Der Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Kreistag die Annahme des
Budgets 04 „Gesundheit“ für das Jahr 2023.
Rechtsgrundlage:
§ 53 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des
8. bis 12. Teils der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Sachdarstellung:
Der Entwurf des
Kreishaushaltes 2023 ist am 15.12.2022 in den Kreistag eingebracht worden. Es
ist vorgesehen, den Kreishaushalt für das Jahr 2023 im Kreisausschuss am
09.03.2023 abschließend zu beraten und durch den Kreistag am 16.03.2022 zu
verabschieden.
Über Anträge
externer Verbände und Institutionen wird in der Sitzung nur beraten und
beschlossen, wenn sich Fraktionen oder auch einzelne Ausschussmitglieder den
jeweiligen Antrag ganz oder in Teilen zu Eigen machen.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht
zu erwarten / sind nicht ersichtlich.