Betreff
Beratung des Haushaltsentwurfes 2023 - Budget 05 (Produkte 05.01.01 bis 05.04.01 und 05.07.01 bis 05.07.02)
Vorlage
0010/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Dem Entwurf des Kreishaushaltes 2023 - bezogen auf die Produkte 05.01.01 bis 05.04.01 und 05.07.01 bis 05.07.02 des Budgets 05 - Bildung, Schule, Kultur und Sport - wird zugestimmt.


Rechtsgrundlage:

§ 53 der Kreisordnung NW in Verbindung mit §§ 80 und 84 der Gemeindeordnung NW

Sachdarstellung:

Der Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2023 wurde am 15.12.2022 in den Kreistag eingebracht. Vor der abschließenden Beratung im Kreisausschuss am 09.03.2023 und der Verabschiedung im Kreistag am 16.03.2023 ist der Haushaltsentwurf in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten. Die Produkte 05.01.01 bis 05.04.01 sowie 05.07.01 und 05.07.02 des Budgets 05 sind im Ausschuss für Bildung und Schule zu beraten. Die einzelnen Ansätze für die genannten Produkte ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.


Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ?

Dem Entwurf des Kreishaushaltes 2023 - bezogen auf die Produkte 05.01.01 bis 05.04.01 und 05.07.01 bis 05.07.02 des Budgets 05 - Bildung, Schule, Kultur und Sport - wird nicht zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein  

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE