Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hier: Ferienprogramm Hochmoor e.V.
Vorlage
0163/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreisjugendhilfeausschuss erkennt den Verein „Ferienprogramm Hochmoor e.V.“ mit Sitz in Gescher zunächst befristet für ein Jahr als Träger der freien Jugendhilfe an.


Rechtsgrundlage:

§ 75 SGB VIII i.V. mit § 25 AG KJHG


Sachdarstellung:

Der Verein mit Sitz in Gescher wurde am 21.03.2006 von Ehrenamtlichen gegründet, die schon z.T. mehrere Jahre Stadtranderholungen in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde Gescher organisiert haben.

Mit dem Ziel einer eigenständigen Organisationsform und vor allem der Erweiterung des Engagements für die Jugendpflege wurde der Verein gegründet. Zweck des Vereines ist die Durchführung von Freizeit-/ Kultur- und Sportaktivitäten für Kinder und Jugendliche in Gescher-Hochmoor. So sollen neben der Fortentwicklung von Ferienangeboten vor allem kinder- und jugendorientierte Bildungsveranstaltungen durchgeführt werden. Der Verein widmet sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecken.

Zweifel an einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit und einer sachgerechten und wirtschaftlichen Verwendung der Mittel bestehen nicht.