Betreff
Auswirkungen des Infrakttretens der Landes-Dünge-Verordnung NRW und der Änderung der Grundwasserverordnung zum 12.10.2022 auf die heimische Landwirtschaft
Vorlage
0014/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Sachdarstellung:

Im Umweltausschuss am 02.06.2022 hat die Verwaltung darüber informiert, dass durch die erwartete Änderung der Gebietsausweisung die „roten Gebiete“ im Kreis Borken deutlich zunehmen werden (Sitzungsvorlage Nr. 0171/2022/KREIS). Die Landesdüngeverordnung trat am 01.12.2022 in Kraft. Sie gibt die nitratbelasteten („rote Gebiete“) und eutrophierten Gebiete (erhöhte Phosphat-Gehalte) in NRW bekannt. Der Umfang der als nitratbelastet eingestuften Flächen in NRW ist ab dem 01.12.2022 von knapp 165.000 Hektar auf über 500.000 Hektar angestiegen. Die neue Gebietskulisse und die betroffenen Feldblockflächen sind seit dem 1. Dezember 2022 unter https://www.elwasweb.nrw.de abrufbar (s.a. Anlage).

 

Auswirkungen auf den Kreis Borken

Die Landesdüngeverordnung trifft die Landwirtschaft im Kreis Borken besonders hart. Im Kreis Borken ist der Anteil der nitratbelasteten Fläche aufgrund der intensiven Landwirtschaft deutlich größer als im Landesschnitt.

Während der Südkreis bereits einen relativ hohen Anteil an roten Gebieten hatte, war der Nordkreis (insbesondere Gronau, Heek) bisher nicht als nitratbelastet eingestuft. Hier sind nun seit dem 01.12.2022 erhebliche Flächenanteile als nitratbelastet eingestuft.

Die Ausweisung als nitratbelastetes Gebiet („rotes Gebiet“) ist mit deutlichen Einschränkungen für die Landwirtschaft verbunden. Eine zentrale Vorgabe sieht eine Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent im Durchschnitt des Betriebes vor. Dies bedeutet vereinfacht, dass die Landwirte 20 Prozent unter dem berechneten Bedarf düngen dürfen und damit deutliche Einbußen bei der Menge des Ertrags und der Qualität der Ernte zu erwarten sind.

 

Rechtliche Genese

Hintergrund der geänderten Einstufung sind nicht gestiegene Nitratkonzentrationen im Grundwasser sondern eine geänderte Methodik bei der Auswertung der vorhandenen Daten. Bis 2019 waren noch etwa 80 Prozent der Kreisfläche als nitratbelastet ausgewiesen. Mit der Düngeverordnung 2020 und der Landesdüngeverordnung 2020 wurde dann die sog. emissionsbasierte Binnendifferenzierung eingeführt. Dadurch erfolgte zunächst für die roten Grundwasserkörper und dann ab 01.2022 für alle Grundwasserkörper eine feldblockbezogene Bewertung der Nitratbelastung. Insgesamt gingen dadurch die roten Gebiete im Kreis Borken auf etwa 20 Prozent zurück.

Die Methodik zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete wurde von der EU-Kommission 2021 als unvereinbar mit der europäischen Nitratrichtlinie eingestuft. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Vertragsverletzungsverfahren werde nicht ausreichend umgesetzt. Der Bund hat daher mit der EU-Kommission ein neues Verfahren zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete abgestimmt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete wurde im August im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Neben der Landesdüngeverordnung hat die Änderung der Grundwasserverordnung vom 12.10.2022 zu einer zusätzlichen Erhöhung der roten Gebiete geführt. Diese schreibt vor, die Denitrifikation im Grundwasser zu berücksichtigen. Die gemessenen Nitratgehalte werden dabei um den Denitrifikationswert erhöht; wodurch eine Überschreitung des Schwellenwertes von 50 mg/l Nitrat auf vielen Flächen erreicht wird.

 

Zuständigkeiten

Die Überwachung der Düngeverordnung erfolgt in NRW durch die Landwirtschaftskammern. Die Überwachung der Grundwasserqualität erfolgt durch das Landesumweltamt. Das Landwirtschaftsministerium hatte den Bund gebeten, umgehend ein Konzept zur verursacher-gerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in roten Gebieten zu erarbeiten. Hierdurch sollen Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen und Betriebe mit geringem Stickstoffemissionsrisiko Ausnahmen von den Vorgaben der Düngeverordnung erhalten.

Der Kreis Borken unterstützt die Erweiterung des Messstellennetzes, um künftig eine genauere Gebietsausweisung zu ermöglichen. Derzeit gibt es etwa 1 Grundwassermessstelle je 30-50 km².

In diesem Zusammenhang ist auch die Pilotkooperation Legden-Asbeck „Stickstoff-Eintrag“ im Kreis Borken, als eine von insgesamt 4 Kooperationen in NRW, zu erwähnen (Sitzungsvorlage Nr. 0343/2022/KREIS). Über aktuelle Ergebnisse der Beprobung ausgewählter Flächen wird Herr Röwekamp in seinem Vortrag informieren.