Der Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Integration nimmt den Bericht zur Sozialpharmazie zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 20 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2023 hat der Fachbereich
Gesundheit in den Herausforderungen 2023 auch den Ausbau der Sozialpharmazie
thematisiert. Im § 20 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen
Gesundheitsdienst heißt es dazu, dass die/der Amtsapothekerin/Amtsapotheker mit
Unterstützung des LZG NRW mit den zur Verfügung stehenden Daten den
Arzneimittelkonsum der Bevölkerung beobachten, dokumentieren, analysieren und bewerten
soll.
Im Rahmen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst konnte für
den pharmazeutischen Dienst zusätzliches Personal eingestellt werden. Dies
ermöglicht dem Fachbereich dieser Aufgabe intensiver nachzukommen. Auf Wunsch
des Ausschusses stellt die Amtsapothekerin des Kreises Borken, Frau Dr.
Marie-Christin Stollner, diesen Aufgabenbereich im Rahmen einer Präsentation
vor.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht
zu erwarten / sind nicht ersichtlich.