Betreff
Vorberatung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2023 - Budget 02 - Jugend und Familie
Vorlage
0006/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Budget 02 – Jugend und Familie –

des Kreishaushaltes 2023 in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.


Rechtsgrundlage:

§ 53 der Kreisordnung NRW i.V.m. §§ 75 ff. der Gemeindeordnung NRW

§ 71 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch VIII

§ 5 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken

 

Sachdarstellung:

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 – einschließlich des Haushaltsplanes – wurde am 15.12.2022 in den Kreistag eingebracht. Es ist vorgesehen, den Plan am 09.03.2023 im Kreisausschuss zu beraten und am 16.03.2023 durch den Kreistag zu verabschieden. In der Zwischenzeit besteht für die Fachausschüsse Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme.