Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und
Klimaschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Im Umweltausschuss am 02.06.2022 hat die Verwaltung darüber informiert,
dass durch die erwartete Änderung der Gebietsausweisung die „roten Gebiete“ im
Kreis Borken deutlich zunehmen werden (Sitzungsvorlage Nr. 0171/2022/KREIS).
Die Landesdüngeverordnung trat am 01.12.2022 in Kraft. Sie gibt die
nitratbelasteten („rote Gebiete“) und eutrophierten Gebiete (erhöhte
Phosphat-Gehalte) in NRW bekannt. Der Umfang der als nitratbelastet
eingestuften Flächen in NRW ist ab dem 01.12.2022 von knapp 165.000 Hektar auf über
500.000 Hektar angestiegen. Die neue Gebietskulisse und die betroffenen
Feldblockflächen sind seit dem 1. Dezember 2022 unter
https://www.elwasweb.nrw.de abrufbar (s.a. Anlage).
Auswirkungen auf den Kreis Borken
Die Landesdüngeverordnung trifft die Landwirtschaft im Kreis Borken
besonders hart. Im Kreis Borken ist der Anteil der nitratbelasteten Fläche
aufgrund der intensiven Landwirtschaft deutlich größer als im Landesschnitt.
Während der Südkreis bereits einen relativ hohen Anteil an roten
Gebieten hatte, war der Nordkreis (insbesondere Gronau, Heek) bisher nicht als
nitratbelastet eingestuft. Hier sind nun seit dem 01.12.2022 erhebliche
Flächenanteile als nitratbelastet eingestuft.
Die Ausweisung als nitratbelastetes Gebiet („rotes Gebiet“) ist mit
deutlichen Einschränkungen für die Landwirtschaft verbunden. Eine zentrale
Vorgabe sieht eine Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent im Durchschnitt
des Betriebes vor. Dies bedeutet vereinfacht, dass die Landwirte 20 Prozent
unter dem berechneten Bedarf düngen dürfen und damit deutliche Einbußen bei der
Menge des Ertrags und der Qualität der Ernte zu erwarten sind.
Rechtliche Genese
Hintergrund der geänderten Einstufung sind nicht gestiegene
Nitratkonzentrationen im Grundwasser sondern eine geänderte Methodik bei der
Auswertung der vorhandenen Daten. Bis 2019 waren noch etwa 80 Prozent der
Kreisfläche als nitratbelastet ausgewiesen. Mit der Düngeverordnung 2020 und
der Landesdüngeverordnung 2020 wurde dann die sog. emissionsbasierte Binnendifferenzierung
eingeführt. Dadurch erfolgte zunächst für die roten Grundwasserkörper und dann
ab 01.2022 für alle Grundwasserkörper eine feldblockbezogene Bewertung der
Nitratbelastung. Insgesamt gingen dadurch die roten Gebiete im Kreis Borken auf
etwa 20 Prozent zurück.
Die Methodik zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete wurde von der
EU-Kommission 2021 als unvereinbar mit der europäischen Nitratrichtlinie
eingestuft. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum
Vertragsverletzungsverfahren werde nicht ausreichend umgesetzt. Der Bund hat
daher mit der EU-Kommission ein neues Verfahren zur Ausweisung nitratbelasteter
Gebiete abgestimmt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung
nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete wurde im August im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Neben der Landesdüngeverordnung hat die Änderung der
Grundwasserverordnung vom 12.10.2022 zu einer zusätzlichen Erhöhung der roten
Gebiete geführt. Diese schreibt vor, die Denitrifikation im Grundwasser zu
berücksichtigen. Die gemessenen Nitratgehalte werden dabei um den
Denitrifikationswert erhöht; wodurch eine Überschreitung des Schwellenwertes
von 50 mg/l Nitrat auf vielen Flächen erreicht wird.
Zuständigkeiten
Die Überwachung der Düngeverordnung erfolgt in NRW durch die Landwirtschaftskammern.
Die Überwachung der Grundwasserqualität erfolgt durch das Landesumweltamt. Das
Landwirtschaftsministerium hatte den Bund gebeten, umgehend ein Konzept zur
verursacher-gerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von
Verpflichtungen in roten Gebieten zu erarbeiten. Hierdurch sollen Betriebe mit
niedrigen Stickstoffüberschüssen und Betriebe mit geringem
Stickstoffemissionsrisiko Ausnahmen von den Vorgaben der Düngeverordnung
erhalten.
Der Kreis Borken unterstützt die Erweiterung des Messstellennetzes, um
künftig eine genauere Gebietsausweisung zu ermöglichen. Derzeit gibt es etwa 1
Grundwassermessstelle je 30-50 km².
In diesem Zusammenhang ist auch die Pilotkooperation Legden-Asbeck
„Stickstoff-Eintrag“ im Kreis Borken, als eine von insgesamt 4 Kooperationen in
NRW, zu erwähnen (Sitzungsvorlage Nr. 0343/2022/KREIS). Über aktuelle
Ergebnisse der Beprobung ausgewählter Flächen wird Herr Röwekamp in seinem
Vortrag informieren.