Betreff
Entwicklung der Sozialpharmazie im Kreis Borken
Vorlage
0096/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt den Bericht zur Sozialpharmazie zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 20 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW

 

Sachdarstellung:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2023 hat der Fachbereich Gesundheit in den Herausforderungen 2023 auch den Ausbau der Sozialpharmazie thematisiert. Im § 20 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst heißt es dazu, dass die/der Amtsapothekerin/Amtsapotheker mit Unterstützung des LZG NRW mit den zur Verfügung stehenden Daten den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung beobachten, dokumentieren, analysieren und bewerten soll.

Im Rahmen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst konnte für den pharmazeutischen Dienst zusätzliches Personal eingestellt werden. Dies ermöglicht dem Fachbereich dieser Aufgabe intensiver nachzukommen. Auf Wunsch des Ausschusses stellt die Amtsapothekerin des Kreises Borken, Frau Dr. Marie-Christin Stollner, diesen Aufgabenbereich im Rahmen einer Präsentation vor.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:            

Nein

 

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich.