- Das fortgeschriebene
Klimaschutzkonzept 3.0 für den Kreis Borken und dessen Umsetzung werden
beschlossen. Insbesondere bekennt sich der Kreis Borken zur Zielsetzung
der rechnerischen Klimaneutralität bis spätestens 2040.
- Die Umsetzung der
Maßnahmensteckbriefe steht unter dem Vorbehalt der Ressourcenbereitstellung
im Rahmen der jährlichen Kreishaushalte.
- Umsetzung und Wirksamkeit
des Klimaschutzkonzeptes werden 2027 evaluiert.
- Die interfraktionelle
Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung begleitet die Umsetzung
des Klimaschutzkonzeptes.
Sachdarstellung:
Bereits seit 2009 liegt für den Kreis
Borken ein Klimaschutzkonzept vor, das erstmals 2014 fortgeschrieben worden
ist. Die Verwaltung wurde vom Kreistag 2019 mit einer erneuten Fortschreibung
beauftragt. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des Klimaschutzkonzeptes
verfolgt der Kreis Borken das auch in der Kreisentwicklungsstrategie Kompass
2035 formulierte Ziel einer rechnerischen Klimaneutralität bis spätestens bis
2040.
In mehreren Schritten hat das
Beratungsbüro der energielenker projects GmbH seit Prozessbeginn das
Klimaschutzkonzept 3.0 entwickelt. Zu Beginn stand die Bestandsaufnahme zu den
Treibhausgasemissionen sowie die Entwicklung von Szenarien. Die Zielsetzungen
aus dem Klimaschutzkonzept 2014 und seine Umsetzung wurden evaluiert. In
mehreren digitalen Workshops mit wichtigen externen Partnerinnen und Partnern
und im Zuge einer kreisweiten Bürgerbefragung und Befragung von Jugendlichen
wurden Hinweise und Anregungen zu möglichen Maßnahmenansätzen eingeholt.
Aufbauend auf diesen Arbeitsergebnissen und einer Zielsetzung der rechnerischen
Klimaneutralität bis spätestens 2040 sind dann Handlungsfelder abgeleitet und
Maßnahmensteckbriefe erarbeitet worden. Die Maßnahmensteckbriefe werden weiter
konkretisiert durch das energiepolitische Arbeitsprogramm, das im Kontext des
European energy award (eea) die kontinuierliche
Arbeit der Verwaltung im Klimaschutz kleinteilig widergibt. Das
energiepolitische Arbeitsprogramm ist ebenfalls Teil des Entwurfs des
Klimaschutzkonzeptes. Im Dezember 2022 lag ein umfassender Entwurf eines
Klimaschutzkonzeptes 3.0 vor.
Fortschreibungsprozess:
Über den Arbeitsfortschritt ist seit
2020 fortlaufend in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung berichtet worden. Darüber hinaus ist im Ausschuss für
Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 02.06.2022 – SV
0166/2022/KREIS hierzu umfassend vorgetragen worden. Das weitere Verfahren
zur Beratung des Entwurfs des Klimaschutzkonzeptes wurde dann am 08.12.2022 in
der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verwaltungsentwicklung (IAG
VE) abgestimmt und einvernehmlich festgelegt.
Den Fraktionen des Kreistages ist
sodann am 09.12.2022 der erste umfassende Entwurf des Klimaschutzkonzepts
vorgelegt worden. Der Entwurf umfasste die durch das Beratungsbüro der
energielenker projects GmbH erarbeitete Bestandsaufnahme zu den
Treibhausgasemissionen, die Szenarien, die Evaluation zum Klimaschutzkonzept
2014, 29 Maßnahmensteckbriefe in sieben Handlungsfeldern. Neun
Maßnahmensteckbriefe identifizierte das Gutachterbüro als besonders wichtig und
ordnete sie einem „Starterpaket“ zu. Die Ergebnisse der kreisweiten Befragung
der Bürgerinnen und Bürger und der Jugendlichen im Kreis Borken, eine
umfassende Darstellung des Akteursnetzwerkes des Kreises in der Klimaschutzarbeit
sowie das energiepolitische Arbeitsprogramm sind Anlagen des Entwurfs des
Klimaschutzkonzeptes.
Die
Entwurfsfassung wurde in drei intensiven und konstruktiven Workshops am 31.01.,
13.02. und 23.02.2023 mit ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der
Fraktionen umfassend beraten. Es wurden neben dem einleitenden Teil auch die
Handlungsfelder und Maßnahmensteckbriefe in den Handlungsfeldern erörtert und
ihre zeitliche Priorisierung. Dabei bestand fraktionsübergreifend insgesamt ein
hohes Maß an Einvernehmen. Die zuvor im Prozess zur Fortschreibung der
Kreisentwicklungsstrategie Kompass 2035 einvernehmlich mit den
Kreistagsfraktionen vereinbarten übergeordneten Zielsetzungen im Klimaschutz
sind in die Beratung zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes umfassend
eingeflossen.
Die
überwiegende Zahl der Maßnahmensteckbriefe wurde bestätigt bzw. aufgrund der
Beiträge in den Workshops redaktionell und inhaltlich angepasst. Eine
Konformität mit dem Kompass 2035 wurde durchgängig hergestellt. Einige Maßnahmensteckbriefe
wurden auf Basis der Anregungen der Fraktionen gezielt inhaltlich
fortentwickelt. Ein Maßnahmensteckbrief wurde einvernehmlich verworfen. Einige
Maßnahmensteckbriefe wurden zeitlich vorgezogen. Im Ergebnis enthält das
Klimaschutzkonzept im jetzt vorliegenden Entwurf 28 Maßnahmensteckbriefe in
sieben Handlungsfeldern. Im Workshop am 23.02.2023 haben die
Fraktionen sich zu einem Starterpaket verständigt. In ihm sind
Maßnahmensteckbriefe enthalten, die zeitnah angegangen werden sollen, da sie
entweder Grundlagen für weitere Maßnahmen erarbeiten oder kurzfristige Effekte
erzielen. Zum
Starterpaket gehören jetzt 13 Maßnahmensteckbriefe. Die Maßnahmensteckbriefe
sind weiter konkretisiert durch das energiepolitische Arbeitsprogramm als Teil
des Klimaschutzkonzepts mit allen aktuell von der Verwaltung bearbeiteten
Maßnahmen.
Es wurde
abgestimmt, die Beratung und Beschlussfassung über das Klimaschutzkonzept 3.0
in einer Sondersitzung im Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und
Klimaschutz am 02.03.2023 sowie im Kreisausschuss am 09.03.2023 und im Kreistag
am 16.03.2023 zu vollziehen.
Der finale
Entwurf des Klimaschutzkonzeptes wurde den Fraktionen des Kreistags am
27.02.2023 zur Verfügung gestellt. Er beinhaltete die zuvor in den Workshops
einvernehmlich festgehaltenen Anpassungen.
Weiteres Vorgehen:
• Nach Beschluss
des „Klimaschutzkonzeptes 3.0“ erfolgt der Druck und die Verteilung. Zudem wird
das „Klimaschutzkonzept“ digital abrufbar zur Verfügung gestellt.
• Konkrete
Maßnahmen werden in die jährlichen Budget- und Haushaltsplanungen eingebracht.
Soweit möglich sollen bei der Finanzierung der Umsetzung Fördermittel von Land,
Bund, EU und anderer Programme prioritär eingesetzt werden.
• Auf Basis einer
positiven Beschlussfassung zum Klimaschutzkonzept 3.0 setzt die Verwaltung ihre
Bemühungen zur Rezertifizierung im eea-Prozess im Sommer 2023 fort.
Entscheidungsalternative(n):
Ja / Dem Entwurf des Klimaschutzkonzeptes 3.0 wird
nicht zugestimmt.
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE