Der Kreistag
beschließt den „Kompass 2035“ als Entwicklungsstrategie für den Kreis Borken.
Es werden entsprechend der einstimmigen Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung vom 09.02.2023 folgende Anpassungen in die anliegende Fassung vom 30.01.2023 aufgenommen:
Seite 29,
Absatz Landwirtschaft:
Das Wort „Windräder“ wird ersetzt durch „Windenergieanlagen“.
Seite 38,
Route 16:
In der Routenbeschreibung wird nach den Wörtern „zu begleiten.“ der Halbsatz „[…], Nährstoffkreisläufe effizienter zu nutzen und im Idealfall gänzlich zu schließen.“ ergänzt.
Zudem werden vor den letzten beiden Sätzen folgende Sätze ergänzt:
„Die Öko-Modellregion Münsterland soll einen Beitrag zum Erreichen der
Ziele von Bund und Land zur Steigerung des Flächenanteils der ökologischen
Landwirtschaft leisten. Die regionale Vermarktung von Produkten aus
ökologischer ebenso wie aus konventioneller Landwirtschaft stärkt dabei die
lokale Wertschöpfung und Selbstverständnis des Westmünsterlands als
landwirtschaftlich geprägte Region.“
Sachdarstellung:
1.
Ausgangssituation
Das Kreisentwicklungsprogramm
„Kompass 2025“ wurde 2011 vom Kreistag des Kreises Borken als
richtungsweisender strategischer Rahmen beschlossen. Der Kompass hat sich in
den vergangenen Jahren bewährt. Er schafft Transparenz hinsichtlich zahlreicher
Aktivitäten des Kreises und richtet sich dabei vorrangig an Politik und
Verwaltung. Nach mehr als zehn Jahren erfolgt entsprechend der Beschlussfassung
des Kreistages vom 11.03.2021 eine Fortschreibung, um den Kompass an die
aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten anzupassen. Der fortgeschriebene
„Kompass 2035“ soll dabei unterstützen, den Herausforderungen der Zukunft zu
begegnen und einen entsprechenden Handlungsrahmen aufzeigen.
2.
Fortschreibungsprozess für
den „Kompass 2035“
Das Verfahren zur Fortschreibung
des Kompasses wurde 2021 und 2022 in mehreren Sitzungen mit der
Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verwaltungsentwicklung (IAG VE) beraten und
einvernehmlich festgelegt. Dabei wurde festgehalten, dass der fortgeschriebene
Kompass weiter allgemeinstrategischer Natur bleiben und als Leitlinienpapier
für die Kreisverwaltung dienen soll. Insofern wird eine klare Abgrenzung zu den
inzwischen zahlreichen operationalisierten Fachkonzepten vollzogen. In den
Fachkonzepten und -planungen (z.B. Klimaschutzkonzept, Mobilitätskonzept,
Jugendhilfeplanung) wird die konkretere Umsetzung einzelner Maßnahmen
thematisiert. Demgegenüber soll auch der fortgeschriebene Kompass einen
richtungsweisenden Rahmen im Sinne einer langfristig ausgerichteten und
übergeordneten Strategie bilden.
Abstimmungsgemäß wurde auf Basis
der Festlegungen in der IAG VE in einem ersten Schritt verwaltungsseitig eine
Entwurfsfassung des fortgeschriebenen Kompasses erstellt, die sich unter
Würdigung zurückliegender Entwicklungen auf die Fortschreibung der bisherigen
Routen zur Erreichung der Oberziele fokussierte. Diese wurde den Fraktionen des
Kreistags Mitte September 2022 zugeleitet und bildete die Grundlage der
weiteren Abstimmungen. Wichtige externe Partnerinnen und Partner wurden in die
Fortentwicklung der Routen einschließlich einer ersten Kurzbeschreibung bereits
einbezogen (u.a. WFG, EGW, EUREGIO, Münsterland e.V.).
Die Entwurfsfassung wurde in
zwei intensiven und konstruktiven Workshops am 27.10.2022 und 02.11.2022 mit
ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen umfassend beraten. Es
wurden alle den Oberzielen zugeordneten Routenbezeichnungen und –beschreibungen
erörtert. Dabei bestand fraktionsübergreifend ein hohes Maß an Einvernehmen.
Zahlreiche Routenbeschreibungen wurden wie entworfen bestätigt bzw. geringfügig
redaktionell und inhaltlich angepasst. Einige Routen wurden auf Basis der
Anregungen der Fraktionen gezielt inhaltlich fortentwickelt. Einzelne Routen
wurden zudem komplett neu ergänzt. In Summe stehen 69 Routen, die den nunmehr
sechs Oberzielen zugeordnet werden.
Auf
Basis dieser Workshop-Ergebnisse erfolgte im Weiteren eine erneute Abstimmung
u. a. mit den Städten und Gemeinden des Kreises Borken sowie anschließend die
Erstellung der Langfassung des „Kompass 2035“. Der Entwurf wurde den Fraktionen
des Kreistags am 13.01.2023 zur Verfügung gestellt. Er beinhaltete die zuvor
einvernehmlich festgehaltenen Anpassungen. Weitere Anmerkungen auch zu den
einführenden textlichen Passagen sowie dem Ausblick wurden in einem dritten Workshop
mit den Kreistagsfraktionen am 24.01.2023 erörtert und in der nun vorliegenden
Langfassung des „Kompass 2035“ (siehe Anlage) eingearbeitet.
Zudem
wurde abgestimmt, die Beratung und Beschlussfassung über dem „Kompass 2035“ im
Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung am 09.02.2023
sowie im Kreisausschuss am 09.03.2023 und im Kreistag am 16.03.2023 zu
vollziehen.
3.
Struktur des „Kompasses
2035“
Entsprechend der Abstimmungen
mit den Fraktionen des Kreistags bilden sechs langfristige Zielsetzungen den
inhaltlichen Schwerpunkt des „Kompass 2035“. Diese stehen gleichrangig
nebeneinander, was textlich sowie grafisch durch die sechseckigen Impressionen
auf der Deck- und Rückseite unterstrichen wird. Erst das Zusammenspiel aller
langfristigen Ziele kann eine nachhaltige und damit zukunftsfähige Entwicklung
des Kreises Borken gewährleisten:
·
Starke Wirtschaft – Position
des Kreises als zukunftsfester und leistungsfähiger Wirtschaftsraum ausbauen
·
Intakte Umwelt und effektiver Klimaschutz – Position des Kreises als intakte und klimaneutrale Parklandschaft
gestalten
·
Zukunftsfähige Mobilität und hohe Verkehrssicherheit – Position des Kreises als moderne Region
mit sicheren und vielfältigen Mobilitätsmöglichkeiten sichern
·
Vielfältige Bildung –
Position des Kreises als vielfältige Bildungsregion mit guten Chancen auf einem
starken Arbeitsmarkt weiter entwickeln
·
Hohe Lebensqualität –
Position des Kreises als lebenswerte Region sichern und weiter entwickeln
·
Aktive Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit – Position des Kreises als attraktives
Lebens- und Arbeitsumfeld für Familien weiter ausbauen
Insgesamt 69 Routen zur
Zielerreichung sind den sechs langfristigen Zielsetzungen zugeordnet. Ihnen
wird jeweils eine kurze Situationsanalyse vorangestellt, um wesentliche
Ausgangsbedingungen komprimiert zu schildern.
Hinzu kommen einführende
Kapitel, in denen u. a. auf die veränderten Herausforderungen,
Handlungsleitlinien, die Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnerinnen und
Partnern sowie gezielt auf die übergreifenden Querschnittsthemen Demografischer
Wandel, Gender Mainstreaming, Inklusion, Integration, Digitalisierung und
Nachhaltigkeit eingegangen wird. Diese werden zudem in zahlreichen Routen
aufgegriffen. Als Bezugspunkt besonders hervorgehoben werden entsprechend der
Beschlussfassung des Kreistags vom 16.12.2021 die Querschnittsthemen
Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Ansätze und Initiativen zur Digitalisierung
werden innerhalb der sechs langfristigen Ziele jeweils gesondert in das Routen-System
aufgenommen. In jedem langfristigen Ziel ist deshalb mindestens eine
zielspezifische Route zum Thema „Digitalisierung“ zu finden. Bezugspunkte zu
den Nachhaltigkeitszielen der UN („Sustainable Development Goals" - SDGs)
und zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden einführend erläutert. Um die
Wirkung der Routen in Richtung einer nachhaltigen Strategie zu gewährleisten,
erfolgte am Ende der jeweiligen Routen zudem eine Zuordnung zu SDGs, wobei hier
vorrangig die Ziele benannt wurden, die durch die jeweilige Route in besonderem
Maße gefördert werden.
Im Ausblick wird die
Wechselwirkung der langfristigen Ziele betont und die Verzahnung der
Darstellungen zu den Budget- und Haushaltsplanungen erläutert.
Die Gestaltung des Layouts knüpft im Sinne des
Wiedererkennungswertes bewusst an den bisherigen Kompass an, ist aber insgesamt
deutlich fortentwickelt worden. Nach Möglichkeit
haben die eingebauten Bilder und Fotos regionalen Bezug.
4.
Weiteres Vorgehen
Der Kreis Borken konkretisiert in seinen
verschiedenen Fachkonzepten und –planungen kontinuierlich seine
entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekte. Hierbei erfolgt eine
inhaltliche Orientierung und Verzahnung zum „Kompass 2035“.
Konkrete Maßnahmen werden in die Budget- und Haushaltsplanungen eines
jeden Jahres eingebracht. Die wesentlichen Ziele und Strategien des Kreises und
die daraus resultierenden Aktivitäten werden zudem nach der
Kommunalhaushaltsverordnung jährlich im Vorbericht des Kreishaushalts auch im
Sinne einer Nachhaltigkeitsberichterstattung komprimiert beschrieben. Eine
weitere Verknüpfung zum jährlichen Kreishaushalt erfolgt jeweils auf
Produktebene inhaltlich über Ziele und Kennzahlen sowie finanziell über die
Budgetansätze. So ist eine inhaltliche und finanzielle politische Bewertung und
Entscheidung in den Fachausschüssen sowie in Kreisausschuss und Kreistag
gewährleistet.
Nach Beschluss des „Kompass 2035“ erfolgt der Druck und die Verteilung. Zudem wird der „Kompass 2035“ digital abrufbar zur Verfügung gestellt.
Anlage
Kompass 2035 mit Stand vom 30.01.2023
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Der Kreistag beschließt den „Kompass 2035“ als Entwicklungsstrategie für den Kreis Borken nicht.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE