Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die aktuellen Entwicklungen der Fachklassen im dualen System an den Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 84 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG- NRW)
Sachdarstellung:
In der Sitzung am 07.06.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 0098/2018/KREIS) hatte
die Verwaltung zuletzt über die Entwicklungen der Fachklassen in der dualen
Ausbildung an den Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken berichtet.
Nach § 84 Abs. 2 SchulG NRW kann die obere Schulaufsichtsbehörde für
Berufsschulen durch Rechtsverordnung für einzelne Ausbildungsberufe
Bezirksfachklassen bilden, wenn die Schülerzahlen im Einzugsbereich eines
Schulträgers für die Fachklassenbildung nicht ausreichen. Die beteiligten
Schulträger und zuständigen Kammern sind anzuhören.
Für die Bildung einer stabilen Fachklasse sind in jeder Jahrgangsstufe mindestens
16 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Werden in drei aufeinander folgenden
Schuljahren die Mindestschülerzahlen nicht erreicht, prüft die obere
Schulaufsichtsbehörde, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Vor der Einrichtung
einer schulträgerübergreifenden Bezirksfachklasse ist vorrangig die
Zusammenfassung der Berufsschulklassen oder die Einrichtung einer sog.
fachbereichsspezifischen Lerngruppe für artverwandte Ausbildungsberufe an den
Berufskollegs im Bereich des zuständigen Schulträgers zu prüfen.
In den vergangenen Schuljahren wurden durch die Bezirksregierungen als
obere Schulaufsichtsbehörde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie keine
entsprechenden Maßnahmen umgesetzt. Pandemiebedingt waren in vielen
Berufsbildern die Ausbildungszahlen vielerorts eingebrochen. Es sollten
zunächst die weiteren Entwicklungen abgewartet werden.
Zum Beginn des neuen Schuljahres werden wieder Regulierungsmaßnahmen
vorbereitet. Die schriftliche Anhörung der Bezirksregierung Münster für das
Schuljahr 2023/2024 ist am 02.05.2023 eingegangen.
Am 21.02.2023 hat das jährliche Abstimmungsgespräch bezüglich der
Fachklassenbildung im Regierungsbezirk Münster mit den Vertretungen der
öffentlichen Schulträger im Münsterland sowie den zuständigen Kammern stattgefunden.
Auf Grundlage dieser Abstimmung sind zum Beginn des nächsten Schuljahres
folgende Maßnahmen an den Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises geplant:
Fachverkäufer/in
im Lebensmittelhandwerk Bäckerei am Berufskolleg Bocholt-West sowie am
Berufskolleg Lise Meitner Ahaus
Am Berufskolleg Bocholt-West und am Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus
besteht jeweils eine Fachklasse für das Berufsbild Fachverkäufer/in im
Lebensmittelhandwerk Bäckerei. Beide Fachklassen sind seit mehr als drei Jahren
minderfrequent mit jeweils etwa 10 Auszubildenden pro Ausbildungsjahr.
Zum Beginn des Schuljahre 2017/2018 wurde aufgrund rückläufiger
Ausbildungszahlen eine fachbereichsspezifische Lerngruppe für die Berufsbilder
Bäcker/in, Konditor/in, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk Fleischerei
und Fleischer/in am Berufskolleg Borken eingerichtet. Diese Lerngruppe hat sich
stabilisiert, so dass die Fachklassen im Kreis Borken gehalten werden konnten.
Zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 ist geplant, die Fachklassen in die
fachbereichsspezifische Lerngruppe am Berufskolleg Borken zu verlagern. Die
beiden Fachklassen an den Standorten Ahaus und Bocholt-West werden auslaufend
gestellt.
Am Berufskolleg Lise Meitner werden aktuell viele Auszubildende aus der
Region Stadtlohn beschult, am Berufskolleg Bocholt-West viele aus der Region
Borken. Daher besteht die Hoffnung, dass die Auszubildenden auch am neuen
Schulstandort Borken ankommen werden.
Durch diese Maßnahme erhoffen sich alle Beteiligten, dass trotz
weiterhin abnehmender Schülerzahlen die Fachklassen für die Ausbildungsberufe
im Lebensmittelhandwerk länger im Kreis Borken erhalten werden können.
Hauswirtschafter/in
am Berufskolleg Lise Meitner
Aufgrund rückläufiger Ausbildungszahlen wurde zum Beginn des Schuljahres
2018/2019 die Fachklasse Hauswirtschafter/in am Berufskolleg Lise Meitner
zusammengefasst und der bisherige zweite Schulstandort am Berufskolleg
Bocholt-West auslaufend gestellt. Um die Erreichbarkeit für die Auszubildenden
in der Region Bocholt zu gewährleiten, hatte der Kreis Borken einen Busverkehr
von Bocholt nach Ahaus organisiert. Trotz dieser Maßnahmen sind die
Ausbildungszahlen weiterhin stark rückläufig. Zum Beginn des Ausbildungsjahres
2022/2023 haben nur noch drei Auszubildende die Ausbildung zum Hauswirtschafter
bzw. zur Hauswirtschafterin aufgenommen. Diese Entwicklung ist auch an den
beiden anderen Schulstandorten für diesen Ausbildungsberuf in Münster und
Dorsten festzustellen.
Aufgrund der sehr geringen Ausbildungszahlen ist geplant, die Fachklasse
am Berufskolleg Lise Meitner zum Beginn des Schuljahres 2023/24 auslaufend zu
stellen. Auch die Fachklasse am Standort Dorsten wird zum kommenden Schuljahr
auslaufend gestellt. Die Fachklasse am Standort Münster wird ab dem kommenden
Schuljahr zur einzigen Bezirksfachklasse im Bereich der Bezirksregierung
Münster.
Weitere Berufsschulklassen im Kreisgebiet sind minderfequent. Hier sind
jedoch noch keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen bzw. kann der
Ausbildungsberuf im Rahmen einer fachbereichsspezifischen Lerngruppe beschult
werden. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Bildungsgänge:
Friseur/in am
Berufskolleg Bocholt-West sowie am
Berufskolleg Lise Meitner Ahaus
Die Berufsschulklasse ist im zweiten Jahr minderfrequent. Aktuell sind
daher noch keine Maßnahmen der Bezirksregierung geplant. Daneben besteht eine
Fachklasse am Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus. Auch dort sind die
Ausbildungszahlen niedrig, sind aber in diesem Jahr auf 16 Auszubildende
gestiegen.
Es ist unklar, ob die aktuell noch niedrigen Ausbildungszahlen noch auf
die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. An anderen Schulstandorten im Bereich
der Bezirksregierung Münster haben sich die Ausbildungszahlen zuletzt wieder stabilisiert.
Nach Möglichkeit sollen beide Standorte im Kreisgebiet durch
Stabilisierung der Ausbildungszahlen erhalten werden. Eine Zusammenlegung an
einem der beiden Schulstandorte wird aufgrund der Entfernung als nicht
zielführend eingeschätzt. Es ist zu befürchten, dass die Auszubildenden am
jeweils anderen Schulstandort nicht ankommen werden.
Fliesenleger/in am
Berufskolleg Borken
Im laufenden Ausbildungsjahr sind die Ausbildungszahlen in diesem
Berufsbild auf nur noch 10 Auszubildende eingebrochen. Bislang war die
Fachklasse immer stabil. In der Mittelstufe werden aktuell 20 und in der
Oberstufe 16 Jugendliche beschult. Ein akuter Handlungsbedarf ergibt sich noch
nicht. Die weiteren Entwicklungen sollen abgewartet werden
Stahlbetonbauer/in
am Berufskolleg Borken
Der Ausbildungsberuf Stahlbetonbauer/in ist seit vielen Jahren
minderfrequent. In diesem Ausbildungsjahr werden nur noch vier Auszubildende
unterrichtet. Durch die Bildung einer fachbereichsspezifischen Lerngruppe mit
der stabilen Fachklasse im Ausbildungsberuf Maurer/in mit aktuell 26
Jugendlichen kann der Ausbildungsberuf im Kreis Borken gehalten werden. Ein
Handlungsbedarf ergibt sich daher aktuell nicht.
Sollten sich die Ausbildungszahlen bei der Ausbildung der
Fliesenleger/innen entgegen der Erwartungen nicht wieder stabilisieren, kann
die fachbereichsspezifische Lerngruppe um dieses Berufsbild erweitert werden
und dadurch alle drei Ausbildungsberufe in der Region gehalten werden.
Rechtsanwalts- und
Notarfachangestellte am Berufskolleg am Wasserturm in Bocholt sowie am
Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus
An beiden Schulstandorten sind die Fachklassen wiederholt
minderfrequent. Auch hier soll vor weiteren Maßnahme die Entwicklung der
Schülerzahlen abgewartet werden. Auch für diesen Ausbildungsberuf wird eine
Zusammenlegung der Schulstandorte im Kreisgebiet aufgrund der Entfernung als
nicht zielführend bewertet. Wahrscheinlich würden die Auszubildenden aufgrund
der besseren Erreichbarkeit jeweils auf den Schulstandort Münster ausweichen.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE