Dem Entwurf des Kreishaushaltes
2023 - bezogen auf die Produkte 05.01.01 bis 05.04.01 und 05.07.01 bis 05.07.02
des Budgets 05 - Bildung, Schule, Kultur und Sport - wird zugestimmt.
Rechtsgrundlage:
§ 53 der Kreisordnung NW in
Verbindung mit §§ 80 und 84 der Gemeindeordnung NW
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Kreishaushalts
für das Jahr 2023 wurde am 15.12.2022 in den Kreistag eingebracht. Vor der
abschließenden Beratung im Kreisausschuss am 09.03.2023 und der Verabschiedung
im Kreistag am 16.03.2023 ist der Haushaltsentwurf in den jeweiligen
Fachausschüssen zu beraten. Die Produkte 05.01.01 bis 05.04.01 sowie 05.07.01
und 05.07.02 des Budgets 05 sind im Ausschuss für Bildung und Schule zu
beraten. Die einzelnen Ansätze für die genannten Produkte ergeben sich aus den
beigefügten Unterlagen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche ?
Dem Entwurf des Kreishaushaltes 2023 - bezogen
auf die Produkte 05.01.01 bis 05.04.01 und 05.07.01 bis 05.07.02 des Budgets 05
- Bildung, Schule, Kultur und Sport - wird nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE