Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt
den SGB II-Sachstandsbericht zum 31.03.2023 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
SGB II, SGB III
Sachdarstellung:
1. Aktuelle Entwicklung im Kreis Borken
1.1
Arbeitslosigkeit
und Arbeitsmarkt
Im
Kreis Borken waren im März weniger Menschen arbeitslos als noch im Februar
dieses Jahres. Mit 8.972 Personen waren es 104 Personen weniger als zuletzt.
Der Blick auf die Arbeitslosenquote zeigt einen leichten Rückgang und liegt
aktuell bei 4,1 Prozent.
Allerdings
waren vor einem Jahr mit 6.914 Personen noch 2.058 weniger Menschen arbeitslos
gemeldet als im März 2023. Die Arbeitslosenquote lag zu diesem Zeitpunkt um 0,9
Prozentpunkte niedriger. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr
ist nach wie vor durch die Aufnahme insbesondere auch ukrainischer
Kriegsflüchtlinge bedingt. Daneben bildet sich auch die aktuelle
wirtschaftlich-konjunkturelle Schwächephase durch eine geringere Dynamik am
Arbeitsmarkt ab und verzögert die sonst übliche frühe Belebung.
Zurückgegangen
ist auch die Anzahl der offenen Stellen. So meldeten die
Personalverantwortlichen von Unternehmen und Verwaltungen im März 408 neue
freie Stellen bei der Agentur für Arbeit Coesfeld und damit 249 weniger als im
Vormonat. Damit sind es 212 weniger als noch vor einem Jahr. Der Bestand an
insgesamt bei der Arbeitsagentur gemeldeten Stellen sank um 465 Stellen und
liegt aktuell bei 4.488 offenen Stellen. Dennoch ist der Personalbedarf in der
Wirtschaft weiterhin hoch. Das lässt sich nicht nur an den bei den
Arbeitsagenturen gemeldeten Stellen erkennen, sondern auch am weiteren Anstieg
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Engpässe am Arbeitsmarkt für
qualifizierte Arbeitskräfte verzögern zusätzlich die Besetzung von offenen Stellen
und wirken sich insgesamt dämpfend auf die Dynamik aus.
Die Zahl der Arbeitslosen im SGB II – als Teilgruppe
der Arbeitslosen insgesamt – ist im März gegenüber dem Vormonat um 94 Personen
gesunken. Regelmäßig lässt sich nach der Schlechtwetterperiode in den
Wintermonaten mit dem Einsetzen der Frühjahrsbelebung ein Rückgang der
Arbeitslosigkeit beobachten. Im März waren mit 5.885 somit merklich weniger SGB
II-Arbeitslose registriert als im Vormonat. Im Vergleich mit dem Vorjahr setzt
sich der Aufwärtstrend bei den Arbeitslosenzahlen jedoch weiter fort. Gegenüber
März 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen im März 2023 um 1.548 Personen
gestiegen.
Die SGB
II-Arbeitslosenquote bleibt unverändert bei einem Wert von 2,7%.
1.2
Hilfebedarf
im Rechtskreis SGB II
Bedarfsgemeinschaften:
Anders als die Zahl der SGB II-Arbeitslosen ist der SGB II-Hilfebedarf
im März weiter gestiegen (+24 BG´s), wobei die Entwicklung gegenüber dem
Vormonat an Dynamik verloren hat.
Insgesamt haben damit im März 15.973 Leistungsberechtigte in
7.985 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten:
¢
Insgesamt
11.055 der Leistungsberechtigten gelten als erwerbsfähig; der Anteil der Männer
beträgt 45%, der Anteil der Frauen 55 %.
¢ Mit Blick auf die
Altersstruktur bildet die Altersgruppe „25-39 Jahre“ mit rd. 34% den größten
Anteil. Der Anteil der Altersgruppe „unter 25 Jahren“ liegt bei rd. 19%.
1.3
Geflüchtete
aus der Ukraine
Im Juni 2022 wurden
erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im
SGB II gezählt. Zum Stand 31.03.2023 erhalten nunmehr 3.010 Geflüchtete aus der
Ukraine in 1.437 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
¢ Von den 3.010 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 69% als
erwerbsfähig; die übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren.
¢ Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 66% weiblich.
1.4
Situation
in den örtlichen Jobcentern
Zum aktuellen Sachstand der (Beratungs-)Situation
in den örtlichen Jobcentern wird folgendes berichtet:
§ Geflüchtete:
Aktuell sind vermehrt Zugänge geflüchteter Menschen auch aus anderen
Herkunftsstaaten feststellbar. Im April haben rd. 38% aller
Leistungsberechtigten einen Fluchthintergrund; von diesen sind „nur“ noch knapp
die Hälfte Geflüchtete aus der Ukraine. Das heißt, dass der Anteil der
Geflüchteten überwiegend aus arabischen Herkunftsstaaten stetig zunimmt. In den
Jobcentern kommt es damit erneut zu einer Neuausrichtung, da in den vergangenen
Monaten der Fokus deutlich auf den ukrainischen Geflüchteten und ihren
besonderen Bedürfnissen lag.
§ Energie-Krise:
Mit Umsetzung der verschiedenen Entlastungsprogramme von Bund und Ländern hat
sich das diesbezügliche Beratungsaufkommen zunächst deutlich reduziert. Mit
Einreichen der ersten Nebenkostenabrechnungen ist bereits jetzt erkennbar, dass
in vielen Fällen Guthaben entstanden seien. Insgesamt ist die Bearbeitung der
Abrechnungen mit hohem Aufwand verbunden.
§ Bürgergeld: Im
Hinblick auf die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes sind keine besonderen
Auffälligkeiten feststellbar. Abgesehen von den Anpassungen der Regelbedarfe
sind bestimmte Neuregelungen, wie z.B. die Karenzzeiten für Unterkunft und
Vermögen, nur für neu Kund/innen relevant. Abzuwarten bleibt, ob und wie sich
die Änderungen im aktiven Bereich, die überwiegend zum 01.07.2023 in Kraft
treten, auf die Zusammenarbeit mit den Kund/innen auswirken.
2.
Eingliederungsaktivitäten
2.1
Budgetsituation,
Maßnahmen und Angebote
§ Das BMAS hat aktuell
darüber informiert, dass zusätzliche Verstärkungsmittel beim
Eingliederungstitel geschaffen wurden, insbesondere zur Kompensation von
Mehrausgaben für Geflüchtete aus der Ukraine. Für den Kreis Borken beträgt der
Zusatzbetrag rd. 413.000 €.
§ Weiterhin wurden die
Pauschalen für den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zum 01.01.2023 im Durchschnitt
um rd. 50% erhöht. Für die zum 31.12.2022 lfd. Förderfälle nach § 16i SGB II
hat sich die PAT-Gesamtsumme damit um rd. 240.000 € erhöht - dieser Betrag
steht nun zusätzlich für dieses Förderinstrument zur Verfügung
§ Das neue Format der
Bedarfsbewertung bei ersten anstehenden Neuausschreibungen/Verlängerungen bei
Vergabemaßnahmen hat bereits zu angepassten TN-Kontingenten und damit zu
weiteren Einsparungen geführt. Der bis dato geringere Mittelabfluss bei diesen
Maßnahmen wirkt sich ebenfalls entlastend auf die Budgetsituation aus.
§ Trotz der v.g. positiven
Effekte bleibt die Gesamtsituation weiterhin angespannt, insbesondere aufgrund
folgender Risiken:
-
Tarifverhandlungen im TvöD: Tarifanpassungen wirken sich
unmittelbar auf den Mittelbedarf bei Personal- und Verwaltungskosten aus. Eine
grobe Kalkulation bzgl. der Auswirkungen des ersten Angebotes der
Arbeitgeberseite würde einen Mehrbedarf von rd. 0,5 Mio. € für 2023 ergeben.
-
Bürgergeld: Neue Instrumente im Zuge des
Bürgergeld-Gesetzes könnten zusätzlichen Mittelbedarf verursachen; insbesondere
im Bereich der beruflichen Weiterbildung.
Die Auswertung der
Inanspruchnahme der Maßnahmen und Angebote ist zum Stichtag 31.03.2023 noch
wenig aussagekräftig, so dass eine entsprechende grafische Darstellung mit der
Berichtslegung zur Sitzung am 22.08.2023 erfolgt.
2.2
Integrationen
in den Arbeitsmarkt
Zum Stichtag 31.03.2023 wurden bislang nachfolgende
Integrationen in den Arbeitsmarkt erfasst:[1]
Weitere Differenzierung der
Integrationsdaten:
2.3 Geflüchtete aus der Ukraine
Das
Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die geflüchteten Menschen aus der Ukraine
bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die
individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen
Belastungen und Handlungsbedarfe berücksichtigt.
Da
die Beratungsgespräche aktuell fast ausschließlich mit Sprachunterstützung
stattfinden können, gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess
weiterhin schwierig. Dabei werden zunehmend neben den Sprachmittler/innen auch
technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.
§ In 2023 werden bis dato insgesamt rd. 600 Personen
gezählt, die an einem BAMF-Integrationskurs oder einem sonstigen Sprachkurs
teilgenommen haben, z.B. über die Volkshochschulen, oder diese aktuell
besuchen.
§ Rd. 85 Personen haben an einem Online-Angebot zur Bedarfsermittlung
teilgenommen.
§ 130 Personen haben aktivierenden Angeboten
teilgenommen bzw. besuchen diese aktuell (z.B. betriebliches Praktikum,
Beratungs-und Fördermaßnahmen).
§ 64 Personen haben in 2023 eine sv-pflichtige Beschäftigung
aufgenommen, 27 Personen wurden geringfügig beschäftigt und 1 Person ist nun
selbständig tätig.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
[1] Diese Zahlen können sich im Verlauf der nächsten Monate noch ändern, da insbesondere Integrationsdaten z.T. mit zeitlichem Versatz eingepflegt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem
Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich.