Betreff
Kreisentwicklungsstrategie "Kompass 2035"
Vorlage
0036/2023/KREIS/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Kreistag beschließt den „Kompass 2035“ als Entwicklungsstrategie für den Kreis Borken.

 

Es werden entsprechend der einstimmigen Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung vom 09.02.2023 folgende Anpassungen in die anliegende Fassung vom 30.01.2023 aufgenommen:

 

Seite 29, Absatz Landwirtschaft:

Das Wort „Windräder“ wird ersetzt durch „Windenergieanlagen“.

 

Seite 38, Route 16:

In der Routenbeschreibung wird nach den Wörtern „zu begleiten.“ der Halbsatz „[…], Nährstoffkreisläufe effizienter zu nutzen und im Idealfall gänzlich zu schließen.“ ergänzt.

 

Zudem werden vor den letzten beiden Sätzen folgende Sätze ergänzt:

„Die Öko-Modellregion Münsterland soll einen Beitrag zum Erreichen der Ziele von Bund und Land zur Steigerung des Flächenanteils der ökologischen Landwirtschaft leisten. Die regionale Vermarktung von Produkten aus ökologischer ebenso wie aus konventioneller Landwirtschaft stärkt dabei die lokale Wertschöpfung und Selbstverständnis des Westmünsterlands als landwirtschaftlich geprägte Region.“

 


 

Sachdarstellung:

 

1.    Ausgangssituation

Das Kreisentwicklungsprogramm „Kompass 2025“ wurde 2011 vom Kreistag des Kreises Borken als richtungsweisender strategischer Rahmen beschlossen. Der Kompass hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Er schafft Transparenz hinsichtlich zahlreicher Aktivitäten des Kreises und richtet sich dabei vorrangig an Politik und Verwaltung. Nach mehr als zehn Jahren erfolgt entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages vom 11.03.2021 eine Fortschreibung, um den Kompass an die aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten anzupassen. Der fortgeschriebene „Kompass 2035“ soll dabei unterstützen, den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen und einen entsprechenden Handlungsrahmen aufzeigen.

 

2.    Fortschreibungsprozess für den „Kompass 2035“

Das Verfahren zur Fortschreibung des Kompasses wurde 2021 und 2022 in mehreren Sitzungen mit der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verwaltungsentwicklung (IAG VE) beraten und einvernehmlich festgelegt. Dabei wurde festgehalten, dass der fortgeschriebene Kompass weiter allgemeinstrategischer Natur bleiben und als Leitlinienpapier für die Kreisverwaltung dienen soll. Insofern wird eine klare Abgrenzung zu den inzwischen zahlreichen operationalisierten Fachkonzepten vollzogen. In den Fachkonzepten und -planungen (z.B. Klimaschutzkonzept, Mobilitätskonzept, Jugendhilfeplanung) wird die konkretere Umsetzung einzelner Maßnahmen thematisiert. Demgegenüber soll auch der fortgeschriebene Kompass einen richtungsweisenden Rahmen im Sinne einer langfristig ausgerichteten und übergeordneten Strategie bilden.

Abstimmungsgemäß wurde auf Basis der Festlegungen in der IAG VE in einem ersten Schritt verwaltungsseitig eine Entwurfsfassung des fortgeschriebenen Kompasses erstellt, die sich unter Würdigung zurückliegender Entwicklungen auf die Fortschreibung der bisherigen Routen zur Erreichung der Oberziele fokussierte. Diese wurde den Fraktionen des Kreistags Mitte September 2022 zugeleitet und bildete die Grundlage der weiteren Abstimmungen. Wichtige externe Partnerinnen und Partner wurden in die Fortentwicklung der Routen einschließlich einer ersten Kurzbeschreibung bereits einbezogen (u.a. WFG, EGW, EUREGIO, Münsterland e.V.).

Die Entwurfsfassung wurde in zwei intensiven und konstruktiven Workshops am 27.10.2022 und 02.11.2022 mit ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen umfassend beraten. Es wurden alle den Oberzielen zugeordneten Routenbezeichnungen und –beschreibungen erörtert. Dabei bestand fraktionsübergreifend ein hohes Maß an Einvernehmen. Zahlreiche Routenbeschreibungen wurden wie entworfen bestätigt bzw. geringfügig redaktionell und inhaltlich angepasst. Einige Routen wurden auf Basis der Anregungen der Fraktionen gezielt inhaltlich fortentwickelt. Einzelne Routen wurden zudem komplett neu ergänzt. In Summe stehen 69 Routen, die den nunmehr sechs Oberzielen zugeordnet werden.

Auf Basis dieser Workshop-Ergebnisse erfolgte im Weiteren eine erneute Abstimmung u. a. mit den Städten und Gemeinden des Kreises Borken sowie anschließend die Erstellung der Langfassung des „Kompass 2035“. Der Entwurf wurde den Fraktionen des Kreistags am 13.01.2023 zur Verfügung gestellt. Er beinhaltete die zuvor einvernehmlich festgehaltenen Anpassungen. Weitere Anmerkungen auch zu den einführenden textlichen Passagen sowie dem Ausblick wurden in einem dritten Workshop mit den Kreistagsfraktionen am 24.01.2023 erörtert und in der nun vorliegenden Langfassung des „Kompass 2035“ (siehe Anlage) eingearbeitet.

Zudem wurde abgestimmt, die Beratung und Beschlussfassung über dem „Kompass 2035“ im Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung am 09.02.2023 sowie im Kreisausschuss am 09.03.2023 und im Kreistag am 16.03.2023 zu vollziehen.

 

 

3.    Struktur des „Kompasses 2035“

Entsprechend der Abstimmungen mit den Fraktionen des Kreistags bilden sechs langfristige Zielsetzungen den inhaltlichen Schwerpunkt des „Kompass 2035“. Diese stehen gleichrangig nebeneinander, was textlich sowie grafisch durch die sechseckigen Impressionen auf der Deck- und Rückseite unterstrichen wird. Erst das Zusammenspiel aller langfristigen Ziele kann eine nachhaltige und damit zukunftsfähige Entwicklung des Kreises Borken gewährleisten:

·      Starke Wirtschaft – Position des Kreises als zukunftsfester und leistungsfähiger Wirtschaftsraum ausbauen

·      Intakte Umwelt und effektiver Klimaschutz – Position des Kreises als intakte und klimaneutrale Parklandschaft gestalten

·      Zukunftsfähige Mobilität und hohe Verkehrssicherheit – Position des Kreises als moderne Region mit sicheren und vielfältigen Mobilitätsmöglichkeiten sichern

·      Vielfältige Bildung – Position des Kreises als vielfältige Bildungsregion mit guten Chancen auf einem starken Arbeitsmarkt weiter entwickeln

·      Hohe Lebensqualität – Position des Kreises als lebenswerte Region sichern und weiter entwickeln

·      Aktive Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit – Position des Kreises als attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld für Familien weiter ausbauen

 

Insgesamt 69 Routen zur Zielerreichung sind den sechs langfristigen Zielsetzungen zugeordnet. Ihnen wird jeweils eine kurze Situationsanalyse vorangestellt, um wesentliche Ausgangsbedingungen komprimiert zu schildern.

Hinzu kommen einführende Kapitel, in denen u. a. auf die veränderten Herausforderungen, Handlungsleitlinien, die Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern sowie gezielt auf die übergreifenden Querschnittsthemen Demografischer Wandel, Gender Mainstreaming, Inklusion, Integration, Digitalisierung und Nachhaltigkeit eingegangen wird. Diese werden zudem in zahlreichen Routen aufgegriffen. Als Bezugspunkt besonders hervorgehoben werden entsprechend der Beschlussfassung des Kreistags vom 16.12.2021 die Querschnittsthemen Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Ansätze und Initiativen zur Digitalisierung werden innerhalb der sechs langfristigen Ziele jeweils gesondert in das Routen-System aufgenommen. In jedem langfristigen Ziel ist deshalb mindestens eine zielspezifische Route zum Thema „Digitalisierung“ zu finden. Bezugspunkte zu den Nachhaltigkeitszielen der UN („Sustainable Development Goals" - SDGs) und zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden einführend erläutert. Um die Wirkung der Routen in Richtung einer nachhaltigen Strategie zu gewährleisten, erfolgte am Ende der jeweiligen Routen zudem eine Zuordnung zu SDGs, wobei hier vorrangig die Ziele benannt wurden, die durch die jeweilige Route in besonderem Maße gefördert werden.

Im Ausblick wird die Wechselwirkung der langfristigen Ziele betont und die Verzahnung der Darstellungen zu den Budget- und Haushaltsplanungen erläutert.

 

Die Gestaltung des Layouts knüpft im Sinne des Wiedererkennungswertes bewusst an den bisherigen Kompass an, ist aber insgesamt deutlich fortentwickelt worden. Nach Möglichkeit haben die eingebauten Bilder und Fotos regionalen Bezug.

 

 

4.    Weiteres Vorgehen

Der Kreis Borken konkretisiert in seinen verschiedenen Fachkonzepten und –planungen kontinuierlich seine entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekte. Hierbei erfolgt eine inhaltliche Orientierung und Verzahnung zum „Kompass 2035“.

Konkrete Maßnahmen werden in die Budget- und Haushaltsplanungen eines jeden Jahres eingebracht. Die wesentlichen Ziele und Strategien des Kreises und die daraus resultierenden Aktivitäten werden zudem nach der Kommunalhaushaltsverordnung jährlich im Vorbericht des Kreishaushalts auch im Sinne einer Nachhaltigkeitsberichterstattung komprimiert beschrieben. Eine weitere Verknüpfung zum jährlichen Kreishaushalt erfolgt jeweils auf Produktebene inhaltlich über Ziele und Kennzahlen sowie finanziell über die Budgetansätze. So ist eine inhaltliche und finanzielle politische Bewertung und Entscheidung in den Fachausschüssen sowie in Kreisausschuss und Kreistag gewährleistet. 

Nach Beschluss des „Kompass 2035“ erfolgt der Druck und die Verteilung. Zudem wird der „Kompass 2035“ digital abrufbar zur Verfügung gestellt.

 

Anlage

Kompass 2035 mit Stand vom 30.01.2023

 

 

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Der Kreistag beschließt den „Kompass 2035“ als Entwicklungsstrategie für den Kreis Borken nicht.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE