Der Kreis Borken stellt zur Finanzierung der Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitslose nach dem SGB II ab dem 01.07.2006 für 3 Monate Finanzmittel in Höhe von 0,95 Mio. € zur Verfügung.
Rechtsgrundlage:
keine
Sachdarstellung:
Entsprechend dem 1. Entwurf zum Bundeshaushalt 2006 ist der Kreis Borken bei seinen Planungen für das Eingliederungsbudget 2006 von einem Eingliederungsbudget in Höhe von 13,8 Mio. € ausgegangen.
Im Mai 2006 wurde mit dem 2. Entwurf zum Bundeshaushalt 2006 eine Kürzung des Eingliederungstitels des Bundes in Höhe von 0,6 Mrd. € bekannt. Für den Kreis bedeutet dies eine Reduzierung der Eingliederungsmittel um 1,2 Mio. € auf 12,6 Mio. €.
Am 16.06.2006 wurde bekannt, dass darüber hinaus eine weitere qualifizierte Sperre in Höhe von 15 % des Eingliederungstitels durch den Bund erfolgen soll. Diese Sperre in Höhe von 1,1 Mrd. € auf Bundesebene bedeutet für den Kreis eine weitere Reduzierung in Höhe von 1,9 Mio. €.
Nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2006 stehen somit dem Kreis Borken statt wie bisher geplant 13,8 Mio. € jetzt nur noch 10,7 Mio. € zur Verfügung. Die Reduzierung um 3,1 Mio. € muss nunmehr komplett in der 2. Jahreshälfte 2006 aufgefangen werden.
Über die vom Bund durchgeführten Kürzungen gab es im Vorfeld keinerlei Informationen. Diese Entwicklung war unvorhersehbar.
Nach aktuellem Stand stellt sich die Finanzsituation für den Kreis Borken wie folgt dar:
Zugewiesene
Eingliederungsmittel 2006: |
10,7 Mio. € |
Ausgaben/Bindungen: |
|
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6,1 Mio. € |
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1,2 Mio. € |
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2,9 Mio. € |
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0,5 Mio. € |
noch
ungebundene freie Mittel: |
0,0 € |
Innerhalb des ursprünglich geplanten Budgetbetrages von 13,8 Mio. € läge diese Mittelbindung im Planungshorizont.
Mit dem nunmehr gekürzten Budget besteht für den Kreis Borken für die weitere bedarfsgerechte Eingliederungsplanung kein Handlungsspielraum mehr.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.06.2006 eine Resolution verabschiedet und den Bund darin aufgefordert, für den Kreis Borken weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu hat der Kreis Borken beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 23.6.2006 einen Antrag auf Bereitstellung weiterer Mittel gestellt.
In den darauf folgenden Tagen haben Politik und Verwaltung auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit Vertretern des Bundesministeriums und der Bundesregierung geführt. Bis zum heutigen Tage liegt keine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Aus den Gesprächen der Bundestagsabgeordneten mit Vertretern der Leitungsebene des Bundesministeriums wurde allerdings am 29.06.2006 die Rückmeldung gegeben, dass das Bundesministerium zur Zeit eine Umverteilung innerhalb des Eingliederungstitels nicht vornehmen wird. Dies ist frühestens für September 2006 geplant. Ob und in welchem Umfang der Kreis dabei möglicherweise zusätzliche Mittel erhalten wird, ist unklar.
Vor diesem Hintergrund steht heute die Entscheidung an, ob bisher bestehende Eingliederungsangebote ab dem 01.07.2006 bei den vier Maßnahmeträgern EWIBO, CHANCE, BBS und DRK vollständig eingestellt werden oder eine begrenzte Fortführung der Angebote für Langzeitarbeitslose ermöglicht wird.
In der erweiterten Lenkungsgruppe SGB II, bestehend aus Vertretern des Kreises sowie 6 Vertretern der Bürgermeisterkonferenz, wurde am 29.06.2006 einvernehmlich folgende Übergangsregelung empfohlen:
· Der Kreis Borken stellt im Wege der Zwischenfinanzierung bis längstens 30.09.2006 Mittel i.H.v. 0,95 Mio. € zur Verfügung. Der Bund wird aufgefordert, die für diesen Zeitpunkt angekündigte Umverteilung der Mittel vorzunehmen und dem Kreis die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
· Rechengrundlage für diesen Budgetumfang ist der auf den Kreis Borken entfallene Reduzierungsanteil i.H.v. 1,9 Mio. €, der sich aus der zuletzt erfolgten Mittelsperrung des Bundes ergibt. Die Mittel sollen wie folgt eingesetzt werden:
· Die Mitglieder der Lenkungsgruppe sind sich darüber einig, dass der Mitteleinsatz des Kreises Borken die Kreisumlage beeinflussen wird, sofern eine Mittelaufstockung des Bundes nachträglich nicht erfolgen wird. Die Bürgermeister tragen diese mögliche Konsequenz mit.
Durch diesen Mitteleinsatz wird eine Fortführung der Angebotsstrukturen bei den o.g. Maßnahmeträgern bis zum 30.09.2006 in einem notwendigen Mindestumfang ermöglicht.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
Kreismittel werden nicht zur Verfügung gestellt. Ab dem 01.07.2006 werden Maßnahmen im Rahmen der Grundstruktur bei den Maßnahmeträgern nicht mehr durchgeführt. Die Angebotspalette für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen wird erheblich reduziert. Bei den Maßnahmeträgern stehen umfangreiche Personalkürzungen an.
Anlagen: