Betreff
Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes 3.0 für den Kreis Borken
Vorlage
0057/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

  1. Das fortgeschriebene Klimaschutzkonzept 3.0 für den Kreis Borken und dessen Umsetzung werden beschlossen. Insbesondere bekennt sich der Kreis Borken zur Zielsetzung der rechnerischen Klimaneutralität bis spätestens 2040.
  2. Die Umsetzung der Maßnahmensteckbriefe steht unter dem Vorbehalt der Ressourcenbereitstellung im Rahmen der jährlichen Kreishaushalte.
  3. Umsetzung und Wirksamkeit des Klimaschutzkonzeptes werden 2027 evaluiert.
  4. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung begleitet die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.

 

 


Sachdarstellung:

Bereits seit 2009 liegt für den Kreis Borken ein Klimaschutzkonzept vor, das erstmals 2014 fortgeschrieben worden ist. Die Verwaltung wurde vom Kreistag 2019 mit einer erneuten Fortschreibung beauftragt. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des Klimaschutzkonzeptes verfolgt der Kreis Borken das auch in der Kreisentwicklungsstrategie Kompass 2035 formulierte Ziel einer rechnerischen Klimaneutralität bis spätestens bis 2040.

 

In mehreren Schritten hat das Beratungsbüro der energielenker projects GmbH seit Prozessbeginn das Klimaschutzkonzept 3.0 entwickelt. Zu Beginn stand die Bestandsaufnahme zu den Treibhausgasemissionen sowie die Entwicklung von Szenarien. Die Zielsetzungen aus dem Klimaschutzkonzept 2014 und seine Umsetzung wurden evaluiert. In mehreren digitalen Workshops mit wichtigen externen Partnerinnen und Partnern und im Zuge einer kreisweiten Bürgerbefragung und Befragung von Jugendlichen wurden Hinweise und Anregungen zu möglichen Maßnahmenansätzen eingeholt. Aufbauend auf diesen Arbeitsergebnissen und einer Zielsetzung der rechnerischen Klimaneutralität bis spätestens 2040 sind dann Handlungsfelder abgeleitet und Maßnahmensteckbriefe erarbeitet worden. Die Maßnahmensteckbriefe werden weiter konkretisiert durch das energiepolitische Arbeitsprogramm, das im Kontext des European energy award (eea) die kontinuierliche Arbeit der Verwaltung im Klimaschutz kleinteilig widergibt. Das energiepolitische Arbeitsprogramm ist ebenfalls Teil des Entwurfs des Klimaschutzkonzeptes. Im Dezember 2022 lag ein umfassender Entwurf eines Klimaschutzkonzeptes 3.0 vor.

 

Fortschreibungsprozess:

Über den Arbeitsfortschritt ist seit 2020 fortlaufend in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung berichtet worden. Darüber hinaus ist im Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 02.06.2022 – SV 0166/2022/KREIS hierzu umfassend vorgetragen worden. Das weitere Verfahren zur Beratung des Entwurfs des Klimaschutzkonzeptes wurde dann am 08.12.2022 in der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verwaltungsentwicklung (IAG VE) abgestimmt und einvernehmlich festgelegt.

 

Den Fraktionen des Kreistages ist sodann am 09.12.2022 der erste umfassende Entwurf des Klimaschutzkonzepts vorgelegt worden. Der Entwurf umfasste die durch das Beratungsbüro der energielenker projects GmbH erarbeitete Bestandsaufnahme zu den Treibhausgasemissionen, die Szenarien, die Evaluation zum Klimaschutzkonzept 2014, 29 Maßnahmensteckbriefe in sieben Handlungsfeldern. Neun Maßnahmensteckbriefe identifizierte das Gutachterbüro als besonders wichtig und ordnete sie einem „Starterpaket“ zu. Die Ergebnisse der kreisweiten Befragung der Bürgerinnen und Bürger und der Jugendlichen im Kreis Borken, eine umfassende Darstellung des Akteursnetzwerkes des Kreises in der Klimaschutzarbeit sowie das energiepolitische Arbeitsprogramm sind Anlagen des Entwurfs des Klimaschutzkonzeptes.

 

Die Entwurfsfassung wurde in drei intensiven und konstruktiven Workshops am 31.01., 13.02. und 23.02.2023 mit ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen umfassend beraten. Es wurden neben dem einleitenden Teil auch die Handlungsfelder und Maßnahmensteckbriefe in den Handlungsfeldern erörtert und ihre zeitliche Priorisierung. Dabei bestand fraktionsübergreifend insgesamt ein hohes Maß an Einvernehmen. Die zuvor im Prozess zur Fortschreibung der Kreisentwicklungsstrategie Kompass 2035 einvernehmlich mit den Kreistagsfraktionen vereinbarten übergeordneten Zielsetzungen im Klimaschutz sind in die Beratung zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes umfassend eingeflossen.

 

Die überwiegende Zahl der Maßnahmensteckbriefe wurde bestätigt bzw. aufgrund der Beiträge in den Workshops redaktionell und inhaltlich angepasst. Eine Konformität mit dem Kompass 2035 wurde durchgängig hergestellt. Einige Maßnahmensteckbriefe wurden auf Basis der Anregungen der Fraktionen gezielt inhaltlich fortentwickelt. Ein Maßnahmensteckbrief wurde einvernehmlich verworfen. Einige Maßnahmensteckbriefe wurden zeitlich vorgezogen. Im Ergebnis enthält das Klimaschutzkonzept im jetzt vorliegenden Entwurf 28 Maßnahmensteckbriefe in sieben Handlungsfeldern. Im Workshop am 23.02.2023 haben die Fraktionen sich zu einem Starterpaket verständigt. In ihm sind Maßnahmensteckbriefe enthalten, die zeitnah angegangen werden sollen, da sie entweder Grundlagen für weitere Maßnahmen erarbeiten oder kurzfristige Effekte erzielen. Zum Starterpaket gehören jetzt 13 Maßnahmensteckbriefe. Die Maßnahmensteckbriefe sind weiter konkretisiert durch das energiepolitische Arbeitsprogramm als Teil des Klimaschutzkonzepts mit allen aktuell von der Verwaltung bearbeiteten Maßnahmen.

 

Es wurde abgestimmt, die Beratung und Beschlussfassung über das Klimaschutzkonzept 3.0 in einer Sondersitzung im Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 02.03.2023 sowie im Kreisausschuss am 09.03.2023 und im Kreistag am 16.03.2023 zu vollziehen.

 

Der finale Entwurf des Klimaschutzkonzeptes wurde den Fraktionen des Kreistags am 27.02.2023 zur Verfügung gestellt. Er beinhaltete die zuvor in den Workshops einvernehmlich festgehaltenen Anpassungen.

 

Weiteres Vorgehen:

      Nach Beschluss des „Klimaschutzkonzeptes 3.0“ erfolgt der Druck und die Verteilung. Zudem wird das „Klimaschutzkonzept“ digital abrufbar zur Verfügung gestellt.

      Konkrete Maßnahmen werden in die jährlichen Budget- und Haushaltsplanungen eingebracht. Soweit möglich sollen bei der Finanzierung der Umsetzung Fördermittel von Land, Bund, EU und anderer Programme prioritär eingesetzt werden.

      Auf Basis einer positiven Beschlussfassung zum Klimaschutzkonzept 3.0 setzt die Verwaltung ihre Bemühungen zur Rezertifizierung im eea-Prozess im Sommer 2023 fort.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja /  Dem Entwurf des Klimaschutzkonzeptes 3.0 wird nicht zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

 

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE