Betreff
Umsetzung SGB II im Kreis Borken - aktueller Sachstand
Vorlage
0094/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt den SGB II-Sachstandsbericht zum 31.03.2023 zur Kenntnis.

 


Rechtsgrundlage:

SGB II, SGB III

 

Sachdarstellung:

1.      Aktuelle Entwicklung im Kreis Borken

1.1      Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt

Im Kreis Borken waren im März weniger Menschen arbeitslos als noch im Februar dieses Jahres. Mit 8.972 Personen waren es 104 Personen weniger als zuletzt. Der Blick auf die Arbeitslosenquote zeigt einen leichten Rückgang und liegt aktuell bei 4,1 Prozent.

Allerdings waren vor einem Jahr mit 6.914 Personen noch 2.058 weniger Menschen arbeitslos gemeldet als im März 2023. Die Arbeitslosenquote lag zu diesem Zeitpunkt um 0,9 Prozentpunkte niedriger. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr ist nach wie vor durch die Aufnahme insbesondere auch ukrainischer Kriegsflüchtlinge bedingt. Daneben bildet sich auch die aktuelle wirtschaftlich-konjunkturelle Schwächephase durch eine geringere Dynamik am Arbeitsmarkt ab und verzögert die sonst übliche frühe Belebung.

Zurückgegangen ist auch die Anzahl der offenen Stellen. So meldeten die Personalverantwortlichen von Unternehmen und Verwaltungen im März 408 neue freie Stellen bei der Agentur für Arbeit Coesfeld und damit 249 weniger als im Vormonat. Damit sind es 212 weniger als noch vor einem Jahr. Der Bestand an insgesamt bei der Arbeitsagentur gemeldeten Stellen sank um 465 Stellen und liegt aktuell bei 4.488 offenen Stellen. Dennoch ist der Personalbedarf in der Wirtschaft weiterhin hoch. Das lässt sich nicht nur an den bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Stellen erkennen, sondern auch am weiteren Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Engpässe am Arbeitsmarkt für qualifizierte Arbeitskräfte verzögern zusätzlich die Besetzung von offenen Stellen und wirken sich insgesamt dämpfend auf die Dynamik aus.

Die Zahl der Arbeitslosen im SGB II – als Teilgruppe der Arbeitslosen insgesamt – ist im März gegenüber dem Vormonat um 94 Personen gesunken. Regelmäßig lässt sich nach der Schlechtwetterperiode in den Wintermonaten mit dem Einsetzen der Frühjahrsbelebung ein Rückgang der Arbeitslosigkeit beobachten. Im März waren mit 5.885 somit merklich weniger SGB II-Arbeitslose registriert als im Vormonat. Im Vergleich mit dem Vorjahr setzt sich der Aufwärtstrend bei den Arbeitslosenzahlen jedoch weiter fort. Gegenüber März 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen im März 2023 um 1.548 Personen gestiegen.

Die SGB II-Arbeitslosenquote bleibt unverändert bei einem Wert von 2,7%.

 

 

1.2      Hilfebedarf im Rechtskreis SGB II

Bedarfsgemeinschaften:

Anders als die Zahl der SGB II-Arbeitslosen ist der SGB II-Hilfebedarf im März weiter gestiegen (+24 BG´s), wobei die Entwicklung gegenüber dem Vormonat an Dynamik verloren hat.

 

Insgesamt haben damit im März 15.973 Leistungsberechtigte in 7.985 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten:

¢  Insgesamt 11.055 der Leistungsberechtigten gelten als erwerbsfähig; der Anteil der Männer beträgt 45%, der Anteil der Frauen 55 %.

¢  Mit Blick auf die Altersstruktur bildet die Altersgruppe „25-39 Jahre“ mit rd. 34% den größten Anteil. Der Anteil der Altersgruppe „unter 25 Jahren“ liegt bei rd. 19%.

 

1.3      Geflüchtete aus der Ukraine

Im Juni 2022 wurden erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im SGB II gezählt. Zum Stand 31.03.2023 erhalten nunmehr 3.010 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.437 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

¢  Von den 3.010 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 69% als erwerbsfähig; die übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren.

¢  Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 66% weiblich.

 

1.4      Situation in den örtlichen Jobcentern

Zum aktuellen Sachstand der (Beratungs-)Situation in den örtlichen Jobcentern wird folgendes berichtet:

§  Geflüchtete: Aktuell sind vermehrt Zugänge geflüchteter Menschen auch aus anderen Herkunftsstaaten feststellbar. Im April haben rd. 38% aller Leistungsberechtigten einen Fluchthintergrund; von diesen sind „nur“ noch knapp die Hälfte Geflüchtete aus der Ukraine. Das heißt, dass der Anteil der Geflüchteten überwiegend aus arabischen Herkunftsstaaten stetig zunimmt. In den Jobcentern kommt es damit erneut zu einer Neuausrichtung, da in den vergangenen Monaten der Fokus deutlich auf den ukrainischen Geflüchteten und ihren besonderen Bedürfnissen lag.

§  Energie-Krise: Mit Umsetzung der verschiedenen Entlastungsprogramme von Bund und Ländern hat sich das diesbezügliche Beratungsaufkommen zunächst deutlich reduziert. Mit Einreichen der ersten Nebenkostenabrechnungen ist bereits jetzt erkennbar, dass in vielen Fällen Guthaben entstanden seien. Insgesamt ist die Bearbeitung der Abrechnungen mit hohem Aufwand verbunden.

§  Bürgergeld: Im Hinblick auf die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes sind keine besonderen Auffälligkeiten feststellbar. Abgesehen von den Anpassungen der Regelbedarfe sind bestimmte Neuregelungen, wie z.B. die Karenzzeiten für Unterkunft und Vermögen, nur für neu Kund/innen relevant. Abzuwarten bleibt, ob und wie sich die Änderungen im aktiven Bereich, die überwiegend zum 01.07.2023 in Kraft treten, auf die Zusammenarbeit mit den Kund/innen auswirken.

 

2.      Eingliederungsaktivitäten

2.1      Budgetsituation, Maßnahmen und Angebote

§  Das BMAS hat aktuell darüber informiert, dass zusätzliche Verstärkungsmittel beim Eingliederungstitel geschaffen wurden, insbesondere zur Kompensation von Mehrausgaben für Geflüchtete aus der Ukraine. Für den Kreis Borken beträgt der Zusatzbetrag rd. 413.000 €.

§  Weiterhin wurden die Pauschalen für den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zum 01.01.2023 im Durchschnitt um rd. 50% erhöht. Für die zum 31.12.2022 lfd. Förderfälle nach § 16i SGB II hat sich die PAT-Gesamtsumme damit um rd. 240.000 € erhöht - dieser Betrag steht nun zusätzlich für dieses Förderinstrument zur Verfügung

§  Das neue Format der Bedarfsbewertung bei ersten anstehenden Neuausschreibungen/Verlängerungen bei Vergabemaßnahmen hat bereits zu angepassten TN-Kontingenten und damit zu weiteren Einsparungen geführt. Der bis dato geringere Mittelabfluss bei diesen Maßnahmen wirkt sich ebenfalls entlastend auf die Budgetsituation aus.

§  Trotz der v.g. positiven Effekte bleibt die Gesamtsituation weiterhin angespannt, insbesondere aufgrund folgender Risiken:

-        Tarifverhandlungen im TvöD: Tarifanpassungen wirken sich unmittelbar auf den Mittelbedarf bei Personal- und Verwaltungskosten aus. Eine grobe Kalkulation bzgl. der Auswirkungen des ersten Angebotes der Arbeitgeberseite würde einen Mehrbedarf von rd. 0,5 Mio. € für 2023 ergeben.

-        Bürgergeld: Neue Instrumente im Zuge des Bürgergeld-Gesetzes könnten zusätzlichen Mittelbedarf verursachen; insbesondere im Bereich der beruflichen Weiterbildung.

 

Die Auswertung der Inanspruchnahme der Maßnahmen und Angebote ist zum Stichtag 31.03.2023 noch wenig aussagekräftig, so dass eine entsprechende grafische Darstellung mit der Berichtslegung zur Sitzung am 22.08.2023 erfolgt.

 

2.2      Integrationen in den Arbeitsmarkt

Zum Stichtag 31.03.2023 wurden bislang nachfolgende Integrationen in den Arbeitsmarkt erfasst:[1]


Weitere Differenzierung der Integrationsdaten:

 

2.3     Geflüchtete aus der Ukraine

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die geflüchteten Menschen aus der Ukraine bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe berücksichtigt.

Da die Beratungsgespräche aktuell fast ausschließlich mit Sprachunterstützung stattfinden können, gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess weiterhin schwierig. Dabei werden zunehmend neben den Sprachmittler/innen auch technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.

§  In 2023 werden bis dato insgesamt rd. 600 Personen gezählt, die an einem BAMF-Integrationskurs oder einem sonstigen Sprachkurs teilgenommen haben, z.B. über die Volkshochschulen, oder diese aktuell besuchen.

§  Rd. 85 Personen haben an einem Online-Angebot zur Bedarfsermittlung teilgenommen.

§  130 Personen haben aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw. besuchen diese aktuell (z.B. betriebliches Praktikum, Beratungs-und Fördermaßnahmen).

§  64 Personen haben in 2023 eine sv-pflichtige Beschäftigung aufgenommen, 27 Personen wurden geringfügig beschäftigt und 1 Person ist nun selbständig tätig.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein



[1] Diese Zahlen können sich im Verlauf der nächsten Monate noch ändern, da insbesondere Integrationsdaten z.T. mit zeitlichem Versatz eingepflegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:            

Nein


 


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich.