Betreff
Fachklassenverzeichnis - aktueller Sachstand
Vorlage
0080/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die aktuellen Entwicklungen der Fachklassen im dualen System an den Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 84 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG- NRW)

Sachdarstellung:

In der Sitzung am 07.06.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 0098/2018/KREIS) hatte die Verwaltung zuletzt über die Entwicklungen der Fachklassen in der dualen Ausbildung an den Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken berichtet.

Nach § 84 Abs. 2 SchulG NRW kann die obere Schulaufsichtsbehörde für Berufsschulen durch Rechtsverordnung für einzelne Ausbildungsberufe Bezirksfachklassen bilden, wenn die Schülerzahlen im Einzugsbereich eines Schulträgers für die Fachklassenbildung nicht ausreichen. Die beteiligten Schulträger und zuständigen Kammern sind anzuhören.

Für die Bildung einer stabilen Fachklasse sind in jeder Jahrgangsstufe mindestens 16 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Werden in drei aufeinander folgenden Schuljahren die Mindestschülerzahlen nicht erreicht, prüft die obere Schulaufsichtsbehörde, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Vor der Einrichtung einer schulträgerübergreifenden Bezirksfachklasse ist vorrangig die Zusammenfassung der Berufsschulklassen oder die Einrichtung einer sog. fachbereichsspezifischen Lerngruppe für artverwandte Ausbildungsberufe an den Berufskollegs im Bereich des zuständigen Schulträgers zu prüfen.

In den vergangenen Schuljahren wurden durch die Bezirksregierungen als obere Schulaufsichtsbehörde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie keine entsprechenden Maßnahmen umgesetzt. Pandemiebedingt waren in vielen Berufsbildern die Ausbildungszahlen vielerorts eingebrochen. Es sollten zunächst die weiteren Entwicklungen abgewartet werden.


Zum Beginn des neuen Schuljahres werden wieder Regulierungsmaßnahmen vorbereitet. Die schriftliche Anhörung der Bezirksregierung Münster für das Schuljahr 2023/2024 ist am 02.05.2023 eingegangen.

Am 21.02.2023 hat das jährliche Abstimmungsgespräch bezüglich der Fachklassenbildung im Regierungsbezirk Münster mit den Vertretungen der öffentlichen Schulträger im Münsterland sowie den zuständigen Kammern stattgefunden. Auf Grundlage dieser Abstimmung sind zum Beginn des nächsten Schuljahres folgende Maßnahmen an den Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises geplant:

Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk Bäckerei am Berufskolleg Bocholt-West sowie am Berufskolleg Lise Meitner Ahaus

Am Berufskolleg Bocholt-West und am Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus besteht jeweils eine Fachklasse für das Berufsbild Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk Bäckerei. Beide Fachklassen sind seit mehr als drei Jahren minderfrequent mit jeweils etwa 10 Auszubildenden pro Ausbildungsjahr.

Zum Beginn des Schuljahre 2017/2018 wurde aufgrund rückläufiger Ausbildungszahlen eine fachbereichsspezifische Lerngruppe für die Berufsbilder Bäcker/in, Konditor/in, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk Fleischerei und Fleischer/in am Berufskolleg Borken eingerichtet. Diese Lerngruppe hat sich stabilisiert, so dass die Fachklassen im Kreis Borken gehalten werden konnten.

Zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 ist geplant, die Fachklassen in die fachbereichsspezifische Lerngruppe am Berufskolleg Borken zu verlagern. Die beiden Fachklassen an den Standorten Ahaus und Bocholt-West werden auslaufend gestellt.

Am Berufskolleg Lise Meitner werden aktuell viele Auszubildende aus der Region Stadtlohn beschult, am Berufskolleg Bocholt-West viele aus der Region Borken. Daher besteht die Hoffnung, dass die Auszubildenden auch am neuen Schulstandort Borken ankommen werden.

Durch diese Maßnahme erhoffen sich alle Beteiligten, dass trotz weiterhin abnehmender Schülerzahlen die Fachklassen für die Ausbildungsberufe im Lebensmittelhandwerk länger im Kreis Borken erhalten werden können.

Hauswirtschafter/in am Berufskolleg Lise Meitner

Aufgrund rückläufiger Ausbildungszahlen wurde zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 die Fachklasse Hauswirtschafter/in am Berufskolleg Lise Meitner zusammengefasst und der bisherige zweite Schulstandort am Berufskolleg Bocholt-West auslaufend gestellt. Um die Erreichbarkeit für die Auszubildenden in der Region Bocholt zu gewährleiten, hatte der Kreis Borken einen Busverkehr von Bocholt nach Ahaus organisiert. Trotz dieser Maßnahmen sind die Ausbildungszahlen weiterhin stark rückläufig. Zum Beginn des Ausbildungsjahres 2022/2023 haben nur noch drei Auszubildende die Ausbildung zum Hauswirtschafter bzw. zur Hauswirtschafterin aufgenommen. Diese Entwicklung ist auch an den beiden anderen Schulstandorten für diesen Ausbildungsberuf in Münster und Dorsten festzustellen.

Aufgrund der sehr geringen Ausbildungszahlen ist geplant, die Fachklasse am Berufskolleg Lise Meitner zum Beginn des Schuljahres 2023/24 auslaufend zu stellen. Auch die Fachklasse am Standort Dorsten wird zum kommenden Schuljahr auslaufend gestellt. Die Fachklasse am Standort Münster wird ab dem kommenden Schuljahr zur einzigen Bezirksfachklasse im Bereich der Bezirksregierung Münster.


Weitere Berufsschulklassen im Kreisgebiet sind minderfequent. Hier sind jedoch noch keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen bzw. kann der Ausbildungsberuf im Rahmen einer fachbereichsspezifischen Lerngruppe beschult werden. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Bildungsgänge:

Friseur/in am Berufskolleg Bocholt-West sowie am Berufskolleg Lise Meitner Ahaus

Die Berufsschulklasse ist im zweiten Jahr minderfrequent. Aktuell sind daher noch keine Maßnahmen der Bezirksregierung geplant. Daneben besteht eine Fachklasse am Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus. Auch dort sind die Ausbildungszahlen niedrig, sind aber in diesem Jahr auf 16 Auszubildende gestiegen.

Es ist unklar, ob die aktuell noch niedrigen Ausbildungszahlen noch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. An anderen Schulstandorten im Bereich der Bezirksregierung Münster haben sich die Ausbildungszahlen zuletzt wieder stabilisiert.

Nach Möglichkeit sollen beide Standorte im Kreisgebiet durch Stabilisierung der Ausbildungszahlen erhalten werden. Eine Zusammenlegung an einem der beiden Schulstandorte wird aufgrund der Entfernung als nicht zielführend eingeschätzt. Es ist zu befürchten, dass die Auszubildenden am jeweils anderen Schulstandort nicht ankommen werden.

Fliesenleger/in am Berufskolleg Borken

Im laufenden Ausbildungsjahr sind die Ausbildungszahlen in diesem Berufsbild auf nur noch 10 Auszubildende eingebrochen. Bislang war die Fachklasse immer stabil. In der Mittelstufe werden aktuell 20 und in der Oberstufe 16 Jugendliche beschult. Ein akuter Handlungsbedarf ergibt sich noch nicht. Die weiteren Entwicklungen sollen abgewartet werden

Stahlbetonbauer/in am Berufskolleg Borken

Der Ausbildungsberuf Stahlbetonbauer/in ist seit vielen Jahren minderfrequent. In diesem Ausbildungsjahr werden nur noch vier Auszubildende unterrichtet. Durch die Bildung einer fachbereichsspezifischen Lerngruppe mit der stabilen Fachklasse im Ausbildungsberuf Maurer/in mit aktuell 26 Jugendlichen kann der Ausbildungsberuf im Kreis Borken gehalten werden. Ein Handlungsbedarf ergibt sich daher aktuell nicht.

Sollten sich die Ausbildungszahlen bei der Ausbildung der Fliesenleger/innen entgegen der Erwartungen nicht wieder stabilisieren, kann die fachbereichsspezifische Lerngruppe um dieses Berufsbild erweitert werden und dadurch alle drei Ausbildungsberufe in der Region gehalten werden.

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte am Berufskolleg am Wasserturm in Bocholt sowie am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus

An beiden Schulstandorten sind die Fachklassen wiederholt minderfrequent. Auch hier soll vor weiteren Maßnahme die Entwicklung der Schülerzahlen abgewartet werden. Auch für diesen Ausbildungsberuf wird eine Zusammenlegung der Schulstandorte im Kreisgebiet aufgrund der Entfernung als nicht zielführend bewertet. Wahrscheinlich würden die Auszubildenden aufgrund der besseren Erreichbarkeit jeweils auf den Schulstandort Münster ausweichen.


Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE