Betreff
Ergänzende Förderung für die Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte)
Vorlage
0013/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufstockung der Landesförderung zu den Brückenprojekten um 50% aus Kreismitteln bis eine entsprechende Anpassung der Landesförderung erfolgt ist.

 


Rechtsgrundlage:

SGB VIII, Kinderbildungsgesetz    
Grundsätze und Antragsverfahren zur Vergabe von Projektmitteln zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen (Runderlass MKJFGFI vom 28.10.2022, Anlage 1)

 

Sachdarstellung:

Mit der starken Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien in den Jahren 2015ff hat das Land NRW 2015 die Projektförderung „Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen (Brückenprojekte)“ eingerichtet.

Brückenprojekte sind frühpädagogische Angebote und besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Sie sind niedrigschwellig angelegt und sollen an das deutsche Bildungssystem heranführen wie auch den Spracherwerb unterstützen. Brückenprojekte werden als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder in mobilen Formen angeboten. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.

Über die Dauer der Corona-Pandemie waren die Brückenprojekte fast vollständig ausgesetzt. Für das Jahr 2022 wurde zunächst nur noch ein Förderantrag für 10 Plätze in Stadtlohn gestellt und bewilligt. Mit dem Kriegsgeschehen in der Ukraine und der hohen Flüchtlingszahlen gerade von Familien mit kleinen Kindern hat auch wieder die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot zugenommen.

Das Kreisjugendamt verfolgt zusammen mit den Trägern von Kindertagesbetreuungs-angeboten die Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten. Träger melden allerdings erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung sowie zur Auskömmlichkeit der Landesförderung zurück. Daneben entwickelt sich der Bedarf gegenüber 2015ff von den Eltern-Kind-Gruppen hin zu Spielgruppen, für die höhere Qualifikationsanforderungen bei dem eingesetzten Personal gelten. In vielen Fällen sind Mütter allein mit ihren Kindern aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet und bemühen sich hier um Deutsch- und Integrationskurse sowie um eine Erwerbstätigkeit. Der Betreuungsaspekt steht daher heute stärker als seinerzeit im Vordergrund. Insbesondere für die Spielgruppen ist die Landesförderung für die Brückenprojekte nicht auskömmlich. Für 10 Plätze in einer Spielgruppe muss bspw. eine sozialpädagogische Fachkraft und eine geeignete Unterstützungskraft eingesetzt und eine gesonderte Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt beantragt werden. Für bis zu 5 Kinder wird pro Stunde ein Förderbetrag von 30 Euro aus der Projektförderung des Landes gewährt (sog. Betreuungspakete). Dies deckt häufig nicht die Personalkosten. Hinzu kommen Raum- und Sachkosten, für die aktuell der Aufwand deutlich gestiegen ist.

Im Herbst wird jeweils das Antragsverfahren per Runderlass für das nächste Haushaltsjahr ausgerufen, zuletzt mit dem o.g. Runderlass vom 28.10.2022 für das Jahr 2023. Der Förderbetrag ist seit der Einführung der Brückenprojekte im Jahr 2015 nicht angepasst worden. Die Verwaltung hat sich zusammen mit den Jugendämtern der Münsterlandkreise und der Stadt Münster über das Landesjugendamt und den Landkreistag für eine Anpassung der Landesförderung eingesetzt, um die finanzielle Lücke für die Träger von Brückenprojekten zu schließen.

Aus diesen Gründen konnten die Brückenprojekte bisher kaum ausgeweitet werden. Teilweise haben Träger Förderanträge wieder zurückgezogen. Die Träger der bestehenden Angebote haben auf die defizitäre Landesförderung hingewiesen und die Beendigung angekündigt. Die fehlenden Brückenprojekte für die zusätzlichen Kinder aus der Ukraine erhöhen die Nachfrage zur Regelbetreuung in Kitas und Kindertagespflege. Die Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zu keiner Entlastung geführt. Zurzeit liegen für rund 180 Kinder aus der Ukraine Interessensmeldungen für Brückenprojekte bzw. weitergehende Betreuungsbedarfe vor. Trotz der angespannten Versorgungslage konnten in enger Kooperation mit den Trägern rund 70 Kinder, insbesondere im Vorschulalter und von erwerbstätigen Eltern(-teilen), ein Regelbetreuungsplatz vermittelt werden. In Stadtlohn und Vreden können den Familien Brückenprojekte angeboten werden. Im Weiteren wird gemeinsam mit den Kita-Trägern und der Kindertagespflege am Ausbau der Regelbetreuungsangebote wie auch der Brückenprojekte sowie darüber hinaus an neuen Lösungen gearbeitet.

Angesichts der ansonsten zu besorgenden Zurückhaltung der Träger bezüglich weiterer Brückenprojekte bzw. der Beendigung laufender Angebote haben bereits einige kommunale Jugendämter eine kommunale Ergänzungsfinanzierung vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird eine vorübergehende Aufstockung der Förderbeträge um 50% aus Kreismitteln vorgeschlagen, um die Finanzierungslücke bis zu einer Verbesserung der Landesförderung für Brückenprojekte zu schließen. Die Verwaltung wird sich weiterhin für die Erhöhung der Projektförderung des Landes einsetzen. Die kommunale Aufstockung wird eingestellt, wenn die Projektförderung des Landes entsprechend angehoben worden ist.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Die Brückenprojekte werden nicht ergänzend aus Mitteln des Kreises gefördert. Die Ausweitung der Betreuungsform ist nicht erreichbar. Die Beendigung der laufenden Angebote ist zu befürchten. Für Kinder aus geflüchteten Familien müssen frühzeitiger Regelbetreuungsplätze bereitgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

Für Brückenprojekte sind 80.000 Euro sowie Erträge aus der Landesförderung in gleicher Höhe im Haushaltsentwurf 2023 vorgesehen. Es wird mit einem kommunalen Mehraufwand bis zu 40.000 Euro gerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass der Mehraufwand in den einzelnen Angeboten abhängig von der konkreten Inanspruchnahme aus der Bundesbeteiligung an dem durch den Krieg gegen die Ukraine bedingten Mehraufwand finanziert werden kann. Im Einzelfall kann bei einer anderweitigen Inanspruchnahme die kommunale Ergänzungsfinanzierung in der Gesamtabrechnung nach § 56 Abs. 5 KrO berücksichtigt werden. 

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

Klimafolgen treten im Rahmen der Bewirtschaftung von Gebäuden für die Kindertages-betreuung ein.

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE