Betreff
Vorstellung der neuen Schulleitung der Brüder-Grimm-Schule Gescher - Förderschule des Kreises Borken mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Vorlage
0081/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Vorstellung der neuen Schulleitung der Brüder-Grimm-Schule Gescher – Förderschule des Kreises Borken mit dem Förderschwerpunkt Sprache zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 61 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)

Sachdarstellung:

Aufgrund des Ruhestandes des bisherigen Schulleiters ist die Schulleitungsstelle an der Brüder-Grimm-Schule Gescher – Förderschule des Kreises Borken mit dem Förderschwerpunkt Sprache – neu zu besetzen.

Mit Sitzungsvorlage-Nr. 0051/2023/KREIS hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 09.03.2023 der Bezirksregierung Münster die bisherige stellvertretende Schulleiterin der Brüder-Grimm-Schule, Frau Uta Kröger, für die Besetzung der Schulleitungsstelle vorgeschlagen.

Das Stellenbesetzungsverfahren der Bezirksregierung Münster ist inzwischen abgeschlossen. Frau Kröger wird die Stelle voraussichtlich zum 01.08.2023 angetreten.

Die neue Schulleiterin wird sich den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Schule in der Sitzung persönlich vorstellen.


Entscheidungsalternative(n):

Nein.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE