiterbildungskollegs.
Es zeigt sich,
dass die Anzahl der Schüler*innen, die in Schule zu integrieren sind, stetig
steigt - Ende September 2022 sind 1679 Schüler*innen in der Erstförderung.
Entsprechend
ergeben sich erste Engpässe bei der Zuweisung in Schule. In der Beratungsstelle
des KI zum schulischen Seiteneinstieg kann zunehmend nicht mehr direkt im
Anschluss an die Beratung ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden.
4. Integration in den Arbeitsmarkt
Personen,
die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit
ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB
II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden
betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im
Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.
Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen
des Sofortzuschlags-und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus
der Ukraine ab dem 01.06. 2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Im
Oktober 2022 erhalten nunmehr 2.784 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.339
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
Die Entwicklung
der SGB II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im
Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend
dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des
Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.
Von den 2.784 Leistungsberechtigten aus der Ukraine
gelten 68% als erwerbsfähig; die Übrigen sind überwiegend Kinder unter 15
Jahren.
Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 68% weiblich.
Insgesamt sind folgende Altersgruppen vertreten:
Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die geflüchteten Menschen aus
der Ukraine bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die
individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen
Belastungen und Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt.
Da die Beratungsgespräche nur mit Sprachunterstützung stattfinden können,
gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess noch immer schwierig. Dabei werden zunehmend neben
den Sprachmittler*innen auch technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.
§ Rd. 160 Personen nehmen aktuell an einem BAMF-Integrationskurs teil; rd.
60 Personen besuchen einen sonstigen Sprachkurs, z.B über die Volkshochschulen.
§ Rd. 180 Personen nehmen an Beratungs- oder Aktivierungsangeboten teil.
§ 13 Personen wurden in ein betriebliches Praktikum vermittelt.
§ 170 Personen haben inzwischen eine sv-pflichtige Beschäftigung
aufgenommen, wovon acht Arbeitsverhältnisse mit einem Eingliederungszuschuss
unterstützt werden. Zudem sind 68 Personen geringfügig beschäftigt und 3 Person
haben eine selbständige Tätigkeit aufgenommen.
Im
Hinblick auf alle im Rechtskreis SGB II betreuten Menschen mit
Fluchthintergrund können bis dato folgende Aktivitäten im Jahr 2022 zusammengefasst
werden:
Die Integrationen in sv-pflichtige Beschäftigung können wie folgt
differenziert werden:
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE