Der Jugendhilfeausschuss verabschiedet das Maßnahmenprogramm 2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 79, 80 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Sachdarstellung:
Mit dem Maßnahmenprogramm 2023
werden alle Maßnahmen, die für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Jahr
2023 von besonderer Bedeutung sind, benannt und in kompakter Form beschrieben.
Die Maßnahmen berücksichtigen die in den jeweiligen Handlungsfeldern der Jugendhilfe prioritär anzugehenden Vorhaben zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, zur Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher und fachlicher Entwicklungen und/oder zur Weiterentwicklung der Qualität. Darüber hinaus gehen in das Maßnahmenprogramm auch Inhalte ein, die sich auf alle Leistungsbereiche der Jugendhilfe beziehen (z.B. „Kinderschutz“).
Die Leistungen der Jugendhilfe werden vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe und von den freien Trägern der Jugendhilfe erbracht. Aus diesem Grund werden die freien Träger der Jugendhilfe über die Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung in die Planung des Maßnahmenprogrammes als auch in die Umsetzung der Maßnahmen einbezogen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Expertise und die Erfahrungen von den freien Trägern als Erbringer von Jugendhilfeleistungen berücksichtigt werden.
Die Gesamtverantwortung
einschließlich der Planungsverantwortung trägt der öffentliche Träger der
Jugendhilfe. Die Entscheidung über die in das Maßnahmenprogramm aufzunehmenden
Maßnahmen trifft deshalb der Jugendhilfeausschuss. Er beauftragt anschließend
die Verwaltung des Jugendamtes mit der Umsetzung der von ihm beschlossenen
Maßnahmen. Die Verwaltung des Jugendamtes berichtet dem JHA am Jahresende über
den Stand der Umsetzung des Maßnahmenprogrammes.