Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den aktuellen
Sachstand zur Corona-Pandemie an Schulen zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Bund-Länder-Vereinbarung „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für
Kinder und Jugendliche“
Sachdarstellung:
Ausgangslage:
Auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung „Aktionsprogramm Aufholen nach
Corona für Kinder und Jugendliche“ hat das Land NRW für den Zeitraum 21.08.2021
bis 31.12.2022 Fördermittel zur Verfügung gestellt. Ziel ist es insbesondere,
Lernrückstände abzubauen, die frühkindliche Bildung zu stärken sowie
Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote zu fördern. Von daher erfolgt
eine zusammenfassende Darstellung der Umsetzung für den Jugendhilfeausschuss
und den Ausschuss für Bildung und Schule.
Drei Fördersäulen sind in NRW Bestandteil des Programms:
a) Fördersäule I -
Schulträger und Schulen
Bewilligt für den Schulträger Kreis Borken:
872.755 EUR (Baustein Extra-Geld)
b) Fördersäule II -
Jugendhilfe und Schule
Bewilligt für das Kreisjugendamt: 488.99,67
EUR
c) Fördersäule III -
Kinder und Jugendförderung
Bewilligt für das Kreisjugendamt: 209.571,29
EUR
Fördersäule I –
Schulträger und Schulen (Baustein Extra-Geld):
Die Fördermittel i.H.v. 872.755 EUR wurden als fachbezogene Pauschalen
an den Schulträger Kreis Borken ausgeschüttet. Anteilig handelt es sich um ein
Budget für Bildungsgutscheine (mind. 30 Prozent), ein Schulbudget (mind. 30
Prozent) und ein Schulträgerbudget (40 Prozent).
Bildungsgutscheine werden von den Lehrkräften an einzelne Schülerinnen
und Schüler verteilt, die durch andere bestehende Angebote der Schule nicht
ausreichend gefördert werden können. Bei zugelassenen externen
Bildungsanbietern wie beispielsweise Nachhilfeinstituten oder
Kammerorganisationen können dann je Gutschein 10 Lerneinheiten (20 EUR je
Lerneinheit) in Anspruch genommen werden. Zum Stand 13.10.2022 zeigt sich für
den Kreis Borken folgendes Bild:
Der Zwischenstand verdeutlicht, dass die zur Verfügung gestellten Mittel
nicht vollständig ausgeschöpft werden können. Zum einen können die wenigen Bildungsanbieter
im Einzugsgebiet der Schulen, die durch das Förderprogramm gewachsene Nachfrage
nicht abdecken. Daneben ist zu berücksichtigen, dass der Schulträger Kreis
Borken Bedarfe für eine besondere Schülerschaft hat. An den Berufskollegs,
insbesondere mit technischem Schwerpunkt, ist eine andere Fachlichkeit gefragt,
als viele Nachhilfeinstitute abbilden können. Wiederum ist für den
überwiegenden Anteil der Schülerinnen und Schüler der Förderschulen eine
fachliche Nachhilfe in Gruppenform kein adäquates Modell.
Die Bewirtschaftung des Schul- sowie Schulträgerbudgets erfolgte in
einem, mit den Schulleitungen abgestimmten Verfahren. Hiernach konnten die
Schulen zunächst, anlassbezogen und den Bedürfnissen der Schülerschaft
entsprechend Maßnahmen bei der Schulverwaltung beantragen. Nach kurzer Prüfung
der pädagogischen Begründung sowie des richtlinienkonformen Mitteleinsatzes
wurden die Maßnahmen durch die Verwaltung bewilligt. Die Umsetzung wurde dann
verwaltungsseitig eng begleitet und buchhalterisch abgeschlossen.
Nachfolgend ist beispielhaft dargestellt, welche Maßnahmen verschiedener
Kategorien umgesetzt wurden:
Aktivitäten die
das Miteinander stärken
Die Schüler*innen haben in der Zeit des Distanzunterrichts nicht nur auf
den regulären gemeinsamen Unterricht verzichten müssen, sondern haben keinerlei
gemeinsame Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Schule erleben können. Diese
sind jedoch ebenfalls Bestandteil des Schulaltages.
In gruppendynamischen Prozessen und kooperativen Angeboten wurde das eigene
Selbstbewusstsein gestärkt, das Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl
der Klassen gefördert und gemeinsames Handeln wieder ermöglicht. Die
Schüler*innen konnten ihr Handlungsrepertoire ausbauen und die dabei gewonnenen
Fähigkeiten wurden mit in den Schulalltag integriert und im Klassenverbund
reflektiert.
Inhalt dieser Aktivitäten waren beispielsweise erlebnispädagogische
Angebote wie Kletter-Deeskalationstrainings oder Workshops verschiedener Art,
aber auch gemeinsame Ausflüge, Besuche und Sportaktivitäten.
Anschaffung von
Fördermaterial und Lizenzen
Mit individualisierten Fördermaterialien für die Schüler*innen konnten
fehlenden Lerninhalte aufgearbeitet und Wissen vertieft werden. Selbständiges
Arbeiten im eigenem Tempo und auf die eigenen Ressourcen ausgerichtet wurde
beispielsweise mit speziellen Büchern, Lernkarten, Trainingstools, Lizenzen
oder Sprachübersetzern möglich.
Der fehlenden körperlichen Betätigung, aber auch den fehlenden sozialen
Kontakten während der Pandemiezeit wurde durch Anschaffung von neuen
Pausenmaterialien, die niederschwellig zum sozialen Kontakt aber auch zur
Bewegung anregen, entgegengewirkt.
Besuche
außerschulischer Lernorte und ergänzende Lernförderung
Außerschulische Lernorte ermöglichen Unterrichtseinheiten außerhalb des
Klassenzimmers, in einer neuen Umgebung mit der Möglichkeit auch praktische
Inhalte vermittelt zu bekommen. Dieses konnte während des Distanzunterrichts
aber auch lange Zeit danach, wegen der geltenden Corona-Schutzbestimmungen
nicht angeboten werden. Im Rahmen des Förderprogramms konnten beispielsweise
wieder externe Beratungsstellen, Museums- und Gedenkstätten aufgesucht werden,
aber auch Unterrichtseinheiten wie Intensivtrainings, Filmvorführungen,
Verkaufs- oder Bewerbungstrainings durchgeführt werden.
Schülerprojekte
Gefördert wurden auch Schülerprojekte wie „Schüler helfen Schülern“ oder
der (Wieder)-Aufbau der Schüler*innenvertretung und anderer Gremien.
Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts war es wichtig, das
Wiederbeleben der gewachsenen Strukturen innerhalb der Schulen zu ermöglichen
und diese gelungenen Beispiele für gemeinsames Lernen und Verantwortung tragen
zu etablieren.
Im Ergebnis zeigt sich zum 13.10.2022 folgender Stand der Umsetzung:
Insgesamt resultiert im Förderbaustein „Extra-Geld“ folgender
Bewirtschaftungsstand:
Bis zum Jahresende werden Gesamtaufwendungen von etwa 375 T-EUR
prognostiziert, so dass in Konsequenz Fördermittel in Höhe von rd. 498 T-EUR an
das Land zurückzuzahlen sind.
Diese Entwicklung scheint landesweit feststellbar zu sein. Zu
berücksichtigen ist insbesondere, dass von 11.000 Schülerinnen und Schülern der
kreiseigenen Berufskollegs gerade einmal 3.000 in vollzeitschulischen
Bildungsgängen beschult werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die
Schulsysteme nach wie durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen, sowie durch
Personalmangel schon im Regelbetrieb stark belastet sind. Die zeitlichen und
personellen Kapazitäten zur Abwicklung eines Förderprogramms sind in Folge
nicht im notwendigen Umfang gegeben.
Fördersäule II–
Jugendhilfe und Schule:
Die Fördermittel i.H.v. 488.999,67 EUR sind grundsätzlich vorgesehen
für:
·
Angebote der Jugendsozialarbeit
·
Angebote der sozialen Arbeit an Schulen
·
Plätze für junge Freiwillige im Freiwilligen
Sozialen Jahr und im freiwilligen Ökologischen Jahr an Schulen und in Angeboten
der Kinder- und Jugendhilfe
·
Zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit
Vertreter*innen des Fachbereichs Bildung und Schule, des
Kreisjugendamtes sowie der 17 kreisangehörigen Kommunen sind im August 2021
zunächst zu einem Austauschtreffen zum Förderprogramm zusammengekommen.
Nach anschließender Bedarfsabfrage beim ASD (Allgemeiner Sozialer
Dienst) und der Schulaufsicht für den Kreis Borken wurde zunächst vereinbart,
den Arbeitsschwerpunkt auf die Förderschulen im Bereich Lernen und emotionale
und soziale Entwicklung zu legen und dort personelle Ressourcen aufzustocken.
Die bereits an den Schulen tätigen freien Träger der Jugendhilfe setzten unterschiedlichste
Angebote im Rahmen von sozialer Arbeit in den Schulen um. So wurden z.B.
soziale Kompetenzen und Resilienzen von SchülerInnen gestärkt, durch Yoga und
Entspannungskurse wurde die Wahrnehmungsfähigkeit gefördert, künstlerische,
kreative Angebote stärkte die Klassengemeinschaft.
An der Overbergschule Bocholt in Trägerschaft des Kreises Borken konnten
zusätzliche 10 Wochenstunden Schulsozialarbeit ermöglicht werden. Insgesamt
wurden an den Förderschulen (St. Felicitas-Schule, Brüder-Grimm-Schule, Hans-Christian-Andersen
Schule, Overbergschule) Fördermittel in Höhe von 271.253,11 EUR eingesetzt.
Überdies wurde aus dem Budget die Hausaufgabenbetreuung gefördert (5.358,37
EUR).
Neben der personellen Unterstützung der Förderschulen im Bereich
Schulsozialarbeit wurde für die Grundschulen im Jugendamtsbezirk des Kreises
Borken ein eigenes Veranstaltungsprogramm aufgelegt. Die Schulen können hier
aus verschiedenen Projekten für Ihre Schüler*innen, aber auch
Infoveranstaltungen für Erziehungsberechtigte und Lehrkräften auswählen. Die
Themenvielfalt ist breit gefächert und die Schule kann selbstständig
entscheiden, welche Angebote passend sind. Die verfahrenstechnische Abwicklung
erfolgte vollständig über die Kreisverwaltung.
Das angebotene Programm ist bei den Schulen auf großes Interesse
gestoßen, so dass sich zum Stand 19.10.2022 folgender Überblick zu den
Teilnehmerzahlen ergibt:
Fördersäule III –
Kinder- und Jugendförderung:
Die Fördermittel in Höhe von 209.571,29 Euro aus dem Aktionsprogramm
beziehen sich auf den außerschulischen Bildungsbereich von jungen Menschen. Der
Fokus liegt hier darauf, Gelegenheiten zum sozialen Lernen zu ermöglichen und
Erholungsangebote im Freizeitbereich zu schaffen.
Ziel ist es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen nach der lang
anhaltenden Kontaktreduzierung und dem fehlenden sozialen Miteinander Angebote
der Jugendförderung neu auf den Weg zu bringen, das bestehende Angebot in der
Jugendarbeit quantitativ auszubauen und qualitativ zu verbessern. Dadurch
sollen entstandene soziale Benachteiligungen und Ungleichheiten abgemildert
werden, sowie das gesellschaftliche Miteinander gefördert werden.
Der Förderbereich ist in folgende grundsätzliche Kategorien eingeteilt:
·
Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
·
Angebote der kulturellen Jugendarbeit
·
Angebote der Jugendverbandsarbeit
·
Ferienfreizeiten und Wochenendfreizeiten
·
Angebote der internationalen Jugendarbeit
·
Jugendreisen (nicht kommerziell)
·
Förderung des jungen Ehrenamtes
Die Abteilung Kinder- und Jugendförderung hat sich direkt mit der
Umsetzung des Förderprogramms auf Kreisebene beschäftigt. Priorität hatte an
der Stelle die Verteilung der Gelder direkt als Angebotsförderung für die
Vereine und Verbände der Jugendarbeit vor Ort bereit zu stellen.
Nach Austauschgesprächen mit Vertreter*innen der städtischen
Jugendförderung im Kreis Borken und übergreifend auch kreisansässigen
Abteilungen der Jugendförderung, stellte sich heraus, dass aufgrund der zu
differenzierten örtlichen Gegebenheiten in den Strukturen kein einheitlicher
Verteilerschlüssel möglich ist.
Im Anschluss daran erarbeitete die Abteilung einen Entwurf für passende
Fördermodalitäten zur Beantragung und Ausschüttung der Fördergelder. Dieser
Entwurf wurde unter Beteiligung von Vertreter*innen aus der offenen und
verbandlichen Jugendarbeit besprochen und im Anschluss umgesetzt.
Das Förderprogramm hat aufgrund der direkten Pauschalförderung an die Vereine
und Verbände und durch das rein digitalen Antragsverfahren die Angebotsstruktur
in der Jugendarbeit um ein Vielfaches erhöht. Die Freizeitangebote in allen 13
Kommunen sind nach der langen Reduzierung aufgrund der Pandemie wiederaufgelebt
und stark erweitert worden. Der Bereich Kinder- und Jugenderholung und
besonders die Alltagsangebote, die durch diese Fördergelder bezuschusst werden
konnten, haben das soziale Miteinander und auch die Förderung des jungen
Ehrenamtes stark unterstützt.
Die folgenden Tabellen, Stand 21.10.2022, spiegeln die Bandbreite der
Angebote, das hohe Engagement in der Jugendarbeit und die starken
Teilnehmerzahlen wieder:
Für das Jahr 2021, September bis Dezember:
Angebot |
Anzahl der Anträge |
Summe der Teilnehmende |
Förderung junges Ehrenamt |
6 |
128 |
Ferienfreizeit |
5 |
160 |
Angebote der Offenen Jugendarbeit |
86 |
2.200 |
Angebote der Jugendverbandsarbeit |
40 |
1.353 |
Kulturelle Jugendarbeit |
25 |
816 |
Wochenendfreizeit |
8 |
176 |
gesamt |
170 |
4.833 |
Für das Jahr 2022, Januar bis Oktober:
Angebot |
Anzahl der Anträge |
Summe der Teilnehmende |
|
Förderung junges Ehrenamt |
36 |
547 |
|
Ferienfreizeit extern |
41 |
2.417 |
|
Ferienfreizeit vor Ort |
3 |
372 |
|
Ferienspiele |
19 |
675 |
|
Internationale Jugendarbeit |
2 |
89 |
|
Projektreihen |
29 |
480 |
|
Tagesaktion |
201 |
6.762 |
|
Wochenendfreizeiten |
31 |
609 |
|
gesamt |
362 |
11.951 |
Für das Jahr 2022 wurde der Förderprozess
gemeinsam mit der AG II Jugendarbeit evaluiert und überarbeitet. Somit sind
ergänzende Förderpositionen aufgenommen worden und bestehende angepasst.
Fazit:
Vor dem Hintergrund
der beschriebenen Rahmenbedingungen ist die Umsetzung bei den Schulen, Vereinen
und Institutionen äußerst positiv aufgenommen worden. Alle Beteiligten haben
sich in besonderem Maße engagiert und dadurch vieles möglich gemacht.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle
Auswirkungen: Ja
Nein
Hinweis: Die
dargestellte Rückzahlung wirkt sich nicht auf das Jahresergebnis des Kreises
Borken aus. Es ist eine reine Mehrauszahlung.
Höhe der
finanziellen Auswirkungen:
Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
Produkt Nr./Bezeichnung: 05.03.03 – Berufskollegs des Kreises Borken
Kontengruppe Nr./Bezeichnung: 54 – Sonstige ordentliche Aufwendungen
Finanzierungsbeteiligung Dritter: Ja Nein
(Förderprogramm
des Landes)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen