Betreff
Erweiterung der Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern im Alltagsverkehr
Vorlage
0018/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Sachdarstellung zur Erweiterung der Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern im Alltagsverkehr wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

Die Verwaltung hat auf Anregung des Fachausschusses geprüft, unter welchen Voraussetzungen die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern im Alltagsverkehr, also auch außerhalb der Fietsenbus-Saison, verbessert werden könnten.

Die Mitnahme von Fahrrädern im Alltagsverkehr mit gesonderten Anhängern bzw. Fahrradträgern ist nur eingeschränkt umsetzbar. Bei Gelenk- bzw. Großraumbussen ist dies angesichts der gesetzlichen Fahrzeugmaximallänge von 18,75 m nicht zulässig. Auch der Einsatz von 15m-Fahrzeugen mit Fahrradanhängern hat sich Praktikern zu Folge als nur sehr eingeschränkt praxistauglich erwiesen. Hier werden insbesondere aufgrund des weit ausschwenkenden Hecks Gefahrenquellen eröffnet. Zudem führt das Beladen der Anhänger zu deutlichen Fahrtzeitverlusten. Eine Ausweitung der Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern im Alltagsverkehr zu den Hauptverkehrszeiten wäre daher nur mit dem Einsatz weiterer Buskapazitäten möglich. Aufgrund der angespannten Situation in Bezug auf das Fahrpersonal ist dies perspektivisch wohl nicht umsetzbar.

Einzelne Fahrräder können auf der Mehrzweckfläche in den Bussen mitgenommen werden. Die Frage ist, ob diese durch den Entfall von Sitzplatzkapazitäten erweitert werden sollten. Bei den SchnellBus-Linien S70 und S75 mit Sitzplatzgarantie ist dies aufgrund der hohen Fahrgastnachfrage zumeist nicht möglich. Auf anderen Linien wurden bereits die Mehrzweckfläche erweitert (wie z.B. in der X80) oder aber gesonderte Befestigungsvorrichtungen zur Sicherung von Fahrrädern montiert.  

Die Verwaltung wird unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen eingehend prüfen, bei welchen Linien eine Erweiterung der Mehrzweckflächen in den Bussen (abgesehen von den Schnellbuslinien) sinnvoll und möglich ist. Eine größere Mehrzweckfläche würde nicht nur Fahrradfahrern, sondern auch anderen Zwecken wie der Mitnahme von Kinderwagen oder der Mitfahrmöglichkeit für Nutzer:innen von Elektro-/Seniorenmobilen zu Gute kommen. Abzuwägen sind beispielsweise praktische Probleme in der Handhabung in Stoßzeiten. Auf diese Weise sollen klare, allgemeingültige Vorgaben für erweiterte Mehrzweckflächen erarbeitet werden.

Als Alternative zur Mitnahme der Fahrräder im Bus unterstützt der Kreis Borken den Ausbau von Mobilstationen als physische Schnittstelle zwischen Rad und Bus. So könnte bspw. für Berufspendler die Mitnahmenotwendigkeit des Fahrrads im Bus entfallen, wenn das Rad diebstahlgeschützt untergestellt werden kann. Über das vom NWL beschaffte Buchungs- und Schließsystem, welches in die Mobilitäts-App des Kreises Borken integriert wird und an den örtlichen Fahrradabstellanlagen eingerichtet werden kann, werden sichere Abstellmöglichkeiten angeboten werden können. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

 


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE