Betreff
Aktueller Sachstand Förderprogramm "Aufholen nach Corona"
Vorlage
0287/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den aktuellen Sachstand zur Corona-Pandemie an Schulen zur Kenntnis.

 


Rechtsgrundlage:

Bund-Länder-Vereinbarung „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Sachdarstellung:

Ausgangslage:

Auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat das Land NRW für den Zeitraum 21.08.2021 bis 31.12.2022 Fördermittel zur Verfügung gestellt. Ziel ist es insbesondere, Lernrückstände abzubauen, die frühkindliche Bildung zu stärken sowie Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote zu fördern. Von daher erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Umsetzung für den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Bildung und Schule.

Drei Fördersäulen sind in NRW Bestandteil des Programms:

a)      Fördersäule I - Schulträger und Schulen

Bewilligt für den Schulträger Kreis Borken: 872.755 EUR (Baustein Extra-Geld)

b)      Fördersäule II - Jugendhilfe und Schule

Bewilligt für das Kreisjugendamt: 488.99,67 EUR

c)      Fördersäule III - Kinder und Jugendförderung

Bewilligt für das Kreisjugendamt: 209.571,29 EUR

Fördersäule I – Schulträger und Schulen (Baustein Extra-Geld):

Die Fördermittel i.H.v. 872.755 EUR wurden als fachbezogene Pauschalen an den Schulträger Kreis Borken ausgeschüttet. Anteilig handelt es sich um ein Budget für Bildungsgutscheine (mind. 30 Prozent), ein Schulbudget (mind. 30 Prozent) und ein Schulträgerbudget (40 Prozent).

Bildungsgutscheine werden von den Lehrkräften an einzelne Schülerinnen und Schüler verteilt, die durch andere bestehende Angebote der Schule nicht ausreichend gefördert werden können. Bei zugelassenen externen Bildungsanbietern wie beispielsweise Nachhilfeinstituten oder Kammerorganisationen können dann je Gutschein 10 Lerneinheiten (20 EUR je Lerneinheit) in Anspruch genommen werden. Zum Stand 13.10.2022 zeigt sich für den Kreis Borken folgendes Bild:

Der Zwischenstand verdeutlicht, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden können. Zum einen können die wenigen Bildungsanbieter im Einzugsgebiet der Schulen, die durch das Förderprogramm gewachsene Nachfrage nicht abdecken. Daneben ist zu berücksichtigen, dass der Schulträger Kreis Borken Bedarfe für eine besondere Schülerschaft hat. An den Berufskollegs, insbesondere mit technischem Schwerpunkt, ist eine andere Fachlichkeit gefragt, als viele Nachhilfeinstitute abbilden können. Wiederum ist für den überwiegenden Anteil der Schülerinnen und Schüler der Förderschulen eine fachliche Nachhilfe in Gruppenform kein adäquates Modell.

Die Bewirtschaftung des Schul- sowie Schulträgerbudgets erfolgte in einem, mit den Schulleitungen abgestimmten Verfahren. Hiernach konnten die Schulen zunächst, anlassbezogen und den Bedürfnissen der Schülerschaft entsprechend Maßnahmen bei der Schulverwaltung beantragen. Nach kurzer Prüfung der pädagogischen Begründung sowie des richtlinienkonformen Mitteleinsatzes wurden die Maßnahmen durch die Verwaltung bewilligt. Die Umsetzung wurde dann verwaltungsseitig eng begleitet und buchhalterisch abgeschlossen.

Nachfolgend ist beispielhaft dargestellt, welche Maßnahmen verschiedener Kategorien umgesetzt wurden:

Aktivitäten die das Miteinander stärken

Die Schüler*innen haben in der Zeit des Distanzunterrichts nicht nur auf den regulären gemeinsamen Unterricht verzichten müssen, sondern haben keinerlei gemeinsame Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Schule erleben können. Diese sind jedoch ebenfalls Bestandteil des Schulaltages.

In gruppendynamischen Prozessen und kooperativen Angeboten wurde das eigene Selbstbewusstsein gestärkt, das Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl der Klassen gefördert und gemeinsames Handeln wieder ermöglicht. Die Schüler*innen konnten ihr Handlungsrepertoire ausbauen und die dabei gewonnenen Fähigkeiten wurden mit in den Schulalltag integriert und im Klassenverbund reflektiert.

Inhalt dieser Aktivitäten waren beispielsweise erlebnispädagogische Angebote wie Kletter-Deeskalationstrainings oder Workshops verschiedener Art, aber auch gemeinsame Ausflüge, Besuche und Sportaktivitäten.


Anschaffung von Fördermaterial und Lizenzen

Mit individualisierten Fördermaterialien für die Schüler*innen konnten fehlenden Lerninhalte aufgearbeitet und Wissen vertieft werden. Selbständiges Arbeiten im eigenem Tempo und auf die eigenen Ressourcen ausgerichtet wurde beispielsweise mit speziellen Büchern, Lernkarten, Trainingstools, Lizenzen oder Sprachübersetzern möglich.

Der fehlenden körperlichen Betätigung, aber auch den fehlenden sozialen Kontakten während der Pandemiezeit wurde durch Anschaffung von neuen Pausenmaterialien, die niederschwellig zum sozialen Kontakt aber auch zur Bewegung anregen, entgegengewirkt.

Besuche außerschulischer Lernorte und ergänzende Lernförderung

Außerschulische Lernorte ermöglichen Unterrichtseinheiten außerhalb des Klassenzimmers, in einer neuen Umgebung mit der Möglichkeit auch praktische Inhalte vermittelt zu bekommen. Dieses konnte während des Distanzunterrichts aber auch lange Zeit danach, wegen der geltenden Corona-Schutzbestimmungen nicht angeboten werden. Im Rahmen des Förderprogramms konnten beispielsweise wieder externe Beratungsstellen, Museums- und Gedenkstätten aufgesucht werden, aber auch Unterrichtseinheiten wie Intensivtrainings, Filmvorführungen, Verkaufs- oder Bewerbungstrainings durchgeführt werden.

Schülerprojekte

Gefördert wurden auch Schülerprojekte wie „Schüler helfen Schülern“ oder der (Wieder)-Aufbau der Schüler*innenvertretung und anderer Gremien.

Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts war es wichtig, das Wiederbeleben der gewachsenen Strukturen innerhalb der Schulen zu ermöglichen und diese gelungenen Beispiele für gemeinsames Lernen und Verantwortung tragen zu etablieren.

Im Ergebnis zeigt sich zum 13.10.2022 folgender Stand der Umsetzung:

Insgesamt resultiert im Förderbaustein „Extra-Geld“ folgender Bewirtschaftungsstand:

Bis zum Jahresende werden Gesamtaufwendungen von etwa 375 T-EUR prognostiziert, so dass in Konsequenz Fördermittel in Höhe von rd. 498 T-EUR an das Land zurückzuzahlen sind.

Diese Entwicklung scheint landesweit feststellbar zu sein. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass von 11.000 Schülerinnen und Schülern der kreiseigenen Berufskollegs gerade einmal 3.000 in vollzeitschulischen Bildungsgängen beschult werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Schulsysteme nach wie durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen, sowie durch Personalmangel schon im Regelbetrieb stark belastet sind. Die zeitlichen und personellen Kapazitäten zur Abwicklung eines Förderprogramms sind in Folge nicht im notwendigen Umfang gegeben.

Fördersäule II– Jugendhilfe und Schule:

Die Fördermittel i.H.v. 488.999,67 EUR sind grundsätzlich vorgesehen für:

·         Angebote der Jugendsozialarbeit

·         Angebote der sozialen Arbeit an Schulen

·         Plätze für junge Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im freiwilligen Ökologischen Jahr an Schulen und in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe

·         Zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit

Vertreter*innen des Fachbereichs Bildung und Schule, des Kreisjugendamtes sowie der 17 kreisangehörigen Kommunen sind im August 2021 zunächst zu einem Austauschtreffen zum Förderprogramm zusammengekommen.

Nach anschließender Bedarfsabfrage beim ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) und der Schulaufsicht für den Kreis Borken wurde zunächst vereinbart, den Arbeitsschwerpunkt auf die Förderschulen im Bereich Lernen und emotionale und soziale Entwicklung zu legen und dort personelle Ressourcen aufzustocken. Die bereits an den Schulen tätigen freien Träger der Jugendhilfe setzten unterschiedlichste Angebote im Rahmen von sozialer Arbeit in den Schulen um. So wurden z.B. soziale Kompetenzen und Resilienzen von SchülerInnen gestärkt, durch Yoga und Entspannungskurse wurde die Wahrnehmungsfähigkeit gefördert, künstlerische, kreative Angebote stärkte die Klassengemeinschaft.

An der Overbergschule Bocholt in Trägerschaft des Kreises Borken konnten zusätzliche 10 Wochenstunden Schulsozialarbeit ermöglicht werden. Insgesamt wurden an den Förderschulen (St. Felicitas-Schule, Brüder-Grimm-Schule, Hans-Christian-Andersen Schule, Overbergschule) Fördermittel in Höhe von 271.253,11 EUR eingesetzt. Überdies wurde aus dem Budget die Hausaufgabenbetreuung gefördert (5.358,37 EUR).

Neben der personellen Unterstützung der Förderschulen im Bereich Schulsozialarbeit wurde für die Grundschulen im Jugendamtsbezirk des Kreises Borken ein eigenes Veranstaltungsprogramm aufgelegt. Die Schulen können hier aus verschiedenen Projekten für Ihre Schüler*innen, aber auch Infoveranstaltungen für Erziehungsberechtigte und Lehrkräften auswählen. Die Themenvielfalt ist breit gefächert und die Schule kann selbstständig entscheiden, welche Angebote passend sind. Die verfahrenstechnische Abwicklung erfolgte vollständig über die Kreisverwaltung.

Das angebotene Programm ist bei den Schulen auf großes Interesse gestoßen, so dass sich zum Stand 19.10.2022 folgender Überblick zu den Teilnehmerzahlen ergibt:

Fördersäule III – Kinder- und Jugendförderung:

Die Fördermittel in Höhe von 209.571,29 Euro aus dem Aktionsprogramm beziehen sich auf den außerschulischen Bildungsbereich von jungen Menschen. Der Fokus liegt hier darauf, Gelegenheiten zum sozialen Lernen zu ermöglichen und Erholungsangebote im Freizeitbereich zu schaffen.

Ziel ist es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen nach der lang anhaltenden Kontaktreduzierung und dem fehlenden sozialen Miteinander Angebote der Jugendförderung neu auf den Weg zu bringen, das bestehende Angebot in der Jugendarbeit quantitativ auszubauen und qualitativ zu verbessern. Dadurch sollen entstandene soziale Benachteiligungen und Ungleichheiten abgemildert werden, sowie das gesellschaftliche Miteinander gefördert werden.

Der Förderbereich ist in folgende grundsätzliche Kategorien eingeteilt:

·         Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

·         Angebote der kulturellen Jugendarbeit

·         Angebote der Jugendverbandsarbeit

·         Ferienfreizeiten und Wochenendfreizeiten

·         Angebote der internationalen Jugendarbeit

·         Jugendreisen (nicht kommerziell)

·         Förderung des jungen Ehrenamtes

Die Abteilung Kinder- und Jugendförderung hat sich direkt mit der Umsetzung des Förderprogramms auf Kreisebene beschäftigt. Priorität hatte an der Stelle die Verteilung der Gelder direkt als Angebotsförderung für die Vereine und Verbände der Jugendarbeit vor Ort bereit zu stellen.


Nach Austauschgesprächen mit Vertreter*innen der städtischen Jugendförderung im Kreis Borken und übergreifend auch kreisansässigen Abteilungen der Jugendförderung, stellte sich heraus, dass aufgrund der zu differenzierten örtlichen Gegebenheiten in den Strukturen kein einheitlicher Verteilerschlüssel möglich ist.

Im Anschluss daran erarbeitete die Abteilung einen Entwurf für passende Fördermodalitäten zur Beantragung und Ausschüttung der Fördergelder. Dieser Entwurf wurde unter Beteiligung von Vertreter*innen aus der offenen und verbandlichen Jugendarbeit besprochen und im Anschluss umgesetzt.

Das Förderprogramm hat aufgrund der direkten Pauschalförderung an die Vereine und Verbände und durch das rein digitalen Antragsverfahren die Angebotsstruktur in der Jugendarbeit um ein Vielfaches erhöht. Die Freizeitangebote in allen 13 Kommunen sind nach der langen Reduzierung aufgrund der Pandemie wiederaufgelebt und stark erweitert worden. Der Bereich Kinder- und Jugenderholung und besonders die Alltagsangebote, die durch diese Fördergelder bezuschusst werden konnten, haben das soziale Miteinander und auch die Förderung des jungen Ehrenamtes stark unterstützt.

Die folgenden Tabellen, Stand 21.10.2022, spiegeln die Bandbreite der Angebote, das hohe Engagement in der Jugendarbeit und die starken Teilnehmerzahlen wieder:

Für das Jahr 2021, September bis Dezember:

Angebot

Anzahl der Anträge

Summe der Teilnehmende

Förderung junges Ehrenamt

6

128

Ferienfreizeit

5

160

Angebote der Offenen Jugendarbeit

86

2.200

Angebote der Jugendverbandsarbeit

40

1.353

Kulturelle Jugendarbeit

25

816

Wochenendfreizeit

8

176

gesamt

170

4.833

Für das Jahr 2022, Januar bis Oktober:

Angebot

Anzahl der Anträge

Summe der Teilnehmende

 

Förderung junges Ehrenamt

36

547

Ferienfreizeit extern

41

2.417

Ferienfreizeit vor Ort

3

372

Ferienspiele

19

675

Internationale Jugendarbeit

2

89

Projektreihen

29

480

Tagesaktion

201

6.762

Wochenendfreizeiten

31

609

gesamt

362

11.951

Für das Jahr 2022 wurde der Förderprozess gemeinsam mit der AG II Jugendarbeit evaluiert und überarbeitet. Somit sind ergänzende Förderpositionen aufgenommen worden und bestehende angepasst.

Fazit:

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Rahmenbedingungen ist die Umsetzung bei den Schulen, Vereinen und Institutionen äußerst positiv aufgenommen worden. Alle Beteiligten haben sich in besonderem Maße engagiert und dadurch vieles möglich gemacht.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Hinweis: Die dargestellte Rückzahlung wirkt sich nicht auf das Jahresergebnis des Kreises Borken aus. Es ist eine reine Mehrauszahlung.

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                          

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Produkt Nr./Bezeichnung: 05.03.03 – Berufskollegs des Kreises Borken

Kontengruppe Nr./Bezeichnung: 54 – Sonstige ordentliche Aufwendungen

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(Förderprogramm des Landes)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

 

Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen