Der Änderungsentwurf des Landschaftsplanes „Rekener Berge“ wird in der Zeit vom 01.11.2006 bis 01.12.2006 öffentlich ausgelegt (§§ 26 c und 29 LG NW).
Rechtsgrundlage:
§§ 27 a bis 27 c und 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW –) in der aktuellen Fassung
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 27.05.2004 die Änderung des Landschaftsplanes „Rekener Berge“ beschlossen. Er hat gleichzeitig das Plangebiet um die Flächen des Naturschutzgebietes „Heubachwiesen“ erweitert.
Der zur Änderung anstehende Landschaftsplan ist seit 1989 rechtskräftig. Seine Festsetzungen sind gemeinsam mit den beteiligten Grundstückseigentümern weitestgehend umgesetzt.
Der Plan selbst ist gekennzeichnet von einer Fülle ins Detail gehender Einzelfestsetzungen. Aufgrund dieser und weiterer Regelungsinhalte ist er nicht geeignet, den beteiligten Kommunen (Heiden und Reken), aber auch den ansässigen Land- und Forstwirten als „Ökokonto“ zu dienen. Weiterhin ist zum Nachteil der Landwirtschaft sowie von Natur und Landschaft die Anwendung des Kreiskulturlandschaftsprogramms nicht möglich.
Um zu einer Entfrachtung der Planinhalte und um zur Anwendung der zwischenzeitlich entwickelten modernen liberalen Planungsgrundsätze zu kommen, ist es geboten, den Plan entsprechend zu ändern. Dabei wurden auch gemäß vertraglicher Regelung mit dem Land Nordrhein-Westfalen, den Städten und Gemeinden sowie der Landwirtschaft die zur Europäischen Union gemeldeten FFH-Gebiete zweckmäßig umgesetzt.
Die nicht mehr zeitgemäßen Planungsinhalte wurden aktualisiert. Damit wird auch die gebotene Gleichbehandlung aller Räume im Kreis erreicht.
Mit Beschluss vom 02.02.2006 hat der Kreistag im Rahmen der Beratungen des Entwurfs des Landschaftsplanes „Velen“ die dort noch enthaltenen Flächen der Gemeinde Reken aus dem LP „Velen“ herausgelöst und dem LP „Rekener Berge“ zugeschlagen.
Der nunmehr vorliegende Entwurf, der von der Unteren Landschaftsbehörde erarbeitet worden ist, wurde am 16.02.2006 dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde und am 28.03.2006 dem Umweltausschuss vorgestellt.
Aufgrund der im Plan enthaltenen und vorstehend beschriebenen Vereinfachungen soll sich an die einwöchige frühzeitige Bürgerbeteiligung, die in der bewährten Form eines Bürgerbüros vor Ort statt finden soll, die Offenlage in der Zeit vom 01.11.2006 bis 01.12.2006 anschließen. Die Bürger haben innerhalb dieses Zeitraums Gelegenheit Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung benachrichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die örtliche Umsetzung des Landschaftsplanes sind ab dem Haushaltsjahr 2008 Mittel bereit zu stellen. Konkrete Angaben zu den voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung des Landschaftsplanes werden in der Vorlage zum Satzungsbeschluss aufgezeigt.
Anlagen: