1. Der
Sachstand zur Finanzierung eines geplanten Erweiterungsbaus der Förderschule
Haus Hall in Gescher wird zur Kenntnis genommen.
2. Der in der Sitzungsvorlage dargestellten Finanzierungsbeteiligung wird - unter dem Vorbehalt, dass sich das Land entsprechend der in der Sachdarstellung beschriebenen Weise an der Finanzierung beteiligt - zugestimmt.
Rechtsgrundlage:
§ 78 Abs. 4 SchulG NRW
Sachdarstellung:
Im Kreis
Borken bestehen vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung. Hiervon befindet sich eine in Trägerschaft des Kreises Borken, die
Neumühlenschule in Borken.
Weitere Förderschulen werden in Bocholt in Trägerschaft des Caritasverbandes, in Gronau in Trägerschaft der Stiftung Wittekindshof sowie in Gescher in Trägerschaft der Bischöflichen Stiftung Haus Hall betrieben. Damit greift in den Einzugsbereichen dieser Schulen die Regelung des § 78 Abs. 4 SchulG NRW, wonach für einen öffentlichen Schulträger keine Verpflichtung zur Schulträgerschaft besteht, solange das Schulbedürfnis durch private Schulträger abgedeckt ist.
Auf Basis eines Kreistagsbeschlusses vom 02.02.2006 (Vorlage: 0303/2005) und jährlicher Haushaltsveranschlagungen gewährt der Kreis Borken den Ersatzschulträgern der Förderschulen im Einvernehmen mit seinen 17 kreisangehörigen Kommunen seit Jahren finanzielle Unterstützungen bei
- den nach dem Schulgesetz anfallenden Eigenleistungen,
- den aus Schulbaumaßnahmen anfallenden Investitionskosten, vornehmlich Kapitaldiensten – bestehend aus periodischen Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen der aufgenommenen Kapitalmarktdarlehen – soweit die Maßnahmen mit dem Kreis Borken einvernehmlich abgestimmt wurden, sowie
- den etatfähigen Kosten mit einem Pauschalbetrag pro Schüler und Jahr.
Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall hat den Kreisen Coesfeld und Borken für seine Förderschule in Gescher, die von Schüler*innen aus dem Kreis Borken, dem Kreis Coesfeld sowie aus dem stationären Bereich von Haus Hall besucht wird, zusätzlichen Raumbedarf angemeldet. Das Schulgebäude, welches ursprünglich aus den 1960er Jahren stammt, wurde in 2014 teilweise abgerissen und ebenso wie die zugehörige Sporthalle neu errichtet. Seinerzeit wurde der Ersatzneubau bewusst vor dem Hintergrund der unwägbaren Perspektiven durch schulische Inklusion auf 150 Schüler*innen ausgerichtet. Aus dem Gesamtgebäudekomplex blieben der sogenannte Mehrzweckbereich, das Werkstattgebäude und das Gebäude Verwaltung/Gymnastikhalle erhalten. Mit Beschlussvorlage (0001/2011; KT-Beschluss am 17.02.2011) zur Finanzierungsbeteiligung des Kreises Borken am beschriebenen Bauvorhaben wurde zugleich festgehalten, dass weitere Sanierungsbedarfe bzw. Erneuerungen anständen, soweit dauerhaft mehr als 150 Schüler*innen die Förderschule besuchten.
Inzwischen sind die Schülerzahlen von 189 Schüler*innen im Schuljahr 2014/2015 nach der aktuellen Oktoberstatistik auf 240 Schüler*innen im Schuljahr 2022/2023 gestiegen. Die Tendenz steigender bzw. sehr stabiler Schülerzahlen ist derzeit auch überregional bei den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung feststellbar.
Mit Schreiben vom 04.01.2023 hat die Bischöfliche Stiftung Haus Hall ihre Planungen zur Deckung des Raumbedarfes an der Förderschule Haus Hall in Gescher konkretisiert und Mittel für die Finanzierung der Maßnahme beim Kreis Borken sowie beim Kreis Coesfeld beantragt (Anlage 1). Danach ist geplant, den Raumbedarf durch einen Ersatzanbau der Förderschule auf einem Grundstück der Bischöflichen Stiftung Haus Hall zu decken. Der vorhandene Altbestand aus den 1960er Jahren soll weitestgehend zurückgebaut und durch einen neuen Anbau ersetzt werden. Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall plant, im ersten Quartal 2023 einen Bauantrag für den geplanten Ersatzanbau beim Bauamt des Kreises Borken zu stellen.
Folgende Eckpunkte für die Realisierung der geplanten Maßnahme wurden zwischen Vertretern der Bischöflichen Stiftung Haus Hall und der Kreise Borken und Coesfeld besprochen und greifen dabei die Grundsätze auf, die auch beim Schulneubau 2011 und zuletzt beim Ersatzneubau der Johannesschule Gronau in Trägerschaft des Wittekindshofes zugrunde gelegt wurden:
· Derzeit besuchen 240 Schüler/innen die Förderschule Haus Hall. Der Schulträger geht auch perspektivisch von diesen hohen Schülerzahlen aus. Im Ersatzanbau möchte die Bischöfliche Stiftung Haus Hall 5 zusätzliche Klassen unterbringen.
· Die geplante Maßnahme umfasst einen Schulbau mit ca. 950 m² Nutzungsfläche. Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall beziffert den Finanzbedarf für das Schulgebäude mit 4.315.478,09 € plus etwa 60 T-€ für die mobile Ausstattung. Durch die Bezirksregierung Münster liegt noch keine schriftliche Anerkennung des Flächenbedarfes vor. Diese erfolgt üblicherweise erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus und orientiert sich an den dann vorliegenden Schülerzahlen.
· In Anlehnung an die Finanzbeteiligung der Kreise Borken und Coesfeld am Ersatzbau der Bischöflichen Stiftung Haus Hall Gescher 2013/2014 ist gegenüber der Stiftung signalisiert worden, dass Grundlage für eine Finanzbeteiligung durch die Kreise die von der Bezirksregierung Münster anerkannten förderfähigen Kosten seien. Hiervon habe der Schulträger Eigenmittel i. H. v. 10 % beizusteuern.
· Die Finanzierungsanteile der Kreise Borken und Coesfeld bemessen sich anhand der Herkunftsorte der in der jährlichen Oktoberstatistik festgehaltenen Schülerinnen und Schüler. Derzeit werden Gespräche mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geführt, ob und wie die Schülerinnen und Schüler im stationären Bereich, die nicht aus den Kreisen Coesfeld und Borken stammen, bei der Finanzierung berücksichtigt werden. Als Kostenträger des stationären Bereiches hat sich der LWL bei bisherigen Erweiterungsbaumaßnahmen immer auch auf Basis des Anteils interner Schüler*innen an der Finanzierung beteiligt.
· Weiterhin trägt die Bischöfliche Stiftung Haus Hall die über die anerkannten förderfähigen Kosten hinausgehenden Kosten.
· Darüber hinaus hat die Bischöfliche Stiftung Haus Hall bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Übernahme der anfallenden Darlehenszinsen für 10 Jahre gemäß § 110 Abs. 1 und 2 Ziffer 2 SchulG NRW gestellt. Die Stiftung bemüht sich um eine kurzfriste Förderentscheidung und trägt das finanzielle Risiko im Falle eines negativen Bescheides.
· Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall plant nach aktuellem Stand zur Finanzierung ein Darlehen in Höhe von 3.937.930,28 € aufzunehmen. Anhand der vorliegenden Unterlagen würden sich innerhalb der ersten 10 Jahre die jährlichen Kapitaldienste (nur Tilgung; Annahme 20-jähriges Annuitätendarlehen) für den Kreis Borken auf ca. 87 T-€ und für die Restlaufzeit (Tilgung und Zinsen; angenommener Zinssatz von 3,5 %) auf ca. 147 T-€ belaufen.
Nach Auskunft der Bischöflichen Stiftung Haus Hall ist der Beginn der Baumaßnahme für das 2. Halbjahr 2023 geplant. Mit dem ersten Mittelabruf ist in 2024 zu rechnen.
Für die Beteiligung des Kreises Borken an der Finanzierung des Ersatzanbaus sind nun in den politischen Gremien die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Anzumerken ist, dass das Land im Falle einer Ersatzschulträgerschaft – im Gegensatz zu einer kommunalen Trägerschaft - die Fahrkosten für die Schüler/innen übernimmt. Bei einer Förderschule in dieser Größenordnung belaufen sich die jährlichen Fahrkosten auf ca. 800.000 €.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche ?
Die
Finanzierungsbeteiligung an dem Erweiterungsbau durch den Kreis Borken wird
abgelehnt. Dies hätte möglicher Weise zur Folge, dass die Bischöfliche Stiftung
Haus Hall die freiwillige Trägerschaft an der Förderschule aufgibt und ein
neuer kommunaler Schulträger gefunden werden muss. In diesem Falle würde die Übernahme
der Fahrtkosten durch das Land entfallen. Verwaltungsseitig wird diese
Entscheidungsalternative ausdrücklich nicht befürwortet.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja
Nein
Hinweis: Die
Veränderungsliste zum Haushalt 2023 sieht eine Erhöhung der mittelfristigen
Ansätze vor.
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: jährlich
rd. 87 T-€
Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
Produkt Nr./Bezeichnung: 05.03.04 – Regionale Bildungseinrichtungen
Kontengruppe Nr./Bezeichnung: 53 - Transferaufwendungen
Finanzierungsbeteiligung Dritter: Ja Nein
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen