Der Ausschuss für
Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt den Tätigkeitsbericht der zuständigen
WTG-Behörde für die Jahre 2021 und 2022 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 12 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW
Sachdarstellung:
Alle zwei Jahre
ist nach § 14 Abs. 12 WTG NRW von der WTG-Behörde ein Tätigkeitsbericht über
die geleistete Arbeit zu erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen und
den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu
stellen. Der Bericht folgt dem Strukturvorschlag des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Fazit
des WTG-Berichts
Die Jahre 2021 und 2022 wurden für die WTG-Behörde weiterhin stark von
der Coronapandemie geprägt. Bedingt durch die sich kurzfristig und ständig
veränderten Coronaschutzmaßnahmen des Bundes und Landes bestand ein großer Teil
der Arbeit der WTG-Behörde in der Abstimmung mit dem Fachbereich Gesundheit sowie
der Weitergabe von Informationen sowie der Beratung und Begleitung der
Einrichtung zu pandemiebedingten Fragestellungen (Schutz von Bewohnerinnen und
Bewohnern, Quarantäneregelungen, Teilhabemöglichkeiten, Besuchsregelungen,
Testungen, Impfungen etc.). Aus diesem Grund konnten die vorgegebenen
Prüfintervalle bei allen Wohn- und Betreuungsangeboten nicht eingehalten
werden. Die Prüfquote lag für das Jahr 2021 bei 49 % und für das Jahr 2022 bei
60 %.
In den durchgeführten Prüfungen der Wohn- und Betreuungsangebote wurden
in den Jahren 2021/2022 häufiger Mängel festgestellt – sowohl im Bereich der
Geringfügigkeit als auch bei den wesentlichen Mängeln – als in den Jahren
zuvor. Die festgestellten Mängel betrafen dabei nicht die direkte pflegerische
Versorgung der Bewohner, sodass davon auszugehen ist, dass für die
Bewohnerinnen und Bewohner im Kreis Borken zu keiner Zeit eine gesundheitliche
Gefährdung vorgelegen hat.
Wesentliche Mängel liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung
(z.B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp,
Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Wesentliche Mängel waren zum Beispiel
folgende:
·
Personelle Ausstattung:
Die vom WTG geforderte Fachkraftquote in
Höhe von 50 % wurde nicht eingehalten.
·
Dokumentation:
Die Pflegedokumentationen wurden nicht
vollständig, verlässlich und aussagekräftig geführt.
·
Bereich Hygiene und Sauberkeit:
Es lag kein aussagekräftiges Hygiene- und
Reinigungskonzept vor.
Der Einsatz von Desinfektionsmitteln
erfolgte nicht sachgerecht.
·
Umgang mit Medikamenten:
Die Lagerung von Medikamenten und
Betäubungsmitteln erfolgte nicht sachgerecht.
·
Mitwirkung und Mitbestimmung:
Bewohnerbeiratswahlen waren nicht im
erforderlichen Zeitrahmen durchgeführt worden.
Dieses spiegelt sich auch in der gestiegenen Anzahl der Beschwerden
wieder. Die Zahl der Beschwerden lag im Berichtszeitraum 2021/2022 bei
insgesamt 66 – damit deutlich über der Zahl der Beschwerden in Höhe von 27 im
Berichtszeitraum 2019/2020. Die Mängel-beseitigung muss sowohl durch Vorlage
entsprechender Unterlagen als auch durch erneute Begehungen vor Ort überwacht
werden. Dieses führt zu einem weiterhin deutlich höheren Arbeitsaufwand der
WTG-Behörde. Die umliegenden WTG-Behörden schildern ähnliche Erfahrungen.
Die Coronapandemie und die damit verbundenen Einschränkungen, Vorgaben
und Belastungen haben neben dem nun deutlich spürbaren Fachkräftemangel
teilweise zu einer Absenkung der Standards in der Pflege und Betreuung in den
Einrichtungen geführt. Im Rahmen der Regelprüfungen führen die
Einrichtungsleitungen dabei als Grund für die aus ihrer Sicht rückläufigen
Qualität immer wieder an, dass durch die hohe Arbeitsbelastung während der
Hochphasen der Coronapandemie einige Mitarbeitende den Pflegebereich ganz verlassen
hätten, wieder andere hätten eine Stundenreduzierung vorgenommen oder seien
vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Eine Nachbesetzung durch
geeignetes Fachpersonal ist schwierig und oft langwierig, sodass für die Zeit
der Stellenvakanz die Arbeitsbelastung für die noch vorhandenen Beschäftigten
weiter steigt. Viele Einrichtungen arbeiten mit entsprechenden
Zeitarbeitsfirmen zusammen, um die Belastungen abzufangen, was zu weiteren
Herausforderungen führt. Darüber hinaus ist auch der demografische Wandel
insbesondere bei den Einrichtungsleitungen bzw. Pflegedienstleitungen
angekommen. Viele dieser Stellen sind durch altersbedingtes Ausscheiden aus dem
Pflegebereich vakant und müssen nachbesetzt werden.
Darüber hinaus schildern die Einrichtungen, dass die Zunahme von
Dokumentations- und Meldepflichten einen immer größeren Anteil der Arbeitszeit
einnimmt und somit weniger Zeit für die tatsächliche Versorgung der
Pflegebedürftigen verbleibt.
Um die Versorgung und die Pflegequalität erhalten und sichern zu können,
belegen einige Anbieter auf freiwilliger Basis oder nach Vorgabe der
WTG-Behörde nicht alle Plätze. Eine aktuelle Abfrage bei allen
Pflegeeinrichtungen hat ergeben, dass ca. 100 Plätze von den insgesamt 3.223
zur Verfügung stehenden Plätzen nicht belegt werden.
Ziel der WTG-Behörde ist es, gemeinsam mit den Einrichtungen an der
Erhaltung der Qualitätsstandards in den
Wohn- und Betreuungsangeboten zu arbeiten und sie langfristig zu sichern. Diese
und die mit der Novellierung des WTG zum 01.01.2023 hinzugekommenen Aufgaben
sollen durch die zusätzlich eingestellten Mitarbeitenden in der WTG-Behörde auf
mehrere Stellen verteilt werden. Ein Schwerpunkt bei den neuen Aufgaben wird
dabei im Bereich der Aufsichtsführung über die Werkstätten für behinderte
Menschen und den verschärften Regelungen zur Gewaltprävention sowie der
freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen liegen.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem
Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich.